Kopfverletzungen, die durch einen Unfall, Sturz oder Schlag ausgelöst wurden, können mitunter schwerwiegende Folgen wie eine Hirnblutung oder Schwellung nach sich ziehen. Ein sogenanntes Schädelhirntrauma, auch oft als Gehirnerschütterung bezeichnet, ist eine der häufigsten Kopfverletzungen. Nicht in jedem Fall kann nach einem Verkehrsunfall oder Sturz ein Schmerzensgeld für ein Schädelhirntrauma verlangt werden.
Mit dem Thema einer Entschädigung beschäftigen sich Betroffen oftmals erst, wenn die akuten Folgen einer solchen Verletzung überstanden sind. In der Regel treten hierbei jedoch eine Vielzahl an Fragen auf, die Laien oft nur schwer beantworten können. Wann genau ein Anspruch besteht, wenn Schädel bzw. Hirn ein Trauma erfahren, wie Schmerzensgeld in einem solchen Fall geltend gemacht werden kann und an wen Forderungen zu richten sind, betrachtet der nachfolgenden Artikel näher.
Inhaltsverzeichnis
Schädelhirntrauma und Schmerzensgeld: Welche Grundlagen sind zu beachten?
Grundsätzlich wird als Schädelhirntrauma (oft auch mit SHT abgekürzt) eine Verletzung des Schädels bezeichnet. In diesem speziellen Fall ist auch das Gehirn betroffen, was zu erheblichen Beeinträchtigungen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen führen kann. Oftmals ist ein Aufprall auf harte Oberflächen oder ein Schlag gegen den Schädel die Ursache für ein solches Trauma.
Blutungen oder Quetschungen können das Gehirn schädigen und so lebenswichtige Funktionen stark beeinträchtigen, sodass diese nicht mehr ausgeführt oder kontrolliert werden können. Bei einem Schädelhirntrauma wird nach der Schwere in Graden unterschieden. Eine leichte Gehirnerschütterung wir üblicherweise als SHT 1. Grades bezeichnet. Schwere Schädigungen werden hingegen als SHT 2. Grades bewertet.
Wer muss in einem solche Fall zahlen?
Ein Schädelhirntrauma bedeutet in der Regel für die Geschädigten Auswirkungen im Alltag. Neben Schwindel, Schmerzen, Beeinträchtigungen der Orientierung oder auch des Hör- bzw. Sehvermögens können auch eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit Folgen einer solchen Verletzung sein.
Dann ist es verständlich, dass Betroffene sich Gedanken bezüglich einer Entschädigung machen, die eine finanzielle Absicherung bedeuten kann. Schmerzensgeld für ein Schädelhirntrauma ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der beim Schädiger bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden muss. Ob Betroffene einen Anwalt hinzuziehen, bleibt ihnen überlassen und sollte je nach den Umständen entschieden werden. Empfehlenswert ist die anwaltliche Unterstützung, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich scheint.
Wie hoch kann das Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma 1. oder 2. Grades sein?
Faktoren wie die Schwere der Verletzung, die Dauer des Heilungsprozess oder etwaige Folgeschäden spielen oft eine entscheidende Rolle. Eine Orientierung in Bezug auf mögliche Summen für ein Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma bieten Schmerzensgeldtabellen. Die hier zusammengefassten Urteile dienen jedoch nur der Information und sind rechtlich nicht bindend. Nachfolgend ist ein Beispiel für eine Schmerzensgeldtabelle aufgeführt:
Verletzung | Summe in € | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Schädelhirntrauma 1. Grades | 38.346,89 | OLG Berlin, 23.04.2001 (12 U 971/00) |
Schädelhirntrauma mit Hirninfarkt | etwa 23.000 | OLG Dresden, 26.07.2002 (11 U 556/02) |
Schädelhirntrauma, Gehirnerschütterung | 8.180,67 | OLG Karlsruhe, 19.12.1990 (1 U 219/90) |
Gehirnerschütterung, HWS-Syndrom | 4.090,34 | OLG Hamm, 21.04.1994 (27 U 228/93) |
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Schädelhirntrauma
Ja, sofern das Fremdeinwirken einer dritten Person dazu führte, dass Sie ein Schädelhirntrauma erlitten haben, können Sie in der Regel Schmerzensgeld erhalten.
Wie viel Schmerzensgeld ein Schädelhirntrauma begründen kann, können Sie in dieser Tabelle ablesen.
Das Alter der geschädigten Person, mögliche Folgeschäden sowie die Intensität des Traumas können sich beispielsweise beim Schmerzensgeld auf die Höhe auswirken.