Der Roller stellt für viele junge Menschen das erste Kfz dar, mit welchem sie am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Halten sich die jungen Verkehrsteilnehmer nicht an die Regeln, wenn sie mit dem Roller fahren, drohen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Welche das sind, verrät Ihnen die nachfolgende Tabelle.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Helmpflicht missachtet | 5 EUR | |
Gehweg unerlaubt befahren | 10 EUR | |
... andere behindert | 15 EUR | |
... andere gefährdet | 20 EUR | |
... mit Unfall | 25 EUR | |
unerlaubt auf Gehweg geparkt | 20 EUR | |
... mehr als 1 Stunde | 30 EUR | |
... andere behindert | 30 EUR | |
... andere behindert mehr als 1 Stunde | 35 EUR | |
Personen unerlaubt befördert | 5 EUR | |
Kind ohne Helm befördert | 60 EUR | 1 |
Kinder ohne Helm befördert | 70 EUR | 1 |
Versicherungskennzeichen fehlt | 40 EUR | |
keine Versicherung | Geld- oder Freiheitsstrafe | |
keine Fahrerlaubnis | Geld- oder Freiheitsstrafe |
FAQ: Mit dem Roller fahren
Zu den spezifischen Regeln der Straßenbenutzung gehört zum Beispiel, dass Sie nicht ohne Helm mit dem Roller fahren dürfen. Zudem muss der Roller, wie andere Kfz auch, über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Das Auffahren auf die Autobahn ist verboten, wenn der Roller nicht die geforderte Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht.
Werden Sie dabei erwischt, wie Sie ohne Führerschein mit einem Motorrad oder Roller fahren, begehen Sie eine Straftat. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe sanktioniert.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Voraussetzungen mit denen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM mit 15 Jahren erwerben dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Richtig mit dem Roller fahren: Spezifische Verkehrsregeln
Grundsätzlich ist es egal, ob Sie mit einem Fahrrad, Pkw oder Roller fahren, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind für alle Verkehrsteilnehmer verbindlich. Das bezieht sich sowohl auf die Promillegrenze als auch auf Tempolimits, Abstandsvorgaben etc.
Allerdings gelten für Fahrten mit einem Kleinkraftrad noch weitere spezifische Regelungen. Es ist beispielsweise verboten, dass Sie ohne Helm mit einem Roller fahren. Dieses Verbot ergibt sich aus § 21a Absatz 2 StVO:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. […]
Neben der Beachtung der Helmpflicht müssen Sie den Roller mit einer Haftpflichtversicherung ausstatten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Regulierung von Schäden, welche Sie an Dritten verursachen, abgedeckt sind. Zudem muss ein Roller, den Sie fahren möchten, über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen.
Wichtig: Mit dem Roller auf dem Gehweg zu fahren, ist grundsätzlich verboten. Wenn Sie zu zweit mit dem Roller fahren, muss auch der Beifahrer einen Schutzhelm aufsetzen.
Sanktionen bei Verstößen, wenn Sie Motoroller fahren
Halten Sie sich nicht an die Regeln der StVO, wenn Sie mit Ihrem Roller fahren, müssen Sie mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Bezüglich Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholverstößen gelten dieselben Vorgaben wie für Pkw-Fahrer.
Nachfolgend wollen wir Ihnen einige Ordnungswidrigkeiten mit den dazugehörigen Bußgeldern vorstellen, die Rollerfahrer begehen können:
- Roller fahren ohne Helm: 5 Euro
- Unerlaubt auf dem Gehweg fahren: 10 Euro
- Unerlaubt auf dem Gehweg parken: 20 Euro
- Roller fahren ohne Kennzeichen der Versicherung: 40 Euro
- Roller mit Kind ohne Helm fahren: 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg
Rollerführerschein machen: Wichtige Ausbildungsinhalte
Während für einen E-Scooter keine Fahrerlaubnis erforderlich ist und ein Mofa mit entsprechender Prüfgenehmigung gefahren werden darf, müssen Rollerfahrer einen Führerschein der Klasse AM besitzen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
Werden Sie ohne entsprechende Fahrerlaubnis erwischt, wie Sie einen Roller fahren, begehen Sie eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.
Bevor es auf den Roller geht, müssen Sie also eine Fahrschule besuchen. Der Unterricht ist dabei in Theorie und Praxis gegliedert. Für erstere schreibt der Gesetzgeber eine Mindestanzahl an Pflichtstunden vor. Sie müssen mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) zu Themengebieten aus dem Grundstoff besuchen. Hinzukommen zwei Doppelstunden im Zusatzstoff. Haben Sie diese belegt, können Sie sich für die Theorieprüfung anmelden.
Anders als beim Pkw-Führerschein, für welchen Fahrschüler gesetzlich festgelegte Sonderfahrten absolvieren müssen, ist die Mindestanzahl der Fahrstunden für den Rollerführerschein nicht reglementiert. Wie viele benötigt werden, hängt alleine vom Können des Fahrschülers ab. Hat dieser Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und kann eine bestandene Theorieprüfung vorweisen, steht der Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung nichts mehr im Wege.
Wichtig: Die voraussichtlichen Kosten für einen Rollerführerschein lassen sich nicht pauschal angeben. Sie sollten allerdings mit einer Summe zwischen 500 und 800 Euro rechnen. Allein die Teilnahme an der praktischen Fahrprüfung kostet schon knapp 190 Euro.
Der Rollerführerschein mit 15 – Modellversuch und neue gesetzliche Regelung
Bis zum Anfang des Jahres 2020 war ein Mindestalter von 16 Jahren für die Führerscheinklasse AM vorgeschrieben. Nach einem erfolgreichen Modellversuch zum Rollerführerschein mit 15 wurde § 6 Absatz 5a Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Zusatz eingefügt, dass die Länder das Mindestalter der Klasse AM selbst bestimmen konnten.
Es war den Bundesländern also freigestellt, ob sie es erlaubten, dass Jugendliche schon mit 15 Jahren mit einem Roller fahren durften. Die nachfolgenden Bundesländer hatten die entsprechende Regelung umgesetzt:
- Bayern (nur mit Ausnahmegenehmigung im Einzelfall)
- Brandenburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hatten Sie in einem der genannten Bundesländer den Führerschein der Klasse AM erfolgreich abgeschlossen und waren 15 Jahre alt, durften Sie nur in Bundesländern mit dem Roller fahren, in denen dies ab 15 Jahren auch erlaubt war. In Berlin hätte es sich zum Beispiel um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis gehandelt.
Seit dem 28.07.2021 gilt jedoch ein bundeseinheitliches Mindestalter von 15 Jahren. Das bedeutet, dass nun in jedem Bundesland der Führerschein der Klasse AM mit 15 Jahren gemacht werden kann. Dieser Führerschein ist allerdings nur im Inland gültig. Im Ausland müssen die örtlichen Bestimmungen beachtet werden.