Strafzettel aus Österreich: Urlauber sollten dies nicht ignorieren

Verstöße gegen die Verkehrsregeln können einen Bußgeldbescheid aus Österreich nach sich ziehen.
Verstöße gegen die Verkehrsregeln können einen Bußgeldbescheid aus Österreich nach sich ziehen.

Ob mit dem PKW oder dem Wohnmobil – Österreich mit dem Auto zu erkunden ist für deutsche Urlauber relativ einfach und immer noch eine der beliebtesten Urlaubsunternehmungen. Dass sich Fahrer an die geltenden Verkehrsregeln in Österreich halten sollten, ist dabei selbstverständlich. Das Tempolimit oder die Regelungen zum Handy am Steuer nicht zu kennen, schützen nicht davor, einen Strafzettel aus Österreich zu erhalten.

Doch ist ein Knöllchen bzw. Bußgeld in Österreich für Deutsche überhaupt von Bedeutung? Was Urlauber beachten sollten, wenn sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich erhalten und ob ein Vollstreckungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich besteht, erfahren Sie im Folgenden.

Wann muss mit einem Strafzettel aus Österreich gerechnet werden?

Sich vor dem Urlaub gut vorzubereiten, ist für die meisten Teil des Ganzen. Dazu gehört auch, sich mit den Verkehrsregeln im jeweiligen Land auseinanderzusetzen. Dennoch können Fehler passieren und oftmals haben diese dann einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland zur Folge.

Eine Ablenkung durch die ungewohnte Landschaft oder quengelnde Kinder im Auto und schon wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen. Die Parkplätze sind überfüllt, trotzdem muss das Museum unbedingt noch angesehen werden, also parkt das Auto da wo Platz ist. Handelt es sich dann um Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften, ist ein Strafzettel auch in Österreich oft nicht zu umgehen.

Folgende Sanktionen sind gemäß dem Auszug aus dem Bußgeldkatalog in Österreich möglich:

TatbestandStrafe
Geschwindigkeitsübertretung150 bis 5.000 Euro
Rotlichtverstoßab 70 Euro
Alkohol am Steuer (0,5 Promille oder mehr)ab 300 Euro
Überholverstoßab 70 Euro
Anschnallpflicht missachtetab 50 Euro
Handy am Steuerab 100 Euro
Parkverstoßab 20 Euro
keine Warnweste mitgeführtab 14 Euro
Verstoß gegen Winterreifenpflichtab 35 Euro

Strafzettel aus Österreich bezahlen oder nicht?

Strafzettel aus Österreich können vor Ort eingefordert oder per Post versandt werden.
Strafzettel aus Österreich können vor Ort eingefordert oder per Post versandt werden.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Handy am Steuer können für deutsche Autofahrer die Urlaubsfreude doch schon sehr beeinträchtigen. Doch muss ein Bußgeldbescheid aus Österreich beachtet werden oder können Deutsche einen solchen ignorieren?

Ein Strafzettel aus Österreich kann auf unterschiedlichen Wegen vollstreckt werden. Zum einem ist es möglich, dass Beamten das fällige Bußgeld vor Ort verlangen. Zum anderen kann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland auch per Post zugestellt werden.

Bezahlen Betroffen das Bußgeld nicht, kann das entweder zur einer Untersagung der Weiterreise oder zu Mahnungen und einem Amtshilfegesuch in Deutschland führen. Zusätzlich zum eigentlichen Bußgeld kommen dann noch Verwaltungs- und Mahngebühren hinzu, die dann weitaus höhere Kosten für die Betroffenen bedeuten.

Ignorieren sollten Urlauber einen Bußgeldbescheid nicht, denn ein solcher kann auch in Deutschland vollstreckt werden. Grund hierfür sind verschiedene Amtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Österreich.

Vollstreckung ist in Deutschland möglich

Soll ein Strafzettel aus Österreich in Deutschland vollstreckt werden, finden sich die rechtlichen Grundlagen dafür sowohl in einem Abkommen zwischen den beiden Staaten als auch im EU-Rahmenbeschluss Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld).

Das Bußgeld aus Österreich ist in Deutschland vollstreckbar.
Das Bußgeld aus Österreich ist in Deutschland vollstreckbar.

Letzterer regelt die Amtshilfe innerhalb der Europäischen Union und bestimmt, dass Geldsanktionen ab einer Höhe von 70 Euro auch in anderen Mitgliedsstaaten vollstreckt werden können. Das Amtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Österreich besteht darüber hinaus ebenfalls und das schon länger als der Rahmenbeschluss. Daher können bereits Bußgelder ab 25 Euro in Deutschland vollstreckt werden.

Aufgrund des Abkommens ist es möglich, dass österreichische Behörden Bußgeldbescheide in Deutschland zustellen dürfen und beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Vollstreckungshilfe beantragen können.

Diese Abkommen betreffen jedoch nur Geldsanktionen. Führt ein Strafzettel in Österreich zu einem Fahrverbot, der Entziehung des Führerscheins oder zu Punkten bzw. Vormerkungen, sind diese nur in Österreich umsetzbar. Ziehen die Behörden einen deutschen Führerschein vor Ort ein, wird dieser in der Regel an die zuständige deutsche Behörde gesandt. Im Zweifel, z. B. bei einem Einspruch, sollten Betroffene einen Anwalt zur Rate ziehen und mit diesem die weitere Vorgehensweise abklären.

FAQ: Strafzettel aus Österreich

Mit welchen Beträgen muss ich auf einem Strafzettel aus Österreich rechnen?

Klicken Sie hier und erhalten Sie einen Einblick in den österreichischen Bußgeldkatalog.

Muss ich einen Strafzettel aus Österreich bezahlen?

Aufgrund eines Abkommens zwischen Österreich und Deutschland können schon Geldsanktionen ab 25 Euro länderübergreifend eingefordert werden. Das ist eine niedrigere Grenze als bei anderen Bußgeldbescheiden aus dem Ausland.

Kann ich einen österreichischen Strafzettel vor Ort bezahlen?

Es kann durchaus sein, dass Sie den Strafzettel direkt vor Ort bezahlen müssen.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

1 Kommentare zu “Strafzettel aus Österreich: Urlauber sollten dies nicht ignorieren

  1. K mirjana

    warum habe ich strafzettel aus Östereich von Lichtensteinische poat ag bekommen?

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