Hier finden Sie die aktuellen Bußgeldkataloge 2024 für die einzelnen Bundesländer, die die Bußgelder für ordnungswidrig abgelegten Sperrmüll definieren. Wählen Sie Ihr Bundesland aus:
Bußgeldkatalog Sperrmüll Baden-Württemberg
Vergehen | Bußgeld |
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Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 200 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 300 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm | 100 Euro bis 500 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm | 500 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Bayern
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 80 Euro bis 240 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 160 Euro bis 500 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 160 Euro bis 700 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 700 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Berlin
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog Sperrmüll Brandenburg
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 37,5 Euro bis 150 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 300 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 300 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 1.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Bremen
Vergehen | Bußgeld |
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Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 200 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 400 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 500 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 500 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Hamburg
Vergehen | Bußgeld |
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Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 75 Euro bis 250 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 150 Euro bis 1.000 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 250 Euro bis 2.000 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 2.000 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Hessen
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 150 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 300 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 400 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 1.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Mecklenburg-Vorpommern
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 30 Euro bis 500 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 500 Euro bis 5.000 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Niedersachsen
Vergehen | Bußgeld |
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Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 150 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 500 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 450 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 450 Euro bis 1.550 Euro |
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen | 150 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Nordrhein-Westfalen
Vergehen | Bußgeld |
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Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 150 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 300 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 410 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 410 Euro bis 1.530 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Rheinland-Pfalz
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 205 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 102 Euro bis 409 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 102 Euro bis 511 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 511 Euro bis 2.556 Euro |
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen | 150 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Saarland
Vergehen | Bußgeld |
---|---|
Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 200 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 300 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 500 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm | 500 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Sachsen
Vergehen | Bußgeld |
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Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 200 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 300 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 300 Euro bis 10.000 Euro |
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen | 150 Euro bis 2.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Sachsen-Anhalt
(keine Angaben)
Bußgeldkatalog Sperrmüll Schleswig-Holstein
Vergehen | Bußgeld |
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Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 150 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 300 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 400 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 200 Kilogramm | 400 Euro bis 1.500 Euro |
Bußgeldkatalog Sperrmüll Thüringen
Vergehen | Bußgeld |
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Ordnungswidriges lagern und behandeln von Sperrmüll | |
kleines Objekt (z.B. Stuhl) | 50 Euro bis 150 Euro |
mehrere kleine Objekte oder ein großes Objekt | 100 Euro bis 300 Euro |
- bis zu einer Menge von 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 100 Euro bis 400 Euro |
- mehr als 1 Kubikmeter oder 100 Kilogramm | 400 Euro bis 1.500 Euro |
- mit schadstoffhaltigen Bestandteilen | 150 Euro bis 2.500 Euro |
In deutschen Haushalten wird der Müll so ordentlich getrennt wie in nur wenigen Ländern weltweit. Doch was ist mit Abfällen, die zu groß sind für die üblichen Tonnen oder die aus verschiedenen Stoffen bestehen? Was, wenn Sie zum Beispiel Möbel entsorgen wollen?
Etwa zweimal im Jahr hat jeder Haushalt die Möglichkeit, Sperrmüll zu entsorgen. Was es dabei zu beachten gibt und auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Sperrmüllentsorgung fußt, soll dieser Artikel klären.
Wenn dann noch Fragen offen bleiben, hilft Ihnen unser Team in den Kommentaren gerne weiter.
Was ist Siedlungsabfall?
Sperrmüll fällt unter die Kategorie des Siedlungsabfalls. Unter diesem Begriff werden Abfälle zusammengefasst, die in Haushalten üblicherweise anfallen. Es zählen also getrennt erfasster Müll wie Flaschen und Papier genauso dazu wie haushaltsüblicher Rest- und Sondermüll (Reste von Reinigungsprodukten, Batterien, Glühbirnen etc.).
Sperrmüll anmelden
In den meisten Kommunen gibt es feste Zeiten, an denen die Sperrmüllabholung sattfindet. Wenn Sie die Termine in Erfahrung bringen möchten, genügt ein Anruf beim Ordnungsamt oder Bürgeramt, wann die eigene Straße an der Reihe ist. Es ist also nicht nötig, den Sperrmüll zu bestellen.
