Auf der Flucht vor seinem Gegenspieler flieht Marty McFly alias Michael J. Fox in „Zurück in die Zukunft“ auf einem Skateboard und saust darauf unbehelligt durch die Straßen. Kein Wunder, dass sich die Bretter bei Jugendlichen und Erwachsenen an großer Beliebtheit erfreuen.
Die Realität ist meist trister als ein Kultfilm. Wer Skateboard fahren will, muss Regeln einhalten – die Frage ist nur welche. Denn Skateboards kommen in den Vorschriften zum Verkehrsrecht nicht wirklich vor. Was das bedeutet, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Skateboard fahren im öffentlichen Straßenverkehr
Die Rechtslage ist hier nicht ganz eindeutig. Die Bretter können einerseits als Fortbewegungsmitteln eingestuft werden, mit der Folge, dass die Skater auf dem Gehweg fahren dürften und sich an dieselben Regeln halten müssten wie Fußgänger. Sollten Skateboards jedoch als Sportgerät gelten, wären sie im Straßenverkehr gar nicht erlaubt. Näheres lesen Sie hier.
Unabhängig von den obigen Ausführungen sollten Anfänger nur auf entsprechenden Sportflächen oder in nichtöffentlichen Bereichen üben. Eine Straßenbenutzung ist tabu.
Die meisten Kinder haben ihr Gleichgewicht mit zehn bis zwölf Jahren unter Kontrolle. Dann können sie lernen, mit dem Brett zu fahren. Elektro-Skateboards sind hingegen erst für Kinder ab 14 Jahren geeignet.
Nein, eine gesetzliche Helmpflicht besteht nicht. Gerade Kinder, Anfänger und jene Skater, die besonders sportlich unterwegs sind und Stunts ausüben, sollten aufgrund der hohen Sturzgefahr nicht ohne Helm und sonstige Schutzausrüstung fahren.
Was sind Skateboards – rein rechtlich betrachtet?
Das Verkehrsrecht beinhaltet Regeln für Kfz-Fahrer, Radfahrer, Fußgänger und Verkehrsteilnehmer, die mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern unterwegs sind. Skateboards kommen im Sprachgebrauch der Straßenverkehrsordnung (StVO) allerdings nicht vor. Es benennt auch keine klare Regeln, ob es erlaubt ist, im öffentlichen Verkehr Skateboard zu fahren.
Einen ersten Anhaltspunkt liefert § 24 Abs. 1 StVO:
„[…], Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerbetrieb entsprechend.“
Einige Juristen vertreten die Auffassung, dass Skateboards zu diesen Fortbewegungsmitteln dazugehören. Dass würde bedeuten, dass Skater, die im Straßenverkehr Skateboard fahren, die Regeln einhalten müssen, die für Fußgänger gelten. In diesem Fall dürften Skater auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren. Sie müssen dabei aber besondere Rücksicht nehmen auf Fußgänger.
Nach anderer Auffassung könnten die beliebten Bretter auch als Sportgerät eingestuft werden, was zur Folge hätte, dass sie im öffentlichen Verkehr nichts zu suchen hätten. Skater dürften sich dann nur auf Sportflächen und Halfpipes austoben. Für diese Ansicht spricht, dass Skater häufig eben nicht nur Skateboard fahren, sondern mit ihrem Brett Kunststücke, Stunts und Sprünge vollführen.
Die Rechtslage ist aktuell noch unklar. Skateboards können derzeit sowohl als Fortbewegungsmittel als auch als Sportgerät eingestuft werden. In beiden Fällen ist Skatern jedoch die Straßenbenutzung verboten. Auf dem Radweg dürfen sie ebenfalls nicht mit dem Skateboard zu fahren.
Unklare Rechtslage – diese Faustregeln sollten Sie beachten
Auch wenn die StVO Skateboards nicht klar einordnet und keine eindeutigen Regeln festlegt, so gilt für Skater doch zumindest § 1 StVO:
- ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht
- keine übermäßige Behinderung, Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer
Gerade, wenn Skater auf dem Gehweg Skateboard fahren, kann es zu Problemen kommen, weil Fußgänger langsamer sind. Hier gilt, dass der Fahrer – wenn er den Fußgänger überholen will – schon einige Meter vor dem Fußgänger abbremsen und absteigen muss.
Wer Kunststücke und Stunts üben will, hat im Straßenverkehr überhaupt nichts zu suchen. Er kann sich auf der Halfpipe oder entsprechenden Sportplätzen austoben.
Wer mit dem Skateboard noch nicht richtig fahren kann, sollte ebenfalls nur auf entsprechenden Sportflächen üben und Gehwege sowie den öffentlichen Verkehr vermeiden. Dies gilt nicht nur zum Schutz des Skaters vor riskanten Unfällen. Es besteht außerdem die Gefahr, dass sich das Brett „verselbstständigt“, wenn der Fahrer abspringt oder stürzt. So kann das Board auch zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.
Elektro-Skateboard fahren
Auch bei Elektro-Skateboards ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Sie gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und sind deshalb zulassungspflichtig.
Interessieren Sie sich für ein E-Skateboard? Auf skateboard.org finden Sie neben normalen Skateboards auch viele elektronische Modelle.
Sie können aber nicht zum Straßenverkehr zugelassen werden, weil sie nicht den gesetzlichen Anforderungen für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen.
Kleinkraftfahrzeuge, welche bauartbedingt schneller als 6 km/h fahren dürfen, müssen über folgende Merkmale verfügen, um im Straßenverkehr zugelassen zu werden:
- Sitz
- Lenker
- Bremsen
- Beleuchtung
- Reflektoren
Weil Elektro-Skateboards nicht über eine solche Ausstattung verfügen, ist es auch nicht erlaubt, damit auf öffentlichen Straßen zu fahren. Wer mit solch einem Kraftfahrzeug Fußgänger im Fußgängerbereich gefährdet, riskiert ein Bußgeld von 60 bis 70 Euro und einen Punkt in Flensburg.