Bußgeldkatalog Spurwechsel
Verstoß | Sanktionen |
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Nicht rechtzeitig oder nicht vor dem Spurwechsel geblinkt | 10 EUR |
Bei Fahrstreifenwechsel andere gefährdet | 30 EUR |
... mit Unfallfolge | 35 EUR |
Einfädeln beim Reißverschlussverfahren nicht ermöglicht | 20 EUR |
FAQ: Spurwechsel
Unter anderem wird ein Spurwechsel bzw. Fahrstreifenwechsel in der StVO im Zusammenhang mit dem Setzen von Blinkern erwähnt. Gemäß § 7 StVO muss ein geplanter Wechsel des Fahrstreifens durch das Blinken angekündigt werden. Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen. Welche Sanktionen bei einer Missachtung dieser Verkehrsregeln darüber hinaus drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Gemäß den Verkehrsregeln gilt, dass ein Spurwechsel nur dann erfolgen darf, wenn dadurch keine Gefährdung entsteht. Verkehrsteilnehmer sollten immer den Verkehr um sich herum sowie die nachfolgenden Fahrzeuge beobachten und einen Wechsel nur dann durchführen, wenn dies ohne Probleme möglich ist. Zudem sollten ein Fahrstreifenwechsel nicht erzwungen werden.
Untersagt ist ein doppelter Fahrspurwechsel laut StVO nicht. So ist es nicht verboten, auf mehrspurigen Straßen von einer Seite auf die andere zu wechseln. Aber auch bei einem solchen Spurwechsel auf der Autobahn gilt, dass dieser nur erfolgen darf, wenn Sie dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Regelungen zum Fahrstreifenwechsel
Bereits in der Fahrschule ist der Spurwechsel wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Im Verkehrsgeschehen gehört dieser Vorgang in der Regel zur Routine. In der Regel steht es Verkehrsteilnehmern frei, die Fahrspur zu wählen, sofern diese nicht gesperrt ist. Ein Wechsel des Fahrstreifens kann vielerlei Gründe haben. Auf der einen Spur geht es schneller voran, die eigene Spur ist blockiert oder es steht ein Abbiegen bzw. ein Abfahren von der Autobahn an. Auch beim Überholen auf mehrspurigen Straßen kommt es üblicherweise zu einem Spurwechsel.
Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten hier? Von Bedeutung ist in diesem Fall § 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO). In Absatz 5 wird genau definiert, wann Sie die Spur wechseln dürfen. Im Auto sowie mit allen anderen Verkehrsmitteln ist in jedem Fall eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich.
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Gemäß diesen Vorgaben dürfen Sie die Spur nur dann wechseln, wenn Sie dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Zudem müssen Sie den Spurwechsel bereits vor der eigentlichen Durchführung ankündigen, damit der nachfolgende Verkehr über das Vorhaben informiert wird. Wichtig ist zudem auch, dass Sie sich an etwaige Geschwindigkeitsbeschränkungen halten, denn auch beim Spurwechsel können Sie geblitzt werden.
Achtung: Fährt ein Bus aus dem Haltestellenbereich heraus und ist für das Einfädeln in den fließenden Verkehr ein Spurwechsel erforderlich, haben Linienbusse Vorfahrt. Fahrer im fließenden Verkehr müssen die Einfahrt ermöglichen.
Autobahn: Doppelter Spurwechsel zulässig?
Auf mehrspurigen Straßen oder Autobahnen ist es nicht selten, dass Fahrer von der rechten über die mittlere Spur zur linken wechseln, ohne die mittlere Spur wirklich zu benutzen. Ein solcher doppelter Spurwechsel ist grundsätzlich nicht verboten.
Sofern die Fahrstreifen frei sind und durch dieses Vorgehen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, dürfen Sie auch einen doppelten Fahrstreifenwechseln vornehmen.
Wie bei allen anderen Wechseln sollten auch hier folgende Punkte beachtet werden:
- Planen Sie den Wechsel rechtzeitig
- Beobachten Sie den nachfolgenden Verkehr
- Setzen Sie den Blinker, bevor Sie die Spuren wechseln
- Blicke in den Rückspiegel auch während des Wechsels
Reißverschlussverfahren: Spurwechsel bei Einengungen, Behinderungen etc.
Endet ein Fahrstreifen oder ist dieser blockiert, steht in der Regel ein Spurwechsel an. Fahrer müssen sich dann nach dem Prinzip eines Reißverschlusses in den fließenden Verkehr einordnen. Hier gilt, dass dieser Vorrang hat und immer beachtet werden muss. Verkehrsteilnehmer dürfen also das Einfädeln nicht erzwingen.
Gleichzeitig sind jedoch Fahrer auf der weiterführenden Spur dazu verpflichtet, einen Spurwechsel zu ermöglichen. Sie haben zwar Vorfahrt, sollten auch diese jedoch nicht unbedingt bestehen. Auch hier gilt beim Wechsel, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit gefragt ist. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch das Einfädeln nicht gefährdet werden. Daher sollten sich Fahrer immer mehrmals vergewissern, dass eine Lücke besteht und sie auch reingelassen werden.
Mehr Informationen zum Reißverschlussverfahren finden Sie auch in folgendem Video:
Sanktionen bei falschem Spurwechsel
Missachten Sie die Vorgaben der StVO in Bezug auf den Fahrstreifenwechsel, müssen Sie mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog rechnen. Setzten Sie beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig vor dem Spurwechsel den Blinker, droht ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Gefährden Sie andere durch den Spurwechsel werden 30 Euro fällig. Kommt es dadurch zu einem Unfall, steigt das Verwarngeld auf 35 Euro an. Ermöglichen Sie anderen nicht das Einfädeln beim Reißverschlussverfahren, müssen Sie mit 20 Euro rechnen.