Sonntagsfahrverbot in Frankreich: Müssen LKW stehen bleiben?

Ein Sonntagsfahrverbot gilt in Frankreich für LKW ab 7,5 t.
Ein Sonntagsfahrverbot gilt in Frankreich für LKW ab 7,5 t.

In Deutschland dürfen LKW an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Nur bestimmte Güter sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen mit einer Sondergenehmigung auch an diesen Tagen transportiert werden.

Allerdings sind die Regelungen bezüglich der Fahrverbote im Ausland in Europa nicht einheitlich. Einige Länder haben ähnlich oder gleiche Vorgaben wie Deutschland, in anderen gibt es keine Fahrverbote für LKW. Für Berufskraftfahrer kann es durchaus wichtig sein, ob ein Sonntagsfahrverbot beispielsweise in Frankreich zu beachten ist oder nicht.

Was in Bezug auf ein LKW-Wochenendfahrverbot in Frankreich zu wichtig ist, für wen es eventuell gilt und welche Zeiträume ein solches dann umfasst, erfahren Sie in folgendem Ratgeber. Zudem betrachtet dieser auch, welche Ausnahmen es in diesem Zusammenhang gibt.

Für wen gilt das Sonntagsfahrverbot in Frankreich?

Frankreich schränkt wie Deutschland den Transport von Gütern per LKW zeitlich ein. Für alle Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen gilt ein Sonntagsfahrverbot. In Frankreich ist dies ebenfalls auf das gesamte Straßennetz bezogen und nicht nur auf Autobahnen oder Schnellstraßen.

Das LKW-Sonntagsfahrverbot ist in Frankreich auf allen Straßen gültig.
Das LKW-Sonntagsfahrverbot ist in Frankreich auf allen Straßen gültig.

Ausgenommen vom Sonntagsfahrverbot sind LKW, die in Frankreich lebende Tiere oder verderbliche Produkte transportieren. Wichtig ist dann, dass das Volumen dieser Produkte mindestens die Hälfte der Gesamtladung oder die Hälfte der Nutzlast des LKWs beansprucht. Auch der Transport gefährlicher Güter ist von dieser generellen Regelung nicht betroffen, da für diese gesonderte Bestimmungen in Bezug auf zulässige Zeiträume bestehen.

Neben LKW mit entsprechendem Gesamtgewicht sind auch Kombinationen bzw. Gespanne im LKW- Sonntagsfahrverbot in Frankreich inkludiert. Das heißt, ist der LKW leichter als 7,5 Tonnen, bringt aber gemeinsam mit dem Anhänger mehr als diese auf die Waage, ist das Verbot zu beachten. Für Spezialfahrzeuge oder landwirtschaftliche Fahrzeuge gilt dies allerdings nicht, diese können weiterhin gefahren werden.

Gesondert geregelt ist in Frankreich auch die Nutzung der Zu- und Abfahrten zum Hafen in Calais. Für die aus Belgien kommende Autobahn A 16 gelten in Bezug auf das Sonntagsfahrverbot von Frankreich andere Bestimmungen. Fahrzeuge, die zwischen Belgien und Großbritannien verkehren, dürfen diese Autobahn auch an Sonn- und Feiertagen befahren, wenn sie die Fähre in Calais auch tatsächlich nutzen. Die Ausnahme ist hier also auf den internationalen Verkehr beschränkt und nicht auf die anderen Straßen um Calais bzw. in dieser Region zu übertragen.               

Für weitere Informationen bezüglich den LKW-Fahrverboten hat die französische Botschaft folgenden Hinweis:

Die Bison Futé, eine Einrichtung des Verkehrsministeriums, gibt […] jedes Jahr einen kostenlosen Straßenverkehrskalender […] heraus. Hier sind auch alle Tage verzeichnet, an denen ein Fahrverbot für LKW und Reisebusse (bzw. auch für Busse mit minderjährigen Passagieren im Sommer) gilt.

Der oben genannte Kalender ist in der Regel an Tankstellen und in den Touristeninformationen erhält, Interessierte sollten auf grüne Aufkleber mit dem Hinweise „bis“ achten, dieser zeigt an, dass die Kalender dort verfügbar sind.

In welchem Zeitraum darf nicht gefahren werden?

Da der Samstag teilweise inbegriffen ist, kann von einem LKW-Wochenendfahrverbot in Frankreich gesprochen werden.
Da der Samstag teilweise inbegriffen ist, kann von einem LKW-Wochenendfahrverbot in Frankreich gesprochen werden.

An Sonn- und Feiertagen dürfen LKW in Frankreich zwischen 0.00 Uhr früh und 22.00 Uhr abends nicht fahren. Hinzu kommt, dass  an Samstagen bzw. den Tagen vor einem Feiertag ab 22.00 Uhr bis Mitternacht das Fahren ebenfalls nicht mehr erlaubt ist. Das Sonntagsfahrverbot ist in Frankreich also teilweise ein Wochenendfahrverbot, da auch der Samstagabend inbegriffen ist.

LKW-Fahrer sollten zudem auch beachten, dass es zusätzlich weitere Fahrverbote geben kann. Im Sommer beispielsweise ist es neben dem Sonntagsfahrverbot in Frankreich an einigen Samstagen in den Ferien untersagt zwischen 07.00 Uhr früh und 19.00 Uhr abends zu fahren. Gleiches gilt auch für den 21. und den 28. Juli sowie für den 04., 11. und 18. August. Auch diese Verbote sind auf allen Straßen Frankreichs gültig.

Sind Fahrer im Großraum Paris bzw. in der Region Île-de-France unterwegs, gelten weitere Beschränkungen, über welche sie sich gesondert informieren müssen. Diese sind ebenfalls zusätzlich zum Sonntagsfahrverbot in Frankreich zu beachten. In diesem Fall sind allerdings nur bestimmte Straßen in eingegrenzten Zeiträumen für LKW gesperrt.

FAQ – Sonntagsfahrverbot Frankreich

Gilt in Frankreich ein LKW-Fahrverbot am Sonntag?

Ja. Alle LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen, dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht fahren. Das gilt auch für Gespanne ab 7,5 Tonnen.

In welchem Zeitraum gilt das Sonntagsfahrverbot in Frankreich?

An Sonn- und Feiertagen darf zwischen 0.00 Uhr und 22.00 Uhr abends nicht gefahren werden. Das Fahrverbot beginnt allerdings am Abend des vorherigen Samstags bzw. den Tagen vor einem Feiertag um 22.00 Uhr.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. LKW, die lebende Tiere oder verderbliche Waren befördern, können mit einer Sondergenehmigung auch während des Sonntagsfahrverbotes fahren.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,04 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

1 Kommentare zu “Sonntagsfahrverbot in Frankreich: Müssen LKW stehen bleiben?

  1. Ute W.

    Unser Wohnmobil hat 11,9 t und ist ein umgebauter LKW. Gilt das Sonntagsfahrverbot auf Landstraßen auch für uns?
    Danke für eine Antwort

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert