Bußgeldkatalog zum Rotlichtverstoß mit Lkw
Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß mit Lkw
Sei es aus Unachtsamkeit oder weil manch ein Fahrzeugführer nicht die Geduld aufbringt, ein Weilchen zu warten – eine rote Ampel wird gerne einmal ignoriert und einfach überfahren. Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung gehört der Rotlichtverstoß zu den am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr. Dabei kann dies für den Verkehrssünder nicht nur teuer werden, es fallen auch sehr schnell Punkte und Fahrverbote an, sollte er dabei erwischt werden.
Wie aber fallen eigentlich die Sanktionen aus, wenn der Rotlichtverstoß mit einem Lkw begangen wurde? Müssen Fahrer hier mit härteren Strafen rechnen als Pkw-Fahrer? Immerhin ist dies bei vielen Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie z. B. der Geschwindigkeitsübertretung, der Fall. Wir verraten Ihnen in diesem Ratgeber, womit Sie rechnen müssen, wenn Sie eine rote Ampel mit dem Lkw überfahren.
Inhaltsverzeichnis
Rotlichtverstoß mit Lkw wird nicht anders bestraft als mit Pkw
Wer mit dem Lkw eine rote Ampel überfährt, muss in der Regel keine anderen Sanktionen befürchten als ein Pkw- oder Motorradfahrer. Diese richten sich maßgeblich danach, wie lange die Ampel bereits auf Rot stand, als sie überfahren wurde:
- Dauerte die Rotphase höchstens 1 Sekunde, wurde ein sog. einfacher Rotlichtverstoß mit dem Lkw begangen.
- War die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot, liegt hingegen ein sog. qualifizierter Rotlichtverstoß vor.
Letzterer wird regelmäßig mit zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Umstand, ob durch den Rotlichtverstoß mit dem Lkw zugleich auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar ein Unfall verursacht wurde.
Handelt es sich hingegen nur um einen einfachen Rotlichtverstoß, kommt der Lkw-Fahrer meist mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg davon. Hat er hingegen zusätzlich den Verkehr gefährdet oder einen Unfall verursacht, drohen auch hier ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Die genauen Sanktionen können Sie der obenstehenden Bußgeldtabelle entnehmen oder von unserem Bußgeldrechner ermitteln lassen.
Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Rotlichtverstoß mit Lkw: Ausreden werden nicht akzeptiert!
Oftmals versuchen Lkw-Fahrer, die einen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten haben, sich herauszureden und zu erklären, warum sie keine andere Möglichkeit gehabt hätten, als die Ampel bei Rot zu überfahren. In der Regel lassen jedoch weder die Bußgeldbehörde noch das Verkehrsgericht solche Ausreden gelten.
So können Sie einen Rotlichtverstoß mit dem Lkw z. B. nicht dadurch entschuldigen, dass der Bremsweg für ein sicheres Anhalten zu kurz gewesen sei. Denn dieser richtet sich in erster Linie nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Und diese ist stets so anzupassen, dass der Fahrzeugführer sein Gefährt jederzeit und in jeder Situation unter Kontrolle hat, um angemessen reagieren zu können. Dies gilt für Lkw-Fahrer ebenso wie für alle anderen Kraftfahrzeugführer: Jeder muss stets in der Lage sein, im Notfall mit seinem Fahrzeug eine Vollbremsung hinzulegen.
Und eine solche ist an einer Ampel üblicherweise nicht nötig, denn schließlich schaltet diese nicht sofort auf Rot um, sondern hat für gewöhnlich noch eine Gelbphase. Diese signalisiert den Fahrern, den Bremsvorgang einzuleiten.
Auch ein Hinweis auf eine mögliche Gefährdung der Ladung entschuldigt keinen Rotlichtverstoß mit dem Lkw. Denn Fahrzeugführer sind gemäß § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verpflichtet, ihre Ladung stets so zu sichern, dass diese selbst bei einer Vollbremsung nicht verrutschen, umfallen oder hin- und herrollen kann.
Wer also angibt, er habe nicht rechtzeitig anhalten können, um seine Ladung nicht zu beschädigen, gibt lediglich einen Verstoß gegen die vorschriftsmäßige Ladungssicherung zu. Für den Rotlichtverstoß mit dem Lkw wird er trotzdem bestraft.
FAQ: Rotlichtverstoß mit Lkw
Die Sanktionen können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln.
In der Dauer der Rotphase zum Zeitpunkt des Verstoßes: Bei bis zu einer Sekunde liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor, bei mehr als einer Sekunde ein qualifizierter.
Nein, in der Regel müssen Sie auch für dieses Überfahren der roten Ampel mit Sanktionen rechnen. Die Begründung mit einem vermeintlich zu kurzen Bremsweg lässt eher darauf schließen, dass Sie mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sind.