Segway fahren – die wichtigsten Regeln im Straßenverkehr

Auf zwei Rädern die Gegend erkunden – nicht nur für Touristen ist die Segwaytour ein besonderes Highlight. Auch bei Einheimischen ist dieser Elektroroller beliebt. Wer jedoch auf öffentlichen Straßen Segway fahren will, muss sich an die Verkehrsregeln halten. Anderenfalls drohen Bußgelder und schlimmstenfalls sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Tat­bestandBuß­geldPunkteFahr­verbot
Inbetrieb­setzen des Seg­ways auf öffent­lichen Straßen ohne er­for­der­liche Betriebs­erlaubnis70 €--
Beför­derung von Personen10 €--
Segway fahren mit Anhänger10 €--
freihändig Segway fahren10 €--
mit Segways neben­ein­ander fahren15 €--
… mit Gefähr­dung25 €--
… mit Unfall30 €--
Rotlicht miss­achtet60 €1-
… mit Gefähr­dung100 €1-
… mit Unfall120 €1-
Rotlicht miss­achtet (Rot­phase länger als 1 Sekunde)100 €1-
… mit Gefähr­dung160 €1-
… mit Unfall180 €1-

Wie funktioniert ein Segway überhaupt?

Segway leihen und die Stadt erkunden - das liegt immer noch im Trend.
Segway leihen und die Stadt erkunden – das liegt immer noch im Trend.

In fast jeder Stadt können Sie ein Segway mieten und auf Tour gehen. Für große Roller-Fans gibt es sogar den Segway-Parcours mit Hindernissen und Slalomfahrten, der einiges Geschick verlangt. Doch wie funktioniert dieses Gefährt überhaupt?

Der Segway ist ein Roller, der elektrisch angetrieben wird. Der Fahrer steht dabei zwischen zwei Rädern auf einer kleinen Plattform oberhalb der Achse. Er kann sich an einem Lenker festhalten, der über eine Stange mit der Plattform verbunden ist. Das Kleinstfahrzeug hält aufgrund der elektronischen Antriebsregelung selbst die Balance, was das Segway-Fahren vereinfacht.

Per Gewichtsverlagerung kann der Fahrer bremsen und steuern. Andere Bedienelemente gibt es nicht zum Bremsen und Lenken. Das Fahrzeug erkennt mithilfe von Sensoren, wenn sich der Fahrer vor- oder zurücklehnt. Die Räder reagieren sofort darauf und rollen entsprechend vor oder zurück. So bleibt der Segway in einer aufrechten Position.

Um mit dem Segway vorwärts zu fahren, lehnt sich der Fahrer nach vorn, zum Anhalten richtet er sich wieder auf und bringt seinen Schwerpunkt mittig zwischen die Räder. Möchte der Segway-Pilot rückwärts fahren, lehnt er sich nach hinten.

Abrupte Bewegungen sollten ebenso vermieden werden wie ein allzu schnelles Starten und Anhalten. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Sie die Kontrolle über den Roller verlieren und stürzen.

Wenn Sie Segway fahren lernen wollen, sollten Sie ähnlich vorgehen wie bei Ihren ersten Versuchen auf dem Fahrrad: Suchen Sie sich einen sicheren Ort und beginnen Sie langsam. Lesen Sie sich vorher unbedingt die Betriebs- und Fahranleitung durch.

Sofern Sie an einer Segway-Stadtführung teilnehmen, wird Ihnen Ihr Guide die Funktionsweise des Rollers genau erklären.

Segway und seine Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr

Wie funktioniert Segway-Fahren? Der Pilot lenkt und steuert per Gewichtsverlagerung.
Wie funktioniert Segway-Fahren? Der Pilot lenkt und steuert per Gewichtsverlagerung.

Kraftfahrzeuge dürfen nur dann im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, wenn sie über eine Kfz-Zulassung verfügen. Der Segway ist batteriebetrieben und motorisiert und damit ein Kraftfahrzeug. Er gehört zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Diese Fahrzeuge sind seit Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (eKFV) am 15.06.2019 für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Um mit dem Segway fahren zu dürfen, muss das Fahrzeug folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Lenk- bzw. Haltestange
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20 km/h
  • bei selbstbalancierenden Fahrzeugen Leistungsbegrenzung auf 1.400 Watt (sonst 500 Watt)
  • Einhaltung der verkehrssicherheitsrechtlichen Mindestanforderungen (Bremsen, Beleuchtung, Klingel, Fahrdynamik, elektrische Sicherheit)

Außerdem benötigt der Segway eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis.

