Unfälle gehen mal mehr und mal weniger glimpflich aus. Der eine kommt mit einem großen Schrecken oder aber mit leichten Kratzern davon, der andere hat mit körperlichen Leiden schwerwiegenderer Natur zu kämpfen.
Besonders schmerzhaft kann es für Betroffene werden, wenn Knochen und Gelenke in Mitleidenschaft gezogen wurden. Damit einher gehen nicht nur massive Schmerzen, sondern oftmals auch erhebliche Einschränkungen im Alltag. Selbstverständliche Bewegungsabläufe werden zur echten Qual und zumeist ist dann auch noch fremde Hilfe vonnöten. Alleine kochen, sich morgens anziehen oder gar der Gang zur Dusche wird plötzlich zur Herausforderung.
Verletzungen an Knochen und Gelenken können sich indes unterschiedlich darstellen. Im folgenden Ratgeber widmen wir uns dem Thema „Schulterluxation“. Was verbirgt sich hinter dem Begriff? Und besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation? Wir bringen Licht ins Dunkel und klären für Sie diese und weitere Fragen.
Inhaltsverzeichnis
Schulterluxation: Was ist das?
Bevor wir uns der Frage nach einem Anspruch auf Schmerzensgeld nach einer Schulterluxation vor Gericht sowie dessen möglicher Höhe widmen, wollen wir Ihnen zunächst erläutern, was hiermit überhaupt gemeint ist. Vielen ist der Begriff überhaupt nicht geläufig. Es gilt das Folgende:
Unter einer Schulterluxation ist eine Ausrenkung des Schultergelenks zu verstehen. Neben einer unfallbedingten Luxation gibt es im Übrigen auch die anlagebedingte, die also erblicher Natur ist. Sofern nach einem Unfall der Verdacht einer Schulterluxation aufkommt, sollte eine Bewegung der Arme tunlichst vermieden werden. Ruhigstellung heißt die Devise, ggf. auch Kühlen.
Schmerzensgeld: Wird die Schulterluxation entschädigt?
„Habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld?“ Wird die Schulterverletzung durch Fremdeinwirkung verursacht – sei es durch einen Unfall oder eine tätliche Auseinandersetzung – ist für viele die Frage von Interesse, ob hierfür ein Ersatz verlangt werden kann und wenn ja, in welcher Höhe.
Einschlägige Gesetzesnormen sind hier die Paragraphen 253 Absatz 2 und 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Grundsätzlich kann derjenige, der aufgrund der Handlung eines anderen verletzt wird, von diesem ein Schmerzensgeld verlangen. Dies gilt sowohl für eine vorsätzliche als auch für eine fahrlässige Herbeiführung der Schädigung. Sinn und Zweck, einen Anspruch auf Schmerzensgeld einzuführen, war es, einen Ausgleich immaterieller Schäden zu schaffen. Immaterielle Schäden sind solche, die nicht in einer Vermögenseinbuße bestehen.
Das Schmerzensgeld, ob bei Schulterluxation oder sonstigen Beschwerden, soll dem Opfer dabei stets eine Genugtuung für das ihm Angetane verschaffen. Ferner soll die Geldzahlung einen Ausgleich für das erlittene Leid sowie den erduldeten Schmerz darstellen.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation?
Nicht ganz unbedeutend ist für Schmerzleidende in der Regel die bereits angedeutete Frage, in welcher Höhe sie einen Ersatzanspruch geltend machen können. Die Antwort lautet hierbei stets: Es kommt auf den Einzelfall an. Einheitliche und pauschale Aussagen über die Höhe von Schmerzensgeld, ob bei Schulterluxation oder sonstigen Beschwerden, können grundsätzlich nicht gemacht werden. Es lässt sich also nicht sagen: „Jede Schulterluxation verursacht einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von xy Euro.“
Jeder Fall gestaltet sich individuell, sowohl hinsichtlich der Schadensverursachung als auch im Hinblick auf den Heilungsprozess sowie das Maß an Schmerzen und Einschränkung. Liegt ggf. ein Dauerschaden vor? Jenes gilt es bei der Bemessung der Anspruchshöhe stets einzukalkulieren.
Schmerzensgeldtabelle: Verletzungen der Schulter
Folgender Tabelle können Sie gerichtliche Urteile zum Schmerzensgeld bei Schulterverletzungen entnehmen.
Verletzung | Schmerzensgeld bei Schulterluxation | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
Schulterluxation links mit knöchernem Ausriss der Supraspinatussehne sowie einen mehrfragmentären SSP Ausriss sowie eine osteochondrale Impressionsfraktur der Kopfkalotte des linken Schultergelenks | 8.000 € | LG Mönchengladbach, 2011, 11 O 252/08 |
Schulterluxation | 4.000 € | OLG Schleswig, 2012, 7 U 95/11 |
Schulterverletzung; Schulterluxation und Armlähmung | 7.500 € | OLG Frankfurt am Main, 2012, 3 U 213/10 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation
Haben Sie durch das Fremdeinwirken eines Dritten eine Schulterluxation erlitten, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer Schulterluxation bewegt, lesen Sie hier.
Normalerweise kommt die Versicherung des Schädigers bei einer Schulterluxation für das Schmerzensgeld auf.