Mit dem Auto rückwärts einparken – eine Disziplin, die nicht jeder Fahrschüler unbedingt gern in seiner Fahrprüfung zur Aufgabe hat, auch wenn jeder dies bei seinen Fahrstunden zu lernen hat. Häufig kommt es beim Rückwärtsfahren zum Unfall, weil der Fahrer etwa den Bereich hinter sich nicht richtig einsehen konnte oder er den Abstand falsch eingeschätzt hat. Ein schwieriges Unterfangen also. Lesen Sie daher in diesem Ratgeber, welche Bußgelder drohen und was Sie beim Rückwärtsfahren beachten sollten.
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet | 35 EUR | |
Andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet | 80 EUR | 1 |
... mit Unfallfolge | 100 EUR | 1 |
Inhaltsverzeichnis
Video: Was ist beim Rückwärtsfahren zu beachten?
Rückwärtsfahren gemäß StVO
In § 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Rückwärtsfahren zusammen mit den Themenbereichen Abbiegen und Wenden reglementiert. Darin steht:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Es ist also beim Rückwärtsfahren äußerste Vorsicht geboten. Gerade in Stresssituationen kann ein Fahrer schnell in Panik geraten und es kommt zu einem Unfall beim Rückwärtsfahren, weil etwa ein Poller an- oder überfahren wird. Doch es kann durchaus auch Schlimmeres passieren und ein Mensch dabei verletzt werden.
Daher gilt beim Rückwärtsfahren mit Auto, Anhänger oder LKW die Devise, sich mit seinem Fahrzeug so zu verhalten, dass kein anderes Fahrzeug oder etwa Fußgänger dabei gefährdet wird.
Wenn möglich, kann auch ein Einweiser (etwa ein Mitfahrer) beim Rückwärtsfahren behilflich sein und winken sowie mit anderen Handbewegungen Informationen dazu anzeigen, wie viel Platz dem Fahrer noch bleibt oder ob andere Fahrzeuge oder Personen im Weg sind.
Rückwärtsfahren – So geht’s
Neben der Vorsicht ist auch ein permanentes Zurückschauen beim Rückwärtsfahren wichtig. Innen- und Außenspiegel sollten ständig im Blick sein, um die Umgebung gut sehen zu können. Mittlerweile helfen Rückfahrkameras dabei, das Geschehen hinter dem Auto einzusehen. Andere Rückfahrhilfen machen sich mit Pieptönen bemerkbar, wenn Sie zu nah an einen Gegenstand herangefahren sind.
Manchmal ist es auch erforderlich, einmal aus dem Wagen auszusteigen und sich die Lage anzuschauen -besonders dann, wenn das Rückwärtsfahren ohne Einweiser vollzogen wird. Weiterhin sollte nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und auch die Bremsbereitschaft ist zu gewährleisten, falls ein sofortiges Anhalten notwendig ist. Daher ist auch ein vorsichtiges Anfahren sinnvoll.
Nehmen Sie also Hilfe an, auch wenn dies ein Passant auf dem Gehweg übernimmt und lassen Sie sich nicht stressen: Die Dauer ist beim Rückwärtsfahren nicht wichtig, sondern viel mehr die Sicherheit.
Rückwärtsfahren mit dem Lkw
Natürlich ist beim Lkw das Rückwärtsfahren wesentlich schwieriger als bei einem normalen Pkw. Hier kann ein Einweiser besonders von Vorteil sein, da ein Lkw nur Seiten- und keinen Rückspiegel besitzt. Gleiches gilt für das Rückwärtsfahren mit dem Anhänger. Auch hier ist Hilfe anzunehmen, denn ist der Anhänger geladen, kann sich das Fahrgefühl verändern, vor allem, wenn Sie das Fahren mit einem Anhänger noch nicht gewohnt sind.
Wann ist Rückwärtsfahren erlaubt und wann nicht?
Rückwärts zu fahren ist nicht in allen Straßenbereichen erlaubt. Wo es verboten ist, finden Sie in dieser Liste:
- Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist strengstens verboten.
- Das Rückwärtsfahren ist in Einbahnstraßen lediglich zum Ein- und Ausparken erlaubt.
- Rückwärtsfahren an unübersichtlichen Abschnitten ist vor allem deshalb nicht empfehlenswert, weil dadurch der nachfolgende Verkehr gefährdet werden kann.
Der Bußgeldkatalog erhebt auch Sanktionen bei einer Zuwiderhandlung, wenn ein Auto beim Versuch rückwärts zu fahren einen Unfall oder eine Gefährdung verursacht. So werden 35 Euro fällig, wenn die allgemeine Sorgfaltspflicht beim Zurücksetzen nicht beachtet wurde und sogar 80 Euro und ein Punkt, wenn andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet wurden.
Erlaubt ist das Rückwärtsfahren in diesen Situationen:
- Rückwärtsfahren ist erlaubt, wenn nachweislich keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, das ist besonders in verkehrsberuhigten Zonen der Fall.
- Kommen zwei Fahrzeuge auf einer schmalen Straße nicht aneinander vorbei, so muss einer von ihnen rückwärts fahren, um Platz zu schaffen. Dabei ist es sinnvoll, wenn das kleinere und wendigere Fahrzeug den Rückwärtsgang einlegt oder jenes, das mehr Bewegungsfreiheit an seiner Stelle hat. Am besten ist es, wenn Sie sich kurz darüber verständigen, wer sich zurückzieht.
FAQ – Rückwärtsfahren
Beim Rückwärtsfahren haben Fahrer eine gesteigerte Sorgfaltspflicht. Kommt es zu einem Unfall, hat daher auch meist der Fahrer Schuld (vgl. BGH, 26.01.2016 – VI ZR 179/15).
Sie dürfen nur so schnell fahren, dass Sie sofort anhalten können.
Ein Bußgeld in Höhe von 35 bis 80 Euro ist möglich. Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, können Sie auch 1 Punkt bekommen. Zusätzlich können Kosten der Schadensregulierung auf Sie zukommen.
Beim rückwärts fahren Unfall gebaut den Personen ist nichts passiert meine Frage wäre jetzt ob ich ein Punkt bekomme ??
Hallo Mirzeta,
eine präzise Antwort können wir Ihnen nicht geben. Die Sanktionen hängen davon ab, wie die zuständige Behörde die Situation bewertet oder wie hoch der entstandene Schaden ist.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
als Fahranfänger mit Probezeit habe ich beim Rückwärtsausparken mit einem Pritschenwagen einen anderen Wagen beschädigt. Die hinzugerufene Polizei hat mir gesagt, dass ich nichts befürchten muss, was meine Probezeit verlängern könnte.
Nun die Frage: könnte es trotz allem als fahrlässig oder gar grob fahrlässig eingeschätzt werden. Ich hatte keinen Einweiser?
Hallo Bernd,
was als „fahrlässig“ bzw. „grob fahrlässig“ gilt, ist zwar rechtlich oft nicht konkret umrissen – diese Begriffe werden jedoch eher bei schweren Verkehrsunfällen oder groben Fehltritten verwendet. Da es sich in Ihrem Fall jedoch um ein relativ geringfügiges Vergehen handelt, sollten Sie nichts weiter zu befürchten haben.
Das Team von bussgeld-info.de
Hallo
Ich bin heute mit den Firmen Bus rückwärts aus einer Ausfahrt von Grundstück.
Dabei habe ich ein Auto mit meinen Trittbrett an der Stoßstange getroffen.
Als die Polizei gekommen ist haben die gesagt das es mich als Verursacher hart trifft.
1. 125€ Bußgeld
2. 28,50€ zustell Urkunde
3. 2 Punkte
Da ich beruflich drauf angewiesen bin kann ich mir nicht erlauben ohne zusein.
Auf was muss ich mich genau einstellen.
Hallo Sascha1978,
ein Fahrverbot scheint hier nicht in Betracht zu kommen, weswegen Sie nicht um Ihren Führerschein bangen müssen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe eine Frage
Ich musste an einer Abbiegung rückwärts fahren, da die Einfahrt gesperrt war und ich nicht da durch dürfte. Somit habe ich gedreht. Hinter mir der Wagen hat mich fotografiert. Wäre es zulässig, wenn jetzt daraufhin eine Strafe bekäme? Ich bin übrigens noch in der Probezeit, begleitendes Fahren. Die Begleitperson war dabei. Gruß trixi
Hallo Trixi,
wir kennen die örtlichen Gegebenheiten nicht und können daher keine genaue Einschätzung geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
Wir haben in unserer Einfahrt einen Transporter stehen. Meine Nachbarin meinte wenn sie einen Unfall beim rückwerts rausfahren hatt sind wir daran schuld. Weil sie beim rückwerts fahren durch den Transporter nichts sieht. Kann sie uns dafür belangen. Ich muss ja auch rückwerts an den Transporter vorbei. Ich fahre beim rausfahren weniger als schritt tempo. Ich habe keine probleme.