Versicherungspflicht für Segways

Als Kraftfahrzeug unterliegt der Segway der Versicherungspflicht. Der Fahrzeughalter, der als solcher in der Betriebserlaubnis eingetragen ist, muss also eine Haftpflichtversicherung abschließen und eine kleine Versicherungsplakette am Gefährt anbringen. Nur dann darf er oder jemand anders mit dem Segway im Straßenverkehr fahren.

Verursacht ein Segway-Pilot einen Unfall, so kommt seine Haftpflichtversicherung für die Schäden Dritter auf.

Segway: Nur mit Führerschein erlaubt?

Roller-Piloten benötigen keinen Führerschein, wenn sie Segway fahren wollen. Auch eine Mofa-Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich. Allerdings muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein.

Die Berechtigung, mit einem Segway zu fahren, ist übrigens in § 3 eKFV. Diese Vorschrift verlangt lediglich das soeben benannte Mindestalter.

Welche Regeln müssen Segway-Fahrer im Straßenverkehr beachten?

Auch beim Segwayfahren gelten die Straßenverkehrsregeln. Das heißt u. a. hintereinander statt nebeneinander fahren.
Auch beim Segwayfahren gelten die Straßenverkehrsregeln. Das heißt u. a. hintereinander statt nebeneinander fahren.

Auch für Segway-Fahrer gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das bedeutet insbesondere Folgendes:

  • „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ nach § 1 Abs. 1 StVO
  • Sie müssen auf Radwegen oder Schutzstreifen mit dem Segway fahren. Ist beides nicht vorhanden, können Sie auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Der Fußgängerweg ist absolut tabu – ebenso Fußgängerzonen. Letztere dürfen nur mit einer Sondergenehmigung befahren werden – mit angepasster Geschwindigkeit und Rücksicht auf die Fußgänger, die immer Vorrang haben.
  • Auch Segway-Fahrer müssen sich strikt an das Rechtsfahrgebot halten und dürfen demnach nicht nebeneinander, sondern nur hintereinander fahren. Nur auf Fahrradstraßen gilt eine Ausnahme.
  • Weder die Personenbeförderung noch der Anhängerbetrieb sind erlaubt.
  • Segways sind Kraftfahrzeuge. Damit müssen sich Fahrer an die 0,5-Promille-Grenze halten bzw. an die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.

Wer beim Segway-Fahren aufgrund seiner Alkoholisierung einen Unfall baut, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Dann drohen mindestens ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Bei einer stärkeren Alkoholisierung macht sich der Fahrer unter Umständen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar. Das gilt übrigens auch für Fahrer, die ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille nicht mehr in der Lage sind, den Segway sicher zu führen.

Die Verkehrsbehörde kann einem alkoholisierten Segway-Piloten auch die Fahrerlaubnis entziehen. Das bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg in seinem Urteil vom 19.12.2016 (1 Rev 76/16), denn:

„Ab einem Grenzwert von 1,1 Promille Blutalkohol ist nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen davon auszugehen, dass der Segway-Fahrer sein Gefährt nicht mehr sicher beherrschen konnte.“

[OLG Hamburg, Urteil vom 19.12.2016, Az. 1 Rev 76/16 ]

FAQ: Segway fahren

Wie schnell fährt ein Segway?

Ein zugelassener Segway darf eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h erreichen, auch dann, wenn er bergab fährt. Elektrokleinstfahrzeuge, die schneller fahren können, sind derzeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.

Ab wann darf man Segway fahren? Ist ein Führerschein notwendig?

Der Fahrer muss das 14. Lebensjahr vollendet haben. Einen Führerschein braucht er hingegen nicht.

Muss ich einen Helm tragen, wenn ich Segway fahren will?

Nein, es besteht keine Helmpflicht. Trotzdem ist es aufgrund der Unfallgefahr ratsam, einen Helm zu tragen.

Was ist ein Rollstuhl-Segway?

Segways für Rollstuhlfahrer funktionieren ähnlich wie herkömmliche Segways. Der einzige Unterschied ist, dass der Fahrer sitzt. Auch hier bleibt das Fahren ein Balanceakt – der Pilot lenkt und steuert per Gewichtsverlagerung, indem er sich nach vorn oder nach hinten lehnt. Deswegen ist der Segway-Rollstuhl nicht für jede Lähmungshöhe geeignet, weil seine Bedienung eine gewisse Oberkörperkontrolle erfordert.

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Über den Autor

Franziska - Redakteurin
Franziska L.

Franziska unterstützt die Redaktion von bussgeld-info.de seit 2017. Mithilfe ihres Wissens aus der juristischen Ausbildung erläutert sie in ihren Textbeiträgen leicht verständlich rechtliche Fragestellungen aus dem Verkehrs- und Umweltrecht.

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