Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für Recycling definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:
Bußgeldkatalog Recycling Baden-Württemberg
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 75 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 25 Euro bis 100 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 75 Euro bis 500 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Bayern
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 20 Euro bis 35 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 35 Euro bis 80 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 35 Euro bis 320 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Berlin
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | 30 Euro |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 0,5 Liter | 35 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Brandenburg
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 15 Euro bis 20 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 20 Euro bis 50 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 20 Euro bis 200 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Bremen
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 20 Euro bis 25 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 20 Euro bis 250 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 25 Euro bis 1.300 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Hamburg
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 35 Euro bis 100 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 75 Euro bis 300 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 120 Euro bis 600 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Hessen
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 20 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 20 Euro bis 100 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 20 Euro bis 1.500 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Mecklenburg-Vorpommern
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 5 Euro bis 20 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 15 Euro bis 150 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 15 Euro bis 200 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Niedersachsen
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 80 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 50 Euro bis 100 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 50 Euro bis 1.000 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Nordrhein-Westfalen
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 80 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 25 Euro bis 510 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Rheinland-Pfalz
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 77 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 20 Euro bis 102 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 77 Euro bis 511 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Saarland
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 200 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 25 Euro bis 150 Eur |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 75 Euro bis 500 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Sachsen
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 50 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 25 Euro bis 200 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 40 Euro bis 120 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog Recycling Schleswig-Holstein
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 20 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 20 Euro bis 50 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 20 Euro bis 200 Euro |
Bußgeldkatalog Recycling Thüringen
Vergehen | Bußgeld |
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Abfälle des Hausmülls illegal entsorgt | |
unbedeutende Produkte, flüssige Abfälle bis 1 Liter | 10 Euro bis 20 Euro |
scharfe und ätzende Gegenstände | 20 Euro bis 100 Euro |
Gegenstände mit über 2 Kilogramm oder flüssige Abfälle über 2 Liter | 20 Euro bis 1.500 Euro |
Der moderne Mensch produziert sehr viel Müll und Schrott. In naher Zukunft wird es sogar noch mehr werden. Diese Entwicklung ist kurzfristig nicht aufzuhalten, weshalb die globale Umweltpolitik seit einigen Jahrzehnten die Frage umtreibt, wie das wirtschaftliche Wachstum bei gleichzeitiger Schrott- und Müllvermeidung vorangetrieben werden kann.
Dieser Artikel beleuchtet zwei vielversprechende Antworten auf diese drängende Frage. Sie lauten „Recycling“ und „Wiederverwertung“. Wir wollen klären, was den Unterschied dieser Methoden ausmacht. Interessant ist auch die Frage, welche Verfahren es außerdem gibt, die Umwelt so sauber wie möglich zu halten, während Waren weiterhin in großen Mengen produziert werden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Unterschied zwischen Recycling und Wiederverwertung?
Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“, kurz „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ (KrWG), sieht Recycling als zentralen Punkt der Abfallbehandlung vor. Doch was ist eigentlich „Recycling“?
KrWG § 3 Begriffsbestimmungen Abs. 25
(25) Recycling […] ist jedes Verwertungsverfahren, durch das Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden; es schließt die Aufbereitung organischer Materialien ein, nicht aber die energetische Verwertung und die Aufbereitung zu Materialien, die für die Verwendung als Brennstoff oder zur Verfüllung bestimmt sind.
Das Gesetz definiert Recylcing also als einen Prozess, der einsetzt, sobald das abfallende Produkt eben als Abfall bezeichnet und behandelt wird. Recycling endet demnach, sobald die Möglichkeit der Verbrennung oder Verfüllung in betracht gezogen werden. Der entscheidende Unterschied zur Wiederverwertung liegt im ersten Punkt. Dazu heißt es im selben Paragraphen:
KrWG § 3 Begriffsbestimmungen Abs. 21
(21) Wiederverwendung […] ist jedes Verfahren, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.
Es wird also ausdrücklich nicht von Abfall gesprochen. Beispiele hierfür ist beispielsweise das Pfandflaschensystem, das dem Glasrecycling vorzuziehen ist. Auch Flohmärkte bewahren so manches Produkt davor, als Abfall in einem Recycling-Container zu landen.
