In Deutschland ist gesetzlich bestimmt, welche Beleuchtung im Straßenverkehr vorhanden sein muss. Das gilt auch für die Kennzeichnung von abgestellten Fahrzeugen durch das Standlicht. Sind diese für andere Verkehrsteilnehmer nicht sichtbar und stellen eine Gefährdung dar, kann das Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog bedeuten.
Verstoß | Sanktion |
---|---|
Standlicht anstatt Abblendlicht beim Fahren verwendet | 10 EUR |
.... dadurch eine Gefährdung dargestellt | 15 EUR |
... dadurch einen Unfall verursacht | 35 EUR |
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist ein Standlicht überhaupt?
Scheinwerfer, Rücklichter, Bremsleuchten und Blinker sorgen dafür, dass Fahrzeuge bzw. deren Verhalten für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar sind. Doch auch wenn Autos oder Anhänger abgestellt werden, muss diese Sichtbarkeit für andere gegeben sein. Daher hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein Standlicht am Auto vorhanden sein muss.
Ein Fahrzeug muss über sogenannte Begrenzungsleuchten verfügen, die beim Abstellen oder Parken einzuschalten sind, wenn die Licht- und Sichtverhältnisse dies erfordern. Am Auto dient das Standlicht also dazu, dieses kenntlich zu machen, wenn beispielsweise die Straßenbeleuchtung im Dunkeln nicht ausreichend ist oder das Fahrzeug bei Nebel abgestellt wird.
Gesetzliche Bestimmungen zum Aussehen des Standlichts
In Bezug auf das Standlicht an Fahrzeugen legt § 51 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest, wie viele Begrenzungsleuchten vorhanden und wo diese angebracht sein müssen:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf.
Das Standlicht kann auch hinten vorhanden sein und so die Breite des abgestellten Fahrzeugs kenntlich machen. Die Leuchten müssen zudem mindestens 35 mm und höchstens 135 mm über der Fahrbahn angebracht sein. Dabei ist es wichtig, dass die Vorgaben bezüglich der Farbe beachtet werden. So müssen in Deutschland die Begrenzungsleuchten folgendermaßen aussehen:
- Vorn: Standlicht in weiß
- Hinten: Standlicht in rot
In der Regel ist die Kennzeichenbeleuchtung mit dem Standlicht kombiniert und leuchtet, wenn dieses eingeschaltet ist. Fahrzeuge (keine PKW), die länger als sechs Meter sind, sowie auch Anhänger müssen zudem gemäß § 51a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sein. Ein gelbes Standlicht, welches amerikanische Fahrzeuge oft haben, ist in Deutschland nicht zugelassen.
Woher weiß ich, wann das Standlicht eingeschaltet ist?
Ob Fahrer ihr abgestelltes Fahrzeug richtig kenntlich machen oder sogar mit eingeschaltetem Standlicht fahren, wird in der Regel durch die Kontrollleuchten im Auto angezeigt.
Eine Standlicht-Kontrollleuchte kann auf dem Armaturenbrett anzeigen, ob diese gerade verwendet wird. Zudem findet sich das Standlicht-Symbol üblicherweise auch bei den Schaltern, die für die Beleuchtung zuständig sind.
Das Symbol an sich beinhaltet zwei Halbkreise, die mit dem Rücken zueinander platziert sind. Von beiden Hälften gehen drei Strahlen ab, was einen Scheinwerfer darstellt. Sind die Schalter auf dieses Zeichen gestellt und leuchtet zudem die passende Kontrollleuchte, ist das Standlicht üblicherweise eingeschaltet.
Abblendlicht und Fernlicht: Nutzung vom Standlicht in der Kombination
Wie bereits beschrieben, ist ein Standlicht dann zu verwenden, wenn das Fahrzeug nicht anderweitig sichtbar ist. In § 17 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist diesbezüglich definiert, dass ein Fahrzeug, welches außerhalb geschlossener Ortschaften abgestellt oder geparkt wird, durch eine eigenständige Lichtquelle zu kennzeichnen ist. Innerorts reicht es aus, wenn nur die Seite zur Fahrbahn kenntlich gemacht wird.
Wie sieht es beim Fahren mit dem Standlicht aus? Der Name an sich besagt ja schon, wozu es vorrangig zu verwenden ist, doch darf eine Strecke auch nur mit diesem zurückgelegt werden? Nein, denn nur das Standlicht einschalten und losfahren, ist nicht zulässig.
§ 17 StVO bestimmt Folgendes:
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Üblicherweise ist das Standlicht mit dem Abblendlicht oder dem Fernlicht kombiniert, da so bei einem Defekt oder Ausfall der Hauptbeleuchtung das Fahrzeug weiterhin zumindest in Umrissen zu erkennen ist. Das heißt als auch, bei verwendetem Fernlicht bzw. Abblendlicht leuchtet das Standlicht in der Regel ebenfalls.
Kann das Standlicht als Tagfahrlicht dienen? Üblich ist, dass das Tagfahrlicht entweder automatisch mit der Zündung bzw. manuell eingeschaltet und mit der Nutzung des Abblend- oder Fernlichts ausgeschaltet wird. Dies steht entgegen der eigentlichen Funktion des Standlichts. Zudem leuchtet dieses wesentlich geringer als Abblend- oder Tagfahrlicht und ist somit eher nicht für diese Verwendung geeignet.
Standlichtbirne wechseln: Im Fachbetrieb oder doch lieber selber machen?
Wichtig ist es, in regelmäßigen Abständen das Standlicht zu prüfen. Denn nur so lässt sich verhindern, dass bei einem Standlicht ein eventueller Defekt nicht entdeckt wird. Oftmals muss nur das Leuchtmittel getauscht werden. Wer das notwendige Fachwissen besitzt, kann dieses beim Standlicht selbst wechseln.
Empfehlenswerter ist es allerdings, den Tausch in einer Werkstatt durchführen zu lassen, zumindest dann, wenn Fahrzeughalter mit der Beleuchtungsanlage in ihrem Fahrzeug nicht so vertraut sind. Das Standlicht darf andere nicht blenden, muss also von der Helligkeit wesentlich geringer gewählt werden als bei den anderen Scheinwerfern. Fachkenntnisse können beim Wechsel daher doch von Vorteil sein.
FAQ: Standlicht
Ja, Begrenzungsleuchten gehören zur gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung an einem Fahrzeug und müssen somit vorhanden sein.
Das Standlicht muss immer dann eingeschaltet werden, wenn das Fahrzeug an Orten geparkt oder abgestellt wird, wo keine andere Beleuchtung diese kenntlich macht. Was hierzu vorgeschrieben ist, erfahren Sie hier.
Nein, das Standlicht muss bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen immer in Kombination mit Abblend- oder Fernlicht leuchten. Auch als Tagfahrlicht ist das Standlicht eher nicht geeignet.