Ein Verkehrsunfall versetzt die Betroffenen oftmals in großen Stress. Insbesondere die Schadensregulierung im Nachhinein gestaltet sich häufig als schwieriges Unterfangen. Hier stellt sich sodann die Frage, wer von wem Schadensersatzansprüche geltend machen kann, für welche einzelnen Positionen und vor allem auch in welcher Höhe. Den Durchblick behalten hierbei nur die wenigsten und in der Regel herrscht außerdem noch eine große Uneinigkeit .
Neben Ansprüchen auf Schadensersatz für materielle Schäden, beispielsweise wegen eines kaputten Pkw, begehren die Unfallbeteiligten nicht selten auch ein angemessenes Schmerzensgeld vom Unfallgegner.
Doch wie bekommt man überhaupt Schmerzensgeld? Wo muss es beantragt werden? Ist hierfür zwingend ein Gerichtsverfahren vonnöten? Und in welcher Höhe können Unfallbeteiligte Schmerzensgeld beantragen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen diese und weitere Fragen rund um das Thema.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeldantrag: Was steckt dahinter?
Bevor wir uns der Frage widmen, wie Sie nach Unfällen Schmerzensgeld beantragen können, wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über den Anspruch an sich geben.
Beim Schmerzensgeld handelt es sich um eine besondere Form des Schadensersatzes für immaterielle Schäden, also solche physischer und/oder psychischer Natur. Gesetzlich normiert ist er in § 253 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB).
Darin heißt es:
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Um Schmerzensgeld geltend machen zu können, muss also ein gesetzlich bestimmter Fall im Sinne des Absatzes 1 vorliegen. Gemäß Absatz 2 können Betroffene ein Schmerzensgeld beantragen, wenn Ihnen wegen der Verletzung eines der im Gesetz genannten genannten Rechtsgüter ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Der Schmerzensgeldanspruch besteht dann neben diesem.
Schmerzensgeld fordern: Wie hoch ist der Anspruch?
Viele Unfallbeteiligte fragen sich, in welcher Höhe sie Schmerzensgeld beantragen können. Eine pauschale und einheitliche Antwort kann darauf nicht gegeben werden. Ein Schmerzensgeldanspruch wird stets individuell ermittelt. Hierbei finden die folgenden Aspekte Berücksichtigung:
- die Art des Unfalls,
- die Art und das Ausmaß der Verletzungen,
- der Krankheitsverlauf nebst eventueller Behandlungsmaßnahmen,
- die wirtschaftliche Situation der Unfallbeteiligten,
- die Dauer einer möglichen Arbeitsunfähigkeit sowie
- das Verhalten des Schädigers nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.
All jene Aspekte lassen sich nicht pauschalisieren. Nichtsdestotrotz orientieren sich die Gerichte an bestimmten Schmerzensgeldtabellen, welche einen Überblick zur bisherigen Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen verschaffen. Diese dienen indes nur einer groben Orientierung und dürfen keineswegs als starr und verbindlich betrachtet werden.
Wer Schmerzensgeld beantragen will, kann sich zwecks grober Einschätzung an den Tabellen zum Schmerzensgeld von Hacks, Ring und Böhm, von Jaeger und Luckey sowie der Beck’schen Schmerzensgeldtabelle orientieren. Zudem bietet die Celler Schmerzensgeldsammlung Einblicke in die bisherige Rechtsprechung.
Folgender Tabelle können Sie Beispiele gerichtlicher Entscheidungen entnehmen:
Gericht | Datum der Entscheidung | Aktenzeichen | Art der Verletzung | Höhe des Schmerzensgeldes |
---|---|---|---|---|
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf | Urteil vom 21.11.2002 | 8 U 155/00 | Schädelfraktur nebst Gehirnschädigung | 70.000 EUR |
Amtsgericht (AG) Dresden | Urteil vom 30.04.1999 | 106 C 1205/98 | Radiusfraktur im Handgelenkbereich | 383,47 EUR |
OLG Celle | Urteil vom 19.03.2008 | 14 U 150/07 | Schürfwunde am Kopf, Prellung von Schulter und Arm, leichte Verstauchung sowie Zerrung der HWS | 500 EUR |
Wo und wie kann ich Schmerzensgeld beantragen?
Die meisten Betroffenen von Unfällen oder Gewalttaten stellen sich die Frage: „Wo und wie beantrage ich Schmerzensgeld?“ Wenn Sie ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern wollen, muss dies nicht zwangsläufig in einem gerichtlichen Verfahren enden.
Vorab sollten etwaige Ansprüche immer beim jeweiligen Schadensverursacher selbst geltend gemacht werden, bei Verkehrsunfällen zudem bei der gegnerischen Versicherung und ggf. beim Fahrzeughalter. Reagieren die Betroffenen darauf nicht, sollten die Parteien gemahnt werden.
Erst wenn dies erfolglos bleibt, befinden sich die Betroffenen in Verzug. Wer nun einen Rechtsanwalt mit der Aufgabe betraut, Schmerzensgeld zu beantragen, kann die hierfür anfallenden außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden geltend machen.
Auch ein Gerichtsverfahren sollte erst nach einer gescheiterten außergerichtlichen Einigung angestrebt werden. Wenn Sie bei Gericht Schmerzensgeld beantragen, ohne ein solches vorab dem Beklagten gegenüber geltend gemacht zu haben, kann die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis als unzulässig abgewiesen werden.
Schmerzensgeld beantragen: Was ist eine Feststellungsklage?
Neben einer auf die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages gerichteten Klage, kann ferner unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Feststellungsklage erhoben werden.
Eine solche dient dem Zweck, sich in Bezug auf solche Schäden abzusichern, die eventuell noch in Zukunft entstehen und zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch unklar sind.
Da ein Unfallbeteiligter wegen der Verjährung von Ansprüchen Schmerzensgeld nicht unbegrenzt beantragen kann, ist die Erhebung einer Feststellungsklage im Zweifel sinnvoll. In dem Fall muss ein sogenanntes Feststellungsinteresse bestehen, wobei in Bezug auf immaterielle Ansprüche die bloße Möglichkeit genügt, dass zu einem späteren Zeitpunkt bisher noch nicht erkannte Leiden auftreten können.
Hierbei besteht die Darlegungspflicht des Klägers darin, zu verdeutlichen, dass spätere Folgeschäden noch eintreten können.
Ein derartiger Klageantrag könnte beispielsweise wie folgt lauten:
Muster zum Schmerzensgeld: Antrag bei Gericht
Sofern die Versuche fehlgeschlagen sind, einen Anspruch auf Schmerzensgeld außergerichtlich zu beantragen, hilft oftmals nur noch der Weg vor ein Gericht.
Hierbei müssen bestimmte Vorgaben gewahrt werden, damit eine Klage auch Erfolg hat. Ein gerichtlicher Antrag auf Schmerzensgeld kann folgendem Muster entsprechend formuliert werden:
Datum
Klage
des [Name und Anschrift des Klägers]
Klägers,
Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt XY, [Ort]
gegen
den [Name und Anschrift des Fahrers]
Beklagter zu 1),
den [Name und Anschrift des Halters]
Beklagter zu 2),
die XY-Versicherung [Anschrift]
Beklagte zu 3)
wegen: Schmerzensgeldforderung aus Verkehrsunfall
Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und beantrage,
den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld, dessen
Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, den Betrag von X Euro jedoch nicht
unterschreiten soll, nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu zahlen.
Begründung:
[Es folgen Schilderungen zum anspruchsbegründenden Ereignis.]
Unterschrift Rechtsanwalt
An dieser Stelle finden Sie eine Vorlage, um Schmerzensgeld gerichtlich zu beantragen, die Sie sich herunterladen, individuell anpassen und ausdrucken können!
Muster: Schmerzensgeld beantragen – Doc-Datei
Muster: Schmerzensgeld beantragen – Pdf-Datei
FAQ: Schmerzensgeld beantragen
In der Regel muss der Geschädigte seinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Der richtige Ansprechpartner ist der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung. Verweigern diese eine außergerichtliche Einigung, haben Sie auch die Möglichkeit, Schmerzensgeld einzuklagen.
Eine Orientierung ermöglicht unser Muster, dieses stellen wir Ihnen hier kostenlos zur Verfügung.
Antrag Schmerzensgeld beim Hersteller. Aufgrund eines Unfalls mit Personenschaden. Bein Anfahren mit dem Fahrrad des Herstellers ist der Rahmen gebrochen. Die Geschädigte Person verunfallte und erlitt Prellungen sowie Schürfwunden an den Knieen und am Unterarm.