Sanktionen im Schulrecht: Droht beim Schuleschwänzen und bei Schulverweigerung ein Bußgeld?

Wie hoch die Bußgelder in einigen Bundesländern sind, können Sie dem folgenden Bußgeldkatalog zur missachteten Schulpflicht entnehmen:

BundeslandBußgeld
Baden-Württembergpro Fehltag zwischen 50 und 300 Euro
Bayern
insgesamt bis zu 1000 Euro möglich
Berlininsgesamt bis zu 2500 Euro möglich
Bremenpro Fehltag 35 Euro
Hamburgpro Fehltag 150 Euro, im Wiederholungsfall 200 Euro pro Tag
Hessenpro Fehltag 100 Euro, ab der ersten Verwarnung 150 Euro pro Tag
Niedersachseninsgesamt bis zu 1000 Euro möglich
Nordrhein-Westfalenpro Fehltag zwischen 80 und 150 Euro
Rheinland-Pfalzkeine Konsequenzen bei einmaliger Schulverweigerung, im Wiederholungsfall bis zu 500 Euro
Saarlandinsgesamt bis zu 500 Euro möglich
Sachseninsgesamt bis zu 1250 Euro
Sachsen-Anhaltinsgesamt bis zu 1000 Euro
Thüringeninsgesamt bis zu 1500 Euro

Grundsätzlich droht einem Schüler bei einer Schulverweigerung nicht nur ein Bußgeld. In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland können die Schüler sogar strafrechtlich verfolgt werden. In diesem Fall kann eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten drohen.

Allgemeine Schulpflicht in Deutschland seit 1919

Wann droht bei einer Schulverweigerung ein Bußgeld? Hier lesen Sie mehr.
Wann droht bei einer Schulverweigerung ein Bußgeld? Hier lesen Sie mehr.

Seit 1919 gilt in Deutschland die allgemeine Schulpflicht. Kinder und Heranwachsende sind dazu verpflichtet, bis zu einem bestimmten Alter die Schule zu besuchen und sich zu bilden. Grundsätzlich sind die einzelnen Punkte zum Schulrecht in den Landesverfassungen der Bundesländer geregelt und die Schulpflicht ist in Deutschland nicht einheitlich.

Zunächst galt die Schulpflicht nur für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit. Seit den 1960er Jahren wurde sie allerdings auch für ausländische Kinder eingeführt. Asylbewerberkinder müssen seit 2005 beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Schulbank drücken.

Die Vollzeitschulpflicht beträgt in der Regel neun oder zehn Schulbesuchsjahre. Wird eine Jahrgangsstufe wiederholt, zählt auch dies als ein Schulbesuchsjahr. Nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht. Diese kann durch eine Berufsausbildung oder beispielsweise auch durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule oder der Sekundarstufe I oder II einer Allgemeinbildenden Schule absolviert werden.

Kommt ein Schüler seiner Schulpflicht nicht nach, liegt eine Schulverweigerung vor. Ein Bußgeld kann dabei die Folge sein. Wie hoch die Buße bei einem Schulversäumnis ist, wer das Geld wegen einer Schulverweigerung zahlen muss und welche Maßnahmen sonst noch drohen, lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Welche Maßnahmen gibt es für das Schuleschwänzen?

Die Schule kann unterschiedliche Maßnahmen für das Schuleschwänzen erteilen. Bei einer Schulverweigerung ist ein Bußgeld vom Amt beispielsweise möglich. Wie hoch dieses ist, wird von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Zudem kann jede Schule unterschiedlich mit den Schulverweigerern umgehen und gewisse Maßnahmen erteilen. Welche dies sind, erfahren Sie im Folgenden.

Maßnahmen der Schule

Ein Bußgeldverfahren wird von der Schule eingeleitet, wenn der Schüler mehrere unentschuldigte Fehltage hat.
Ein Bußgeldverfahren wird von der Schule eingeleitet, wenn der Schüler mehrere unentschuldigte Fehltage hat.

Viele Schulen haben sich bestimmte Maßnahmen ausgedacht, die bei einer Schulverweigerung vor einem Bußgeld folgen und den Schüler bezüglich seines Fehlverhaltens ermahnen sollen. Bereits nach dem ersten Tag der Schulversäumnis ohne Meldung oder Entschuldigung ruft der Lehrer beim Schüler oder bei seinen Erziehungsberechtigten an und erkundigt sich über die Gründe des Fehlens. Der Anruf wird dabei im Klassenbuch festgehalten.Interessant: Andere Schulen setzten zudem auf pädagogische Gespräche und Maßnahmen wie Nachsitzen, bevor ein Bußgeld droht.

