Schadensersatz nach einem Unfall und bei anderen Beeinträchtigungen

Aus einer Schadensersatzleistung soll kein Gewinn gezogen werden.
Aus einer Schadensersatzleistung soll kein Gewinn gezogen werden.

Nach einem Verkehrsunfall sind die Versicherungen bekanntlich für die Schadensregulierung zuständig. Doch was bedeutet Schadensersatz in diesem Zusammenhang eigentlich genau? Welche Schäden werden hier ersetzt?

In unserem umfassenden Artikel betrachten wir vor allem, aber nicht nur, die Schadensersatzpflicht beim Autounfall. Auch andere Rechtsgebiete sollen angerissen werden, um die Tragweite dieses Themas deutlich zu machen. Dabei gehen wir auf viele Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Schadensersatz ein und erklären, wie ein Anspruch auf eine Schadensersatzleistung entstehen kann.

Wie Sie im Falle eines Verkehrsunfalls von der Versicherung des Unfallverursachers Schadensersatz fordern, zeigen wir Ihnen anhand eines Musters, das zum herunterladen bereitsteht.

Was ist Schadensersatz? Eine Definition

Das moderne Rechtsempfinden lässt uns intuitiv verstehen, wozu Schadensersatz dient. Wenn jemand das Eigentum eines anderen beschädigt oder zerstört, muss der Schädiger dem Geschädigten seinen Verlust kompensieren. Dies geschieht in den meisten Fällen durch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme, die sich nach dem Wert der betreffenden Sache richtet.

Allerdings kann ein Schaden auch behoben werden, ohne dass hierfür Bargeld fließen muss. Eine Reparatur, welche die Sache in ihren Ausgangszustand zurückversetzt, kann ebenso als Schadensersatz gelten.

Zum juristischen Streitthema des Schadensersatzes gibt es naturgemäß viele Gesetzestexte, da Menschen einander in vielerlei Hinsicht Schaden zufügen können, sei es mutwillig oder ohne böse Absicht. Der Rechtsstaat muss also regeln, wie entstandene Verluste wieder gut gemacht werden können. Dabei sind sowohl materiellen  als auch immateriellen Schäden schadensersatzfähig. Von Schmerzensgeld spricht man übrigens, wenn letzteres der Fall ist.

Das Recht auf Schadensersatz ist im BGB an verschiedenen Stellen verankert.
Das Recht auf Leistung von Schadensersatz ist im BGB an verschiedenen Stellen verankert.

Welche Funktionen erfüllt Schadensersatz?

  • Schadensersatz (oder Schmerzensgeld) erfüllt in erster Linie also eine Ausgleichsfunktion: Der Schädiger soll den Schaden des Geschädigten ausgleichen, in den meisten Fällen durch Geldleistungen.
  • Allerdings kann – jedenfalls beim Schmerzensgeld – auch eine Sühnefunktion erkannt werden: Der (mutwillige) Schädiger soll für seine Taten büßen, wodurch Rechtsfrieden angestrebt wird.
  • Zuletzt erfüllen die Gesetze zur Schadensersatzhaftung eine Präventionsfunktion: Die Zerstörung fremden Eigentums oder die Verletzung anderer soll von vornherein unterbunden werden.

Heißt es „Schadenersatz“ oder „Schadensersatz“?

In deutschen Gesetzestexten wird ausschließlich von „Schadensersatz“ gesprochen – mit Fugen-s. Allerdings ist auch die Bezeichnung „Schadenersatzpflicht“ – ohne Fugen-s – im deutschen Sprachraum durchaus gängig. In Österreich sind Schädiger prinzipiell „schadenersatzpflichtig“, das Fugen-s findet hier keine Anwendung.

Zur juristischen Definition: Schadensersatz im BGB

Bei den Regelungen zu den Voraussetzungen für Schadensersatz im Zivilrecht wird grundsätzlich unterschieden zwischen Ersatzansprüchen, die das Gesetz vorsieht und solchen, die aus vertraglichen Verpflichtungen entstehen.

Prinzipiell ist jedoch Paragraph 249 BGB zu beachten, der „Art und Umfang des Schadenersatzes“ festlegt. Und zwar hat ein Schadensersatzpflichtiger grundsätzlich

den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Das heißt, dass er nach einem Autounfall beispielsweise, statt eine Geldsumme zu zahlen, theoretisch den Schaden selbst reparieren könnte.

Jedoch:

Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. (§ 249, Abs. 2 BGB)

Der Geschädigte kann die eigenhändige Reparatur durch den Unfallverursacher also ausblehnen und stattdessen die Geldsumme einfordern, die notwendig ist, um den entstandenen Schaden in einer Werkstatt beheben zu lassen. Diese Vorgehensweise ist bekanntlich gängige Praxis.

Ist ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden, so greift Paragraph 253 BGB. Hier wird bestimmt, dass ein Schädiger nur in gesetzlich festgelegten Fällen schadensersatzpflichtig ist. Besonders wichtige Fälle, in denen der Geschädigte Anspruch hat auf Schadensersatz, liefert der Paragraph im zweiten Absatz gleich mit. Eine „billige“, das heißt angemessene Entschädigung in Geld kann verlangen, wer einer Verletzung

 

  • des Körpers,
  • der Gesundheit,
  • der Freiheit oder
  • der sexuellen Selbstbestimmung

ausgesetzt war. Hier ist also von Schmerzensgeld die Rede.

Betrachten wir nun zwei weitere Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches, welche den oben angedeuteten Unterschied zwischen einem deliktischen und einem vertraglichen Schadensersatz deutlich machen.

§ 823 BGB – Schadensersatzpflicht

Ein deliktischer Schadensersatz entsteht, wenn der Geschädigte Opfer eines Verbrechens geworden ist. Doch auch, wenn der Schaden seines Eigentums oder die Verletzung seiner Person fahrlässig, das heißt ohne Vorsatz, entstanden ist, hat er Anspruch auf eine entsprechende Wiedergutmachung.

Die Pflicht zur Ersatzleistung wird dem Verursacher des Schadens in Paragraph 823 BGB auferlegt:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Haftung und Schadensersatz können auch aus einem Vertrag erwachsen.
Haftung und Schadensersatz können auch aus einem Vertrag erwachsen.

Hier bedarf es also keiner vertraglichen Bindung, die die Parteien zuvor eingegangen sind, der Schadensersatzanspruch entsteht von Rechts wegen.

§§ 280 ff BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

Anders ist dies, wenn sich Anspruch auf Schadensersatz aus einem Vertrag ergibt. Es gibt unzählige Konstellationen, die dazu führen können, dass eine Vertragspartei in Haftung genommen wird und Schadensersatz leisten muss, doch letztlich wird es dabei praktisch immer darum gehen, dass eine eingegangene Pflicht nicht erfüllt wurde.

Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.

Wird eine vertraglich vereinbarte Sache nicht oder nur mangelhaft ausgeliefert oder eingehalten, kann der Gläubiger für einen entstandenen Vermögensschaden entweder ein kleiner oder ein großer Schadensersatz gefordert werden, § 281 BGB.

Wann ist ein Schadensersatz groß, wann klein?

Hat ein Vertragspartner beispielsweise ein fehlerhaftes oder unvollständiges Produkt geliefert, kann die andere Partei das Produkt

  • entweder gänzlich zurückgeben und großen Schadensersatz verlangen.
  • oder behalten und eine Ausgleichszahlung erhalten, also kleinen Schadensersatz geltend machen.

Großer Schadensersatz kann nicht gefordert werden, wenn ein nur ein „unerheblicher“ Schaden vorliegt, (vgl. §281 Abs. 1 Satz 3 BGB).

Wann Sie Schadensersatz gegen einen Rechtsanwalt geltend machen können

Für den vertraglichen Schadensersatz kann als Beispiel die Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts genannt werden.

Da ein Rechtsanwalt ein ausgebildeter Jurist ist, ist es seine Pflicht, seinen Mandanten umfänglich zu beraten und im Rahmen seines Mandates stets in dessen Interesse zu handeln. Kommt der Anwalt dieser Pflicht nicht nach, begeht er Vertragsbruch und es greift die sogenannte Anwaltshaftung.

Der Mandant kann seinen Anwalt wegen entstandener Schäden durch falsche Beratung oder unfachgemäße Rechtsvertretung auf Schadensersatz verklagen.

Im Verkehrsrecht ist der Halter eines Fahrzeugs oftmals zu Schadensersatz verpflichtet.
Im Verkehrsrecht ist der Halter eines Fahrzeugs oftmals zu Schadensersatz verpflichtet.

§ 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz)

Während für einen Anspruch auf Schadensersatz nach Paragraph 823 BGB das schuldhafte Herbeiführen des Schadens vorausgesetzt ist, so ist dies im Verkehrsrecht nicht immer der Fall. Laut Paragraph 7 des Straßenverkehrsgesetzes haftet ein Fahrzeughalter prinzipiell für den Schaden, der von seinem Fahrzeug ausgeht.

Der Jurist spricht von „Gefährdungshaftung“. Dies betrifft also Gegenstände, die von Natur aus „gefährlich“ sind und deren Benutzung unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt wurde (wie beispielsweise durch Erteilung eines Führerscheins). Im Falle des Straßenverkehrsgesetzes geht es also um Autos, Motorräder etc., deren Halter für die Gefährdungshaftung zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Halter eines Fahrzeuges kann also auch zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt werden, wenn er selbst gar nicht am Steuer seines Fahrzeuges gesessen hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er einen offensichtlich nicht qualifizierten Fahrer (etwa unter Alkoholeinfluss oder ohne Fahrerlaubnis) wissentlich hat fahren lassen. Doch auch ein parkendes Auto kann zu Schäden führen, für die der Halter vielleicht nicht direkt verantwortlich, aber dennoch haftbar ist.

Schadensersatz bei Alleinschuld und bei Mitschuld

Gerade im Straßenverkehr kann die Schuld für einen Unfall und damit für einen Schaden nur selten bei einem Fahrer allein ausgemacht werden. Oftmals trifft auch den Geschädigten eine Mitschuld. Doch wie sieht es in solchen Fällen mit dem Schadensersatz aus?

Paragraph 245 BGB besagt im ersten Absatz:

Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.

In juristischer Sprache wird hier zum Ausdruck gebracht, dass ein Geschädigter zum Teil für den entstandenen Schaden selbst aufkommen muss, wenn ihm Mitverschulden an dem Schaden nachgewiesen werden kann. Wie hoch dieser Teil ist, hängt davon ab, inwieweit der Geschädigte verantwortlich gemacht werden kann.

Hierin liegt natürlich großes Konfliktpotential, da Versicherungen immer wieder versuchen werden, durch Herausstreichen einer vermeintlichen Mitschuld des Unfallopfers die zu zahlenden Schadensersatzbeträge so niedrig wie möglich zu halten.

Absetzbarkeit von Schadensersatzzahlungen

Für Geschädigte stellt sich unter Umständen die Frage, ob der erhaltene Schadensersatz steuerbar ist, ob auf die Entschädigungsleistungen also eine Abgabe geleistet werden muss?

Hierbei macht der Fiskus die Unterscheidung zwischen einem echten und einem unechten Schadensersatz.
Liegt ein deliktischer oder echter Schadensersatz vor, etwa im Rahmen eines Verkehrsunfalls, so ist dieser nicht steuerbar, da es sich um eine reine Entschädigungszahlung ohne Gegenleistung handelt. Der Schadensersatz bereichert den Beschädigten auch nicht. Die Zahlung steht ihm aufgrund erlittener Unbill zu.

Unecht ist eine Schadensersatzzahlung dementsprechend dann, wenn ein Leistungsaustausch vorliegt.

Wenn beispielsweise ein Vermieter seinem Mieter eine Ausgleichszahlung zukommen lässt, damit dieser Mieträume vorzeitig verlässt, findet ein Austausch statt und der Schadensersatz ist unechtUmsatzsteuer wird fällig.

Wie wird eine Schadenersatzforderung ermittelt und lässt sie sich durchsetzen?

Im Folgenden wollen wir betrachten, wie Sie nach einem Verkehrsunfall zu Ihrem Schadensersatz kommen können. Wie kann ein Unfallopfer herausfinden, ob es einen Schadensersatzanspruch hat und wie kann dieser geltend gemacht werden?

Bei wem liegt die Beweislast für den Schadensersatz?

Für den Schadensersatz liegt die Beweislast stets beim Opfer. Dieses muss der Versicherung des Unfallverursachers

  • beweisen, dass die Unfallschuld bei der Gegenseite liegt und
  • beweisen, dass die entstandenen Schäden tatsächlich vom Unfall herrühren.
Bei Mitverschulden kann die Schadensersatzleistung geringer ausfallen. Am Unfallort gilt es zunächst, alle Beweise zu sichern.
Bei Mitverschulden kann die Schadensersatzleistung geringer ausfallen. Am Unfallort gilt es zunächst, alle Beweise zu sichern.

Nach einem Unfall sollten die Beteiligten also zunächst ruhig bleiben und versuchen, den Unfallhergang möglichst genau zu rekonstruieren. Ein gemeinsam verfasster Unfallbericht hilft der Versicherung dabei, sich ein Bild von der Sachlage zu machen.

Ein Unfallbericht sollte auf jeden Fall folgende Punkte abdecken:

  • Datenaufnahme wie Namen der Fahrer und falls abweichend Halter der Fahrzeuge, Kennzeichen, Versicherungsinstitute samt Versicherungsnummern
  • Aufnahme der Personalien möglicher Zeugen
  • Möglichst exakte Beschreibung des Unfallhergangs, am besten mit Unfallskizze
  • Der Bericht muss mit Angabe von Ort und Datum von allen Unfallparteien unterschrieben werden

Bei Unstimmigkeiten, wenn es zu Personenschäden gekommen ist oder wenn der Verdacht besteht, dass ihr Unfallgegner unter Drogeneinfluss stehen könnte, sollten Sie stets die Polizei verständigen. Unterschreiben Sie niemals einen Unfallbericht, mit dessen Inhalt Sie nicht einverstanden sind! Auch von einem Schuldbekenntnis ist dringend abzuraten. Andernfalls kann es später zu Einbußen beim Schadensersatz kommen.

Eine möglichst präzise Dokumentation des Unfalls hilft dem Geschädigten später bei der Geltendmachung seiner Ersatzansprüche gegen die gegnerische Versicherung. Doch auch Unfallverursacher profitieren von einer genauen Bestandsaufnahme. So können Sie sicherstellen, dass es bei der Forderung nach Schadensersatz wirklich nur um die durch ihn verursachten Schäden geht. Andernfalls kann er fälschlicherweise für Schäden verantwortlich gemacht werden, die vielleicht schon vor dem Unfall vorlagen oder erst später hinzu kamen.

Allerdings soll und kann die Schuldfrage am Unfallort nicht geklärt werden. Für die spätere Aufarbeitung ist es für beide Parteien deshalb wichtig, alle Umstände des Unfalls genau zu dokumentieren und einen Unfallbericht zu verfassen.

Zur Ermittlung der Schadenssumme für den Schadensersatz

Sie als Unfallopfer sind gut beraten, alle relevanten Informationen zusammenzutragen und gebündelt an die gegnerische Versicherung weiterzugeben. Auch ihre eigene Versicherung sollten Sie auf dem Laufenden halten. Dokumentieren Sie also entstandene Schäden und Beeinträchtigungen und heben Sie anfallende Rechnungen unbedingt auf! Zu den entscheidenden Unterlagen können unter anderem zählen:

 Schadensersatz: Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Ohne Nachweis ist keine Versicherung bereit, eine Leistung  zu erbringen.
Schadensersatz: Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Ohne Nachweis ist keine Versicherung bereit, eine Leistung zu erbringen.
  • Fotografien der Unfallschäden, Unfallprotokoll, Unfallskizze, Polizeibericht
  • Unfallgutachten samt Rechnung für den Gutachter
  • Werkstattrechnungen und Rechnungen von Unfallgutachten
  • Arztbescheinigungen bei körperlichen oder psychischen Schäden

Es ist für Laien oft schwer, den konkreten Schaden an ihrem Fahrzeug einzuschätzen. Eine genaue Schadenssumme ist für die Forderung von Schadensersatz jedoch unerlässlich. Es ist also notwendig, einen Gutachter zu bestellen.

Zwar kann theoretisch jeder ein Unfallgutachter sein und den Schaden an einem Fahrzeug einschätzen. Es ist jedoch fraglich, ob die Versicherung das Gutachten auch anerkennt. Daher ist es gerade bei größeren Schäden ratsam, einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen.

Bei einem sogenannten Bagatellschaden von weniger als 750 Euro zahlt die Versicherung den Schadensersatz in der Regel anstandslos. Als Beweis reicht in dem Fall oftmals der Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Wichtig für den Schadensersatz: Zeitwert, Wiederbeschaffungswert und Restwert

Wie aber ermittelt ein Gutachter den Schaden eines Autos? Von Bedeutung sind unter anderem drei Werte:

  • Der Zeitwert bestimmt, welchen Wert ein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls hatte
  • Der Wiederbeschaffungswert sagt aus, was es kosten würde, sich zum aktuellen Zeitpunkt ein gleichwertiges Fahrzeug zuzulegen
  • Der Restwert drückt aus, was das Unfallfahrzeug in seinem jetzigen Zustand noch an Marktwert besitzt

Neben dem reinen Unfallschaden entstehen nach einem Zusammenstoß noch andere Schadenspositionen, die beim Schadensersatz natürlich ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Darunter zählen unter anderem:

Schadensersatz geltend machen: Ein Muster zur Anschauung am Beispiel eines Verkehrsunfalls

Ein Unfall geschieht. Fahrer A befand sich auf der Hauptstraße im Rahmen der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsgrenze. Fahrer B will aus einer Seitenstraße in die entgegengesetzte Richtung einbiegen, holt zu weit aus und kracht in den linken vorderen Kotflügel von As Auto.

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B verhält sich kooperativ. Gemeinsam verfassen sie einen Unfallbericht und sie tauschen notwendige Informationen aus. Beide informieren ihre Versicherer umgehend telefonisch von dem Unfall. Nachdem A in der Werkstatt war, in welcher das Fahrzeug fachmännisch begutachtet wurde, setzt er sich hin und formuliert ein Schreiben an das Versicherungshaus von B, um Schadensersatz zu fordern. Wie dieses Schreiben verfasst sein könnte, lesen Sie in unserem Muster, das wir Ihnen an dieser Stelle zum Herunterladen anbieten.

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Muster: Schadensersatzforderung – PDF-Datei

Muster: Schadensersatzforderung – DOC-Datei

 

Die Schadensersatzklage – Wenn es zu keiner Einigung kommt

Sollte sich auf dem außergerichtlichen Wege keine Einigung erzielen lassen, die Versicherung also für einen Unfallschaden nicht aufkommen wollen, bleibt nur die Klage auf Schadensersatz. Dafür reichen Sie die Schadensersatzklage beim zuständigen Amtsgericht ein. Bei Schäden über 5.000 ist das Landgericht zuständig, an welchem Anwaltszwang herrscht.

Zwar ist es prinzipiell möglich, vor dem Amtsgericht ohne Anwalt auf Schadensersatz zu klagen, empfehlenswert ist es jedoch sicher nicht. Der Kläger kann vor Gericht nicht auf die Hilfe des Richters hoffen, denn dieser hat neutral zu bleiben. Die Gegenseite wird noch dazu mit einer versierten Rechtsvertretung aufwarten, weshalb auch Sie unbedingt in Betracht ziehen sollten, einem Rechtsanwalt das Mandat zu erteilen.

Nachdem das Gericht den Antrag geprüft und stattgegeben hat, beginnt der Schadensersatzprozess. Spätestens jetzt sollte sich der Kläger ebenfalls an einen Rechtsanwalt wenden.

Im Prozess wird nun zuerst daran gearbeitet, die Schuldfrage zu klären, denn danach richtet sich letztlich, welche Partei der anderen Schadensersatz schuldig ist, und in welcher Höhe.

Verjährung des Anspruchs auf eine Schadensersatzzahlung

Das Recht auf Schadensersatz kann verjähren.
Das Recht auf Schadensersatz kann verjähren.

Wie alle juristischen Ansprüche unterliegen auch solche nach Schadensersatz einer Verjährung. Allerdings gelten je nach Anspruchsart verschiedene Verjährungsfrsiten zwischen drei und dreißig Jahren. Zu unterscheiden sind wiederum Ansprüche auf

  • deliktischen Schadensersatz
  • vertraglichen Schadensersatz

Vertraglich garantierter Schadensersatz unterliegt zunächst der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in Paragraph 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt wurde.

Drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in welchem die vertraglichen Schadensersatzansprüche entstanden sind, können diese nicht mehr geltend gemacht werden.

Bis zu dreißig Jahren hingegen kann ein Anspruch auf deliktischen Schadensersatz bestehen.

Dies gilt in jedem Fall für immateriellen Schadensersatz, also das Schmerzensgeld, wenn dieser aufgrund von mutwillig zugefügten körperlichen oder seelischen Schäden besteht. Denn vorsätzliche Verletzungen „des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung“ sind ausdrücklich in § 197 BGB genannt, der die dreißigjährige Verjährungsfrist behandelt.

In weniger drastischen Fällen kann der Schadensersatzanspruch auch nach zehn Jahren erlöschen. Jedenfalls sollten Geschädigte nach einem Unfall in Erwägung ziehen, ein Feststellungsurteil zu erwirken, um bei eventuellen körperlichen Spätfolgen auf Schadensersatz klagen zu können. Solche Spätfolgen müssen zum Zeitpunkt des Feststellungsurteils allerdings bereits absehbar sein.

FAQ: Schadensersatz nach einem Unfall

Was genau ist Schadensersatz?

Schadensersatz ist eine finanzielle Leistung für einen erlittenen Schaden. Hierzu ist derjenige verpflichtet, der den Schaden schuldhaft verursacht hat – beispielsweise der Verkehrssünder, der durch seine ordnungswidrige/strafbare Fahrweise einen Unfall verursacht hat.

Wie macht ein Geschädigter – z.B. ein Unfallopfer – seinen Schadensersatzanspruch richtig geltend?

Er muss zunächst nachweisen können, dass ihm ein solcher Anspruch überhaupt zusteht. Ein Unfallopfer sollte u.a. folgende Beweise sammeln: Unfallbericht, Unfallskizze plus Fotos, Zeugen, ärztliches Gutachten zu seinen Verletzungen und Schadensgutachten zum Kfz. Anschließend kann der Geschädigte seinen Anspruch bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen. Im Streitfall kann es ratsam sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dann muss Schadensersatz u. U. vor dem Zivilgericht eingeklagt werden.

Was ist, wenn ich eine Mitschuld am Unfall trage – bekomme ich trotzdem Schadensersatz?

Das kommt darauf an, wie hoch Ihr Verschulden ist. Unter Umständen mindert sich Ihr Anspruch um Ihre Teilschuld. Dies lässt sich nicht pauschal beziffern, sondern ist immer eine Einzelfallentscheidung.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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