Straßenbahn überholen: Welche Regeln gelten beim Vorbeifahren?

Bußgeldkatalog: Straßenbahn falsch überholen

Die folgende Tabelle zeigt, welche Bußgelder der Bußgeldkatalog vorsieht, wenn Sie eine Straßenbahn falsch überholen oder an einer haltenden Tram falsch vorbeifahren.

TatbestandBußgeldPunkte
Straßenbahn vorschriftswidrig links überholt35 EUR
an haltender Straßenbahn mit ein- und aussteigenden Fahrgästen rechts nicht mit ausreichendem Abstand vorbeigefahren mit Behinderung von Fahrgästen60 EUR1
- mit Gefährdung von Fahrgästen70 EUR1
an haltender Straßenbahn mit ein- und aussteigenden Fahrgästen rechts trotz Wartepflicht vorbeigefahren mit Behinderung von Fahrgästen60 EUR1
- mit Gefährdung von Fahrgästen70 EUR1
an haltender Straßenbahn mit ein- und aussteigenden Fahrgästen rechts nicht in Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren15 EUR
- mit Behinderung von Fahrgästen60 EUR1
- mit Gefährdung von Fahrgästen70 EUR1

Im Übrigen: Überschreiten Sie die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit, wenn Sie rechts an einer haltenden Straßenbahn vorbeifahren, kann Ihnen zudem auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt werden. Welche Sanktionen bei einem Tempoverstoß innerorts drohen können, zeigt die folgende Tabelle:

Geschwin­digkeits­übeschrei­tung innerortsBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
bis 10 km/h15 EUReher nicht
11 bis 15 km/h25 EUReher nicht
16 bis 20 km/h35 EURHier prüfen **
21 bis 25 km/h80 EUR1Hier prüfen **
26 bis 30 km/h100 EUR1(1 Monat)*Hier prüfen **
31 bis 40 km/h160 EUR21 MonatHier prüfen **
41 bis 50 km/h200 EUR21 MonatHier prüfen **
51 bis 60 km/h280 EUR22 MonateHier prüfen **
61 bis 70 km/h480 EUR23 MonateHier prüfen **
über 70 km/h680 EUR23 MonateHier prüfen **
*Normalerweise wird nur dann ein Fahrverbot angeordnet, wenn Sie sich zweimal innerhalb eines Jahres einen Tempoverstoß von 26 km/h oder mehr geleistet haben.
Welche Konsequenzen Tempoverstöße innerorts seit dem 09.11.2021 nach sich ziehen, erfahren Sie hier.

FAQ: Straßenbahn überholen

Auf welcher Seite darf man eine Straßenbahn überholen?

Entgegen dem normalerweise geltenden Rechtsüberholverbot dürfen Sie Schienenfahrzeuge stets nur rechts überholen (vgl. § 5 Abs. 7 Satz 2 StVO). Mehr zu den Gründen erfahren Sie hier.

Wann darf man Schienenfahrzeuge ausnahmsweise links überholen?

In genau zwei Fällen dürfen Sie eine Straßenbahn ausnahmsweise links überholen: a) Die Schienen liegen zu weit am rechten Fahrbahnrand (Gegenverkehr darf nicht gefährdet werden), b) Es handelt sich um eine Einbahnstraße.

Wie darf man eine haltende Straßenbahn überholen?

An öffentlichen Verkehrsmitteln, die an einer Haltestelle stehen, dürfen Sie nur unter besonderer Rücksichtnahme vorbeifahren. Welche Regeln für den nachfolgenden Verkehr – und Gegenverkehr – gelten, wenn dieser an einer haltenden Straßenbahn vorbeifahren will, erfahren Sie hier.

Welche Regeln gelten beim Überholen von Straßenbahnen?

Auf welcher Seite ist die Straßenbahn zu überholen?
Auf welcher Seite ist die Straßenbahn zu überholen?

