Wer nach einem Unfall im Straßenverkehr oder aber als Opfer einer Körperverletzung eine physische Beeinträchtigung oder Schmerzen davonträgt, fragt sich nicht selten, ob er hierfür eine Entschädigung verlangen kann.
Eine besonders häufige Kopfverletzung ist die Gehirnerschütterung. Übelkeit, Kopfschmerzen, Erbrechen sowie Schwindelgefühle und Gedächtnislücken sind gängige Symptome dieses Krankheitsbildes, an denen Unfallopfer häufig leiden.
Von großem Interesse ist dann die Frage, ob nach einer Gehirnerschütterung Schmerzensgeld verlangt werden kann und wenn ja, in welcher Höhe. In unserem Ratgeber sind wir dieser sowie weiteren Fragen rund um das Thema für Sie nachgegangen. Erfahren Sie außerdem, in welcher Höhe die Gerichte hierzulande Schmerzensgeldansprüche bei einer Gehirnerschütterung zusprechen.
Inhaltsverzeichnis
Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld?
Grundsätzlich kann derjenige, der aufgrund der vorsätzlichen oder aber fahrlässigen Handlung eines anderen eine körperliche Beeinträchtigung erleidet, von seinem Schädiger ein Schmerzensgeld verlangen. Verankert ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz: BGB) in § 253 Absatz 2. Beim Anspruch auf Schmerzensgeld, ob bei Gehirnerschütterung oder bei einer sonstigen Beeinträchtigung, handelt es sich um den Ersatz eines sogenannten immateriellen Schadens. Ersetzt wird hier kein Vermögensverlust, sondern eine körperliche Beeinträchtigung.
Höhe vom Schmerzensgeld bei Gehirnerschütterung
Die Frage danach, in welcher Höhe ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Gehirnerschütterung geltend gemacht werden kann, ist keineswegs einheitlich und pauschal zu beantworten. Hierbei spielen stets verschiedene Faktoren eine Rolle.
Von Bedeutung sind
- das Ausmaß der Verletzungen und Schmerzen nach dem Unfall,
- die Dauer und Intensität einer medizinischen Versorgung,
- die Dauer einer Arbeitsunfähigkeit,
- die näheren Umstände der Verletzungshandlung,
- ein mögliches Mitverschulden des Verletzten,
- das Verhalten des Schädigers nach der Tat sowie
- die wirtschaftliche Situation des Schädigers.
Zu betrachten ist mithin stets der Einzelfall. Wer eine grobe Einschätzung über seinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Gehirnerschütterung bekommen möchte, sollte sich an einen Anwalt wenden.
Schmerzensgeldtabelle: Urteile zum Schmerzensgeld bei Gehirnerschütterung
Wie die Gerichte hierzulande in Bezug auf Ansprüche auf Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung entschieden haben, können Sie beispielhaft nachfolgender Schmerzensgeldtabelle entnehmen.
Verletzung | Schmerzensgeld bei Gehirnerschütterung | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
Schwere Gehirnerschütterung nebst vorübergehender Sprach- und Konzentrationsbeeinträchtigung, HWS-Syndrom | 1.400 € | AG Aschaffenburg, 2013, 123 C 774/17 |
Gehirnerschütterung nebst Kopfschmerzen, HWS-Verspannung, multiple Prellungen und Hautabschürfungen an Armen und Beinen | 1.500 € | AG Greifswald, 2001, 44 C 904/01 |
Gehirnerschütterung, Platzwunde am Kopf, Prellungen, HWS-Distorsion | 3.000 € | AG Laufen, 2001, 1 C 0418/99 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung
Haben Sie durch das Fremdeinwirken einer dritten Person eine Gehirnerschütterung erlitten, kann sich daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.
In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer Gehirnerschütterung bewegen kann, können Sie in dieser Tabelle ablesen.
Je nachdem, wie lange die Behandlung andauert, wie schwer die Gehirnerschütterung war und ob möglicherweise ein dauerhafter Schaden entstanden ist, kann sich dies auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken.