Der Großstadtdschungel wirkt für den müden Heimkehrer nach Feierabend oft wie ein endloses tosendes Meer aus Scheinwerfern, Signalleuchten und Werbeschriftzügen, die ineinander zu verschwimmen scheinen. Doch gerade in solchen Momenten heißt es: Aufpassen! Denn wenn Sie die falsche Leuchte übersehen, wie zum Beispiel eine rote Ampel, kann Ihnen dies teuer zu stehen kommen und obendrein eine enorme Gefährung für Sie und andere Verkehrsteilnehmer darstellen.
Doch was geschieht, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben? Haben Sie in diesem Fall mit einem Bußgeld zu rechnen? Gibt es die Möglichkeit, das Bußgeld abzuwenden? Schließlich haben Sie die rote Ampel bloß nicht gesehen und nicht mutwillig ignoriert. Dieser Beitrag beantwortet wichtige Fragen zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Was Sie erwartet, wenn Sie eine rote Ampel übersehen
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, ist oft die Rede von einem Rotlichtverstoß. Allerdings muss hier zwischen verschieden schweren Verstößen unterschieden werden, die auch unterschiedlich hohe Bußgelder nach sich ziehen. Diese Unterschiede haben zum einen mit der Länge der Rotphase zu tun und zum anderen damit, wie weit die Haltelinie bei Rot überfahren wurde.
Haltelinienverstoß
Wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben, kann es sein, dass Sie Ihren Fehler noch rechtzeitig bemerken und lediglich etwas zu spät bremsen. In diesem Fall kann es passieren, dass Sie über die Haltelinie rollen und erst kurz danach zum Stehen kommen. Wenn Sie dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Bußgeld für einen Haltelinienverstoß in Höhe von 10 Euro rechnen.
Rotlichtverstoß
Höher wird das Bußgeld, wenn Sie eine Rote Ampel völlig übersehen und keine Anstalten mehr machen, zu halten. In diesem Fall begehen Sie nämlich einen Rotlichtverstoß. Allerdings kann nun immer noch nicht pauschal gesagt werden, welches Bußgeld Sie erwartet, wenn Sie eine rote Ampel übersehen haben. Denn dies hängt davon ab, ob Sie eine Ampel überfahren haben, die schon länger als eine Sekunde lang rot war, oder nicht.
In diesem Zusammenhang wird zwischen dem einfachen Rotlichtverstoß und dem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Wenn Sie eine rote Ampel übersehen, die erst seit maximal einer Sekunde rot ist, dann wird in der Regel von einem einfachen Verstoß ausgegangen, der ein Bußgeld von 90 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich zieht. Ist die Ampel schon länger rot, wird das Bußgeld auf 200 Euro erhöht. Nun werden außerdem zwei Punkte in Flensburg vermerkt und ein Monat Fahrverbot verhängt. Zusätzlich kann unter verschärfenden Umständen im schlimmsten Fall auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren erfolgen, wenn eine rote Ampel überfahren wird und ein qualifizierter Rotlichtverstoß festgestellt wird.
Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Rote Ampel übersehen – zählt diese Entschuldigung?
Ist es möglich, um ein Bußgeld herumzukommen, weil die rote Ampel übersehen wurde? Die Antwort ist: Nein! Wer durch Unaufmerksamkeit seine Pflicht zu Aufmerksamkeit und vorausschauendem Fahren verletzt, kann ebenso mit einem Bußgeld belangt werden, wie jemand, der die rote Ampel nicht übersehen sondern wissend ignoriert hat.
Allerdings kann diese Entschuldigung unter Umständen entscheidend sein, um ein mögliches Fahrverbot abwenden zu können. Wird eine rote Ampel übersehen, kann dies nämlich als Augenblickversagen angesehen werden. Dies stellt im Regelfall nur eine leichte und keine grobe Fahrlässigkeit dar, weshalb von einem Fahrverbot abgesehen werden kann.
Wenn auch Ihnen ein Fahrverbot droht und Sie eine rote Ampel übersehen haben, können Sie sich an einen Anwalt wenden, der einschätzen kann, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnen könnte.
FAQ: Rote Ampel übersehen
Ein Haltelinienverstoß, bei dem Sie noch vor dem Gefahrenbereich der Kreuzung zum Halten kamen, zieht nur ein geringes Bußgeld von 10 Euro nach sich, während ein Rotlichtverstoß mindestens 90 Euro kostet und einen Punkt in Flensburg mit sich bringt.
Laut Bußgeldkatalog ist die Länge der Rotlichtphase ausschlaggebend. Näheres zum einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß lesen Sie hier.
Unter Umständen lässt sich ein Fahrverbot abwenden, wenn Sie ein sogenanntes Augenblicksversagen gut begründen können. Lassen Sie sich hierzu ggf. von einem Anwalt beraten.