Da meinte sie das ich warscheinlich besser fahren könne als sie. Aber ich habe 2 parkplätue wie jeder und sehe irrgendwp nicht ein wegen ohr da so einen ärger zu bekommen.
Hallo Karina F.,
es dürfte wohl nicht verboten sein, mit seinem Transporter auf dem eigenen Privatgrundstück zu parken.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Tag,
ist die Seite hier noch aktuell?
Ich bin auf einem Parkplatz rückwärts aus einer Parklücke gefahren und der schräg hinter mir im selben Moment, sodass wir uns in der Mitte getroffen haben. Ist natürlich nichts großartig passiert, aber wir haben die Polizei gerufen um die Sache aufzunehmen, damit das leichter mit der Versicherung zu handhaben ist.
Meiner Meinung nach sind das für jeden 35€ und keine! Punkte. (Konnte abschließend auch kein Schuldiger festgestellt werden)
Nun möchte die Polizei bzw. Bußgeldstelle jedoch von beiden 100€ + Bearbeitungsgebühren (fast 30€) und zusätzlich einen Punkt in Flenßburg.
Die Bußgeldstelle hat auf meinen Einspruch mit der Argumentation „Das Zurücksetzen ist eine Form des Rückwärtsfahrens“ reagiert und verbleiben bei dem Tatbestand.
Dies ist meiner Meinung nach keine objektive Beurteilung…
Was sagen Sie dazu?
MfG Nicklas
Hallo Nicklas,
wir sind leider nicht dazu befugt, Ihren Fall rechtlich zu bewerten. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht oder Zivilrecht wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Liebes Bussgeld-Info Team,
ich habe mich heute an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gewandt und dieser meinte es wäre alles rechtens.
D.h. scheinbar gibt es diese Unterscheidung von Zurücksetzen und Rückwärtsfahren nicht mehr.
MfG Nicklas
Hallo,
bin beim rückwärts fahren gegen einen Zaun gefahren. Dabei wurde der Zaun beschädigt es waren aber keine Personen dort (dementsprechend auch keine Gefährdung von Personen). Die Polizei meinte jetzt ich müsste 100 Euro zahlen, weil ich rückwärts gefahren bin (vorwärts = 35 Euro). Kann das sein? Es steht nämlich hier anders.
Hallo Jan,
wer beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet, muss grundsätzlich 35 EUR Bußgeld zahlen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Bin auf einer Straße rückwärts gefahren, und bin gegen ein Auto gefahren. Die Polizei kam und ich fragte was auf mich zukommt. Also 100 euro und 1 punkt. Bin auch in der probeZeit… wieso 100? Und was für folgen hat der Punkt?
Hallo Maxi,
es handelt sich dabei um Gefährdung im Straßenverkehr inklusive Sachbeschädigung, dafür ist gemäß Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 90 Euro vorgesehen. Da es sich zusätzlich um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo ,
Gestern bin ich ein Stück an der Ampel zurück gesetzt und hinter mir kam ein Auto und ist mir drauf gefahren , jetzt wollte der andere verkehrteilnehner von mir eine Bestätigung dass ich ihm drauf gefahren sei . Aber jetzt stelle ich mir die Frage , bin ich schuld ?
Hallo Melina,
die Schuldfrage zu klären, obliegt der Polizei.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgeld-Info Team,
Ich hab da mal eine Frage.
Im Oktober letzten Jahres bin ich beim wenden einem Auto, dass sich auch zum wenden in dieselbe Lücke wie ich gestellt hat, drauf gefahren.
Ich befand mich zu der Zeit noch in der Probezeit und habe deswegen wahrscheinlich ein Bußgeld von 128.50 und ein Punkt in Flensburg bekommen.
Wurde meine Probezeit automatisch verlängert?
Auf dem Brief stand nichts von Verlängerung der Probezeit oder Aufbauseminar.
Hallo Ajo,
das klingt nach einem A-Verstoß, der die Probezeit verlängert. Um sicherzugehen, ob sich Ihre Probezeit tatsächlich verlängert hat, können Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachfragen.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo,
Folgende Situation:
An einem Parkplatz gehalten.. vor mir wollte einer raus fahren. Ich sah der Platz reicht nicht und fuhr etwas zurück. Ich schaute zuvor.
Links an mir fuhr ein Rotes Auto vorbei welches dann hinter mir nach Links in eine Parklücke abbiegen wollte. Ich fuhr rückwärts ubd wir trafen uns dann..
Ist es nur Blechschaden..
Muss ich mit einer Probezeitverlängerung rechnen?
Gruß,
Nelson S.
Hallo Nelson,
das hängt davon ab, ob Sie mit Ihrem Verhalten andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Ist dies der Fall und droht ein Bußgeld, können Sie mit einer Probezeitverlängerung rechnen.
Ihr Bussgeld-info Team
Hallo :)
Und zwar hatte eine Freundin heute einen kleinen Autounfall.
Wir sind in einen verkehrsberuhigten Bereich gefahren, und es war natürlich die Feuerwehrzufahrt freizuhalten.
Meine Freundin und ich hielten auf einem Parkplatz der nicht als Parkplatz angesehen wird, wegen der Feuerwehrzufahrt. Das ganze sieht so aus, das man in den verkehrsberuhigten Bereich hinein fährt und dann ein Kreisel kommt, in dem man quasi ein mal rum kann. Kurz nachdem man im Kreisel hineinfährt kommt rechts gleich eben dieser Parkplatz, das heißt sobald man darauf steht ist der Kreisel frei durchgängig.
Ich ladete kurz ein paar Sachen aus ihrem Auto und lief zu mir an die Tür, ich sah noch wie sie rückwärts rausfahren wollte, und dann kam aufeinmal ein Taxi angerast, der nicht mit Schrittgeschwindigkeit in den Verkehrsberuhigten Bereich gefahren ist & ich sah nur noch wie es knallte. Es ist kein großer Schaden passiert, ihr rechter Rückfahrscheinwerfer ist etwas zerbrochen & das Taxi hatte eine kleine Delle und er rufte direkt die Polizei an.
Als die dann kamen, gaben sie meiner Freundin die Schuld da sie rückwärts rausgefahren ist und anscheinend nicht genug geschaut hat. Als ich dann dazu kam, und den Polizisten mitteilte das ich gesehen hab das der Taxifahrer nicht mit Schrittgeschwindigkeit gefahren ist, sagten sie nur, das sie das nicht beweisen können da sie ja keinen Tacho gesehen hätten von ihm & das hier die Leute sogar mit 100 km/h durchfahren können, sie würden dies ja nicht wissen. Der Polizist fragte meine Freundin ob sie die Schuld bei sich einsieht, sie verneinte dies, da sie mehrfach geschaut hat. Da meine Freundin noch in der Probezeit ist, würde sie einen Punkt in Flensburg und ein Aufbauseminar machen müssen und natürlich Bußgeld wegen Missachtung der Sorgfaltspflicht, wie ich mich durchgelesen habe. Habe den Polizisten auch nochmal gefragt, was für eine Schuld den Taxifahrer trifft, und er sagte das er keinen Taxifahrer anzeigen kann, da er nicht beweisen kann wie schnell er fuhr und es wäre die Schuld meiner Freundin. Aufbauseminar muss trotzdem gemacht werden, wegen dem Punkt soweit ich weis, oder?
Zudem, sagte der Polizist sie würde noch eine Geldstrafe wegen Halten in der Feuerwehrzufahrt bekommen.
Aber es war keiner behindert und sie stand nicht auf der Straße. Das heißt, wäre ein Rettungsfahrzeug gekommen, hätte es ungehindert und problemlos durch den verkehrsberuhigten Bereich bzw durch den Kreisel fahren können. Also ist das doch nicht rechtswidrig?
