Schmerzensgeld bei einer Knieprellung: Wie hoch kann es sein?

Ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Knieprellung kann durchaus bestehen.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Knieprellung kann durchaus bestehen.

Das Knie gehört mit zu den wichtigsten Gelenken im Körper und ist für die natürliche Bewegung eines Menschen unerlässlich. Eine Verletzung führt daher oftmals zu weitreichenden Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Eine der häufigsten Folgen von Unfällen, Stürzen oder Schlägen ist eine Knieprellung.

Sind dann andere für diese Verletzungen verantwortlich, stellt sich dann oft die Frage, ob Schmerzensgeld durch eine Knieprellung begründet sein kann. Wann in einer solchen Situation ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wie dieser geltend gemacht werden kann und auf welche rechtlichen Grundlagen sich Betroffene stützen können, betrachtet der folgende Ratgeber näher.

Schmerzensgeld: Wann eine Prellung am Knie dieses begründet

Wann Schmerzensgeld für eine Prellung am Knie möglich ist, definiert § 253 BGB.
Wann Schmerzensgeld für eine Prellung am Knie möglich ist, definiert § 253 BGB.

Eine Prellung geht in der Regel mit Einblutungen (Hämatomen) oder auch mit Quetschungen des Gewebes einher. Die dadurch entstehenden Schmerzen schränken Geschädigte oftmals stark ein, sodass bestimmte Bewegungen oder Tätigkeiten kaum bis gar nicht möglich sind. Doch wann ist Schmerzensgeld bei einer Knieprellung überhaupt ein Thema?

Um einen Ausgleich für durch andere verursachte Verletzungen zu schaffen, wurde in Deutschland der Anspruch auf einen Schadensersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. Ein sogenannter immaterieller Schaden kann demnach durch eine Zahlung von Geld einen Ausgleich erfahren. Zudem soll dies auch eine Genugtuungsfunktion erfüllen. § 253 BGB definiert, wann ein immaterieller Schaden vorliegt:

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Eine Knieprellung kann ein Schmerzensgeld zur Folge haben, wenn die Verletzung also durch andere fahrlässig oder vorsätzlich hervorgerufen wurde. Dies kann beispielsweise bei einem Unfall oder einem Angriff der Fall sein.

Wie ist ein Anspruch geltend zu machen?

Bei einem Schmerzensgeld für eine Knieprellung oder jede andere Verletzung handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch, den Geschädigte selbst geltend machen müssen. Dies ist beim Schädiger oder dessen Versicherung zu tun.

Die Schwere der Prellung am Knie beeinflusst das Schmerzensgeld.
Die Schwere der Prellung am Knie beeinflusst das Schmerzensgeld.

Betroffene haben immer die Möglichkeit, einen Anspruch außergerichtlich anzubringen. Dies kann mit oder ohne Unterstützung eines Anwalts erfolgen. Ein rechtlicher Beistand kann jedoch ratsam sein, wenn sich Geschädigte nicht sicher sind, wie der Anspruch auf ein Schmerzensgeld bei einer Knieprellung anzubringen ist oder der Schädiger sich weigert zu zahlen. Auch im Falle eines nicht angemessen erscheinenden Angebots kann ein Anwalt unterstützend zur Seite stehen. Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, obliegt die Entscheidung über ein Schmerzensgeld dann dem jeweils zuständigen Richter.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Knieprellung?

Eine pauschale Festlegung der Höhe von einem Schmerzensgeld, ob Knieprellung oder andere Verletzung, ist nicht möglich. Wie viel Entschädigung es für eine solche Verletzung bringt, hängt von mehreren Faktoren ab. So spielen die Schwere der Verletzung, die einzelnen Umstände, die zu dieser führten, und auch die Behandlungsdauer sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oftmals eine wichtige Rolle. Für eine Prellung am Knie kann das Schmerzensgeld daher unterschiedlich ausfallen.

Einen Überblick zu möglichen Summen bieten Schmerzensgeldtabellen. Diese beinhalten Urteile bezüglich verschiedener Fälle von Schmerzensgeld bei einer Knieprellung. Betroffene können die Tabellen nutzen, um eine angemessene Summe fordern zu können. Auch Anwälte und Richter nutzen die Informationen als Orientierungshilfe. Wichtig zu beachten ist, dass die Tabellen rechtlich nicht bindend sind.

Nachfolgend finden sich Beispiele aus einer Schmerzensgeldtabelle zum Schmerzensgeld bei einer Knieprellung:

VerletzungSum­meGe­richt/ Jahr (Ak­ten­zei­chen)
Schul­ter- und Knie­prellungca. 1.000 €AG Kas­sel / 2000 (Az. 423 C 3497/99)
länger­fristige Prel­lung des Kies1.500 €AG Es­sen / 2008 (Az. 29 C 161/08)
Prellung des Knies, des Ellbo­gens, der Brustwir­belsäule2.000 €LG Duis­burg / 2013 (Az. 12 O 71/12)

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Knieprellung

Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem geprellten Knie?

In der Regel können Sie Schmerzensgeld beanspruchen, wenn Ihre Knieprellung von einer dritten Person herbeigeführt wurde.

Wie viel Schmerzensgeld wird bei einer Knieprellung ungefähr gezahlt?

Wie viel Schmerzensgeld bei einer Prellung am Knie denkbar ist, verrät Ihnen diese Schmerzensgeldtabelle.

Wer zahlt bei einer Knieprellung das Schmerzensgeld?

Bei einer Knieprellung übernimmt normalerweise die Versicherung des Schädigers die Zahlung des Schmerzensgeldes.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (35 Bewertungen, Durchschnitt: 4,49 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert