Bußgeldrechner: Innerorts den Sicherheitsabstand unterschritten
Wer von der Autobahn abfährt und sich in den Stadtverkehr eingliedert, kennt das Gefühl, dass Geschwindigkeiten von 30 bis 50 km/h sich auf einmal quälend langsam anfühlen. Nicht selten werden unerfahrene Fahrer dann unruhig und fangen an zu drängeln. Hierbei sollten Sie jedoch Acht geben, denn wer den geltenden Sicherheitsabstand innerorts nicht einhält, riskiert schnell einen Auffahrunfall – und andernfalls ein Bußgeld.
Doch wie hoch ist der Sicherheitsabstand innerorts im Stadtverkehr? Gilt hier eine besondere Faustregel, anhand derer Sie den Abstand berechnen können? Wie vergewissern Sie sich, dass der Sicherheitsabstand in der Stadt gilt und nicht die Regelungen für außerorts? Unter Ratgeber beschäftigt sich mit den wichtigsten Fragen zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Video: Wie viel Abstand ist notwendig?
Sicherheitsabstand innerorts – diese Regeln sind wichtig
Wenn es um die grundsätzlichen Verkehrsregeln geht, ist ein Blick in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hilfreich. § 4 Abs. 1 beschäftigt sich mit den Regeln zum Sicherheitsabstand innerhalb geschlossener Ortschaften:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
Dementsprechend gelten für den Abstand zum Vordermann also keine festen Entfernungen. Vielmehr ist der einzuhaltende Sicherheitsabstand innerorts von Begebenheiten wie der Geschwindigkeit und der Witterung abhängig zu machen. So ist zum Beispiel bei nasser Fahrbahn der Sicherheitsabstand innerorts wie außerorts zu erweitern. Dasselbe gilt für erhöhte Geschwindigkeiten, da sich bei steigendem Tempo in der Regel auch der Bremsweg verlängert.
Da Geschwindigkeiten innerorts in der Regel entscheidend geringer sind als solche außerorts, existieren zwei verschiedene Faustregeln, um den ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu ermitteln. Außerorts muss jedoch ein Sicherheitsabstand von zwei Sekunden eingehalten werden – also die Strecke, die das Fahrzeug bei der aktuellen Fahrtgeschwindigkeit innerhalb von zwei Sekunden zurücklegt. Dieser entspricht ungefähr dem halben Wert des Tachostandes in Metern.
Der Sicherheitsabstand innerorts hingegen ist geringer bemessen: Hier muss nur eine Sekunde Abstand zum Vordermann eingehalten werden. Diese Entfernung entspricht ungefähr drei PKW-Längen, die zwischen Ihnen und dem Vordermann liegen müssen.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand innerorts?
Wer gegen den Sicherheitsabstand im Stadtverkehr verstößt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt davon ab, wie schnell Sie unterwegs waren. Da Sie innerorts eine Geschwindigkeit von 80 km/h nur in seltenen Fällen überschreiten, sind die Bußgelder für Verstöße gegen den Sicherheitsabstand innerorts meist geringer als solche außerorts.
Unterhalb diesem Tempo ist für das Ausmaß der Sanktionen vor allem entscheidend, welche Folgen der Verstoß hatte. Wird der Sicherheitsabstand bei unter 80 km/h ohne Folgen unterschritten, wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. Besteht eine Gefährdung, kann der Bußgeldbescheid auch eine Forderung von 30 Euro enthalten. Kommt es zur Sachbeschädigung, wie bei einem Auffahrunfall, wird das Bußgeld um weitere 5 Euro auf 35 Euro erhöht.
Wann liegt ein Verstoß gegen den Sicherheitsabstand innerorts vor?
Die Frage, wann Sie inner– oder außerorts unterwegs sind, beantworten ganz einfach die gelben Ortsschilder.
Übrigens: Die grünen Ortsschilder sorgen diesbezüglich öfter für Verwirrung. Hier gilt: Diese kündigen zwar eine Ortschaft an, jedoch keine geschlossene Ortschaft. Daher befinden Sie sich faktisch noch außerorts.
FAQ: Sicherheitsabstand innerorts
Grundsätzlich sollte der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug innerhalb geschlossener Ortschaften drei Pkw-Längen bzw. 15 Meter betragen.
Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen den Sicherheitsabstand vorsieht, erfahren Sie hier. Alternativ können Sie auch unseren kostenlosen Bußgeldrechner nutzen.
Der einzuhaltende Sicherheitsabstand außerorts richtet sich danach, wie schnell Sie unterwegs sind. Die Faustformel lautet „Abstand gleich halber Tacho“.