Das Reißverschlussverfahren dient dem Verkehrsfluss und ist unter bestimmten Umständen gesetzlich vorgeschrieben. Wer die Anordnung zum Reißverschlussverfahren missachtet, hat kein Bußgeld zu befürchten, aber ein Verwarngeld in Kauf zu nehmen. Die Sanktion wird gemäß Bußgeldkatalog verhängt.
Verstoß | Sanktion |
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Als Fahrer andere dadurch behindert, dass der Einordnen beim Reißverschlussverfahren nicht ermöglicht wurde | 20 EUR |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Reißverschlussverfahren
Das Reißverschlussverfahren soll dafür sorgen, dass bei einer Einengung, Behinderung oder beim Ende einer Fahrspur der Verkehrsfluss bestehen bleibt und nicht stockt. Gesetzlich ist dieses Verfahren in den Regeln zur Straßenbenutzung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in § 7 Absatz 4 definiert. Angekündigt wird ein Reißverschlussverfahren durch bestimmte Verkehrszeichen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Vor dem Ende einer Fahrspur bzw. vor der Einengung oder dem Hindernis fädeln sich Verkehrsteilnehmer in die weiterführende Spur ein. Fahrer auf dieser sind angehalten, den Einfädelnden hineinzulassen, sodass wie bei einem Reißverschluss ein Verfahren entsteht, bei dem abwechselnd eingefädelt und gefahren wird. Beide Fahrspuren werden in diesem Sinne zu einer zusammengeführt, wie beim Reißverschlusssystem bei Kleidung. Verkehrsteilnehmern, die andere beim Reißverschlussverfahren nicht reinlassen, müssen mit einem Verwarngeld von 20 Euro rechnen.
Grundsätzlich haben Fahrer auf der freien Spur Vorfahrt, allerdings sollten sie beim Reißverschlussverfahren, wenn dies Pflicht ist, nicht darauf bestehen. Denn es gilt, abwechselnd ein Fahrzeug von der endenden Spur einfädeln zu lassen. Wird durch das Verhalten ein Unfall verursacht, kann es gut möglich sein, dass Fahrern, die auf die Vorfahrt bestanden haben, eine Teilschuld zugesprochen wird.
Video: Reißverschlussverfahren erklärt
Ist das Reißverschlussverfahren per Gesetz festgelegt?
Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen? Enden Fahrspuren auf einer mehrspurigen Straße oder befindet sich dort ein Hindernis, kommt das Reißverschlussverfahren zu Anwendung, um diese Spur in die freie Fahrspur zu überführen. Beispiele für eine notwendige Zusammenführung können Baustellen oder die Zusammenlegung mehrerer Straßen sein. Letzteres ist oft an Autobahnkreuzen der Fall. Aber auch die Reduzierung von Fahrspuren kann das Reißverschlussverfahren notwendig machen.
Wann mit einem Reißverschlussverfahren zu rechnen ist, wird in der Regel durch die entsprechenden Verkehrszeichen angekündigt. Fahrer auf der Spur mit dem Hindernis müssen sich in Lücken auf der freien Spur einordnen. Um den Verkehrsfluss nicht zu behindern oder zu stark ins Stocken kommen zu lassen, sind Fahrer auf der freien Spur verpflichtet, die Verkehrsteilnehmer, die sich einfädeln müssen, auch hinein zu lassen. Hier ist von beiden Seiten Vorsicht geboten, allerdings besteht für die Fahrer auf der endenden Spur eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Sie dürfen das Einfädeln nicht erzwingen.
Gesetzlich findet sich die Pflicht zum Verfahren in der StVO unter § 7 wieder. In Absatz 4 ist Folgendes definiert:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).
Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Formulierung „unmittelbar vor Beginn der Verengung“. Dies bedeutet, dass das Einfädeln nicht bereits ab Ankündigung durch das Verkehrszeichen zum Reißverschlussverfahren erfolgen soll, sondern erst vor dem eigentlichen Hindernis oder Ende der Fahrspur.
Der Verkehr soll also lange wie möglich weiterlaufen und durch das Verfahren zügig und flüssig zusammengeführt werden. Wird zu früh eingefädelt, kann das zu Staus und auch Unfällen führen.
Schild zum Reißverschlussverfahren: Wie wird es angekündigt?
Ist ein Reißverschlussverfahren auf der Autobahn oder anderen Straßen notwendig, kann das beispielsweise durch die Richtzeichen 531 bis 535 dargestellt werden. Hierbei handelt es sich um Hinweistafeln, die eine Einengung der Fahrbahn ankündigen. Je nachdem, welche Fahrspur eingeengt oder in eine andere überführt werden soll, zeigen die Tafel dies an. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht dazu, wie ein Reißverschlussverfahren per Verkehrszeichen angekündigt sein kann:
Darüber hinaus ist auch das Zusatzzeichen 1005-30 hier von Bedeutung. Es kann mit den Tafeln zusammen angebracht sein und hat die Aufschrift „Reißverschluss erst in 200 Metern“. Dadurch werden Verkehrsteilnehmer explizit dazu aufgefordert, den Reißverschluss auf der Autobahn oder auf anderen mehrspurigen Straßen nicht zu früh zu beginnen. Des Weiteren ist es auch ein wichtiger Hinweis darauf, wann sich Fahrer auf den Fahrspuren auf das Reißverschlussverfahren einstellen müssen. Auch Verkehrszeichen, die auf Baustellen hinweisen oder Fahrspuren sperren, dienen dazu, das Reißverschlussverfahren anzuzeigen. Ist ein Weiterfahren auf der entsprechenden Spur nicht möglich, gelten die Vorgaben aus § 7 StVO.
Vorfahrtsregelung beim Reißverschlussverfahren
Schon in der Fahrschule wird geklärt, wie ein Reißverschlussverfahren funktioniert. Doch wer hat Vorfahrt, wenn es um das Einfädeln und Reinlassen geht? Beim Verfahren liegt der Fokus darauf, dass Fahrzeuge sich abwechselnd in Lücken auf der freien Fahrbahn einordnen.
Es fädelt sich als ein Teilnehmer ein, dann fährt ein Fahrer auf der freien Spur und nach diesem wird sich wieder eingefädelt. Grundsätzlich haben Fahrer auf der freien Spur Vorfahrt. Da aber die Pflicht zum Reinlassen beim Reißverschlussverfahren gesetzlich besteht, ist ein Bestehen auf die Vorfahrt nicht ratsam.
Zwar müssen Fahren beim Ignorieren vom Reißverschlussverfahren mit keinem Bußgeld rechnen. Aber ein Verwarngeld und bei einem Unfall eine Teilschuld könnten dennoch als Konsequenzen folgen, wenn sie die Vorschriften ignorieren. Fahrer auf der freien Spur müssen einen Wechsel auf diese Spur ermöglichen oder sich zumindest so verhalten, dass ein Einfädeln ohne Gefahr erfolgen kann.
Wo gilt das Reißverschlussverfahren nicht?
Das Reißverschlussverfahren kommt nicht zur Anwendung, wenn es sich um eine Beschleunigungsspur auf der Autobahn handelt. Finden Sie keine Möglichkeit, die Autobahn gefahrlos zu befahren, müssen Sie dem Verkehr auf dieser immer Vorrang gewähren. Die Fahrer auf der Fahrbahn müssen Sie in diesem Fall nicht einfädeln lassen.
Auf der Beschleunigungsspur ist die Geschwindigkeit so zu erhöhen, dass Sie sich in den fließenden Verkehr einordnen können. Es hat sich eingebürgert, dass, wenn der linke oder mittlere Fahrstreifen frei ist, Fahrer vom rechten auf diese wechseln und so das Auffahren erleichtern. Bei LKW ist dies jedoch in der Regel eher nicht möglich oder untersagt.
Fahrer dürfen auf dem Beschleunigungsstreifen nicht auf ein Einfädeln bestehen oder dieses erzwingen. Das Nutzen des Standstreifens zum Beschleunigen und Auffahren ist nicht zulässig. Sie müssen am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten, wenn Sie nicht auffahren können.
Reißverschlussverfahren: Strafe, Bußgeld oder Verwarngeld?
Wie bereits erwähnt, wird zunächst ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro fällig, wenn Sie anderen das Einfädeln nicht ermöglichen. Höher kann die Sanktion dann ausfallen, wenn Sie das Einfädeln vorsätzlich verhindern und somit eine Gefahrensituation erzeugen. Dieses Verhalten kann unter Umständen als Nötigung im Straßenverkehr gewertet werden.
Gemäß den Regelungen in § 240 des Strafgesetzbuchs (StGB) gilt bezüglich des Strafmaßes Folgendes:
[…] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Darüber hinaus müssen Sie mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen wie einem Fahrverbot und drei Punkten in Flensburg rechnen. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.