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FAQ: Stilllegungsbescheinigung
Wird eine Fahrzeug stillgelegt, erfolgt ein Vermerkt in der Kfz-Zulassung, also im Fahrzeugschein. Dieser wird somit entwertet. Einen Unterschied zwischen einer temporären oder dauerhaften Stilllegung gibt es nicht mehr. Soll das Fahrzeug wieder genutzt werden, ist eine erneute Anmeldung notwendig.
Ein Fahrzeug kann theoretisch abgemeldet werden, ohne dass eine dauerhafte Stilllegung erfolgt und zwar dann, wenn es weiterverkauft wird. Im Prinzip ist die Abmeldung eine vorrübergehende Stilllegung. Da es diesen Unterschied nicht mehr gibt, wird ein Fahrzeug also immer bis zur nächsten Anmeldung stillgelegt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Stilllegung ist mit Gebühren verbunden. Durchschnittlich fallen Euro an. Wie sich diese Kosten zusammensetzen, haben wir hier zusammengefasst.
Stilllegungsbescheinigung: Was ist das?
Eine Stilllegungsbescheinigung wird dann erstellt, wenn ein Kfz bei der Zulassungsbehörde abgemeldet wird. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine eigene Bescheinigung, sondern um einen Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Durch diesen trägt die zuständige Behörde eine Abmeldevermerk ein, der gleichzeitig auch zur Entwertung der Zulassungsbescheinigung führt.
Früher wurde noch zwischen einer seitweisen und einer dauerhaften Stilllegung unterschieden. Diese Unterscheidung gibt es bereits seit 2007 nicht mehr. Ein Fahrzeug wird also bei einer Abmeldung immer stillgelegt, auch wenn es danach wieder angemeldet werden soll. Ein Kfz kann nur noch außer Betrieb gesetzt oder angemeldet werden.
Ist die Stilllegungsbescheinigung eingetragen, wird auch die Plakette vom Kennzeichen entfernt. Das ist ein weiteres Zeichen dafür, dass das Kfz nicht mehr angemeldet ist. Nach dem Ausstellen der Stilllegungsbescheinigung darf das Fahrzeug nicht mehr genutzt bzw. im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
Tun Sie dies dennoch müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt rechnen. Ist die Versicherung über die Stilllegung informiert und die Versicherung beendet, besteht zudem auch kein Versicherungsschutz mehr. In diesem Fall machen Sie sich strafbar.
Nach der Stilllegung ist zulässig:
- mit dem abgemeldeten Fahrzeug ohne Umwege nach Hause oder zum Händler zu fahren
- zur Verschrottung zu fahren
Soll das Fahrzeug nur zeitweise stillgelegt werden, muss eine Wiederanmeldung erfolgen. Bei dieser wird die Stilllegungsbescheinigung wieder entfernt bzw. eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
Abgemeldetes Kfz: Stilllegungsbescheinigung an Finanzamt und Versicherung
Ist die Stilllegungsbescheinigung eingetragen, werden Versicherung und Finanzamt darüber informiert. Während der Stilllegung fallen keine Kfz-Steuern an. Soll die Stilllegung nur temporär erfolgen, können Halter mit der Versicherung eine Ruheversicherung vereinbaren. Bei einem Verkauf oder bei der Verschrottung des Fahrzeugs kann das Versicherungsverhältnis beendet werden.
Eine Wiederanmeldung des Fahrzeugs ist jederzeit möglich. Sind alle notwendigen Fahrzeugpapiere vorhanden, kann die Behörde eine erneute Anmeldung unbegrenzt lange vornehmen. Auch in diesem Fall wird das Finanzamt darüber informiert. Um die Versicherung muss sich der Halter kümmern. Entweder wird dies vorherige reaktiviert oder eine neue abgeschlossen.
Die Stilllegungsbescheinigung im Fahrzeugschein wird dann in der Regel durch die Ausstellung eines neuen gelöscht. Sind die die Fahrzeugpapiere allerdings nicht mehr vorhanden, bedeutet das nach einer gewissen Zeit einen größeren Aufwand. Bis zu sieben Jahre nach Stilllegung sollte eine Wiederanmeldung aber dennoch problemlos möglich sein. Danach sollten Halter auch beachten, dass die Betriebserlaubnis erlischt und eine Hauptuntersuchung vor der Wiederanmeldung notwendig ist.
Wird das Fahrzeug zwangsweise stillgelegt, wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung entzogen und die Plakette entfernt. Eine Stilllegungsbescheinigung liegt dann bei der Behörde.
Was kostet eine Stilllegungsbescheinigung fürs Kfz?
Wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird, fallen Gebühren an. Diese können sich regional durchaus unterscheiden. Wird die Stilllegungsbescheinigung an dem Ort ausgestellt an dem auch die Anmeldung erfolgte, ist es in der Regel am kostengünstigsten. Die Stilllegung kann jedoch bundesweit an jedem Ort erfolgen.
Durchschnittlich liegen die Kosten zwischen 5 und 11 Euro. Bei einer Wiederzulassung müssen Sie durchschnittlich um die 12 Euro zahlen. Handelt es sich um eine zwangsweise Stilllegung kann die Ausstellung der Stilllegungsbescheinigung auch mal rund 300 Euro kosten.