Haben Sie sich schon einmal einen Bruch zugezogen? Falls ja, dann wissen Sie, dass dies neben Schmerzen erhebliche Einschränkungen nach sich zieht. Plötzlich wird alles umständlicher. Der Alltag hält diverse Hürden bereit, die es nunmehr zu meistern gilt. Fremde Hilfe ist hierbei nicht nur nützlich, sondern in manchen Fällen sogar unerlässlich.
In unserem Ratgeber widmen wir uns speziell dem Thema Sprunggelenksfraktur. Kann ein Schmerzensgeld für einen derartigen Bruch verlangt werden? Wie hoch ist denn ein solcher Anspruch? Worauf kommt es bei der Bemessung an? Welche Urteile sind diesbezüglich vonseiten deutscher Gerichte ergangen? Im Folgenden erfahren Sie mehr!
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld: Wenn das Sprunggelenk bricht
Neben Ansprüchen auf Schadensersatz für in dem Zusammenhang beschädigte Gegenstände oder aber für ärztliche Behandlungskosten etc. kann mitunter ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur geltend gemacht werden. Es handelt sich hierbei um einen Ersatzanspruch, mit dem ein immaterieller Schaden beglichen wird, also ein solcher, der nicht vermögenswerter Natur ist.
Mit dem Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur sollen zum einen die Schmerzen der Verletzung sowie die damit einhergehende Einschränkung ausgeglichen werden. Dies wird als Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes bezeichnet. Zum anderen verschafft der Anspruch dem Verletzten die gebotene Genugtuung dafür, dass er nunmehr Schmerzen erleidet. Dies wiederum wird als Genugtuungsfunktion bezeichnet.
Gesetzliche Regelung im BGB
Der Anspruch auf Schmerzensgeld (für eine Sprunggelenksfraktur oder aber eine sonstige Verletzung), ist gesetzlich in § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) verankert. Darin heißt es:
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur?
Fast am wichtigsten ist für Betroffene die Frage nach der Höhe des Anspruchs auf Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur. Ganz so eindeutig und einheitlich kann eine derartige Frage indes nicht beantwortet werden. Fraktur ist nicht gleich Fraktur. In die Berechnungen mit einzubeziehen sind zahlreiche Faktoren. Zu diesen zählen:
- der Schweregrad der Verletzung
- die Dauer von Arbeitsunfähigkeit und Krankenhausaufenthalt
- die genaueren Umstände des Unfalls/Schadens (Vorsatz, Fahrlässigkeit etc.)
- ein mögliches Mitverschulden des Verletzten
- die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unfallgegners
Schmerzensgeld bei Sprunggelenksfraktur: Was kann ein Anwalt für Sie tun?
Viele Betroffene, die sich mit dem Thema Schmerzensgeld und Co. auseinandersetzen müssen, fragen sich, ob es sich lohnt, die Hilfe durch einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.
Grundsätzlich steht es Ihnen frei, ob Sie sich anwaltlich beraten lassen oder nicht. Im Rahmen einer außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen muss ein Anwalt nicht zwingend hinzugezogen werden. Gleiches gilt für die gerichtlichen Verfahren vor den Amtsgerichten, bei denen Streitwerte bis 5.000 Euro eingeklagt werden.
Es gilt jedoch auch hier: Wenn Sie Schmerzensgeld wegen einer Sprunggelenksfraktur geltend machen wollen, kann sich die Hilfe durch einen Anwalt trotzdem lohnen.
Schmerzensgeldtabelle gerichtlicher Entscheidungen
Der folgenden Schmerzensgeldtabelle können Sie Urteile entnehmen, die vonseiten deutscher Gerichte zum Thema „Schmerzensgeld bei Sprunggelenksfraktur“ ergangen sind. Sie sollten beachten, dass diese keineswegs eins zu eins auf Ihre entsprechende Situation übertragen werden können. Wie dargelegt, gestaltet sich jeder Fall individuell.
Verletzung | Schmerzensgeld bei Sprunggelenksfraktur | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
Sprunggelenksfraktur | 12.782 € | OLG Celle, 1983, 3 U 43/83 |
schwere Sprunggelenksfraktur | 8.000 € | OLG Hamm, 2014, 9 U 149/13 |
bimalleoläre Sprunggelenksluxationsfraktur Typ B | 3.385 € | OLG Hamm, 2005, 13 U 11/05 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur
Haben Sie aufgrund des Fremdeinwirkens eines Drittens eine Sprunggelenksfraktur erlitten, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
In welcher Höhe sich das Schmerzensgeld bei einer Sprunggelenksfraktur ungefähr bewegt, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Normalerweise übernimmt die Versicherung des Schädigers die Zahlung des Schmerzensgeldes.