Zudem sagte der Taxifahrer er sei mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, aber wenn man in einen verkehrsberuhigten Bereich fährt MIT SCHRITTGESCHWINDIGKEIT müsste er doch gesehen haben, das meine Freundin rausfahren wollte, und hätte reagieren müssen, beziehungsweise man müsste doch die Rückfahrscheinwerfer gesehen haben. Also hat er es irgendwie drauf angelegt.
Aber bekommt er denn garkeine Schuld, kann man dagegen vorgehen?
Und wie sieht das jetzt mit meiner Freundin aus? Sie ist total fertig das kann ja nicht sein das ihn überhaupt keine Schuld trifft.
Wie verläuft das denn jetzt alles?
Vielen Dank schonmal…
Hallo Lina,
in Bezug auf die Verschuldensfrage beim Rückwärtsfahren könnte der Rat eines Anwaltes für Verkehrsrecht sinnvoll sein. Wir sind leider nicht befugt, Ihnen eine Rechtsberatung zu erteilen. Generell ist es aber so, dass das Halten vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt (ohne Behinderung eines Rettungsfahrzeuges im Einsatz) ein Bußgeld von 10 Euro nach sich zieht.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ein Freund parkte vor dem eigenen Haus rückwärts aus und war dabei nicht schnell vorgegangen. Ein auf dem Fußgängerweg vorbeifahrender Fahradfahrer erschrak, und fiel auf den Boden, knapp neben der Bordsteinkannte. Ich saß im Auto und hatte nicht den Eindruck, dass der Freund schnell zurücksetzte, den er hate sich langsam gerade mal 20-30 cm nach hinden gesetzt. Mein Freund hat dem Fahradfahrer seine Kontaktdaten für jeden Fall weitergegeben, obwohl sein Auto beim Umfall noch ca. 0,5 m vom Fahradfahrer entfernd stand. Mit welcher Strafe muss er rechnen, falls der Fahradfahrer eine Anzeige erstattet?
Hallo F.,
sollte ihr Freund Verletzungen des Radfahrers verschuldet haben, kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet werden. Diese wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo
Habe neulich beim Rückwärts fahren ein fahrendes Auto gerammt. Leichter Schaden an der Stoßstange.
Es wurde mir gesagt, ich werde einen Punkt erhalten und über 100€ Strafe zahlen müssen.
Erhalte ich nun zwangsläufig die verlängerte Probezeit oder muss gar ein Aufbauseminar machen?
Ich habe mir noch nicht’s zu Schulden kommen lassen.
Ändert sich am Strafmaß etwas, wenn die andere Partei eine Mitschuld trägt?
Ist es relevant ob das Auto gehalten/gestanden hat?
Hallo Ed,
welche Probezeitmaßnahmen drohen, hängt davon ab, was Ihnen von der Behörde genau vorgeworfen wurde. Zu unterscheiden ist dann stets zwischen A- und B-Verstößen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-probezeit/.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo :)
Ich bin letztens bei einer Freundin mit gefahren. Sie konnte beim rückwärts ausparken nicht gut einsehen und ist währenddessen an einen Strommast gefahren. Ich hatte danach Rückenschmerzen und bin zum Arzt. Der Rücken war nur leicht geprellt. Was kommt jetzt auf sie zu? Ich will ihr nichts Böses :/
Sie war bei der Polizei und hat es gemeldet, aber die Polizei meinte man hätte es nicht melden müssen
Hallo Nessi,
das hängt davon ab, was ihr die Behörde im Einzelnen vorwirft.
Ihr Bussgeld-Info Team
Beim Wenden (rückfährts) ein geparktes Auto touchiert, wobei keine Personen gefährdet wurden, das andere Auto allerdings leichte Schäden genommen hat. Die Polizei meinte Punkt und Aufbauseminar… kann das sein? das klingt meiner Meinung nach schon sehr hart
Hallo André,
geht die Polizei von einer Gefährdung des Straßenverkehrs aus, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der die Verlängerung der Probezeit und auch ein Aufbauseminar nach sich zieht.
Es steht Ihnen frei, gegen diese Sanktionen Einspruch einzulegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Bussgeld-Info Team
iCH HABE BEIM rÜCKWÄRTSFAHREN AUF EINEM PARKPLATZ EIN WERBEOBJEKT UMGEFAHREN UND MEIN PKW ERLITT GROSSEN SCHADEN:DURCH DEN KNALL GERIET ICH IN PANIK UND FUHR NACH EIN PAAR MINUTEN ZUR NÄCHSTEN WERKSTATT; EIN ZEUGE ERSTATTETE ANZEIGE;DIE FIRMA DES SCHILDES NICHT DAS WERBESCHILD WAR UMGEKIPPT
Ich habe zu der Thematik eine Frage:
Ich habe einen Firmenwagen und bin auf dem Heimweg in eine Seitenstraße eingebogen. Der entgegenkommende Verkehr war bereits an der Einfahrt der Seitenstraße passiert, kam aber aus mir unbekannten Gründen ganz plötzlich zu stehen. Ich konnte aus dem Grund dedn Abbiegevorgang in die sehr enge Seitenstraße nicht beenden, weil die Einfahrt noch zu ca. 50 cm blockiert war. Ich hätte schon abbiegen können, hätte aber damit keinen groß genug notwendigen Abstand zu dem parkenden Auto und zu dem blockierenden Auto gehabt.
Plötzlich fuhr die Dame in dem blockierenden Auto rückwärts, bemerkte mich durch mehrmaliges Hupen nicht und fuhr mir in die Fahrertür rein.
Jetzt ist es so, dass sie behauptet, sie sei nicht rückwärst gefahren, sondern ich sei beim Abbiegen ihr auto angefahren (was deutlich am Schaden erkennbar ist, dass das nicht sein kann.)
Ich bin jetzt etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll.
Hallo Luisa,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung bieten und verweisen daher an einen Anwalt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
vor kurzem musste ich hinter einem fahrzeug an parkenden autos vorbei fahren (hierbei mussten wir auf die andere fahrbahnseite) das auto vor mir war gezwungen durch gegenverkehr rückwärts zu fahren, wobei ich dies auch tun musste. Dabei habe ich mich logischer weiße vergewissert, das hinter mir keiner steht/kommt (über beide seitenspiegel und den rückspiegel) da ich weder scheinwerfer oder ein auto hinter mir gesehen habe fuhr ich rückwärts. Dabei kollidierte ich keine 30cm später mit einer sehr dicht aufgestandenen PKW. So meine frage wer ist schuld, bzw. hat teilschuld ??
Selbst meine beifahrerin hat hinter uns kein PKW gesehen da er viel zu dingt aufstand (anbei: das fahrzeug hinter mir war schwarz und es war dunkel, keine laternen an der fahrbahn).
Hallo Tim,
wer in Ihrem Fall welche (Teil)schuld an dem Unfall besitzt, lässt sich nicht sicher sagen. Sie sollten sich von einem spezialisierten Verkehrsanwalt beraten lassen.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo ,
ist es zulässig wen ein PkW auf enger Fahrbahn Rückwärst auf ein Parkplatz fahren will, es aber vorwährst hätte schaffen können. Ich dran vorbei Fahre ihn kurz deuten will das er weiter fahren soll er in meine Seite fährt?
Hallo Julian,
wer hier genau die Schuld am Unfall trägt oder ob eine Teilschuld vorhanden ist, sollte von der Polizei geklärt werden und kann pauschal nicht gesagt werden.
Ihr Bußgeld-Info Team
Liebes Bußgeld-Info Team,
unter welcher Nummer im Bußgeld Katalog finde ich das „Zurücksetzen“, also die 35€?
Vielen Dank
Hallo Johann,
im § 9 Abs. 5 StVO finden Sie die genaue Regelung zum zurücksetzen, die mit 35 Euro Bußgeld belangt wird, aber durchaus höher ausfallen kann, je nach genauen Umständen oder Einzelfall.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, folgende Situation:
ich musste rückwärts aus einer Sackgasse herausfahren, da die Straße links mit Parkboxen zu war und demnach zu eng war um zu wenden. Ein Mann parkte sein Auto in einer dieser Parkboxen. Als ich an ihm vorbeifuhr korrigierte er seine Parkposition und ich streifte seinen Wagen. Tatbestand: ich bin Schuld, weil ich rückwärts gefahren bin. Strafe: 100€ plus 1 Punkt in Flensburg.
Ich finde die Strafe völlig ungerechtfertigt, da keine Person gefährdet war und es sich lediglich um einen Lackschaden handelt. Des Weiteren passierte der Unfall nicht in Straßenverkehr, sondern auf einem Parkplatz der Sporthalle.
Würde mich über ein Statement freuen! Ist die Strafe angemessen?
Hallo Jil,
auch Parkplätze können zum öffentlichen Straßenverkehr zählen. Wenn Ihnen die Strafe unberechtigt hoch vorkommt, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
Ich habe neulich einen Unfall gehabt. Beim seitlichen Einparken fuhr ich gerade rückwärts in die Parklücke als ich bemerkte dass ein anderes Fahrzeug kommt ich trat auf die Kupplung und rollte noch nach hinten das Auto hinter mir vor vorwärts weiter. Die Polizei wurde hinuugerufen und sagte ich habe die Sorgfaltspflicht missachtetund sei schuld. Was droht mir nun ist das mit Gefährdung oder nur eine Ordnungswidrigkeit die mit 35 € geahndet wir?? Bitte um eine schnelle Antwort
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
SK
Hallo SK,
für die Missachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren droht Ihnen wahrscheinlich das Verwarngeld von 35 Euro. Warten Sie am besten aber erst einmal den offiziellen Bescheid ab.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo Bußgelddteam,
Nun kam der gefürchtete Brief auf dem steht ein Bußgeld in Höhe von 100 € und ein Punkt in Flensburg. „Sie ließen beim Rückwärtsfahren die ihnen obliegende besorge Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. Paragraphen 9 Abs. 5 Paragraph 1 Abs. 2 Paragraph 49 StVO; 44 BKatV; Paragraph 3 Abs. 3 BKatV; Paragraph 19 OWiG“ was bedeutet dies für meine Probezeit?
Vielen Dank für die vorherige Antwort und für die kommende Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sk
Hallo SK,
generell kann jeder Verstoß, der mit mindestens 60 Euro Bußgeld geahndet wird dazu führen, dass die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Ob Sie zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, wird Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde später in einem gesonderten Brief mitteilen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Liebe Leute,habe folgene Situation erlebt:Enge Straße in der eine Fahrbahn zum Parken frei u. auch genutzt wird1
Der durchgehende Verkehr muß daher den auf der verbleibenden Fahrbahn Entgegenkommern, die Vorfahrt ge-
währen! so von mir beobachtet und auch beachtet! Nachdem die Gegenrichtung frei war-setzte ich meinen PKW
mit Anhänger auf dieser Straßenseite meine Fahrt fort! Nachdem ich etliche parkende PKWs passiert hatte, kurz
vor erreichen der nächsten „Freien Doppelfahrbahn“ befuhr plötzlich ein anderer PKW „meine Fahrspur“ und zwang
mich dadurch zum Anhalten!! Was nun? Während ich noch schaute – und erfaßte praktisch kein Platz zum aus-
weichen und mit Anhänger schon überhaupt nicht -„rückte“ dieser Verkehrsteilnehmer mir dicht auf den „Kühler“
zugleich stauten sich hinter diesem weitere Fahrzeuge!! Ein wenig in Panik setzte ich zurück-längere Strecke-plötz-
lich brach der Anhänger nach rechts aus und schrampte an einen parkenden PKW! Polizei kam ,nahm alles auf!
Meine Frage jetzt:muß ich das eigentlich machen?zurücksetzen? ich hatte gewartet-die Str.war frei-wenn nun einmal
in Fahrt-muß dann nicht der Gegenverkehr nun warten,denn der sieht doch-die Strecke ist nicht frei??!! Ich erlebe dies immer öfter-die fahren einfach rein und verlangen (nötigen!!) einen einfach!! Kann ich nicht stehen bleiben und
nötigenfalls die Polizei zur Hilfe rufen? Ich hatte den Schaden (und der Parkende) die andern fuhren einfach davon!!
Für eine hilfreiche Antwort verbleibend und dankend. b.stolze
Hallo Bernd,
wenn die Fahrbahn frei und der Gegenverkehr durchgefahren ist, können Sie in der Regel die Fahrbahn befahren. Auf solchen Strecken im Straßenverkehr ist gegenseitige Rücksichtnahme besonders wichtig. Ein Zurücksetzen sollte deshalb in der Regel – besonders wenn die Verkehrssituation nicht komplett überschaubar oder in der Weite sehr beschränkt ist – vermieden werden. Ob es hilfreich ist, in solch einer Situation die Polizei zu rufen, bleibt Ihnen überlassen. Allerdings könnte es dann schwierig werden, die Verkehrssituation aufzuklären.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo, ich habe eine Frage zu den Tatbeständen:
Beim 1., dem 35€ Bußgeld ist von Zurücksetzen und Sorgfaltspflicht die Rede, im 2., dem 80€ Bußgeld ist von Rückwärtsfahren und Verkehrsteilnehmer gefährdet die Rede.
Ist hierbei der Unterschied von (1)zurücksetzen und rückwärtsfahren, von (2)Sorgfallspflicht missachtet und Verkehrsteilnehmer gefährdet oder (1+2)beidem zusammen für die Strafe entscheidend?
Bzw. wird beim Rückwärtsfahren sofort von Verkehrsteilnehmergefährdung ausgegangen?
Frage dies, da eine Freundin vor kurzem wegen einem Krankenwagen in einer engen aber sonst leeren Straße zurückfahren musste und dabei ein parkendes Auto angefahren und dann die Polizei gerufen hat.
Diese haben ihr jedoch gesagt, sie bekomme 1 Punkt und ein relativ hohes Bußgeld (um die 100€ – vielleicht die 80€), da dies beim Rückwärtsfahren so sei.
In dem Fall jedoch wäre es ja eher „beim Rückwärtsfahren die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet“, da niemand gefährdet wurde – außer parkende Autos zählen laut StVO als Verkehrsteilnehmer, die man gefährden kann…..
da es dies jedoch nicht gibt wird dann automatisch Tatbestand 2 für 80€+Punkt genommen oder wie sieht es aus?
Hoffe es ist verständlich was ich wissen möchte und danke schonmal falls es beantwortet wird. ?
Hallo Ando,
eine Gefährdung bezieht sich für gewöhnlich auf lebende Wesen, kann jedoch auch auf Sachgegenstände mit hohem Wert bezogen werden. Im Zweifelsfall sollte Ihre Freundin einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Führerschein auf Probe:
verängert sich die Probezeit um 2 Jahre, wenn ein Fahranfänger sich auf einenm Parkplatz durch den Beifahrer hat einweisen lassen und es trotzdem beim Ausparken zu einem Unfall kam?
Inwieweit ist der Beifahrer haftbar zu machen?
Hallo Julia,
haben Sie beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet, sollte dies als B-Verstoß gewertet werden- Haben Sie jedoch andere Verkehrsteilnehmer beim Rückwärtsfahren gefährdet, kann dies Auswirkungen auf die Probezeit haben. Auch Begleitpersonen wie Einweiser können unter Umständen haftbar gemacht werden, wenn Sie schuldhaft handeln. Dies kommt jedoch immer auf den jeweiligen Fall an, weshalb sich keine pauschale Aussage treffen lässt.
Ihr Bussgeld-Info Team
Fahre ich, wenn vor mir ein anderes auto zurückrollt ob an ampel oder aus dem parkplatz auch selber zurück? Wenn dieses rückwärts auf mich zukommt/rollt? (darf ich)
Hallo Robin,
in der Regel dürfen Sie in solch einer Situation rückwärts fahren, wenn Sie dabei keine anderen Personen oder Fahrzeuge gefährden und ein Rückwärtsfahren ohne Gefahr oder Behinderung möglich ist.
Ihr Bussgeld-Info Team
Ich vergas zu erwähnen mit einem LKW
Im Privatgelände( Firmengelände) rückwärts gefahren und ein anderes Fahrzeug beschädigt. Tafel „Von zweiten Person einweisen lassen“ übersehen, ist das Grob Fahrlässig?
Hallo Roby,
in der Regel haben Sie hier beim Zurücksetzen die allgemeine Sorgfaltspflicht missachtet. Das hat ein Bußgeld von 35 Euro zur Folge.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo, besteht beim ersten oben genannten tatbestand das risiko auf eine verlängerung der probezeit, oder andere folgen ?
Hallo Simon,
dies sollte als B-Verstoß gelten. Wenn Sie sich bislang nichts haben zu Schulden kommen lassen, sollte es entsprechend keine weiteren Auswirkungen auf Ihre Probezeit haben.
Ihr Bussgeld-Info Team