Die fünf Verfahren der Vermeidung von Abfall und der Abfallbewirtschaftung
Um der wachsenden Menge an Müll und Abfall Herr zu werden, schreibt das KrWG eine Reihenfolge vor, mit der in Deutschland dieser Entwicklung zu begegnen ist. Die Abfolge dient dem Ziel, einer sauberen Umwelt zuzuarbeiten.
KrWG § 6 Abfallhierarchie
(1) Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen in folgender Rangfolge:
- Vermeidung,
- Vorbereitung zur Wiederverwendung,
- Recycling,
- sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
- Beseitigung.
Wenn Abfall nicht vermieden werden kann, muss er also zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Pfandflaschen, die der Verbraucher dem Erzeuger zurückgebracht hat, sind also als Abfall einzustufen. Durch Säuberung und Behandlung wird dieser zu einem neuwertigen Produkt, das bedenkenlos wiederverwertet werden kann.
Sollte die Wiederverwertung nicht in Frage kommen, ist der Abfall zu recyceln. Stoffe werden zusammengeführt und für die Produktion neuer Waren aufbereitet. Metall und Glas werden zum Beispiel geschmolzen.
Bei der Verwertung wird versucht, dem Müll eine letzte Nutzung abzuringen. So wird er entweder verbrannt, um aus der entstehenden Energie Strom zu gewinnen oder zur Verfüllung verwendet. Hier werden alte Schächte von Tagebauen mit Müll gefüllt, um die Stabilität der Erdoberfläche zu gewährleisten. Auch andere Ausgrabungen werden teilweise verschüttet.
Die letzte Option der Müllbewirtschaftung soll es sein, den Unrat auf einer Mülldeponie zu lagern. Bevor es dazu kommt, ist der Müll außerdem zu behandeln, um die Verseuchung des Bodens und des Grundwassers zu vermeiden.
Mülltrennung – Ein Beitrag, den jeder leisten muss
Seit dem 1. Januar 2015 ist die gesetzliche Mülltrennung verpflichtend. Sie macht Recycling überhaupt erst möglich. Somit liegt die Verantwortung für das Gelingen dieses Systems auch beim Bürger. Ebenso müssen Unternehmen ihre Produktionsstätten dazu anhalten, Mülltrennung zu betreiben.
KrWG § 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
(1) Zum Zweck des ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen Recyclings sind Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2015 getrennt zu sammeln, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
Obwohl die Mülltrennung erst seitdem gesetzlich verpflichtend ist, wird sie in vielen Kommunen in Deutschland bereits seit vielen Jahren durchgeführt. So konnten 2014 ca. 14 Millionen Tonnen Abfall dem Recyclingprozess zugeführt werden.
Um den Müll zu trennen, wird jeder Haushalt mit verschiedenen Tonnen ausgestattet, die in regelmäßigen Abständen geleert werden. Die Haushalte sind dazu angehalten, den täglich anfallenden Müll zu sortieren und in die entsprechenden Behältnisse zu geben. Farben helfen dabei, die Tonnen zu unterscheiden.
- Braune Tonnen sind für den Biomüll reserviert. Verottende Abfälle werden in den Verwertungsanlagen sortiert und zum Großteil in der Landwirtschaft eingesetzt.
- Blaue Tonnen sammeln Altapier und Karton, aus denen beim Recycling neues Papier hergestellt wird. In Deutschland bestehen 100 Prozent des Zeitungspapiers aus recyceltem Altpapier.
- In gelben Tonnen sind Verpackungsabfälle aus Plastik zu versammeln. Das Plastik-Recycling ist ein komplizierter Prozess, dem nicht jede Verpackung zugeführt werden kann. Neben der Herstellung neuer PVC-Verpackungen landet auch viel Plastik auf einer Mülldeponie oder wird zur Energie-Gewinnung verbrannt.
- Die graue Tonne schließlich ist für den Restmüll aufgestellt, der in den Verwertungsanlagen sortiert und zur Verwertung oder Lagerung vorbereitet wird.
Verschiedene Abfälle und deren Sammlung
Neben den Tonnen, die den Haushalten zur Verfügung stehen, gibt es verschiedene Sammelstellen, an denen giftiger Sondermüll oder andere Abfälle abgegeben werden können. Die Regelungen hierzu weichen in den Bundesländern in Details oft ab, doch grundsätzliche Aussagen können getroffen werden. Unter anderem gibt es Sammelstellen für:
- Altbatterien (oft in Supermärkten, in denen Batterien gekauft werden können)
- Altöl (verschiedene Sammelstelle; es ist anzugeben, wo das Produkt gekauft wurde)
- Arzneimittel (in Apotheken oder spezielle Schadstoffannahmestellen)
- Bauschutt (Entsorgungsbetriebe)
- CDs, DVDs, Blurays (besondere Sammelstellen, teilweise in Verkaufsstätten)
- Mehrwegflaschen- und Dosen (in Getränke- und Supermärkten)
- Elektronikschrott (Wertstoffhof)
- Gartenabfälle (der eigene Kompost oder spezielle Sammelstellen)
- Glas (farblich gekennzeichnete Glascontainer)
- Metallschrott (Wertstoffhof)
- Schadstoffe (spezielle Sammelstellen)
- Sperrmüll (Sperrmüll-Container oder halbjährlich durch die Stadt)
- Textilien (Altkleidersammlung, Spende)
Was geschieht mit den gesammelten Abfällen? Beispiele für Recycling
Im folgenden werden einzelne Beispiele genannt, anhand derer verdeutlicht werden soll, was Recycling konkret bedeutet.
CD-Recycling: Discs, zu denen auch zum Beispiel DVDs und Blurays gehören, können nach einer chemischen Behandlung in neue Datenträger recycelt werden. Allerdings bedarf es dafür der dezidierten Sammlung an speziellen Sammelstellen. Werfen Sie die alten Scheiben in die gelbe Tonne, landen sie in einer Verbrennungsanlage, was dem Recycling-Gedanken entgegensteht.
Handy-Recycling und Computer-Recycling: In modernen Smartphones stecken wertvolle Rohstoffe, die allerdings hochgiftig sind, wenn sie in die Erde oder gar ins Grundwasser gelangen. An Sammelstellen können Sie alte Handys entsorgen. Die Kosten übernehmen die Hersteller. Nachdem die Akkus entfernt wurden, werden beim Handy-Recycling die Schredder angeworfen, um die Geräte zu zerkleinern. Das ausgesiebte Material kann zur Herstellung neuer Smartphones verwendet werden.
Da modere Handys nichts anderes als kleine Computer sind, lässt sich denken, dass der Ablauf beim Computer-Recycling derselbe ist. Die Einzelteile werden sortiert, geschreddert, eingeschmolzen und der Produktion zurückgeführt. Jede Art von Elektroschrott-Recycling funktioniert auf ähnliche Weise.
Toner-Recycling: Druckerpatronen können einfach wiederverwertet werden. Sie werden in den Verkaufsstätten abgegeben und für eine neue Nutzung aufbereitet. Das Toner-Recycling besteht vor allem darin, dass Hersteller diese säubern und neu befüllen. Es handelt sich um eine Art Pfandflaschensystem, nur ohne Pfand.
Papier-Recycling: Dieser altbewährte Recyclingprozess funktioniert in Deutschland schon sehr gut. In den meisten Haushalten wird bei der Mülltrennung darauf geachtet, dass Altpapier in der blauen Tonne landet. So können jährlich etwa 82 Prozent des gesamten Altpapieraufkommens dem Papier-Recycling zugeführt werden. Es entstehen neue Kartonagen, Pappe und Papier.
PET-Recycling: Polyethylenterephtalat wird vor allem für die Produktion von Getränkeflaschen, sogenannten PET-Flaschen, verwendet. Dabei handelt es sich vor allem um Einwegflaschen, PET-Recycling im eigentlichen Sinne ist nicht möglich. Ein Großteil dieser Flaschen wird deshalb verbrannt, um Energie zu generieren. Ein Teil der PET-Flaschen wir jedoch geschreddert und verschiedenen Produktionsprozessen zugeführt. So können PET-Reste zum Beispiel zur Herstellung von Polyester-Textilfasern verwendet werden.
PVC-Recycling: Polyvinylchlorid ist extrem robust und verrottet praktisch nicht. Weder Wasser (auch salziges), noch Sonnenlicht beschädigen PET-Produkte auf Dauer. Deshalb kommt dieser Kunststoff vor allem in Abwasser-Systemen zum Einsatz. PET-Flaschen werden in der Regel wiederverwertet, dass heißt sie sind Teil des Pfand-Systems.
Gold-Recycling: Gold ist eines der wertvollsten Edelmetalle und wird auch bei kleinen Erträgen eingeschmolzen, um es in die Produktion zurückzuführen. Gerade beim Elektorschrott-Recycling können oft winzige Mengen Gold gewonnen werden.
Aluminium-Recycling: Auch Aluminium ist ein wertvolles Metall. Durch das Recycling von Getränkedosen, kann ein Großteil des Aluminium wiedererlangt werden.
Recycling bei der Produktion, der Verwendung und nach der Nutzung einer Ware
Im Produktionsablauf einer Ware gibt es verschiedene Stationen, an denen Recylcling betrieben werden können. Schon während ein Unternehmen ein Produkt herstellt, ergeben sich Möglichkeiten zur Wiederverwertung abgefallener Reste. Auch die Verwendung der Produkte kann mit einem Recycling-Gedanken im Hinterkopf betrieben werden. Recycling nach der Verwendung des Produktes ist allgemein bekannt.
Recycling während der Produktion
Hier kommt es darauf an, abfallende Produktions-Reste nicht wegzuwerfen, sondern in einem nächsten Schritt für die Produktion nutzbar zumachen. Gerade bei hochwertigen Metallen oder anderen Materialien lohnt sich diese Arbeitsweise auch wirtschaftlich für ein Unternehmen. Die Vorteile dieses Verfahrens liegen neben der besseren Umweltverträglichkeit auch bei eingesparten Transportkosten und guten Planbarkeit der Arbeitsabläufe
Recycling beim Gebrauch
Sobald ein vordergründig verschlissenes Produkt wieder auf Vordermann gebracht wird, um es vor der Verschrottung zu bewahren, spricht man auch hier von Recycling. Ein altes Auto mit Motorschaden kann zum Beispiel recycelt werden, indem man den Motor austauscht. Dabei steht der umweltpolitischen Überlegung nicht selten eine wirtschaftliche entgegen. Hier muss abgewogen werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass schon die Produzenten den Wiederverwertungsgedanken in Ihre Produkte einfließen lassen. Leider zeigen sich hier entgegengesetzte Entwicklungen. Smartphones mit festverbauten Akkus etwa können den Verbraucher zur Neuanschaffung zwingen, statt ihn zum Recycling anzuhalten, wenn ein Defekt vorliegt.
Recycling nach dem Verbrauch
Ist eine Ware schließlich verbraucht und wird der Abfallwirtschaft übergeben, stehen verschiedene Prozesse zur Auswahl, die eine Rückführung in einen neuen Fertigungsprozess versprechen. Dabei gibt es verschiedene Verwertungsverfahren, die je nach Beschaffenheit des Abfalls zur Anwendung kommen.
Vergärung und Kompostierung
Nicht nur künstliche Stoffe werden recycelt. Auch die umweltfreundliche Verwendung des Biomülls wird als Recycling bezeichnet. Im Bearbeitungsprozess entstehen vor allem für die Landwirtschaft nutzbare Produkte, die in ihrer Herstellung und Verwendung für die Umwelt praktisch keine Belastung darstellen. Voraussetzung ist wieder die Mülltrennung.
In modernen Anlagen wird der biologische Abfall kompostiert und vergärt. Dabei wird zwischen trockenen und feuchten Bioabfällen unterschieden. Schließlich entstehen hochwertige Düngemittel für die Landwirtschaft. Doch auch Parks oder private und öffentliche Gärten werden mit Humus beliefert. 2008 gab es bereits circa 1.000 Kompostierungs- und 85 Vergärungsanlagen. Die intensive Biomüllsammlung führt dazu, dass sich deren Zahl heute signifikant erhöht haben dürfte.
FAQ: Recycling
Müll ist häufig wiederverwertbar und damit ein wichtiger Rohstoff: Aus Alt wird Neu: So entstehen aus Altpapier neue Papiertaschentücher, aus Plastikflaschen werden Mülleimer und Gießkannen. Recycling ist umso wichtig, als unsere natürlichen Rohstoffe und Ressourcen immer knapper werden. Wie das Kreislaufwirtschaftsgesetz den Begriff definiert, lesen Sie hier.
Nicht jeder Abfall darf in den Hausmüll. Für bestimmte giftige oder umweltschädliche Stoffe gibt es Sammelstellen. Sie können unserer Liste entnehmen, was zu diesem Sondermüll gehört.
Ja, die Bundesländer haben ihre eigenen Bußgelder für bestimmte Zuwiderhandlungen festgelegt. Diese können Sie den obigen Bußgeldtabellen entnehmen.