Riegl FG21-P ist ein Lasermessgerät zur Ermittlung von Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr. Es wurde im Jahre 1998 von der österreichischen Firma Riegl herausgebracht, welche Laser produziert und sich sechs Jahre zuvor schon für die Laserpistole Riegl LR90-235P verantwortlich zeichnete.
Wie dieses neuere Modell funktioniert und in welchen Punkten es sich von seinem Vorgänger unterscheidet, erfahren Sie hier. Außerdem besprechen wir mögliche Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung durch das Lasermessgerät Riegl FG21-P, die einen Einspruch gegen die Messung aussichtsreich machen können.
Inhaltsverzeichnis
Wie Riegl FG21-P funktioniert
Das Messgerät hat entfernt die Form einer Pistole. Es kann sowohl in der Hand eines dafür ausgebildeten Beamten, als auch auf einem Stativ verwendet werden. Im Hand-Held-Betrieb ist die Messung im Vergleich zum Vorgänger genauer, eine Nackenstütze braucht es in der Regel nicht mehr, eine verbesserte Zielhilfe vereinfacht die Handhabe.
Trotzdem treten jedoch erfahrungsgemäß weniger Messfehler auf, wenn das Lasermessgerät Riegl FG21-P auf einem festen Stativ angebracht ist. Die Beamten haben die Laserpistole dann noch für einige Augenblicke zielsicher auf einen festen Punkt am zumessenden Fahrzeug zu richten.
In der Regel werden als Fixpunkt das Nummernschild oder ein Scheinwerfer gewählt.
Das Gerät sendet auf Knopfdruck mehrere Infrarotlichtimpulse aus, die vom anvisierten Fahrzeug reflektiert werden. Aus den zurückgeworfenen Signalen errechnet Riegl FG21-P
- den Abstand des Fahrzeugs zum Standpunkt des Gerätes sowie
- die Verringerung dieses Abstandes.
Durch das Dopplerprinzip wird also innerhalb weniger Augenblicke die aktuelle Geschwindigkeit des Fahrzeugs errechnet und in Echtzeit auf dem Display angezeigt.
Die Messung kann ab einer Entfernung von 1000 Metern erfolgen, was den Beamten ermöglicht, mehrere Messungen durchzuführen und das Ergebnis zu verifizieren.
Da der Laser ohne Blitzer auskommt und also kein Blitzerfoto entsteht, sind stets die Messbeamten in der Pflicht, die Personalien des Rasers aufzunehmen. In einigen Fällen notieren Sie sich auch das Nummernschild und leiten das Messprotokoll samt Kennzeichen an die zuständige Bußgeldstelle weiter.
Eine Messung mit Riegl FG21-P kann auch fehlerhaft sein
Natürlich geschehen mit der Laserpistole Riegl FG21-P auch Messfehler. Auf dem Bußgeldbescheid ist in der Regel unter dem Punkt „Beweismittel“ aufgeführt, mit welchem Messgerät die Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt wurde. Taucht hier die Bezeichnung „FG21-P“ auf, ist klar, dass es sich um den Laser von Riegl handelt. Sie können sich nach einer Prüfung der Angaben auf dem Bußgeldbescheid daran machen, die Messung auf spezifische Fehlerquellen zu untersuchen. Dazu muss jedoch das Messprotokoll vorliegen. Ein Rechtsanwalt kann dieses beantragen.
Da Laserpistolen gebündelte Lichtimpulse aussenden, ist es wichtig, dass diese während der Messung auch nur auf ein Fahrzeug gerichtet werden. Beim Vorgängermodell kommt es häufiger vor, dass ein nebenherfahrendes Fahrzeug die Messung stört und das Ergebnis nur schwer zugeordnet werden kann. Zwar ist diese Fehlerquelle beim Lasermessgerät Riegl FG21-P reduziert worden, doch kann es weiterhin zu Messfehlern kommen, wenn etwa durch eine Glasscheibe gemessen wird, da die Laserstrahlen durch „Knickstrahlreflexion“ abgelenkt werden können.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Ein Blick ins ausführliche Messprotokoll, dass die Messbeamten verpflichtet sind auszufüllen, kann darüber Klarheit verschaffen, ob die Eichung des Gerätes zum Messzeitpunkt aktuell war und ob die Messung nach den Vorgaben des Herstellers erfolgte. Ein Anwalt für Verkehrsrecht hat darin Routine. Der Fachmann kann Ihnen auch darüber Auskunft geben, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und Aussichten auf Erfolg bestehen. Gerade, wenn es um hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot geht, ist dies für Betroffene natürlich von großer Bedeutung.
FAQ: Riegl FG21-P
Hier erfahren Sie alles über die Arbeitsweise des Riegl FG21-P.
Wenn der Blitzer nicht korrekt ausgerichtet war, es keine Testmessungen gab oder der Riegl FG21-P schlichtweg nicht geeicht war, können Messfehler entstehen.
Ja. Lag das gemessene Tempo unter 100 km/h, müssen 3 km/h abgezogen werden, bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h 3 Prozent.