War das nicht noch dunkelorange? Viele Autofahrer haben es eilig, noch schnell über die Ampel zu kommen. Wenn sie bei Rot geblitzt werden, kann das aber ziemlich unerfreuliche Konsequenzen haben – gegebenenfalls auch ein Fahrverbot.
Wer eine rote Ampel überfährt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer massiv. Deshalb bekommt eine rote Ampel gerne einen Blitzer zur Seite gestellt. Dadurch ist es möglich, Rotlichtverstöße zu ahnden. Welche Strafen drohen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden und was der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Bei Rot geblitzt
Mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben und geblitzt wurden, hängt von zwei Faktoren ab: Davon, wie lange die Ampel rot war und davon, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar geschädigt wurden. Mögliche Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
In diesem Fall kann Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert werden. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Mehr erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Innerhalb der nächsten drei Monate sollte Ihnen per Post ein Bußgeldbescheid zugehen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Fehler vorlag, als Sie geblitzt wurden, können Sie gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen.
Bei Rot geblitzt: Diese Kosten können Ihnen entstehen
Hinsichtlich der Sanktionen entscheidet der Gesetzgeber zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Je nachdem, wie lange die Ampel schon auf Rot stand, als der Blitzer ausgelöst hat, fallen die Konsequenzen unterschiedlich aus.
Rote Ampel missachtet und geblitzt: Einfacher Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt dann vor, wenn die Ampel noch keine Sekunde auf Rot stand, als die Haltelinie überquert wurde.
Haben Sie in diesem Fall keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet, so müssen Sie ein Bußgeld von 90€ zahlen und bekommen einen Punkt in Flensburg eingetragen. Wenn Sie einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar einen Sachschaden verursacht haben, fällt das Bußgeld um einiges höher aus. Außerdem kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot dazu.
Deutlich günstiger wird es, wenn Autofahrer vor dem Gefahrenbereich hinter der Ampel zum Stehen kommen. Dann handelt es sich nur um einen Haltelinienverstoß, der mit einem Bußgeld von 10€ geahndet wird.
Rote Ampel missachtet und geblitzt: Qualifizierter Rotlichtverstoß
Einen qualifizierten Rotlichtverstoß begehen Sie, wenn Sie eine Ampel überfahren, die schon länger als eine Sekunde rot zeigt. Dieser Verstoß gegen die StVO kostet Sie mindestens 200€. Auch hier wird es teurer, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder einen Sachschaden verursachen. Neben dem Bußgeld nach Bußgeldkatalog wird ein einmonatiges Fahrverbot verhängt und es kommen zwei zusätzliche Punkte auf Ihr Punktekonto in Flensburg.
Wie funktionieren Ampelblitzer?
Woher weiß der Blitzer, ob eine Ampel bei Rot überfahren wurde? Der Ampelblitzer funktioniert folgendermaßen:
- Von der Haltelinie bis zur Fahrbahn ist mindestens eine Induktionsschleife verlegt.
- Fährt ein Fahrzeug über die Induktionsschleife, während diese das Signal erhält, dass die Ampel zu dem Zeitpunkt rot war, löst der Ampelblitzer aus.
- Ist eine zweite Induktionsschleife im Bereich der Kreuzung verlegt, so löst der Blitzer ein zweites Mal aus, wenn das Fahrzeug diese überfährt. Anderenfalls löst der Blitzer erneut aus, wenn seit dem ersten Blitzen eine bestimmte Zeitdauer vergangen ist.
Deshalb werden Sie bei einer mit Blitzer ausgestatteten roten Ampel zweimal geblitzt. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Haltelinie überfahren wurde, sondern auf das Passieren der Ampel bzw. Kreuzung.
Rote Ampel: Geblitzt in der Probezeit – was nun?
In der zweijährigen Probezeit werden besonders strenge Anforderungen an Autofahrer gestellt. Wird eine rote Ampel in der Probezeit überfahren, handelt es sich um einen sogenannten A-Verstoß. Infolgedessen kann die Probezeit um zwei Jahre verlängert werden und der Fahrer muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dabei ist es egal, wie lange die Ampel schon Rot zeigte. Auch bei einem einfachen Rotlichtverstoß handelt es sich in der Probezeit um einen schwerwiegenden A-Verstoß.
Begeht der Fahrer innerhalb seiner Probezeit zwei weitere A-Verstöße, so muss er mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Guten tag
ich habe Rotlichtverstosd am anfang juli und Freitag 12.07.24. und die Kamara hat mich geblitz.
ich wolten wissen Wrlche Sanktion ?