Stop and Go auf dem Weg zur Arbeit, überfüllte Straßen und eigentlich muss es doch ganz schnell gehen. Im Straßenverkehr ist ein schnelles Vorankommen nicht immer garantiert. Wer dann unter Zeitdruck steht, fährt schon einmal bei „Himbeergrün“ noch schnell über die Ampel.
Was mit dieser netten Umschreibung noch ungefährlich klingen mag, kann schwere Unfälle verursachen. Ein Rotlichtverstoß ist kein Kavaliersdelikt und wird daher gemäß Bußgeldkatalog entsprechend hart geahndet, wenn ein Rotsünder bei seiner Tat durch einen Ampelblitzer erwischt wurde.
Es drängt sich die Frage auf, wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, ob ein Einspruch möglich ist. Wie bei einem Rotlichtverstoß ein Einspruch aussehen kann, zeigen wir Ihnen per Muster im nachfolgenden Ratgeber. Dazu liefern wir alle relevanten Informationen zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wenn eine rote Ampel überfahren wurde.
Inhaltsverzeichnis
Im Video erklärt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Einspruch: Angeblich rote Ampel überfahren
Bevor wir darauf eingehen, ob wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, Einspruch eingelegt werden kann, müssen zunächst zwei Arten von Rotlichtverstößen unterschieden werden. Diese stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel zeigte weniger als eine Sekunde „Rot“, als Sie diese überfahren haben. Gemäß Bußgeldkatalog wird diese Regelmissachtung mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Stand die Ampel schon länger als eine Sekunde „Rot“, drohen härtere Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Dieser sieht hier ein Bußgeld von mindestens 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Erhalten Sie einen entsprechenden Bußgeldbescheid, der Ihnen vorwirft, dass Sie eine rote Ampel überfahren haben, kann Einspruch gegen selbigen eingelegt werden. Oft wird diese Option genutzt, wenn es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. So versuchen Betroffene, das Fahrverbot zu umgehen.
Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad: Ist ein Einspruch möglich?
Ein Bußgeld für die rote Ampel durch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu umgehen ist nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass eine fehlerhafte Messung vorliegt. Um dies zu beweisen ist in aller Regel eine Akteneinsicht vonnöten.
Es empfiehlt sich daher, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, der Sie gegenüber der Behörde vertreten kann. Haben Sie die rote Ampel überfahren, ist ein Einspruch aber auch ohne Anwalt möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Rotlichtverstoß mit einem Pkw oder Fahrrad begangen wurde. Durch den kostenlosen Bußgeldcheck ** können Sie prüfen, welche Möglichkeiten Sie für einen Einspruch haben.
Einspruch gegen den Rotlichtverstoß: Ein Muster zur Orientierung
Im Folgenden zeigen wir Ihnen ein Muster, mit dessen Hilfe Sie, wenn Sie eine Ampel bei Rotlicht überfahren haben, Einspruch einlegen können. Bedenken Sie, dass dieses nur als Orientierung dienen soll und an die individuellen Umstände des Einzelfalls angepasst werden muss.
[Ihre Adresse]
[Adresse der zuständigen Behörde]
[Ort, Datum]
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom xx.xx.xxxx (Aktenzeichen xxxx/xx)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen dem Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen xxxx/xx, erlassen am xx.xxx.xxxx und mir zugestellt am xx.xx.xxxx, lege ich hiermit frist- und formgerecht Einspruch ein. In diesem wird mir ein qualifizierter Rotlichtverstoß zur Last gelegt, welchen ich nicht begangen habe. Die Ampel zeigte zum Zeitpunkt des Überfahrens „Grün“.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
FAQ: Einspruch gegen Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht 90 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg nach sich, ein qualifizierter Rotlichtverstoß hingegen 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Ja, grundsätzlich können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Ob diesem allerdings stattgegeben wird, ist eine andere Frage. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie dazu beraten.
Nach Erhalt des Bußgeldbescheides haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Dafür können Sie unser kostenloses Muster verwenden.