In manchen Fällen werden Sie jedoch auf eine baldige Sperrmüllabholung angewiesen sein. So kann etwa aufgrund eines Umzuges eine Möbelentsorgung notwendig werden. Abhilfe schaffen hier private Sperrmüllcontainer, deren Kosten Sie allerdings selbst zu tragen haben. Oftmals bieten Abholungsfirmen vergünstigte Konditionen an, bei denen ein extra-großer Container nur wenige Euro mehr kostet. Es lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter.
Was gehört zum Sperrmüll?
Grob kann Sperrmüll als Abfall aus Privathaushalten definiert werden, der aufgrund seiner Sperrigkeit nicht in die üblichen Behälter der Müllabfuhr passt.
Dabei unterscheiden sich die Regelungen vor allem in Bezug auf elektronische Geräte. In einigen Ländern ist es erlaubt, Lampen, Radios oder alte Möbel zu entsorgen, ohne Unterschiede zu machen. Andere Bundesländer schreiben dagegen vor, Elektrogeräte grundsätzlich zum Wertstoffhof zu bringen.
Es empfiehlt sich also, die Regeln der betroffenen Kommune in Erfahrung zu bringen, bevor Sie die Sperrmüll-Telefonnummer wählen, um einen Termin zu erhalten.
In vielen Fällen bieten die Gemeinden auf Ihrer Internet-Präsenz eine Übersicht zu den für den Sperrmüll zugelassenen Geräten an. Hier können oftmals auch Termine abgefragt oder Bestellungen abgegeben werden, etwa für Sperrmüllcontainer. Die Kosten hierfür sind abhängig von deren Größe und ebenfalls in den Kommunen unterschiedlich.
Folgende Gegenstände können üblicherweise im Container für Sperrmüll versenkt werden. Die genauen Regeln legt jedoch die Gemeinde fest!
- Holzreste des Wohnbereichs, Laminat
- Nichtelektrischer Schrott wie Kinderwägen und Fahrräder
- Tür– und Fensterrahmen
- Elektrischer Schrott wir Fernseher und Radios
- Sperrige Kunststoffteile aus dem Wohnbereich wie Türblätter, Dachrinnen und Spülkästen
- Möbel wie Regale, Tische und Sessel
- Matratzen aller Größen und Teppiche
Verboten sind immer Abfälle, die auch nur teilweise schädliche Bestandteile innehaben. Sondermüll wie Farbeimer mit Restbeständen, Sprühdosen, Lacke und ähnliches sind also gesondert zu entsorgen. Außerdem werden Autoteile wie Altreifen oder Autobatterien nicht mitgenommen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) – Sperrmüll ist gesetzlich geregelt
Das „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ beinhaltet Regelungen und Vorschriften zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Sperrmüll. Im ersten Paragraphen heißt es:
KrWG § 1
Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.
Zur Definition der Abfälle steht im dritten Paragraphen:
KrWG § 3
(1) Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung.
Folglich ist zu regeln, wie mit großen Haushaltsgegenständen zu verfahren ist, die in den Haushalten nicht mehr benötigt werden. Dazu wird eine Reihenfolge vorgegeben, die gesetzlich verpflichtend einzuhalten ist. Das soll langfristig dem Umweltschutz dienen.
- Müllvermeidung
Schon die Hersteller von Produkten haben darauf zu achten, dass beim Verbrauch ihrer Waren so wenig Müll wie möglich anfällt. - Wiederverwendung
Da Müll nicht gänzlich zu vermeiden ist, muss geprüft werden, ob der abfallende Rest wiederverwertet werden kann, um unnötige Produktion und damit zusätzlichen Müll zu umgehen. - Recycling
Beim Recycling werden nicht wiederverwertbare Stoffe gesammelt und neu verarbeitet. Bekanntes Beispiel hierfür ist aus Altpapier hergestelltes Recyling-Papier. - Verwertung
Kommt auch das Recycling nicht in Frage, können Unternehmen den Müll energiebringend verwerten. Dies geschieht üblicherweise in Verbrennungsanlagen. - Verfüllung
Steht zu befürchten, dass bei der Verbrennung der Stoffe besonders giftige Gase entstehen oder muss die Verwertung aus anderen Gründen ausgeschlossen werden, kommt es zur Verfüllung. Dabei werden alte Tagebaue gefüllt und vor dem Einsturz bewahrt. Auch andere Abgrabungen können auf diese Weise gefüllt werden. - Deponieren
Muss auch die Verfüllung ausgeschlossen werden, ist die Mülldeponie der letzte Schritt zur Müllbeseitigung.