Nach drei unentschuldigten Fehltagen, auch wenn diese nicht zusammenhängend sind, wird eine schriftliche Mahnung an den Schüler verschickt. Folgen darauf drei weitere unentschuldigte Fehltage, kann der Klassenlehrer oder die Verwaltung der Schule eine zweite Mahnung verschicken.

Liegen insgesamt zehn unentschuldigte Fehltage vor, wird dies von der Schulverwaltung an die zuständigen Ämter gemeldet. In der Regel hat die Schulverweigerung dann ein Bußgeld zur Folge. Ist der Schüler weitere fünf Tage unentschuldigt, kann nach einer Frist von ein bis zwei Monaten eine erneute Meldung an die zuständigen Ämter erfolgen.

Welches Bußgeld droht für Schulverweigerer?

Sobald die Schule dem Amt mitgeteilt hat, dass zehn oder mehr unentschuldigte Fehltage vorliegen leitet dieses ein Bußgeldverfahren ein. Die Schule hat damit allerdings nichts mehr zu tun. Denn das Amt fordert die Erziehungsberechtigten und den Schulverweigerer dazu auf, eine Stellungnahme abzugeben.Übrigens: Von Bundesland zu Bundesland wird unterschiedlich verfahren. Beispielsweise wird in Sachsen bereits nach fünf unentschuldigten Fehltagen das Ordnungsamt eingeschaltet. In Thüringen allerdings wird erst nach elf Tagen das Amt kontaktiert.

Hält der Schulverweigerer den Termin zur Anhörung nicht ein oder trägt keine ausreichenden Entschuldigungen vor, droht das erste Bußgeld wegen des Schulversäumnisses. Auf dem Bußgeldbescheid befindet sich in der Regel ein Hinweis auf die Möglichkeit, das Bußgeld in eine Arbeitsauflage umzuwandeln.

Folgen weitere Meldungen durch die Schule, droht für die Schulverweigerung ein erhöhtes Bußgeld von jeweils 100 Euro mehr. Im Höchstfall kann das Amt in den meisten Bundesländern ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verlangen. Dies ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich.

Das Bußgeld durch die Schule droht bei Missachtung der Schulpflicht.
Das Bußgeld durch die Schule droht bei Missachtung der Schulpflicht.

Beispielsweise sind in Sachsen Bußgelder von bis zu 1250 Euro für Schulverweigerung möglich. In Thüringen kann das zuständige Amt für die Schulpflichtverletzung sogar ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro fordern. In Berlin ist für eine Schulverweigerung ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro denkbar.

Zahlt der Schüler das Bußgeld nicht, wird vom Amtsgericht eine Arbeitsauflage verhängt. Mit sozialer Arbeit muss der Schüler das Bußgeld für die Fehlstunden in der Schule ableisten. Dabei rechnet das Amt 5 Euro pro abgeleistete Stunde an. Das bedeutet im Klartext: Für ein Bußgeld von 100 Euro muss der Schüler 20 Stunden Sozialarbeit leisten.

Ignoriert der Schulverweigerer auch diese Maßnahme, folgt ein erster Freizeit- oder Wochenendarrest. Tritt er diesen nicht an, kann die Polizei den Schüler vorführen. Bei höheren angesammelten Bußgeldern droht zudem der Jugendarrest.

Muss das Bußgeld vom Schüler oder den Eltern gezahlt werden?

Das Bußgeld wegen einer Schulverweigerung muss von den Eltern oder dem Schüler selbst bezahlt werden.
Das Bußgeld wegen einer Schulverweigerung muss von den Eltern oder dem Schüler selbst bezahlt werden.

Bei einer Schulverweigerung droht also ein Bußgeld. Aber wer muss die Geldstrafe begleichen? Grundsätzlich müssen Erziehungsberechtigte, Ausbildende und Arbeitgeber überwachen, dass der Schüler seiner Schulpflicht nachkommt. Sobald diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die das Amt ahnden kann.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Eltern den Schüler nicht zur Schule schicken, weil ein gemeinsamer Urlaub geplant ist. Auch wenn die Eltern sich absichtlich nicht darum kümmern, dass ihr Kind die Schule aufsucht, kommen sie ihrer Pflicht nicht nach.

In diesen Fällen richtet sich das Bußgeld an die Erziehungsberechtigten. Allerdings droht nicht nur den Eltern eine Geldstrafe. Der Schüler muss ab einem Alter von 14 Jahren damit rechnen, dass er selbst für das Schwänzen der Schule ein Bußgeld zahlen muss. Die Eltern müssen dann nicht mehr für das Bußgeld aufkommen.

Kann der Jugendliche das Bußgeld nicht selbst begleichen, setzt der Richter eine bestimmte Arbeitsleistung fest, die der Schüler erbringen muss. In diesem Fall muss der Schulschwänzer Sozialarbeit – beispielsweise in einem Altenheim oder einer Obdachloseneinrichtung – ableisten.

