Ein selbstverschuldeter Unfall: So handeln Sie richtig

Sie haben einen Autounfall selbst verursacht? Was tun Sie danach?
Sie haben einen Autounfall selbst verursacht? Was tun Sie danach?

Verkehrsunfälle sind immer lästig und ärgerlich, hätten Sie doch in vielen Fällen durch mehr Aufmerksamkeit vermieden werden können. Doch besonderer Stress kommt vor allem auf Sie zu, wenn Sie den Unfall zweifellos selbst verschuldet haben.

Wichtig ist in erster Linie, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Deshalb sollte der Haftpflichtversicherung so schnell wie möglich alles gemeldet werden. Doch wer bezahlt den Schaden am eigenen Kfz? Zahlt die Haftpflicht auch bei Selbstverschulden eines Unfalls?

Wichtige Informationen und alle das Thema betreffenden Regelungen, wenn ein selbstverschuldeter Unfall vorliegt, finden Sie im nachfolgenden Ratgeber.


Unfall selbst verschuldet: Sie sollten immer fair und ehrlich bleiben

Erkennen Sie niemals bereits am Unfallort Ihre Schuld schriftlich an. Der Schock vom Unfall und aufkommender Stress können in diesem Zusammenhang Ihre Urteilsfähigkeit trüben. Bei einem Autounfall sollte die Schuldfrage in Ruhe geklärt werden.

Unter Umständen sind Sie an dem Unfall nämlich nicht Schuld oder zumindest nur teilweise. Dass ein Schuldgeständnis direkt nach dem Unfall nicht der Wahrheit entsprechen muss, sehen einige Richter genauso und erkennen das unterschriebene Schuldgeständnis nicht an.

Einen Unfall zu verursachen, ist eine Sache, aber dazu zu stehen, immer eine ganz andere. Bestimmte Schritte sollten deshalb immer eingehalten werden. Stellen Sie sich vor, Sie wären der Geschädigte, dann würden Sie sicher wollen, dass alles fair abläuft. Um dies zu gewährleisten, muss ein Fahrer sein Schuldeingeständnis vom betreffenden Unfall an den Versicherer weiterleiten. Abhängig von der Art Ihrer Versicherung, werden dann vorhandene Schäden getilgt.

Unfall selbst verschuldet: Muss die Versicherung alle Schäden zahlen?

Teilkaskoversichert und selbstverschuldeter Unfall: Das gilt!
Teilkaskoversichert und selbstverschuldeter Unfall: Das gilt!

In jedem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden am Kfz des Unfallopfers. Diese Tatsache ist in Deutschland abgesichert, denn hierzulande ist eine solch eine Versicherung obligatorisch, wenn Sie ein Auto besitzen und nutzen.

Essentiell ist deshalb aber auch, dass das Versicherungsunternehmen auch schnellstmöglich nach dem Unfall über alle Gegebenheiten informiert wird.

Im Gegenzug zahlt die Haftpflicht allerdings nicht Ihre Schäden am Wagen, wenn es ein selbstverschuldeter Unfall war. Nichtsdestotrotz sind in Deutschland unschuldige Beteiligte an einem Verkehrsunfall immer durch bestimmte Leistungen abgesichert.

Teilkasko oder Vollkasko: Unfall selbst verschuldet – Was gilt?

Haben Sie für Ihr Auto eine andere Art unter den Versicherungen als die Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kann es sein dass diese einen Teil Ihrer Kosten an Ihrem Autoübernimmt.

Wird ein selbstverschuldeter Unfall durch ein Teilkasko versichert, übernimmt die Versicherung im Regelfall die Kosten für die Schäden an Ihrem Auto nicht. Sie zahlt nur, wenn ein Eigenverschulden ausgeschlossen werden kann – beispielsweise durch einen Wildunfall oder andere Personen.

Letzen Endes gibt es noch eine dritte Form von Versicherungen: die Vollkaskoversicherung. Hier werden alle Kosten übernommen, auch die Schäden beim Unfallverursacher. Der Betroffene muss allerdings trotzdem eine Beteiligung einbringen. Die Höhe ist abhängig davon, wie hoch der vereinbarte Selbsterhalt ist. Doch auch, wenn der Versicherer den größten Teil vom Schaden übernimmt, hat der Versicherte im Nachhinein den Nachteil, dass dieser in seinen Versicherungsbeiträgen hochgestuft wird.

Achtung: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind auch bei einer Vollkasko-Versicherung ein No-Go! Hier wird in der Regel nichts gezahlt. Im Übrigen ist die Begleichung durch den Versicherer in der Regel mit einer Hochstufung der Beiträge für die Vollkaskoversicherung verbunden.

FAQ: Selbstverschuldeter Unfall

Ich habe einen Unfall verschuldet. Wie verhalte ich mich als Verursacher?

Zunächst heißt es: Ruhe bewahren und besonnen handeln. Lassen Sie die Schuldfrage außen vor und beschränken Sie sich darauf, den Unfallhergang genau zu dokumentieren – mithilfe eines Unfallberichts, der Unfallskizze und Fotos. Informieren Sie anschließend umgehend Ihre Haftpflichtversicherung und ggf. auch die Kaskoversicherung.

Der Unfallgegner verlangt ein Schuldanerkenntnis. Muss ich das unterschreiben?

Nein, davon ist auch dringend abzuraten, weil Sie anderenfalls Ihren Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. Sie sind lediglich nach § 34 StVO verpflichtet, dem Unfallgegner Ihre Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen.

Zahlt meine Haftpflichtversicherung immer?

Nein. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unfallverursachers kann die Versicherung sich ggf. weigern zu zahlen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (72 Bewertungen, Durchschnitt: 4,26 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

120 Kommentare zu “Ein selbstverschuldeter Unfall: So handeln Sie richtig

  1. sarmad

    ich bin gegen zaun gefahren und zaun ist ein bissen kaupt vor 1 monat zum rückwerts …welche kosten sollte ich bekommen .

  2. Schäfer

    hallo Zusammen,

    wir hatten im Juli 2018 einen Unfall auf Sardinien. Mein Mann war am Steuer eines von Sixt gemieteten Fahrzeuges … an einer Kreuzung sind wir am Stop Schild abgehalten und wollten dann weiter fahren … er hat rechts und links geschaut und aufgrund der Tatsache, dass er die Geschwindigkeit des von links kommenden Autos falsch eingeschätzt hat, kam es zum Zusammenstoß. Wir hatten eine Vollkaskoversicherung. Diese lehnt die Regulierung ab und fordert von uns die kompletten Reparaturkosten (fast 9000€). Die Versicherung wirft uns grobe Fahrlässigkeit vor und gibt das als Grund für die Ablehnung an … Den Betrag der Selbstbeteiligung von 1.000,00€ haben wir bereits bezahlt … Eine grobe Fahrlässigkeit sehen wir nicht. Eine Einigung konnten wir leider nicht erzielen … Wenn die Sixt uns anklagt, geht es an unserem Wohnsitz vor Gericht oder wird uns Sixt auf Sardinien Anklagen und wir müssen dorthin zum Gericht?

    Vielen Dank im Voraus!

    T. Schäfer

    1. bussgeld-info.de

      Hallo T. Schäfer,

      am besten wenden Sie sich an einen Anwalt

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Marlon

    Hallo hatte anfang april einen unfall bin beim wenden beim rückwärtsfahren jemandem vorne drauf gefahren. Ist nix passiert ausser dass die dame n kaputtes nummersschild. Nun habe ich wegen vernachlässigung des verkehrs und wegen des verfahrens ein busgeld von 128euro und einem punkt bekommen wie kann das überall lese ich durch vernachlässigung 35 € und keine punkte oder so etwas.

  4. PR

    Hallo,

    meine Mutter hatte einen Unfall, wo Sie ihr Auto durch Unachtsamkeit von der Straße abgelenkt hat. Es ist sonst niemand zu Schaden gekommen, aber das Auto hat wahrscheinlich einen Totalschaden erlitten. Sie ist Teilkasko versichert.
    Gibt es trotzdem die Möglichkeit, Geld von der Versicherung zu bekommen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo PR,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Versicherung.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. ag

    auffahrunfall – Lackdose aufgeplatzt – erheblicher Farbschaden im Innenraum – Versicherung will ihn nicht übernehmen

  6. CS

    Ein liebes Hallo,
    meine Tochter (22 J.) hatte gestern einen Autounfall. Sie ist Unfallverursacherin und hat nur eine Haftpflichtversicherung. Ihr Wagen wurde abgeschleppt und hat einen Totalschaden. Meine Frage: Wie läuft das weitere Prozedere ab? (Geld ist natürlich knapp)

    LG eine besorgte Mama

    1. bussgeld-info.de

      Hallo CS

      Wichtig ist in erster Linie, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt. Deshalb sollte der Haftpflichtversicherung so schnell wie möglich alles gemeldet werden.

      In jedem Fall zahlt die Haftpflichtversicherung die Schäden am Kfz des Unfallopfers. Diese Tatsache ist in Deutschland abgesichert, denn hierzulande ist eine solch eine Versicherung obligatorisch, wenn Sie ein Auto besitzen und nutzen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  7. Gude 456

    Hallo ,
    Und zwar ist folgendes passiert.
    Beim Linksabbiegen habe ich einen Motorradfahrer übersehen (Sonne hat geblendet).Ich habe den Motorradfahrer die vorfahrt genommen und es kamm zum unfall .
    Er hat sich beide arme gebrochen und jetzt steht im raum fahrlässige Körperverletzung wollte wissen wie die Strafe aussieht?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,

      hierzu lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Die individuelle Strafe wird von einem Richter festgelegt. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden, dieser kann die Situation am besten einschätzen und Sie umfassend beraten.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  8. Km

    Es gab einen Unfall mit verletzten Personen. Bezahlt meine Haftpflicht auch Schmerzensgeld oder nachhaltige Folgeschäden ? Oder hängt das von Teil – oder Vollschuld ab?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Km,

      kommt es zum Unfall, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel die Kosten für die Regulierung aller entstandenen Schäden. Dazu gehören auch gesundheitliche Beeinträchtigungen. Auch eine angemessene Schmerzensgeldzahlung an das Unfallopfer ist möglich. Wem nach einem Unfall gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, der kann von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers Schmerzensgeld verlangen. Dieses wird jedoch nur für nachgewiesene Gesundheitsprobleme gezahlt, die zweifelsfrei im direkten Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  9. LENNA

    Hallo
    Ich ich wollte an eine Kreuzung nach links abiegen, eine zu fahrende Autos weit eingeschätzt, ich bin, bis in der Mitte des Fahrbahn gefahren, nach links wegen Fußgänger geschaut und hat dann gekracht. Ich habe meine schuld an Polizei zugegeben. Aber bin ich aleine schuld oder der andere müsste vorausschauend fahren und huppe oder langsamer werde?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lenna,

      das ist nur unter Kenntnis aller Umstände beurteilen, kontaktieren Sie einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  10. Alexander

    Ich wollte auf eine Bundesstraße auffahren und wollte von der beschleunigungspur auf die Bundesstraße wechseln habe in den Spiegel geguckt und bin rübergezogen. Da bei war ein anderes Auto im toten Winkel und wir haben uns seitlich tuschiert beide Autos blechschaden. Kein personenschaden sofort beide rechts rangefahren warndreieck aufgestellt warnwesten angezogen Polizei informiert . Als der erste Polizist (ca Mitte 40) Ausstieg fragte er uns wie das passiert sei und sagte dann das das passieren kann und sagte ich solle ein verwarngeld von 35 Euro zahlen womit ich einverstanden war . Dann kam eine jüngere Polizistin und sagte nach kurzem überlegen Nein das ist eine orndnugswiedrigkeit gibt einen Punkt und Bußgeld. Hat sie recht ? Bin nicht in der Probezeit

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Alexander,

      wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen, können Sie das innerhalb von zwei Wochen nach dessen Erhalt tun. Ob dies Aussicht auf Erfolg hat, kann Ihnen ein Anwalt nach Akteneinsicht beantworten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  11. Akasya

    Hallo hatte heute morgen einen blöden unfall zum ersten mal undzwar wollte ich eis abkratzen von den scheiben vorher wie immer motor einschalten hatte aber garnicht bemerkt das der erste gang geschaltet war was ich nie mache auf einmal rollt mein auto nach vorne und knallt gegen ein parkendes auto so die dame hatte keine polizei nix gerufen nur mein kennzeichen name tel nr am auto war nix aber sie sagte der wagen sei neu mein auto ist noch auf mein bruder gemeldet bin mitversichert was muss ich tun ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Akasya,

      leider dürfen wir Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenn Sie einen juristischen Rat benötigen, steht es Ihnen allerdings frei, zu diesem Zweck einen Anwalt zu konsultieren.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  12. sveta

    Hallo.
    Ich hatte vor eine Woche einen Unfall gehabt. Alles geschah ca 22.30 wo ich über einer Insel drüber gefahren bin, die ich nicht gesehn hatte. Zum Glück gabs es kein Verkehr. Jetzt wollte ich wissen , was an Kosten auf mich erwartet, da ich nur KFZ-Haftpflichtversicherung habe. Bei dem Unfall musst die Feuerwehr kommen, weil das Öl aus dem Auto auslief und die Polizei hatte für mich auch einen Abschleppdienst angerufen. Übernimmt die KFZ-Versicherung irgendwas von denn kosten???

    Vielen Dank.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sveta,
      welche Kosten Ihre Versicherung übernimmt, können Sie in Ihren Vertragsunterlagen entnehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  13. Sophie

    Hallo.
    Ich hatte heute einen Unfall. Ich kam langsam aus der nicht Vorfahrtberechtigten Straße gefahren und plötzlich kam von links, meiner Meinung nach viel zu schnell, ein anderes Auto angefahren. Ich hatte ihn vorher nicht gesehen, bzw. war es in der Stadt bei Dunkelheit, es waren also viele Lichter. sozusagen war sein Scheinwerfer Licht also noch weit entfernt so dass ich gut abschätzen konnte dass frei war. Demnach muss er mit hoher Geschwindigkeit angekommen sein und es kam zum Zusammenstoß. Ich bin zwar nicht noch zum Stehen gekommen, da ich ja noch sehr langsam gefahren bin. Allerdings das andere Auto nicht mehr und streifte mich vorn. Der Aufprall war dennoch so heftig dass an dem anderen Auto vermutlich ein Totalschaden entstand. Mein PKW war allerdings noch fahrbereit.
    Nun ist die Frage ob ich in dieser Situation prinzipiell die volle Schuld bekomme weil ich keine Vorfahrt hatte oder ob man hier eine Teilschuld erreichen kann?

    Vielen Dank.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sophie,
      eine Einschätzung der Schuldfrage ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich für eine Einschätzung ggf. an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  14. Zero

    Hallo,

    habe einen Auffallunfall gehabt, und einen LKW ausgrebemst der mir aufgefahren ist.

    Was ist zu tun und womit habe ich zu rechnen ?

    Vielen Dank

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Zero,

      wenn ein Schaden entstanden ist, muss dies der Versicherung mitgeteilt werden. Bei weiteren Fragen zum Vorgehen und zu Konsequenzen können Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  15. K.

    Hallo,
    hatte heute einen Unfall mit dem Auto eines Freundes, welches Teilkaskoversichert ist. Bin in einer nassen, scharfen Kurve ins Rutschen gekommen und habe die Leitplanke beschädigt (und natürlich das Auto selbst). Nun habe Ich aber durch Zufall entdeckt, dass Ich eine ADAC-young generation Mitgliedschaft besitze, allerdings wurde beim nachforschen auf der entsprechenden Seite nicht klar, ob Ich beim Fahren eines anderen Autos abgesichert bin und falls ja, wie sehr.
    Könnten Sie mir dabei helfen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo,
      in diesem Fall sollten Sie sich direkt an den Versicherer wenden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  16. Cedrik

    Hallo, ich hatte vor ein paar Monaten einen Unfall mit einem Fahrrad Fahrer. Ich hab dann ein Bußgeld von 80€ bekommen und habe eine Vorfahrtsverletzung bekommen. Ich habe Einspruch eingelegt und vor Gericht wurde das Verfahren eingestellt und mein Bußgeld auf 45€ runter gesetzt und habe statt Vorfahrtsverletzung nur noch Verstoß gegen £1 der StVO bekommen.
    Muss ich jetzt immer noch damit rechnen das ich eine Nachschulung bekomme und eine Probezeit Verlängerung?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Cedrik,
      ob eine Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit droht, können Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  17. Klaus

    Moin

    Ich bin noch in der Probezeit und hatte letztens einen Unfall Es geschah folgendermaßen:

    Ich fuhr auf einer Landstraße und vor mir vor ein Bus ich habe ihn geholt und auf einmal wollte ein Autofahrer den ich nicht sehen konnte in einer Auffahrt abbiegen Punkt ich bin nicht schneller gefahren als ich durfte und war nicht unter Alkoholeinfluss.

    Nun stellt sich mir die Frage womit ich rechnen muss.

    Lg klaus

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Klaus,

      aus Ihren Schilderungen wird nicht ganz deutlich, zu was für einem Unfall es hier gekommen ist.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  18. Agnes

    Ich hatte einen Leihwagen und habe ihn beim Weden beschädigt was kommen da für Kosten auf mich zu .

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Agnes,

      das hängt vom Ausmaß der Beschädigungen ab. Am besten lassen Sie dies fachmännisch prüfen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  19. Agnes

    Ich hatte einen Leihwagen und habe einen Schaden daran verursacht . Was kommen da für Kosten auf mich zu ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Agnes,
      gewöhnlich ist die Frage der Haftung für selbst verschuldete Schäden am Leihwagen im Mietwagen-Vertrag und den dazugehörigen AGB geregelt. Welche Kosten Sie tragen müssen, hängt z. B. davon ab, ob und welchen Versicherungsschutz und Selbstbehalt Sie mit dem Mietwagen-Verleiher im Vertrag vereinbart haben. Die Höhe der vom Schadensverursacher zu tragenden Kosten hängen immer vom jeweiligen Einzelfall ab, die nur ein Rechtsanwalt richtig beurteilen kann und darf.
      Ihr Bussgeld-Info-Team

  20. Sabrina

    Hallo,
    auch ich hatte einen Unfall vor genau 3 Monaten. Bin auch in der Probezeit.
    Zum Unfallhergang: Wollte von der Tankstelle runter auf eine Hauptstrasse links abbiegen.
    Von rechts gab mir jemand Lichthupe der selbst auf die Tankstelle rauf wollte. Da die Sicht auf die Hauptstraße durch dicke Bäume und hoch gewachsenen Sträuchern bedeckt war, ich niemanden von links kommend die Vorfahrt nehmen wollte und ich nicht einfach wegen der Lichthupe los fahren wollte, musste ich mich vorsichtig auf die Fahrbahn rauf tasten um einsehen zu können ob von links was kommt. Fakt ist auf einmal kam mit überhöhter Geschwindigkeit eine Fahrerin angeschossen und es Krachte. beide Autos Totalschaden.
    Meine Frage ist jetzt eigentlich, wie lange ist die Frist bis sich die Angelegenheit erledigt hat, der Vorfall geschlossen wird oder ich Bescheid bekomme, was mit meiner Probezeit ist, was aus dem Führerschein wird, Punkte, MPU ect.???
    Vielen Dank im voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Sabrina,

      die Verjährungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  21. Angela

    Hallo, ich habe folgende Frage. Ich bin mit meinem Fahrzeug nach einer Rechtskurve, in die ich langsam hinein gefahren bin (es handelt sich hier um eine Baustelle im Wohngebiet) etwas nah an die links stehenden Aufsteller heran gekommen. Um diese nicht zu berühren, habe ich das Lenkrad rechts gedreht. Wahrscheinlich, denn das weiß ich leider nicht mehr genau, muss ich zusätzlich das Gaspedal betätigt haben. Jedenfalls habe ich den Bürgersteig berührt, bin drüber weg, habe zwei Baustellenzäune berührt und dann zum Stehen gekommen. Eine Werkstatt, die ich kontaktiert habe, sagte mir, der Schaden beträgt 1.200 €. Nun zu meiner Frage. Muss ich diesen Schaden komplett alleine bezahlen (weil selbstverschuldet) oder kann es sein, dass meine Versicherung (die ich noch nicht kontaktiert habe) bis zur Selbstbeteiligung (ich habe die Vollkaskoversicherung) den Schaden bezahlt?
    Vielen Dank.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Angela,
      ob Ihre Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  22. Rene

    Hallo.
    Ich habe ein Auto angefahren und habe mich beim zugeschickten Formular von der versicherung für schuldig erklärt. Aber ich habe keine Information zum Unfallgegner, obwohl es ein spalt gibt, wo ich anschrift und ext. Ausfüllen soll. Was hat es für Folgen wenn man die nicht angibt?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rene,
      wenn Ihnen die notwendigen Informationen nicht vorliegen, sollten Sie dies Ihrer Versicherung melden.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  23. Daniela

    Hallo liebes Info Team ,
    Gestern ist uns etwas ziemlich dummes passiert . Meine Tochter hat die Beifahrertür nicht richtig verschlossen . Bei der nächste Kurve flog die Tür auf und hat an einem parkendem Auto den Fahrerspiegel abgerissen . Das der spiegle kaputt war , war klar zu sehen . Er hing noch an den Drähten . Gestern Abend rief sie an , es wären auch noch Kratzer vorhanden . Die sind aber weder von mir noch meiner Tochter (32 Jahre ) vor Ort gesehen .
    Nun das ist passiert . Die Haftpflichtversicherung meinte es würde sich erst ab einem Schaden von 2000€ lohnen würde . Die Frau hat angeboten die Versicherung raus zu lassen und will 800€ für den Schaden . Abgesehen davon das die Kosten den Schaden übertreffen bin ich doch recht ratlos .
    Ist es wirklich wahr das Versicherungen erst ab einer gewissen Schadenssumme zahlen muss .
    Da muss ja auch noch ein Gutachter ran denn glauben tue ich das mit dem Lackschaden nicht wirklich

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Daniela,
      wann und unter welchen Bedingungen Ihre Versicherung für einen Schaden aufkommen muss, können Sie in Ihrer Police nachlesen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  24. Peter

    Hallo:
    Ich fahre nun frisch im zweiten Probzeit jahr, nun mache ich mit einem Pw Klleinere Tranporte, dieser gehört aber nicht mir da er meinem Arbeitgeber gehört, ich darf lediglich fahren als mein Arbeitsgerät. Dieser Pw ist zugleich für Behinderten Transporte gedacht und wurde erst vor Wochen frist in Verkehr gesetzt. Nun ist mir gestern ein Dummer Selbsunfall Passiert, beim normalen fahren mit Tempo 35kmh auf einer geraden Strecke ist mir urplötzlich ein Insekt ins Auge geflogen so das ich einen kurzen Momment nichts mehr sehen konnte. Dies hatte zur folge dass ich zu nah an einen Steinpfosten kam und ihn streifte daher hat es den Rückspiegel an der rechten seite zur seite gedrückt und oben drein im vorderen bereich die türen und Kotflügel zerkratzt! Was kommt da an kosten auf mich zu? Das Fahrzeug ist mit Vollkasko versichert und ich auch. Was kann mein Arbeit geber tun und was heist das für mich?

    Besten dank für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüssen P

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Peter,

      wie hoch die Kosten sind, können wir Ihnen leider nicht sagen. Dahingehend kann eine Werkstatt Ihnen zuverlässige Auskünfte geben. Bei einer Vollkaskoversicherung müsste der Schaden aber in der Regel abgedeckt sein. Dies sollten Sie bzw. Ihr Arbeitgeber dort erfragen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  25. Pilot

    Doch die Polizei war ja vor Ort, deshalb fragte ich….
    Also?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Pilot,

      wenn die Dame dabei bleibt, keine Anzeige zu stellen, wird im äußersten Fall ein Anhörungsbogen verschickt, welchen Sie ausfüllen müssen. Danach dürfte Sie in der Regel nichts mehr erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  26. Pilot

    Hallo,

    Hab heute bei regen einen Fußgänger zubspät gesehen beim abiegen, hab sie getroffen und zum Glück war nichts schlimmes….
    Hab natürlich direkt trotz allem einen Krankenwagen gerufen, obwohl die Frau meinte das alles ok ist und ich soll fahren…
    Sie wurde auch im Krankenhaus untersucht und bei ihr ist alles ok…
    Habe gerade mit ihr geredet und sie meinte ihr geht’s gut und sie wird keine anziehe oder so machen…
    Ich bräuchte mir von ihrer Seite keine Sorgen machen…
    Womit müsste ich eventuell noch rechnen?
    Da von ihrer Seite keine Beschwerden kommen werden…

    Bitte um kleinen Tipp…
    Danke

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Pilot,

      sollte die Polizei von dem Vorfall keine Kenntnisse erlangt haben, dürfte Sie vermutlich nichts mehr erwarten.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  27. Lydia