Bezogen auf den Sperrmüll kommt es in den meisten Fällen zur Verwertung, also Verbrennung der Gegenstände. Dies bietet sich an, da der meiste Sperrmüll aus Holz besteht und keine oder nur sehr geringe Schadstoffe anhängen.
Die Entsorgung von Sperrmüll im Detail
Wenn Sie Sperrmüll anmelden, wird die Behörde in der Regel danach fragen, welche Gegenstände Sie zu entsorgen beabsichtigen. Dabei sollten Sie genaue Angaben machen, denn bei der Sperrmüllabholung werden meist nur die Gegenstände mitgenommen, die im Vorfeld genannt wurden. Darüber hinaus kann es zu Gebühren kommen.
In den meisten Fällen ist die Stadt selbst für die Abholung des Sperrmülls verantwortlich. In manchen Städten beauftragt der Bürger selbst ein Unternehmen. Auch hier gilt, dass im Vorfeld geklärt werden muss, was genau abgegeben werden soll. Verändert sich die zu beseitigende Müllmenge, muss dies mitgeteilt und ein neuer Preis vereinbart werden.
Oft hat der Auftraggeber am Tag der Sperrmüllabholung vor Ort zu sein und sich andernfalls vertreten zu lassen. Der Sperrmüll ist meistens ab 18:00 Uhr am Straßenrand abzustellen und wird am nächsten Tag in der Früh gegen 6:00 Uhr abgeholt. So wird eine Behinderung des Berufsverkehrs vermieden.
Neben der Entsorgung des Sperrmülls können viele Teile auch verkauft oder gespendet werden, da die Möbel oft noch in einem akzeptablen Zustand sind. Die Mitnahme von am Straßenrand zur Abholung bereitgestellten Sperrmüll ist dagegen illegal.
Außerdem bieten viele Möbelhäuser an, das alte Sofa zu entsorgen, wenn im Gegenzug ein neues gekauft wird. Auf diese Weise lässt sich oft auch eine alte Matratze entsorgen. Darüber hinaus kann man verbrauchte Möbel auch selbst zu einem Verwertungbetrieb bringen. Hier lohnt es sich, die Preise zu vergleichen, denn während einige Betriebe so manchen Sperrmüll kostenlos entgegennehmen, wird anderswo eine Abgabegebühr erhoben.
Wie kann man ein Klavier entsorgen?
Im Gegensatz zu üblichen Fällen, wie etwa der Matratzenentsorgung, ist bei einem Klavier das Problem des Gewichtes gegeben. Oftmals wird es sich daher anbieten, das Instrument in seine Einzelteile zu zerlegen und diese dem Sperrmüll zuzuführen. Allerdings hat auch ein altes Klavier oft noch Wert, weshalb es sich lohnen könnte, das Klavier nicht zu entsorgen, sondern Liebhabern die Chance zu geben, es zu erstehen.
FAQ: Sperrmüll
Die Bußgelder hängen vom Bundesland ab. Die einzelnen Bußgeldtabellen finden Sie hier.
Es handelt sich hierbei um sperrige Abfälle aus Privathaushalten, die nicht in die normalen Mülltonnen passen, wie z. B. Möbel.
Informationen zur Entsorgung finden Sie hier.
Hallo!
Ich habe Sperrmüll etwas zu früh raus gestellt.
Jetzt soll ich an Bußgeld bezahlen?
ich habe noch nie gehört, dass man dafür ein Bußgeld bekommen kann und weder im Online-Antrag noch im Bestätigungsschreiben von der Stadt wurde darauf hingewiesen?
Wie kann man dafür bestraft werden, wenn man nicht darauf hingewiesen wird?
Wenn ich diesen Hinweis von der Stadt bekommen hätte, dann wäre das mit Sicherheit nicht passiert!