Gibt es eine Verjährungsfrist für das Bußgeld?

Bei einer Schulverweigerung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Erteilt das Amt ein Bußgeld und die Schule wird trotz Schulpflicht vom Schulschwänzer nicht besucht, dann droht im schlimmsten Fall eine Haftstrafe. Aber wann verjährt das Bußgeld bei missachteter Schulpflicht?

Hier greift das jeweilige Schulrecht der einzelnen Bundesländer. In den meisten Bundesländern verjähren unentschuldigte Fehltage nach sechs Monaten. Das bedeutet, dass ein Bußgeld in diesem Fall nicht mehr verhängt werden kann.

Hat das Amt ein Bußgeld allerdings bereits verhängt, greift die sogenannte Vollstreckungsverjährung. Diese besagt in den meisten Bundesländern u. a., dass eine Verfolgung der Ordnungswidrigkeit nach der Entlassung des Schülers aus der Schule unzulässig ist.

Grundsätzlich beträgt die Vollstreckungsverjährung nach § 34 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) maximal drei Jahre bei einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Darüber hinaus kann die Buße noch bis zu fünf Jahrevollstreckt werden.

Droht den Eltern eine Strafe, wenn sie ihr Kind unrechtmäßig beurlauben oder krankmelden?

Bußgeld: Wird in Deutschland die allgemeine Schulpflicht missachtet, ist mit Sanktionen zu rechnen.
Bußgeld: Wird in Deutschland die allgemeine Schulpflicht missachtet, ist mit Sanktionen zu rechnen.

Ein günstiger Urlaub ist mit Schulkindern nahezu unmöglich. Die Hotel- und Flugpreise schnellen in den Ferien deutlich in die Höhe. So ist es gar nicht so einfach, die eine oder andere Woche mit den Kids unter der spanischen Sonne zu verbringen und dabei noch genügend Taschengeld zu haben.

Aus diesem Grund entscheiden sich viele Eltern dazu, ihr Kind früher aus der Schule zu nehmen und den Abflug ein paar Tage vor Ferienbeginn zu datieren. Das Kind melden sie in der Schule krank. Dadurch können sich die Erziehungsberechtigten hohe Reisekosten ersparen.

Obwohl die Kinder so kurz vor den Ferien kaum noch Lernstoff durchnehmen, begehen die Eltern eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie die Kinder früher aus der Schule nehmen. So droht bei einer Schuldistanz schnell ein Bußgeld.

Bis die Schulen das Amt über die Fehltage informieren, müssen allerdings einige unentschuldigte Tage zusammen kommen.Besonders am Stuttgarter Flughafen hält die Bundespolizei kurz vor und nach den Ferien nach schulpflichtigen Kindern Ausschau.

Können die Eltern dann keine Schulbefreiung vorlegen, droht ein Bußgeld. Die Schule zu schwänzen ist kein Kavaliersdelikt. Je nach Bundesland sind pro Fehltag zwischen 50 und 300 Euro fällig.

Wann liegt gesetzlich eine Schulverweigerung vor?

Die Schulverweigerung bezeichnet verschiedene Verhaltensweisen von Schülern. Folgende zählen dazu:

  • unentschuldigte Abwesenheit
  • entschuldigtes Fernbleiben durch Krankmeldungen von Eltern oder Ärzten, die allerdings angezweifelt werden können
  • passive Unterrichtsverweigerung durch stören des Unterrichts

Der Schüler muss bei einer Schulverweigerung mit einem Bußgeld rechnen. Jede Schule entscheidet je nach Gesetzeslage des Bundeslandes, wann es die unentschuldigten Fehltage an das zuständige Amt meldet.

Es wird zwischen der intentionalen und der funktionalen Schulverweigerung unterschieden. Die intentionale Schulverweigerung liegt vor, wenn ein Schüler bewusst und über einen längeren Zeitraum hinweg nicht am Unterricht teilnimmt. Eine funktionale Schulverweigerung bezeichnet ein Fernbleiben von der Schule, bei dem der Schüler von Tag zu Tag aufs Neue entscheidet, ob er am Unterricht teilnimmt oder nicht.

Es kann allerdings nicht nur von Seiten des Schülers eine Schulverweigerung vorliegen, die Bußgeld nach sich zieht. Eltern, die durch ihre religiösen Ansichten Hausunterricht bei ihren Kindern durchsetzen wollen, verstoßen ebenfalls gegen die allgemeine Schulpflicht in Deutschland.

In Großbritannien ist Homeschooling zwar erlaubt, da in diesem Land nur eine Bildungspflicht herrscht, allerdings muss jedes schulpflichtige Kind in Deutschland eine Schule aufsuchen.

Zudem liegt eine Schulverweigerung vor, wenn die Eltern sich dazu entscheiden, vor Beginn der Ferien in den Urlaub zu fliegen, weil die Preise zu diesem Zeitpunkt günstiger sind als innerhalb der Ferien. Auch in diesem Fall kann auf die Eltern schnell ein Bußgeld zukommen.

Motive für eine Schulverweigerung

Schulverweigerung: Kann der Schüler das Bußgeld nicht zahlen, müssen Sozialstunden abgeleistet werden.
Schulverweigerung: Kann der Schüler das Bußgeld nicht zahlen, müssen Sozialstunden abgeleistet werden.

Die Gründe für eine Schulverweigerung, die ein Bußgeld zur Folge haben kann, können vielfältig sein. Viele Schüler weigern sich, die Schule aufzusuchen, weil Lehrer oder Mitschüler sie mobben. Zudem kann ein weiterer Grund Unter- oder Überforderung im Unterricht sein.

Kommt der Schüler bei dem Lernstoff nicht mehr mit, schaltet er ab und langweilt sich. Gleiches passiert, wenn der Schüler mit dem Lernstoff vertraut ist. In beiden Fällen sollten sich die Eltern und Schüler sowie die Lehrer Gedanken darüber machen, den Schulverweigerer entweder in eine andere Schulform zu versetzen oder ihn eine Klassenstufe hoch- oder herunterstufen.

Zudem können familiäre Probleme ein Motiv für die Schulverweigerung sein. Haben die Eltern sich vor kurzem getrennt, ist ein geliebtes Familienmitglied gestorben oder hat ein naher Verwandter eine schwere Krankheit erlitten, kann dies der Auslöser dafür sein, dass der Schüler die Schule schwänzt.

Vollzeit- und Berufsschulpflicht in Deutschland

In Deutschland herrscht eine Vollzeitschulpflicht. Diese erstreckt sich je nach Bundesland auf neun bis zehn Schulbesuchsjahre. Muss ein Schüler eine Jahrgangsstufe wiederholen, endet die Vollzeitschulpflicht nicht mit der 9. oder 10. Klasse sondern bereits mit der 8. oder 9. Klasse.

Hat der Schüler allerdings eine Klasse übersprungen, werden diese Klassenstufen anerkannt – also die Schulpflicht um ein Jahr verkürzt.Nach der Vollzeitschulpflicht beginnt die Berufsschulpflicht von zwei bis drei Jahren. Durch den Besuch einer Berufsschule oder der ersten oder zweiten Sekundarstufe wird diese Pflicht erfüllt.

Mit Ende der Berufsausbildung oder dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres endet auch die Berufsschulpflicht.

Wird es dem Schüler untersagt, eine Berufsschule zu besuchen, kann das Schulamt die Berufsschulpflicht allerdings auch aufheben. Kommt der Schüler seiner Schulpflicht nicht nach, droht für diese Schulverweigerung ein Bußgeld.

Welche Dauer ist für die Schulpflicht in den einzelnen Bundesländern vorgesehen?

Ist der Schüler bereits 14 Jahre alt, muss er das Bußgeld von der Schule selbst begleichen.
Ist der Schüler bereits 14 Jahre alt, muss er das Bußgeld von der Schule selbst begleichen.

Je nach Bundesland sind die Kinder in einem Alter zwischen fünf und sieben Jahren schulpflichtig. Dabei erstreckt sich die Schulpflicht auf drei Bereiche. Es besteht zum einen eine Schulanmeldungspflicht für die Erziehungsberechtigten des Kindes. Zum anderen besteht die Pflicht zur Schulwahl einer zugelassenen Schule. Dies kann sowohl eine öffentliche als auch eine private Schule sein.

Anschließend besteht für den Schüler eine Teilnahmepflicht an der Schule. Er ist dazu verpflichtet, regelmäßig und aktiv am Unterricht und ggf. an Schulveranstaltungen teilzunehmen. Tut er dies nicht, handelt es sich um eine Schulverweigerung und ein Bußgeld wird fällig. Wie lang die Schulpflicht in den einzelnen Bundesländern ist, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Bundes­landDauer der Schul­pflicht

Voll­zeitschul­pflicht

Berufs­schul­pflicht

Baden-Württem­berg
9 Jahre3 Jahre
Bayern9 Jahre3 Jahre
Berlin

10 Jahre

Branden­burg10 Jahrebis zum Ende des Schul­jahres, in dem der Schüler sein 18. Lebens­jahr voll­endet
Bremen10 Jahre2 Jahre
Hamburg9 Jahre2 Jahre oder bis zum Ende des Schul­jahres, in dem der Schüler sein 18. Lebens­jahr vollendet
Hessen

10 Jahre oder 9 Jahre und 1 Jahr Berufs­schul­pflicht

Mecklen­burg-Vorpom­mern9 Jahrebis zum Ende des Schul­jahres, in dem der Schüler sein 18. Lebens­jahr voll­endet
Nieder­sachsen9 Jahrefür die Dauer des Beruf­sausbil­dungsverhält­nisses
Nord­rhein-West­falen10 Jahrefür die Dauer des Beruf­sausbil­dungsverhält­nisses oder bis zum Ende des Schul­jahres, in dem der Schüler sein 18. Lebens­jahr voll­endet
Rhein­land-Pfalz

12 Jahre

Saar­land9 Jahre3 Jahre
Sachsen9 Jahre3 Jahre
Sachsen-Anhalt9 Jahremindes­tens 1 Jahr
Schles­wig-Hol­stein9 Jahrebis zum Ende des Schul­jahres, in dem der Schüler sein 18. Lebens­jahr voll­endet
Thürin­gen9 Jahrefür die Dauer des Beruf­sausbil­dungsverhält­nisses oder bis zum Ende des Schul­jahres, in dem der Schüler sein 18. Lebens­jahr voll­endet

In welchen Fällen ist ein Ruhenlassen der Schulpflicht möglich?

Liegt ein wichtiger Grund vor, ist in einigen Bundesländern zudem ein Ruhenlassen der Schulpflicht möglich. Wird dies genehmigt, handelt sich das Fernbleiben des Unterrichts nicht um eine Schulverweigerung und ein Bußgeld wird nicht fällig. Beispielsweise ruht in Nordrhein-Westfalen die Schulpflicht gemäß § 40 Abs. 1 Schulgesetz (SchulG) in folgenden Fällen:

Ein Bußgeld für Schulverweigerer droht nicht, wenn ein Ruhelassen der Schulpflicht erwirkt wurde.
Ein Bußgeld für Schulverweigerer droht nicht, wenn ein Ruhelassen der Schulpflicht erwirkt wurde.
  • Besuch einer Hochschule
  • Grundwehrdienst oder Zivildienst
  • freies ökologisches oder soziales Jahr, wenn ein hinreichender Unterricht vom Träger erteilt wird
  • öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, sofern ein hinreichender Unterricht vom Ausbilder erteilt wird
  • bei Schülerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes entsprechend des Mutterschutzgesetzes
  • auf Vorlage eines Nachweises, dass durch den Schulbesuch die Betreuung des Kindes eines Schülers nicht gewährleistet werden kann
  • Besuch einer anerkannten Ausbildungseinrichtung für Heil- und Heilhilfsberufe
  • Besuch eines anerkannten Sprach- oder Förderkurses für Aussiedler oder Personen mit Ausländerstatus
  • Besuch eines Bildungsgangs der Abendrealschule oder eines Vollzeitkurses einer Weiterbildungseinrichtung zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses

FAQ: Schulverweigerung

Welches Bußgeld droht beim Schule-Schwänzen?

Je nach Bundesland kann das Bußgeld bis zu 1500 Euro betragen. Schlimmstenfalls droht eine Haftstrafe.

Wer muss das Bußgeld bei Schulverweigerung bezahlen?

Ab 14 Jahren müssen Schüler das Bußgeld selbst zahlen. Wenn Eltern ihrer Pflicht nicht nachkommen, ihr Kind zu Schule zu schicken, droht auch ihnen ein Bußgeld. Wie hoch die Bußgelder ausfallen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Mit dem Kind außerhalb der Ferien in den Urlaub fahren – Droht ein Bußgeld?

Ja, wenn Ihr Kind von der Schule nicht freigestellt wird, gilt dies als Schwänzen. Das kann zu einem Bußgeld für Schüler und Eltern führen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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27 Kommentare zu “Sanktionen im Schulrecht: Droht beim Schuleschwänzen und bei Schulverweigerung ein Bußgeld?

  1. Toto

    Hier wird nur geschrieben wegen Schulverweigerer !! Was ist aber wenn keine Schule einen aufnimmt,nach Schulausschluss

  2. Anonym

    Hallo,ich 15 besuche gerade die 9.Klasse (zum 2. mal).Ich bin hier Ehrlich, ich habe vor die Schule abzubrechen und bin zu Hause(Krankgeschrieben)Ich möchte ein FSJ(Freiwilliges Soziales Jahr) machen.Bis ich das anfange möchte ich Krankgeschrieben bleiben.Kann mir irgend jemand etwas trotz einer Krankschreibung vom Arzt?

  3. Anastasia

    Hallo zusammen, ich hab eine Frage, meine Kinder waren den letzten Tag vor den Ferien nicht in der Schule, jetzt droht mir die Schule mit einem Bußgeld wenn ich kein ärztliches Attest vorlege..ist es normal?

    LG Anastasia

  4. Olena

    Hallo! Meine Tochter, 15 Jahre, ist aus der Ukraine. Erst haben wir in Österreich gelebten und dort in die Schule gegangen. Dann sind nach Deutschland kurzfristig umgezogen für Staatsbürgerschaft Dokuments kriegen. Momentan sie ist in 2 Lander angemeldet und möchte in Österreich weiter lernen. Die Dokuments in Deutschland sind schon nicht gekriegt und das dauert fast eine Monate mehr. Was sollen wir tun, wann der Lernprozess anfangen ab 12.09? Kann ich operiere mit der Fact, dass sie lernt weiter aber in Österreich und eine Bestätigung aus Österreich nach Deutschland schicken. Abmelden von Deutschland momentan ist nicht möglich. Ich bin verheiratet mit Österreicher und haben unsere eigenen Wohnung dort. Danke Ihnen im Voraus für die Antwort

  5. Frank H

    Hallo,
    meine Tochter (15 1/2) weigert sich zur Schule zu gehen weil man Sie ständig und stetig mobben würde. Ich selbst habe bereits etwaige Gespräche sowohl mit Lehrer als auch mit dem psychologischen Dienst geführt. Bin selbst auch schon svon Anfang an Vorsitzender des Elternrats. Auch Gespräche mit externen Schulpsychologen haben keinen Erfolg erzielt.
    Ich stehe jeden Morgen rechtzeitig auf um meine Tochter zu wecken und entsprechend für die Schule vorzubereiten. Letztendlich kommen immer weitere neue Ausreden um nicht in die Schule zu gehen oder sie geht aus dem Haus, kommt aber nicht in der Schule an oder geht hin und sagt nach den ersten beiden Stunden das ihr nicht gut sei und sie jetzt zum Arzt müsse.
    Was kann ich noch tuen.
    Wie soll ich mit meiner Sozialrente auch noch ein Bußgeld bezahlen.
    Bin ich schuld daran das mein Kind die Schule verweigert???

    1. Sandra G

      Leider hilft einem niemand. Null… Auch wir stehen alleine da. Unser Sohn 15 J geht auch nicht mehr hin zur Zeit. Keine Ahnung warum. Keiner kann einem adäquat beraten. Das finde ich so jämmerlich in diesem Land. Und alles ist freiwillig.Der Jugendliche muss wollen. Bla,bla.
      Ab 14 J müssen die Kids, die Strafe selber zahlen. Geht das nicht, folgen Sozialistunden. Wenn sie nicht eingehalten werden kommt Jugendarrest.

  6. Alex

    Hallo mein Sohn ist 17jahre wir fliegen 2 Tage vor den ferien zu einer Hochzeit berufsschule hat ihn fur die 2 Tage nicht beurlaubt .
    Bekomme ich ein bußgeld bei 2 Tagen fern bleiben der schule ?
    Er fehlt nie in der schule

  7. Adam

    Ein bekannter (16J) (Kl. 11) besucht eine komplette online Schule und hat seinen momentanen Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Schule läuft nach dem englischen Schulsystem.
    Kl. 1-9 jedoch, besuchte er in bayerischen schulen.

    Da die Schule über ein online Portal läuft, kann er auf sie von überall auf der Welt zugreifen.
    Er kann seine Schulezeiten selbst einteilen und lernt für den Cambridge IGCSE Abschluss den er im Oktober in geschlossenem Raum halten wird.

    Leider habe ich erfahren, dass diese Art von Schule in Deutschland illegal ist und zu Strafen führen kann.

    Er besuchte Deutschland während den lokalen Ferien ohne Probleme und es sollte auch legal sein.

    Nun ist die Frage:
    Wenn er während lokaler Schulzeit nach Deutschland kommt, und natürlich seine Schule fortsetzt, ob das dann legal wäre oder nicht?

  8. Schorsch

    Hallo,
    mein 6-jähriger Sohnemann weigert sich seit dem 3. Schultag in die Schule zu gehen. Ich weiß mir nicht mehr zu helfen, denn er untergräbt meine Autorität ununterbrochen. Ich werde regelmäßig von der Polizei angerufen, dass mein Sohn in einem Süßwarenhandel gefunden wurde und sich weigert diesen zu verlassen.
    Ich bitte um Rat,
    mit sonnigen Grüßen,
    der Schorsch

  9. Daniela R

    Was passiert, wenn meine 13-jährige Tochter den Schulbesuch verweigert, weil ihre Mitschüler sie beleidigen und erniedrigen? Sie wurde sogar in den Kopf geschlagen.Kollegen gefilmt und zum Spaß auf youtube gepostet.
    Meine Tochter möchte zur Schule gehen, aber nicht zur jetzigen.
    Und der Schulleiter ist nicht damit einverstanden, dass meine Tochter die Schule wechselt?

  10. Dumm

    Ich verstehe die Schulpflicht bis zum Haupt- oder Realschulabschluss, aber die Berufsschulpflicht ist einfach nur unnötig, ich kann mein Fachabi erst nächstes Jahr machen und anstatt das ich ein Jahr Zuhause bleibe, nebenbei Arbeite und Praktika mache, muss ich jetzt ein Jahr, eine Schule besuche, die einfach komplett unnötig ist und mir nächstes Jahr beim Fachabi gar nichts bringen wird.

  11. Baggio

    Moin
    Mein Junior hat 10 Jahre Schule hinter sich.
    Haben ihn angemeldet bei der Berufsschule,
    doch er hat jetzt einen Arbeitsplatz,
    und er ist 18.
    Die Firma ist Wirklich super.
    Er hat Probe gearbeitet hat ihm super gefallen.
    Die Schulleitung meint ich kann ihn nicht einfach so abmelden,
    was kann ich machen,
    und was muss ich an Bußgeld bezahlen pro Tag,
    es steht bis zu 1000€ und etwas mit Freiheitsstrafe.
    Bitte um Antworten.

  12. Nörgelmama

    Wie sieht es eigentlich aus mit Strafen, wenn man sich weigert sein Kind an einer bestimmten Schule anzumelden? Wir wollen unser Kind auf gar keinen Fall im Wohnort auf die weiterführende Schule schicken. Er wird in seiner jetzigen Klasse/Schule gemobbt und auch physisch angegriffen. Genau diese Schläger würden dann wieder mit ihm die Schulbank drücken. Anmeldung an der Wunschschule wurde abgelehnt, und Anmeldefristen sind nu auch durch. Ich glaube nicht mehr daran, das ich mein Kind vor der Gewalt an der No-Go-Schule schützen kann. Mein einziger Gedanke wäre halt, diese bestimmte Schule zu verweigern. Aber was dann? Das Internet spricht leider immer nur davon, das Schulen Kinder ablehnen, aber nicht davon wenn Eltern eine Schule ablehnen.

  13. Fee

    Leider droht mir ein Bußgeld erfahren da meine Tochter nicht in Schule geht.
    Und das schon eine lange Zeit.
    Probiere doch schon alles als Mama aber ohne Erfolg meinerseits.
    Habe das Jugendamt und 2 Sozialarbeiterin aber auch Sie können Sie nicht erreichen, das Sie in die Schule geht.
    Sie ist in Behandlung in der LWL Klinik weil sie sich schon 2 mal das Leben nehmen wollte.
    Keiner kommt an Sie heran, vielleicht braucht das alles noch seine Zeit.
    Eigentlich hab ich ein gutes Mutter Tochter Beziehung, wenn die Streitigkeiten wegen der Schule wäre.
    Es ist ihr egal ob ich Bußgeld bekomme, sie muss es ja nicht Zahlen sondern ich, es kann doch nicht sein wenn man alles tut , jede Behörde ind Boot holt, dann noch mehr Ärger gemacht bekommt.
    Es ist mir doch als Mutter sehr wichtig das sie die Schule besucht.
    Was kann ich tun um kein Bußgeld zuzahlen.
    Bin froh das ich gerade meine Familie ernähren kann. Meine Tochter ist 12 Jahre alt.
    Brauche dringend Hilfe, was ich noch tun kann.
    Danke für eure Rückmeldung.

    1. Claudia B

      Was ist aus deiner Tochter geworden?
      Ich habe einen 13 jährigen Sohn. Schulverweigerung und die Ablehnung seines Vaters.

  14. Biggi

    Mich stellt sich eine Frage, weiß nicht ob ich es richtig verstehe.
    Meine Tochter hat ihre Vollzeitpflicht von 9 Jahren hinter sich, sie geht nun in die
    10 Klasse. Mir wird von der Lehrerin gedroht , mir Bußgeld zuverhängen , da meine Tochter 2 mal
    den Förderunterricht geschwänzt hat. Nun die Frage : Da die 9 Jahre Vollzeitschulpflicht beendet sind,
    sie aber noch in der selben Schule ist, darf dann überhaupt noch Bußgeld verhängt werden ?

  15. Fiek v. A.

    Das liest sich alles extrem schlimm.
    Wir reden hier von KINDERN.
    Deutschland und Schweden sind die einzigen Länder der EU die noch Schulzwang haben.
    Ein tolles überbleibtsel der NS- Regierung.
    Das sollte man mal ändern. Schule ist gut. Nur möchte ich für meine Kinder selbst entscheiden.
    Gehen sie nicht müssen Sie sogar mit Gefängnisstrafe rechnen oder die Kinder kommen ins Kinderheim
    Leute gehts noch?

    1. Ronja

      Das finde ich auch

  16. Engel

    Geht es auch für Kinder die in der Förderschule Grundschule ist.
    Das Kind das keinen Bock hat zur Schule.

  17. Said

    Hallo, mein Vater hat einen schwer Herz oparation und ich muss 4 tagen vor dem schulferien nach Iran fliegen und mein Kind geht in die zweite klasse muss ich auch mitnehmen. Meine Frage was passiert für mein Sohn?
    Ich habe schon einen Antrag gestellt aber leider von der Schule abgelehnt . Bitte antworten Sie mir

  18. Frage

    Hallo, wenn ein Junge nach der „normalen“. Schule nur daheimhockt und nur auf eine angebliche Antwort von einem freiwilligen Sozialen Jahr wartet, muß er sich nicht weiter bemühen oder kann die Schule weiter verweigern ? Also wenn das jeder so macht, braucht niemand mehr z.b. eine berufsvorbeiredende Schule oder so zu besuchen.
    Er sagt er wartet auf Antwort. naja die Schulferien sind seit September vorbei.
    Welche Behörde würde überhaupt reagieren?
    Überall liest man Schulpflicht, scheint wie nicht vorhandene Arbeitspflicht zu sein.

    1. Paskal M

      Hallo,
      was ist aus ihm geworden? Ich sitze seit Anfang des Jahres daheim und es interessiert keinen. Bis jetzt habe ich nicht mal eine Mahnung oder so bekommen. Bin ja mit 16 noch Berufsschulpflichtig, interessiert auch keinen.

  19. Sunny

    Hallo ich hab folgendes Problem, meine Tochter (15J.) rhetorischer Schulschwänzer obwohl es keinerlei Probleme in der Schule so wie zu Hause gibt. Mehrfache Gespräche zwischen mir so wie mit unsere Familienhilfe interessiert sie nicht. Ich ruf mittlerweile schon täglich in der Schule an nur kommt die dort nicht an. Ich weiß mir kein Rat mehr und von meiner Tochter höre ich nur sie will leben in Freiheit. Selbst die Androhung einer Haftstrafe interessiert sie nicht. Was soll ich noch machen

    1. Martina

      Hallo Sunny!
      Es tut mir leid, dass dir niemand zu helfen können scheint. Ich persönlich würde an deiner Stelle versuchen mit der Justiz eine Woche der angedrohten Freiheitsstraffe durchzuführen. Dann sieht deine Tochter wie viel Freiheit sie doch trotz Schulbesuch normalerweise hat.
      Oder du versuchst eine temporäre Freistellung zu erwirken und besorgst ihr einen Praktikumsplatz damit sie die Arbeitswelt kennen lernt die doch anstrengender ist als die Schule.
      Nicht zu vergessen Taschengeld streichen und Handy abnehmen sind ebenfalls gute Maßnahmen. Eventuell könnte auch ein Beratungstermin beim Jobcenter für jemanden ohne Schulabschluss die Augen öffnen.

      Ich hoffe, eine dieser Ideen kann dir weiterhelfen

      1. Anne

        Hi,
        „temporäre Freistellung“ ist gut.
        Das hat der Rektor zu befürworten und beim Landesschulamt zu beantragen. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Unsere Schulleitung will unser Kind für die „Schulbummelei“ nicht belohnen. Wir warten auf einen Platz in der Tagesklinik. Solange ist unser Sohn krank geschrieben, erstmal.. Tagesklinik war jetzt der letzte Ausweg. Praktikum für die Zeit wäre besser, damit sie sehen können, dass Berufsalltag doch eine andere Nummer ist, als Schule.

  20. Langenbach

    Führen wir endlich mal die selbstbestimmte Urlaubsplanung ein, damit das Abgezocke zu Ferienzeiten endlich aufhört. Wen stört es, wenn einzelne Kinder 1-2 Wochen dem Unterricht fern bleiben. Nach vieljährigem Schulzwang ist dies im Berufsleben grundsätzlich üblich. Bleibt mein Sohn eine Woche wegen Krankheit zu Hause, hat er auch nichts versäumt. Es ist ja kein Stoff der aufeinander aufbauen würde. Wen interessiert es, wenn er die Fledermäuse oder die C-Dur Tonleiter versäumt. Ist doch alles eh nur für den Moment.

    1. David

      Ich glaub da hat wohl jmd nicht in der Schule aufgepasst

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