Sandburg bauen und Strandregeln einhalten

Kurios, aber wahr: Nicht an jedem Strand dürfen Kinder und Erwachsene eine Sandburg bauen oder sie müssen dabei zumindest bestimmte Regeln beachten. In manchen Urlaubsorten droht im Falle einer Zuwiderhandlung gegen diese Strand- und Baderegeln sogar ein Bußgeld – wie folgende Tabelle anhand einiger Beispiele zeigt:

UrlaubsortBußgeld
Ostseebad Zinnowitz (Usedom)bis zu 1.000 Euro
Kaiserbäder auf Usedom-
Ostseebad Binz (Rügen)-
Ostseebad Sellin-
Born am Darß5,00 - 1.000 Euro
Rostockbis zu 1.000 Euro
Syltbis zu 1.000 Euro

An welchen Stränden ist was erlaubt? Ein kleiner Überblick über den Paragraphendschungel

Darf ich an jedem Strand eine Sandburg bauen? In manchen Regionen gelten gewisse Einschränkungen.
Darf ich an jedem Strand eine Sandburg bauen? In manchen Regionen gelten gewisse Einschränkungen.

Es ist nie zu spät für eine zweite Kindheit. Mütter und Väter buddeln am Strand mit ihren Sprösslingen um die Wette. Und es gibt eine ganze Menge andere Erwachsene, die Spaß daran haben, eine Sandburg zu bauen. Aber nicht alles, was dabei gefällt, ist auch erlaubt.

Manche Gemeinden an Nord- und Ostsee regulieren ganz genau, ob und was Badegäste bauen dürfen. Ausschlaggebend ist dabei die örtliche Strand- und Badeordnung, die meistens in Form einer Satzung erlassen wird.

Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor Ort, was erlaubt ist und was nicht. Meistens hängen die Baderegeln gut sichtbar in Strandnähe aus.

Gemeinde Ostseebad Zinnowitz auf Usedom: Sandburg bauen grundsätzlich erlaubt

Badegäste in Zinnowitz müssen nicht gänzlich auf das Bauvergnügen am Strand verzichten. Sie sollten aber einige Regeln beachten:

  • Eine Burg darf aus Sand und am Strand liegenden Steinen errichtet werden, nicht aber aus Strandgut und anderen Stoffen.
  • Die Burgenbauer müssen dabei aber einen Mindestabstand von drei Metern zur seeseitigen Dühne einhalten.
  • Das Graben tiefer Löcher ist tabu.

Die Badeordnung für die drei Kaiserbäder auf Usedom (Ahlbeck, Heringsdorf, Bansin) enthält keine Regelungen zum Thema „Sandburg bauen“.

Bauregeln in den Ostseebädern Binz und Sellin auf Rügen

Meistens ist es erlaubt, eine Sandburg zu bauen - unter Einhaltung gewisser Regeln.
Meistens ist es erlaubt, eine Sandburg zu bauen – unter Einhaltung gewisser Regeln.

Auch in Binz dürfen Kinder und Erwachsene buddeln und Strandburgen errichten, wenn sie folgende Dinge beherzigen:

  • Die Sandburg darf maximal 30 cm hoch sein und einen Durchmesser von höchstens 3,50 m haben.
  • Burgenbauer dürfen keine festen Bestandteile wie Treibholz, Steine und Bretter benutzen und Sand nur bis auf einen Abstand von 2 m zu den Dünen abgraben.
  • Das Graben von Tunneln und Löchern ist verboten.

Auch die Gemeinde Sellin hat nichts dagegen einzuwenden, wenn Strandgäste eine Sandburg bauen, solange sie beim Bauen und Abgraben einen Mindestabstand von 3 m zu Dünen und Hochufern einhalten.

Sandburg bauen auch an den Rostocker Stränden erlaubt

Auch die Hansestadt Rostock hat eine Satzung über die Badeordnung an ihren Stränden erlassen. Diese gilt für die Strände der Ortsteile Diedrichshagen, Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide. § 3 der Satzung regelt das Verhalten am Strand. Absatz 2 f) und g) verbietet

„[den] Bau von Strandburgen und das Graben von tiefen Löchern in einer Entfernung von weniger als 2 m vom seeseitigen Dünenfuß und von weniger als 5 m vom Steiluferhangfuß;
das Errichten von Strandburgen oder -hütten aus Strandgut und anderen Stoffen, ausgenommen aus Sand und am Strand liegenden Steinen“

Sandburg auf Sylt absolutes Tabu

Eine Sandburg auf Sylt zu bauen, ist verboten.
Eine Sandburg auf Sylt zu bauen, ist verboten.

Auf der Nordseeinsel Sylt ist es gänzlich verboten, Sandburgen zu bauen. Auch Löcher dürfen Strandbesucher nicht graben. Wer sich nicht daran hält, muss für seine Strandburg bis zu 1.000 Euro bezahlen. Bisher blieb es wohl bei einer höflichen Bitte an die Erbauer, ihre Burg vor dem Verlassen des Strandes wieder einzustampfen und Löcher zuzuschaufeln.

Ähnliche Verbote auf anderen Nordseeinseln scheint es aktuell nicht zu geben. Stattdessen gelten oft ähnliche Vorgaben wie oben beschrieben, wenn Strandgäste eine Sandburg bauen wollen.

Deutsche Regelungswut oder sinnvolle Einschränkung des Schaffensdrangs?

So befremdlich und übertrieben diese Vorschriften auf den ersten Blick erscheinen mögen, ihr Sinn ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Die Gemeinden sind keine Spielverderber, sondern wollen lediglich ihre Strände schützen bzw. den Sand.

Die Sylter zum Beispiel wollen vermeiden, dass Wind und Wasserströmung den Sand ihrer Insel abtragen und diese immer mehr verkleinern. Es geht schlicht und einfach um Küstenschutz: Die nordfriesische Insel besitzt keine natürliche Barriere gegen die enorme Wasserkraft der Nordsee. Das Meer trifft mit voller Wucht auf die Küste und reißt dabei riesige Sandmengen mit sich.

Wenn nun noch Badegäste eine Sandburg am Strand bauen, lockern sie den Sand noch weiter auf und beschleunigen dadurch diesen Prozess. Auch der Wind findet an den Burgen eine perfekte Angriffsfläche und trägt den Sand fort.

Die Abstandsvorschriften zu den Dünen und Hochufern haben ebenfalls ihren Grund im Küstenschutz. Die Dünen schützen die dahinter lebenden Menschen vor Sturmfluten und sollen außerdem die Küsten vor Uferrückgang und Landverlusten schützen. Wer nun in direkter Nähe der Dünen Sand entnimmt oder dort Burgen baut, bewirkt damit das genaue Gegenteil.

FAQ: Sandburg bauen

Gibt es in Deutschland ein generelles Sandburg-Verbot?

Nein, ein grundsätzliches Verbot existiert nicht. Allerdings definieren die verschiedenen Gemeinden individuelle Strandregeln, die es zu befolgen gilt. Informieren Sie sich daher am besten vor dem Urlaub über die geltenden Vorschriften.

Wo drohen Bußgelder für Sandburgen?

In welchen Orten ggf. Geldbußen für das Bauen einer Sandburg drohen können, verrät diese Bußgeldtabelle.

Warum ist mancherorts das Burgenbauen reglementiert?

Häufig geht es dabei um den Küsten- und Umweltschutz.

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Über den Autor

Franziska - Redakteurin
Franziska L.

Franziska unterstützt die Redaktion von bussgeld-info.de seit 2017. Mithilfe ihres Wissens aus der juristischen Ausbildung erläutert sie in ihren Textbeiträgen leicht verständlich rechtliche Fragestellungen aus dem Verkehrs- und Umweltrecht.

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