Im Straßenverkehr gilt gewöhnlich ein Rechtsüberholverbot. In den meisten Situationen dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen andere Verkehrsteilnehmer also nur links überholen. Diese Grundregel findet sich in § 5 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel.

Eine besondere Ausnahme betrifft Straßenbahnen. Und diese hat vor allem mit den bauartlichen Gegebenheiten zu tun, denn: Die Schienen, auf denen Straßenbahnen fahren, sind in der Regel in der Mitte der Fahrbahn verlegt. Aus diesem Grund bestimmt § 5 Absatz 7 Satz 2 StVO für das Überholen von Straßenbahnen auch eine abweichende Regelung:

 „Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen.“

Der Grund dafür: Würden Sie eine mittig fahrende Straßenbahn links überholen, gerieten Sie in aller Regel während des Überholvorgangs auf die Gegenfahrbahn. Da Straßenbahnen zudem sehr lang sind (bis zu 75 Meter), ergäbe sich daraus ein sehr hohes Gefährdungspotential. Sie könnten bei entgegenkommenden Fahrzeugen nämlich nicht zeitnah wieder in Ihre Spur einscheren. Durch das unkalkulierbare Risiko ist es daher grundsätzlich verboten, eine Straßenbahn links zu überholen. Aber das gilt nicht in jedem Fall!

Wann dürfen Sie eine Straßenbahn ausnahmsweise links überholen?

Wann dürfen Sie eine Straßenbahn rechts oder links überholen?
Wann dürfen Sie eine Straßenbahn rechts oder links überholen?

§ 5 Abs. 7 StVO nennt genau zwei Ausnahmen, die es Ihnen gestatten, eine Straßenbahn ausnahmsweise links zu überholen:

  1. Die Schienen sind zu weit rechts verlegt, sodass ein Überholen auf der rechten Seite nicht möglich ist. (Aber auch hier darf der Gegenverkehr nicht gefährdet werden!)
  2. Es handelt sich um eine Einbahnstraße.

Ist keine der obigen Bedingungen erfüllt, ist das Linksüberholen hingegen auch dann nicht gestattet, wenn die rechte Seite etwa durch parkende Fahrzeuge blockiert ist. In diesem Fall müssen Sie warten, bis sich im weiteren Streckenverlauf die Möglichkeit ergibt, rechts an der Straßenbahn vorbeizufahren.

Auch eine an einer Station haltende Straßenbahn links zu überholen, ist nicht erlaubt. Können Sie an dieser nicht rechts vorbeifahren, weil Fahrgäste ein- und aussteigen, müssen Sie warten. Doch gerade an Haltestellen sind weitere Regeln zu beachten:

Regeln beim Vorbeifahren an einer haltenden Straßenbahn

  • Steht eine Straßenbahn an einer gekennzeichneten Haltestelle, dürfen Sie nur vorsichtig an dieser vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr.
  • Bei ein- und aussteigenden Fahrgästen gilt: Sie dürfen an der Straßenbahn rechts nur in Schrittgeschwindigkeit und mit ausreichendem Abstand vorbeifahren.

Aber Achtung! Wenn Sie an einer haltenden Straßenbahn vorbeifahren wollen, dürfen Sie keine Fahrgäste behindern oder gefährden. Können Sie das nicht ausschließen, besteht eine Wartepflicht, bis der Weg frei ist. Wenn Sie eine stehende Straßenbahn falsch überholen, kann eine Strafe im Einzelfall drohen, wenn Sie dabei durch rücksichtsloses Verhalten zum Beispiel Fahrgäste verletzt haben (z. B. fahrlässige Körperverletzung).

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Über den Autor

Jana - Redakteurin
Jana O.

Nach ihrem Studium der Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Uni Greifswald fand Jana ihren Weg in die Online-Redaktion von bussgeld-info.de. Seit 2015 unterstützt sie uns beim Verfassen von verbraucherfreundlichen Texten zu verschiedensten Rechtsfragen im Bereich Verkehrsrecht.

Bildnachweise

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