Nach Italien mit dem Auto oder Camper: Für viele gehört das zum alljährlichen Urlaub dazu. Auch das Mieten eines Wagens, um die Umgebung unabhängig von öffentlichen Verkehrsmitteln erkunden zu können, ist beliebt. Bei all dem Urlaubsgenuss vergessen jedoch einige manchmal die geltenden Verkehrsregeln oder kennen diese erst gar nicht. Ein Bußgeld ist dann meist die Folge. Doch muss dieses bezahlt werden und gibt es für Strafzettel aus Italien eine Verjährung?
Kann ein Bußgeldbescheid aus Italien erst nach einem Jahr im Briefkasten landen und wenn ja, ist dieser dann eigentlich noch gültig? Ein solcher Bescheid kann sich als kostspieliges nachträgliches Urlaubsmitbringsel entpuppen, sodass sich Betroffene oft fragen, was hier zu tun ist. Im Folgenden erfahren Sie, wann die Verjährung in Italien einsetzt.
Inhaltsverzeichnis
Wann verjährt ein Strafzettel aus Italien?
Grundsätzlich unterliegen Strafzettel aus Italien einer Verjährung, sodass auch Bußgeldbescheide nach einiger Zeit nicht mehr eingefordert werden können. Allerdings unterscheidet sich die Verjährungsfrist bei einem Strafzettel aus Italien deutlich von der in Deutschland.
Nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Verjährungsfristen können in Italien, wie in Deutschland auch, die Bußgelder nicht mehr vollstreckt werden. Sind dann noch Forderungen offen, sind diese nicht mehr geltend zu machen. Daher ist es auch für die italienischen Behörden wichtig, Bescheide rechtzeitig zuzustellen.
Die rechtliche Grundlage für die Verjährung bei einem Bußgeld aus Italien stellt der Codice della Strada dar. Gemäß den hier enthaltenden Vorgaben setzt für einen Bußgeldbescheid bzw. einen Strafzettel aus Italien die Verjährung nach fünf Jahren ein, sofern dieser rechtskräftig zugestellt wurde.
Strafzettel aus Italien: Verjährung im Bescheid prüfen
Verjährungsfristen in Italien für Verkehrsdelikte beginnen ab dem Tatzeitpunkt. Betroffene sollten diesen also heranziehen, um zu prüfen, ob der entsprechende Bescheid rechtzeitig bei Ihnen eingegangen ist. Es kann durchaus sein, dass die Behörden sich an dem Zeitpunkt orientieren, an dem die Identität des Betroffenen festgestellt wurde. Das muss nicht immer zwangsläufig auch der Tatzeitpunkt sein. Ein Strafzettel aus Italien unterliegt der Verjährung auch dann, wenn die Behörden den Bescheid zu spät versenden.
Ist dies der Fall, haben Betroffene immer die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aus Italien einzulegen. Die Verjährung ist dann die Begründung für diesen. Im Zweifel sollte hier ein Anwalt hinzugezogen werden.
Wurde der Bescheid über das Bußgeld aus Italien vor der Verfolgungsverjährung zugestellt, kann das Bußgeld bis zum Einsetzen der Vollstreckungsverjährung nach 5 Jahren innerhalb von Italien und unter Umständen auch in Deutschland eingetrieben werden. Fahren Sie also bei einem offenen Bußgeld nach zwei Jahren wieder in den Urlaub an die Amalfiküste, kann die Zahlung des Bußgeldes auf Sie zukommen.
Gilt die Verjährung für einen Strafzettel nur in Italien?
Aufgrund des EU-Rahmenbeschlusses zur Geldsanktionenvollstreckung (RBGeld) können Bußgelder aus dem Ausland ab 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Das bedeutet auch, dass für einen Strafzettel aus Italien die Verjährung in Deutschland ebenso gültig ist.
FAQ: Verjährung von einem Strafzettel aus Italien
Bei Fahrern, die ihren Wohnsitz außerhalb von Italien haben, kommt es normalerweise nach 360 Tagen zur Verjährung von einem italienischen Strafzettel.
Normalerweise startet die Verjährungsfrist an dem Tag, an dem die jeweilige Ordnungswidrigkeit im italienischen Verkehr begangen wurde.
In der Regel stehen den italienischen Behörden insgesamt fünf Jahre zur Verfügung, um ein in Italien verhängtes Bußgeld in Deutschland einzutreiben.
Hallo,
Fact ist,es zählt das Stempeldatum der Italienische Post bzw wann die örtliche Behörde in Italien den Bescheid aufgegeben hat.
Hab mir eben beim ADAC Rechtshilfe geholt und zusätzlich mit der deutschen Busgeldstelle telefoniert.
Bin am 06.08.21 geblitzt worden(also vor 600 Tagen)und hab am 29.03.23 den Bescheid bekommen.
Der Brief aus Italien ging am 23.06.22 bei der deutschen Bussgeldstelle ein.Also muss die Italienische Behörde ihre 360Tage eingehalten haben.
Die Frist wird ausgesetzt wenn das Schreiben bei der deutschen Behörde eintrifft.Irgendein abkommen blablabla..In meinem Fall 23.06.22 also innerhalb der 360 Tage…
Dies wurde mir vom Anwalt und der Behörde bestätigt.
Also brav zahlen und den Zettel mit der Führerscheinkommunikation unbedingt auch noch per Einschreiben innerhalb der 60 Tage-Frist samt Kopien versenden. Sonst kommt nochmal post.
LG Grüsse
ps:
-08.21 geblitzt.
-seit 06.22 bei der Bussgeldstelle.
-03.23 Post von Busgeldstelle bekommen.
Jeden Tag Körbe voll von Bussgeldern die noch nicht abgearbeitet sind.Da kommen noch einige Briefchen.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen Licht ins Dunkel bringen.
Dies ist nur meine Recherche und keine Rechtsverbindliche Hilfe.
Sie schreiben: Ist der Tatvorwurf beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien, kann eine Verjährung auch schon eingetreten sein, wenn der Bescheid erst 369 Tage nach der Tat beim Betroffenen eingeht. Das führt in die Irre. Nach der italienischen Straßenverkehrsordnung 201 Abs. 1 Satz 4 ist der Ausländer 360 nach der „accartamento“ ( Feststellung, Ermittlung) zu benachrichtigen. Demnach ist wohl meist nicht der Tatzeitpunkt ausschlaggebend, sondern nur dann, wenn der Sünder gleich erwischt wurde.
Ich habe letzte Woche (September 2020) eine Aufforderung von einem Inkassobüro in Italien erhalten, mit dem Vorwurf im Mai 2017 einen Fahrspur benutzt zu haben, welche für andere Fahrzeuge reserviert ist. Im Anhang befindet sich auch eine Kopie vom „Vorhaltungsprotokoll“ datiert mit Janur 2018. Dieses habe ich allerdings nie erhalten. Nun soll ich, da ich auf den (nicht erhaltenen Bescheid) von 2018 nicht reagiert habe, 250€ bezahlen.
Mir ist nicht bewusst, dass ich mich falsch Verhalten habe, allerdings kann es auch sein das ich ein Schild übersehen habe. Wobei wir zu viert unterwegs waren und abwechselnd gefahren sind und es nicht mehr nachvollzogen werden kann er zu dem Zeitpunkt gefahren ist.
Wie soll ich mich verhalten?
Ich würde es ja noch einsehen die ursprüngliche Strafe zuzahlen, aber nicht die Gebühren.
Im Mai 2016 angeblich Parkverstoß, 2017 Schreiben von Regierungspresidium Gießen Schreiben bekommen, ohne Auskünfte aber!. Bußgeld 102 Euro sollte bezahlt werden. Aber 3 Protokols für den selben Verstoß. 1 Habe ich bezahlt, ich konnte das nicht richtig verstehen, jetzt kommt von dieser Inkasso-Firma in Köln , März 2020, daß ich 2-mal 411,04 Euro bezahlen soll.Ist Vollstreckung in Deutschland möglich?
Wie ich gerade vom ADAC erfahren habe, kann das Inkassounternehmen nicht in Deutschland für Italien vollstrecken. Es versucht einen nur einzuschüchtern!?!?
Nur schreiben von deutschen Behörden sollte man folgen,
aber da diese Geld dann auch beim deutschen Staat bleibt machen dass die Italiener nicht ;-)
Hallo
Ich habe bis heute keine Anhörug oder ein Bussgeld bescheit oder noch eine Mahnung
von der Behörte bekommen
auf einmal kommt eine Zahlungsaufforderung von einem inkoso Bühro aus Köln
über 700.00€ zu bezahlen
Die Überschreitung wahr im August 2016
und jetzt auf einmal 2019 will Inkosso über 700.00€
die zeit ist doch schon lange vorbei
was kann mann dagegen machen
MFG Noby
Hallo,
Auch bei mir hat es das Kölner Inkassobüro versucht. Zustellung Okt. 2018, Tatvorwurf Juli 2016. Nach Rücksprache mit einer ADAC Juristin (super Service) habe ich gar nicht reagiert. Nach zweiter und dritter Mahnung schrieben sie, dass sie es an die Polizia zurückgeben und dass diese dann den offiziellen Amtsweg über das Außenministerium einschlagen „kann“.
Jetzt frage ich mich nur, ob mir Ärger droht, wenn ich im Sommer für 2 Tage nach Südtirol fahre. Ich werde wohl ein neues Nummernschild an das Motorrad schrauben. Das ist billiger als wenn die mein Motorrad beschlagnahmen.
Gruß Klaus