    Hallo
    Hatte heute einen Unfall. Bin mit meinem BMW (max 45km/h) bei zugelassenen 50 einen berghoch gefahren bei regen und da ist er mir hinten ausgebrochen .. kam kurz auf die Gegenfahrbahn bin dann aber wieder auf meine fahr handelte zurück gerutscht und über den Bordstein in den Graben gestürzt dabei bin ich mit dem Heck links hinten gegen einen betonmast der Stadt gekracht und nur ich was verletzt. Auto Totalschaden und ist vollkaskoversichert. Habe seit 2 Monaten meinen Führerschein und weiß nun nicht was auf mich zukommt zwecks Versicherung und aufbauseminar und Dieswr Lampe.. bitte um Hilfe! LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Lydia,

      welche Sanktionen drohen und was Ihre Versicherung sagt, hängt davon ab, welche Straftat dem Unfall zugrunde gelegt wird. Deshalb kann hier pauschal keine Antwort gegeben werden. Wenn, wie von Ihnen angegeben, keine Geschwindigkeitsüberschreitung vorlag und quasi nur ein Sachschaden entstand, ist im aller äußerten Fall ist mit Punkten, Bußgeld, einem Aufbauseminar und der Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre zu rechnen. Ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis ist sehr unwahrscheinlich.

      Sie werden in der nächsten Zeit wahrscheinlich einen Anhörungsbogen erhalten, auf welchem Personalien und Tathergang ausgefüllt werden sollen und welcher zurück geschickt werden muss. Die persönlichen Angaben müssen ausgefüllt werden, Sie sind jedoch nicht verpflichtet, sich zum Tathergang zu äußern, wenn Sie dies nicht wünschen. Nachdem dieser zurück gesendet wurde, erhalten Sie in der Regel den Bußgeldbescheid. Zudem wird sich auch Ihre Versicherung melden, da diese ebenfalls Informationen zum Hergang verlangt.
      Setzten Sie sich im Zweifelsfall mit einem Anwalt für Verkehrsrecht in Verbindung.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

    2. Schreier

      Hi Lydia, kannst Du denn nicht den Text von einer Person übersetzen lassen welcher sich mit der deutschen Sprache etwas besser auskennt. Es ist ja fürchterlich was Du da von Dir gibst.

  28. Marc

    Hallo hatte einen Unfall an einer Kreuzung.
    Rechts vor links Regelung.
    Ich wollte über die Kreuzung und schaute ob von rechts ein Auto kommt,da ich keines sah fuhr ich durch. (30 Zone)
    Als ich die Hälfte der Kreuzung schon überquerte kam ein Auto von recht und fuhr mir frontal hinten rechts rein schade ca.12.000 Euro
    Die Frage habe ich die volle Schuld oder der andere auch.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Marc,

      das lässt sich leider nicht pauschal beantworten und ist unter den Aussagen beider Parteien von einem Sachverständigen zu klären. Wenn man sicher ist, genau geschaut zu haben und umsichtig genug gefahren zu sein, sollte dies bei Nachfragen auch angegeben werden.

      Ihr Team von Bussgeld-Info

  29. Mari

    Hallo,
    ich habe vor kurzem einen Unfall Gehabt, ich wollte links Parken und hiter mir fahrende LKW hat mir überfahren.
    Ich habe von Polizei Verwarnung 35€ Geldstrafe bekommen (§1 Abs. 2, § 49 StVO, §24 StVG; 1.4 BKat) weil ich nach links parken wollte.
    Die Versicherung übernimmt meine schaden nicht, weil ich Teilkasko versichert bin, die Unfall schaden meines Autos sind 6.600€ :-( .
    Kann mir jemand helfen wie gehe ich um damit? lohnt sich eine Anwalt? das kostet ja auch alles Geld.
    Herzlichen Dank im Voraus!
    LG. Mari

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Mari,

      in diesem Fall reguliert die Versicherung den Schaden in der Regel nicht, da Sie ihn selbst verursacht haben durch Ihr falsches Verhalten im Straßenverkehr. Grundsätzlich können Sie allerdings versuchen mit einem Anwalt gegen die Regulierung der Versicherung zu klagen.

      Ihr Bussgeld-info Team

  30. Pari

    Hallo,

    ich hatte einen Unfall mit dem Carsharing-Auto meines Freundes, das nicht auf mich versichert ist. Gibt es die Möglichkeit, dass meine private Haftpflichtversicherung etwas beisteuert?

    Vielen Dank schonmal.

    MFG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Pari,

      das ist sehr unwahrscheinlich. Sie können allerdings bei Ihrer Haftpflichtversicherung nachfragen.

      Ihr Bussgeld-info Team

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert