Schockschaden: Schmerzensgeld für seelisches Leid

Was ist ein Schockschaden?
Was ist ein Schockschaden?

Unfälle im Straßenverkehr ereignen sich tagtäglich. Leider gehen sie nicht immer glimpflich aus. Im schlimmsten Fall kann ein Unfall sogar tödlich enden. Besonders dramatisch ist dies für die nahen Angehörigen des Unfallopfers. Der Schock sitzt hier zumeist tief und den ein oder anderen wirft es unter Umständen dermaßen stark aus der Bahn, dass er davon sogar krank wird.

Viele Betroffene stellen sich dann die Frage, ob ein der­artiger Schockschaden erstattungsfähig ist und gegen den Unfallverursacher geltend gemacht werden kann. Im folgenden Ratgeber widmen wir uns dem Thema Schmerzensgeld und Schockschaden.

Was ist ein Schockschaden?

Ein Schockschaden liegt immer dann vor, wenn nahe Angehörige eines tödlich verunglückten Unfallopfers aufgrund erlittener seelischer Schmerzen nachweislich krank werden.

Erforderlich ist, dass es sich hierbei um eine Gesundheitsverletzung im Sinne von § 823 Absatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) handelt. Diese Gesetzesnorm stellt die Anspruchsgrundlage für einen Schockschaden dar. Die Gesundheitsschädigung muss wiederum nach ihrer Art und Schwere das Ausmaß an seelischem Leid übersteigen, welches nahe Angehörige nach einem tödlichen Unfall generell und üblicherweise erfahren.

Als nicht ausreichend werden hierbei „bloßeTrauer und/oder Niedergeschlagenheit erachtet. Diese gehören nach der herrschenden Rechtsprechung zum allgemeinen Lebensrisiko. Vonnöten ist vielmehr eine Art traumatische Belastung, die sich auf die psychische und physische Gesundheit auswirkt und somit medizinisch greifbar ist. Derartige seelische Belastungen werden als Krankheit betrachtet, die wiederum zu ersetzen sind.

Schockschaden: Voraussetzungen des Anspruchs

Die Anspruchsgrundlage für den Schockschaden bildet § 823 Absatz 1 BGB. Vonnöten ist hierbei stets eine entsprechende Verletzungshandlung von Seiten des Anspruchsgegners. Durch diese muss sich eine entsprechende Gesundheitsverletzung in der zuvor beschriebenen Art und Weise ereignet haben.

Ein Schockschaden kann bei schweren traumatischen Belastungen verlangt werden.
Ein Schockschaden kann bei schweren traumatischen Belastungen verlangt werden.

Weitere Voraussetzung ist die sogenannte haftungsbegründende Kausalität. Dies bedeutet vereinfacht dargestellt, dass die Handlung ursächlich sein muss für die Gesundheitsverletzung.

Die Verletzungshandlung müsste ferner rechtswidrig und schuldhaft erfolgt sein. Zudem bedarf es der Entstehung eines entsprechenden Schadens. Die Gesundheitsverletzung muss wiederum ursächlich für den Schaden sein (= sogenannte haftungsausfüllende Kausalität).

Der Zurechnungszusammenhang beim Schockschaden

Soll ein Schockschaden geltend gemacht werden, ist stets ein sogenannter Zurechnungszusammenhang vonnöten. Dies bedeutet, dass die Gesundheitsbeeinträchtigung eine nicht ganz unwahrscheinliche Folge der Handlung sein darf, was wiederum in der Literatur und in der Rechtsprechung jeweils unterschiedlich beurteilt wird.

Nach teilweise vertretener Auffassung wird hierbei nach dem betroffenen Personenkreis differenziert. Ein Schockschaden gilt danach nur dann als zurechenbar, wenn der Zweitgeschädigte mit dem verunglückten Unfallopfer in enger verwandtschaftlicher Beziehung stand. Nicht von Relevanz soll hierbei sein, ob der Schockgeschädigte beim Unfall dabei war oder die Leiden aufgrund der Benachrichtigung vom Unfall entstanden sind.

Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) hingegen knüpft an die Schwere der Beeinträchtigung an und erachtet nur solche Leiden als zurechenbar und anspruchsbegründend, wenn diese das Maß des allgemeinen seelischen Leids Angehöriger von Todesopfern übersteigen.

Generell urteilen die Gerichte eher zurückhaltend bei der Frage nach einem Schockschaden.

Schockschaden: In welchem Umfang kann er geltend gemacht werden?

Wem einen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund von einem Schockschaden zusteht, der kann zum einen die möglicherweise damit einhergehenden Behandlungskosten verlangen. Dies ergibt sich aus § 249 Absatz 2 BGB.

Zum anderen begründet der Schockschaden aber auch die Erstattung immaterieller Schäden. Insofern ergibt sich durch den Schockschaden auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 253 Absatz 2 BGB.

FAQ: Schockschaden

Wann liegt ein Schockschaden vor?

Hierbei handelt es sich um eine seelische Erschütterung, die durch die Nachricht von einem tödlichen Unfall eines Angehörigen hervorgerufen wird.

Kann ein Schockschaden einen Anspruch auf Schmerzensgeld rechtfertigen?

Grundsätzlich kann sich auch aus einem Schockschaden ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben. Den jeweiligen Einzelfall prüft in der Regel ein Gericht.

Wie hoch kann das Schmerzensgeld beim Schockschaden ausfallen?

Eine pauschale Einschätzung dazu ist nicht möglich, da die Höhe des Schmerzensgeldes von den individuellen Umständen maßgeblich beeinflusst wird.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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