Ist Schmerzensgeld steuerfrei oder steuerpflichtig?

Ist eine Entschädigung steuerpflichtig oder ist das Schmerzensgeld steuerfrei?
Ist eine Entschädigung steuerpflichtig oder ist das Schmerzensgeld steuerfrei?

Steuern werden gefühlt auf alles Mögliche erhoben. Nicht nur vom Arbeitslohn werden monatliche Abzüge gemacht, die in die Staatskasse fließen, auch eine Erbschaft und sogar eine Schenkung ist unter Umständen an Steuern geknüpft.

Doch wie verhält es sich eigentlich bei Ansprüchen auf Schmerzensgeld? Muss ein Autofahrer, der infolge eines Verkehrsunfalls mit seinem Kfz an körperlichen Einschränkungen leidet und dafür ein entsprechendes Schmerzensgeld bezieht auch hiervon etwas an den Staat „abtreten“ oder ist das Schmerzensgeld steuerfrei? Zählt das Schmerzensgeld gleichermaßen wie ein Arbeitslohn als Einnahme?

In unserem Ratgeber sind wir sämtlichen Fragen zum Thema „Schmerzensgeld und Steuern“ auf den Grund gegangen und haben Ihnen einige wichtige Informationen zusammengestellt.

Was ist ein Schmerzensgeld?

Bevor wir uns der Frage widmen, ob eine Entschädigung zu versteuern oder ob diese steuerfrei ist, wollen wir Ihnen kurz erläutern, was unter einem Schmerzensgeld überhaupt zu verstehen ist. Dieser Anspruch ist gesetzlich in § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) verankert. Darin heißt es:

Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Mit dem Anspruch auf Schmerzensgeld soll also ein Schaden reguliert werden, der nicht materieller Natur ist. Wer aufgrund von Verletzungen oder wegen eines Schleudertraumas an körperlichen Schmerzen leidet, hat allein wegen diesem Umstand schließlich keine Vermögenseinbuße erlitten. Dennoch soll ein solches Leid ersetzt werden.

Dabei kommt dem Schmerzensgeld eine Ausgleichfunktion zu. Ausgeglichen wird hier das erfahrene Leid und die damit einhergehende Einschränkung im Alltag und Berufsleben. Zudem ist dem Schmerzensgeld eine Genugtuungsfunktion beizumessen. Der Geschädigte soll eine Genugtuung für das ihm Zugefügte erfahren. Doch ist das Schmerzensgeld nun steuerfrei oder ist die Entschädigung zu versteuern?

Schmerzensgeld: Welche steuerliche Behandlung ist hier gefordert?

Entschädigung: Welche steuerliche Behandlung ist hier vorzunehmen?
Entschädigung: Welche steuerliche Behandlung ist hier vorzunehmen?

Viele Unfallbeteiligte fragen sich, sobald es an die Regulierung der Schäden geht, ob Schmerzensgeld unter die Einkommensteuer zu fassen ist und somit eine steuerpflichtige Einnahme darstellt oder aber steuerfrei ist.

Dies ist indes nicht der Fall. Schmerzensgeld ist nicht unter den Begriff der Einkunft im Sinne des Einkommensteuergesetzes (kurz: EStG) zu fassen. Entsprechend der Regelung des § 22 Ziffer 4 EStG ist eine Entschädigung nur dann zu versteuern, wenn diese einen Ausgleich tatsächlicher Vermögensverluste darstellt. Beim Schmerzensgeld ist dies nicht der Fall.

Grundsätzlich gilt stattdessen, dass Schmerzensgeld steuerfrei ist. Hierbei handelt es sich nämlich nicht um einen Ausgleich materieller Schäden. Etwas anderes ergibt sich hingegen für Ansprüche auf Schadensersatz, mit denen entgangene Einnahmen ersetzt werden sollen. Solche sind, anders als Entschädigungszahlungen für Schmerzen, steuerpflichtig. Sie unterliegen derselben Besteuerung wie Einnahmen.

Auch bei Einmalzahlungen oder Renten als Folge von eintretender Erwerbsunfähigkeit besteht die Pflicht zur Versteuerung.

FAQ: Schmerzensgeld steuerfrei

Muss Schmerzensgeld bei der Einkommenssteuer angegeben werden?

Nein, denn durch diese Zahlung wird ein immaterieller Schaden ausgeglichen, was laut Steuerrecht nicht als Einkunft zu bewerten ist.

Ist Schadensersatz steuerpflichtig?

Da durch den Schadensersatz ein Vermögensschaden ausgeglichen wird, ist dieser für die Steuer relevant.

Lässt sich die Zahlung von Schmerzensgeld von der Steuer absetzen?

Normalerweise übernimmt in Deutschland eine Versicherung das Schmerzensgeld. Der Unfallverursacher kann daher die Kosten dafür nicht geltend machen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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