Wer einen Verstoß gegen das Verkehrsrecht begeht – also beispielsweise mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, zu wenig Abstand zum Vordermann hält oder unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird – bekommt einen Bußgeldbescheid zugeschickt.
In diesem ist vermerkt, was Ihnen vorgeworfen wird, welches Bußgeld zu zahlen ist und mit welchen weiteren Strafen Sie rechnen müssen (zum Beispiel ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg). Außerdem wird auf dem Bußgeldbescheid auf die Rechtskraft verwiesen.
Bei vielen Empfängern eines Bußgeldbescheides wirft dieser Begriff Fragen auf. Was ist mit der Rechtskraft beim Bußgeldbescheid gemeint? Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig? Diese und weitere Fragen werden in diesem Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
Die Rechtskraft – Allgemeine Informationen
Der Begriff „Rechtskraft“ hat zweierlei Bedeutung. Zum einen ist die Rechtskraft die Wirkung, die von einem gerichtlichen Beschluss oder einem Urteil ausgeht. Sind diese rechtswirksam geworden, so wurden sie endgültig geklärt und sind deshalb nicht mehr anfechtbar.
Es wird zwischen zwei Formen der Rechtkraft unterschieden: der formellen und der materiellen Rechtskraft.
Die formelle Rechtskraft tritt bei Beschlüssen und Urteilen ein, wenn kein ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung mehr existiert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die höchste Instanz ein Urteil gesprochen hat oder wenn die Betroffenen nicht rechtzeitig Einspruch erhoben haben.
Die materielle Rechtskraft hingegen setzt die formelle Rechtskraft voraus. Sie legt sämtliche Gerichte auch in späteren Prozessen auf die rechtskräftig festgestellte Rechtsfolge fest. Dies verhindert es, dass sich Urteile in unterschiedlichen Verfahren widersprechen.
Voraussetzungen für die Rechtskraft vom Bußgeldbescheid
Neben der oben beschriebenen Bedeutung des Begriffs, beschreibt die Rechtskraft auch die Voraussetzungen, unter denen Rechtswirkungen eintreten können. Welche Grundlagen gegeben sein müssen, damit die Rechtskraft beim Bußgeldbescheid besteht, wird im folgenden Abschnitt geklärt.
Was muss der Bußgeldbescheid enthalten, damit Rechtskraft gilt?
Damit die Rechtskraft vom Bußgeldbescheid gegeben ist, muss dieser bestimmte Merkmale aufweisen. Hierzu gehören folgende Punkte:
- Name und Anschrift des mutmaßlichen Täters
- Name und Anschrift der Mittäter (falls vorhanden)
- Vorwurf des begangenen Deliktes
- Vorschriften und Gesetze zu dem Verstoß
- Beweismittel (Zeugenaussagen, Blitzerfotos)
- Konkrete Benennung der rechtlichen Folgen
- Aufforderungen und weitere Hinweise (zum Beispiel Hinweis auf ein bevorstehendes Fahrverbot)
- Belehrung zum Einspruch
Nur wenn der Bußgeldbescheid über die oben genannten Inhalte verfügt, also keine formellen Fehler enthalten sind, so ist die Rechtskraft gegeben.
Außerdem kann die Rechtskraft vom Bußgeldbescheid erlöschen, wenn dieser technische Fehler enthält (beispielsweise durch Fehler in der Messweise) oder verjährt ist.
Sollte dies in Ihrem Fall vorliegen, können Sie einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erwägen. Fragen Sie unter Umständen einen Anwalt um Rat, um sicherzugehen, dass Ihr Einspruch an die Behörde gerechtfertigt ist.
Verjährung des Bußgeldbescheids
Ein Bußgeldbescheid verjährt in der Regel nach drei Monaten. Haben Sie in dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid erhalten, so tritt die Verjährung ein. Diese kann jedoch durch unterschiedliche behördliche Vorgänge unterbrochen werden. Hierzu gehört unter anderem das Verschicken eines Anhörungsbogens. Die Frist beginnt dann von neuem.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Sie haben die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben. Wann Sie dies tun müssen, ist in Paragraph 67 des Ordungswidrigkeitengesetzes (OWiG) festgelegt:
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
Einen Einspruch sollten Sie in Erwägung ziehen, wenn Sie bei Ihrem Bußgeldbescheid formelle oder technische Fehler feststellen oder eine Verjährung eingetreten ist.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage. Diese beginnen an dem Tag nach der Zustellung des Bescheides. Wird in dieser Zeit kein Einspruch eingelegt, so wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Eintritt der Rechtskraft beim Bußgeldbescheid
Legen Sie also keinen Einspruch ein, so wird das Bußgeldverfahren als abgeschlossen erachtet und der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig.
Auch wenn Sie das festgelegte Bußgeld bezahlen, tritt die Rechtskraft ein. Sollten Sie Einspruch eingelegt haben – zum Beispiel weil der Bußgeldbescheid formelle Fehler enthielt – so tritt die Rechtskraft nach der abschließenden gerichtlichen Beurteilung ein.
Dies können Sie in § 84 des OWiG nachlesen:
Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden oder hat das Gericht über die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat rechtskräftig entschieden, so kann dieselbe Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Ist die Rechtskraft beim Bußgeldbescheid eingetreten, so können Sie keine weiteren Rechtsmittel gegen den Bescheid mehr einreichen. Außerdem wird mit dem Eintritt der Rechtskraft die festgelegte Geldbuße, die auch weitere Gebühren und Auslagen beinhaltet, zur Zahlung fällig.
Zu den weiteren Gebühren zählen beispielweise Kosten für die Ermittlungen oder Gebühren für die Zustellung von Einschreiben. Die im Bußgeldbescheid enthaltenen Gebühren müssen fünf Prozent der Geldbuße betragen, mindestens jedoch 25 Euro.
Sollten Sie zunächst einen Einspruch gegen den Bescheid eingelegt haben, diesen dann aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückziehen, so wird der Bußgeldbescheid in Folge rechtskräftig.
Bußgeldbescheid: Punkte nach Eintritt der Rechtskraft
Viele Verkehrssünder sind der Annahme, dass die Punkte im Ablauf des Verfahrens von der Bußgeldstelle vergeben und eingetragen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Ist die Rechtskraft beim Bußgeldbescheid eingetreten, so wird die zu Grunde liegende Tat dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg gemeldet.
Dort werden dann die jeweiligen Punkte in das Fahreignungsregister eingetragen. Die Punkte in Flensburg werden also erst dann vermerkt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
Aus diesem Grund ist es nicht nötig, mit der Bußgeldstelle über die Anzahl der Punkte, die womöglich für die Ordnungswidrigkeit anfallen, zu verhandeln.
Besonders für Wiederholungstäter bei Geschwindigkeitsübertretungen ist der Eintritt der Rechtskraft beim Bußgeldbescheid von Bedeutung. Wer zwei Mal im Zeitraum von einem Jahr die Geschwindigkeit um mehr als 25 km/h überschreitet, der gilt als Wiederholungstäter. Dies hat ein außerplanmäßiges einmonatiges Fahrverbot bzw. die Verlängerung eines früher festgelegten Fahrverbots zur Folge. Der Zeitraum von einem Jahr fängt an, wenn die Rechtskraft beim vorherigen Bußgeldbescheid eingetreten ist.
Zusammenfassung
Die Rechtkraft beim Bußgeldbescheid tritt ein, wenn Sie das Bußgeld fristgerecht bezahlen oder keinen Einspruch einlegen. Außerdem wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, wenn Sie Ihren Einspruch zurückziehen oder wenn ein Gericht über Ihren Fall entschieden hat.
Denken Sie daran, dass Sie einen Einspruch nur innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheids einlegen können. Bei strittigen Fällen kann es hilfreich sein, wenn Sie sich Rat bei einem Anwalt für Verkehrsrecht suchen.
FAQ: Rechtskraft des Bußgeldbescheids
Mit der Rechtskraft einer behördlichen (z. B. eines Bußgeldbescheids) oder gerichtlichen Entscheidung (z. B. Urteil) wird diese unanfechtbar. Sie gilt dann endgültig und lässt sich nicht mehr aus der Welt schaffen.
Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig, wenn der Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen ab dessen Zustellung Einspruch gegen diese Entscheidung einlegt.
Sobald der Bescheid rechtskräftig ist, darf der Betroffene wegen dieser Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgt werden (§ 84 Abs. 1 OwiG). Wurde er gar wegen dieses ordnungswidrigen Verkehrsverstoßes gerichtlich verurteilt, darf er wegen dieser Tat auch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Hallo, wo steht eigentlich, dass ein Bußgeldbescheid nach Eingang der Zahlung schon rechtskräftig ist und nicht erst nach der 2 wöchigen Einspruchsfrist? Laut Ordnungsamt Harburg hat die Bezahlung der Ordnungswidrigkeit keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Rechtskraft. Bitte um Hilfe
Moin,
habe auch noch eine Frage zur Rechtskraft.
am 28.9.2018 wurde ich angeblich mit 27km/h zu schnell geblitzt. Da ich es nicht war, ging ich dagegen an und habe trotzdem verloren. Die Rechtskraft war dann erst in 10.2020.
Nun bin ich tatsächlich am 27.5.21 auf der Autobahn mit 30km/h zu schnell geblitzt worden. Aufgrund des alten Eintrags wurde ein Fahrverbot verhängt. Änderung weil soviel Zeit dazwischen liegt wurde mit Verweis auf §4(2) BKatV abgelehnt.
Die Fragen sind:
A: Ist es im allgemeinen überhaupt sinnvoll hier gegen das Fahrverbot vorzugehen?
B: Wenn ich gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlege und die neue Rechtskraft z.B. dann erst im nächsten Jahr ist, erübrigt sich dann das Fahrverbot, da zwischen der jeweiligen Rechtskraft mehr als 1 Jahr liegt?
Vielen Dank.
Hallo,
ich wurde im Mai mit 28kmh (nach tolleranzabzug) geblitzt und hab am 31.05.2021 den Brief mit dem Gesamtbetrag und der info auf dem zettel erhalten, dass wenn ich „nach rechtskraft“ erneut über 26kmh geblitzt werden sollte, dann mein Führerschein für 1 monat einbezogen wird. Der Bußgeldbescheid wird ja 14 tage nach erhalt des Briefes (hier wäre das: 14.06.2021) rechtskräftig. Jetzt wurde ich heute am 09.06.2021 wieder geblitzt (ich denke es war wieder 26+ kmh zu schnell).. gilt dieser verstoß bereits als 2. verstoß innerhalb 1 jahres oder wird dieser nicht als 2. mal innerhalb 1 jahres über 26kmh zu schnell bewertet, da der 1. bescheid noch nicht rechtskräftig ist? Die Tat wurde ja vor der Rechtskraft des 1. bußgeldbescheides gewertet?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
Bei mir wurde 1Punkt erst über ein
Jahr nach Rechtskraft eingetragen.
Nach Auskunft hatte ich Ende 2019 und Anfang 2020 5 Punkte. Nach einem Verkersverstoß mit 2 Punkten wäre ich somit auf einem Punktestand von 7Punkten.
Beim Eintrag der
2 Punkte ist aber offenbar aufgefallen, daß
die Eintragung eines Punktes seit über einem Jahr nach Rechtskraft vergessen wurde.
Der Punkt wurde dann auch nachgetragen
Und ich bin somit bei 8Punkten mit drohendem Führerscheinentzug.
Ist eine verspätete Eintragung zulässig??
oder gibt es hier evtl. eine Verjährung bei der Eintragung. Bei der Abfrage der Punkte wurde trotz Rechtskraft über ein Jahr ein falscher Punktestand mitgeteilt. Ich konnte somit auch nicht rechtzeitig verwarnt werden.
Vll gibt es hier noch eine rechtliche Chance
Viele Grüße
Hallo!
Ich wurde im Okt. 2019 mit 21 km/h zu schnell innerorts geblitzt. Bussgeldbescheid über 80€ + 1 Punkt etc…eingetrudelt, Einspruch eingelegt, mit Anwalt pipapo…Im Mai 2020 hat der Richter in der Hauptverhandlung entschieden, dass mein Einspruch abgelehnt wird und ich zahlen muss. 1 Woche später Urteil schriftlich erhalten, seitdem dunkeltuten, kein BGB nix…
Bislang ist auch keine Punkte-Eintragung erfolgt.
Wann beginnt hier die Rechtskraft? Ab Zustellung/Verkündung des Urteils? Dann wäre der Punkt ja eigentlich da. Wie lange kann die Behörde den BGB noch zustellen, innerhalb 3 Jahren?
Ich will jetzt keine schlafenden Köter wecken, aber interessieren tuts mich schon :)
DuG Jan
Würde mich auch gerne mal interessieren ich habe kurz vor der Hauptverhandlung den einspruch zurück gezogen bzw am 24.8
Und habe bis heute keine post von der busgeld Behörde gekriegt ist das jetzt gut für mich oder eher nicht 😁
Meine Mutter hat ein einmonatiges Fahrverbot bekommen, für das sie aber den Zeitraum innerhalb von vier Monaten selber bestimmen darf. Sie hat keinen Einspruch eingelegt, das Bußgeld bezahlt.
Wann hat in diesem Fall die sogenannte Rechtskraft des Bescheides begonnen?
Mit dem Datum des Bescheides oder mit ihrer Zahlung des Bußgeldes – oder doch erst mit dem Ende der möglichen Einspruchsfrist von 14 Tagen?
Der Bescheid ist vom 2. Juni, überwiesen hat sie am 9. Juni, die 14-Tage-Frist war dann wohl am 16. Juni vorbei.
Wann muss sie spätestens den Führerschein abgeben? Am 2., 9. oder 16. Oktober?
Hallo
Ich erwarte einen Bußgeldbescheid für einen Abstandverstoß mit einem Monat Fahrverbot. Ich habe hierzu einen Anwalt eingeschalten, der einen Widerspruch hierzu einstellen wird. In den letzten 2 Jahren hatte ich bereits ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. Wenn der Widerspruch keinen Erfolg hat, ab wann ist der Bescheid rechtskräftig bzw beginnt mein Fahrverbot?
Guten Tag,
Ich habe einen Bussgeldbescheid erhalten und die Rechnung beglichen. Kommt jetzt das Verfahren trotzdem auf mich zu oder ist es durch die Zahlung geklärt ?
Hallo,
wenn ich einen Bußgeldbescheid erhalte und das Bußgeld aus dem Bußgeldbescheid gleich zahle, kann ich trotzdem noch Einspruch einlegen?
Hallo Annettchen,
nein, wenn Sie das Bußgeld bezahlen, können Sie keinen Einspruch mehr einlegen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
Ich habe am 17.04.2018 einen Bußgeldbescheid erhalten. Gegen diesen habe ich erfolgreich Widerspruch eingelegt, sodass nach Beschluss lediglich ein einfacher Rotlichtverstoß statt eines qualifizierten Vorlag. Im Beschluss stand, dass eine Zahlung erst nach Aufforderung erfolgen soll. Den gleichen Brief erhielt ich nochmal wenige Wochen später (nach Rechtskraft?).
Bis zum heutigen Tage habe ich noch keine Zahlungsaufforderung bekommen weder bzgl. des reduzierten Bußgeldes noch bzgl. der Gerichtskosten. Ist das normal?
Hallo,
mein Punktestand in FLensburg ist 7 und im August 2018 wird 1 punkt nach 2,5 Jahren gelöscht. Am 11.06.2018 Tattag Handy am Steuer. Habe innerhalb der 2 Wochen Einspruch eingelegt und einen Brief von der Zentrale der Bußgeldstelle am 17.07.2018 bekommen. Werde wieder Einspruch einlegen. Ab wann wird der Punkt in Flensburg eingetragen. Müsste ich mit einem Fahrverbot rechnen? Da mein Punktestand im nächsten Monat auf 6 fällt, würde dies in Bezug auf das Geschehen mir einen Vorteil erschaffen ?
Bitte um Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Denis.S
Wir empfehlen einen Anwalt mit den Details Ihres Falls zu betrauen, da wir nicht befugt sind Rechtsberatung zu geben.
Ihr Team von bussgeld-info.de
Hallo,
ich wurde am 08.04.2018 mit 21 km/h innerorts geblitzt. Meine Probezeit endete am 14.04.2018.
Kann ich damit rechnen, dass die Tat innerhalb der Probezeit angerechnet wird, oder zum Datum des Bußgeldbescheids, also nach der Probezeit?
Liebe Grüße und Danke
Hallo Pablo Z.
Da der Tatzeitpunkt innerhalb der Probezeit liegt, ist auch davon auszugehen, dass Ihnen die Tat als Verstoß in der Probezeit ausgelegt wird.
Ihr Team von bussgeld-info.de