Autofahrer, die viel im europäischen Ausland unterwegs sind, kennen das: Sobald das Kfz über die Grenze rollt, muss das Tagfahrlicht eingeschaltet werden. In einigen Ländern ist es nämlich Pflicht, auch tagsüber mit Licht zu fahren.
In Deutschland betrifft das Tagfahrlicht bislang nur Motorrad-Fahrer. Eine allgemeine Pflicht besteht nicht. Trotzdem muss seit 2011 serienmäßig in jedem seither produzierten Auto ein Tagfahrlicht verbaut sein. Wer oft in ein tagfahrlichtpflichtiges Land reist, kann sich auch überlegen, sein Auto nachzurüsten, sollte dies schon älter sein und noch nicht über eine Tagfahrleuchte verfügen.
In welchen Ländern herrscht Tagfahrlichtpflicht und wie hoch sind die Bußgelder bei Missachtung dieser Vorschrift? Finden Sie in diesem Ratgeber außerdem heraus, welche Vorschriften bei der Beleuchtung gelten, wenn Sie nachträglich ein Tagfahrlicht einbauen möchten.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Tagfahrlicht und welche Arten gibt es?
Das Tagfahrlicht soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Zahl der Unfälle reduzieren. Allgemein bezeichnet Tagfahrlicht das Fahren mit Licht tagsüber. Für gewöhnlich kommen die Scheinwerfer eines Autos nur nachts, in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter zum Einsatz.
Weil in vielen europäischen Ländern eine Tagfahrlichtpflicht besteht, wird bereits bei der Autoherstellung ein entsprechender Schaltplan mit dem Tagfahrlicht verbaut.
Wer über keine Tagfahrleuchte verfügt, kann meistens auf das Abblendlicht zurückgreifen. Dies hat jedoch einen höheren Energiebedarf und wirkt sich negativ auf den Spritverbrauch aus.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich mithilfe von Licht sichtbar zu machen:
- LED-Tagfahrlicht (rund oder flexibel)
- Abblendlicht (manuell oder automatisch)
- Nebelscheinwerfer mit Tagfahrlicht
- Begrenzungsleuchten (Standlicht)
- gedimmtes Fernlicht
Tagsüber sollten aber nur das Abblendlicht oder die Tagfahrleuchte benutzt werden.
Ist Tagfahrlicht Pflicht in Deutschland?
Das Tagfahrlicht ist in Deutschland durchaus Pflicht, aber nur für Motorräder, bzw. einspurige Zweiräder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h oder über 50 ccm Hubraum. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 17 Abs. 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO):
Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.
Für PKW und LKW gibt es eine solche Vorschrift noch nicht. Die Meinungen zum Tagfahrlicht gehen in Deutschland weit auseinander. Während die einen beteuern, das Tagfahrlicht erhöhe die Verkehrssicherheit, äußern die anderen Bedenken, was der Dauerbetrieb der Fahrzeugbeleuchtung für den Verbrauch und damit den Schadstoffausstoß bedeuten könnte.
Empfohlen wird es aber trotzdem. Mancherorts wird die Empfehlung sogar durch Plakate und Schilder ausgedrückt. Um eine verbindliche Verkehrsvorschrift handelt es sich aber nicht.
Trotzdem gilt gemäß § 17 Abs. 1 der StVO:
Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
Standlicht oder Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht
Nebelscheinwerfer dürfen laut StVO nur eingeschaltet werden, wenn eine Notwendigkeit besteht. Also z. B. bei starkem Nebel. Deshalb sind Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nicht erlaubt.
Wie ist das beim Standlicht? Als Tagfahrlicht darf schließlich auch das Abblendlicht genutzt werden, warum nicht auch das Standlicht? In § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO heißt es ausdrücklich:
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
Das bezieht sich aber in erster Linie auf Situationen, in denen Lichtpflicht besteht (z. B. in der Dämmerung, im Tunnel etc.). Weil in Deutschland das Licht tagsüber in der Regel nicht erforderlich ist, kann das Standlicht als Tagfahrlicht genutzt werden. Beachten Sie jedoch, dass in anderen Ländern nur das Abblendlicht oder spezielle Tagfahrleuchten zulässig sein.
Standlicht und Tagfahrlicht dürfen allerdings nicht gleichzeitig leuchten, sie müssen unabhängig voneinander ein- und ausschaltbar sein, wie es die ECE-Norm 48 vorschreibt.
Video: Wann dürfen Sie welchen Kfz-Scheinwerfer einschalten?
Tagfahrlicht nachträglich einbauen
Es ist möglich, Ihr Kfz nachträglich mit einem LED-Tagfahrlicht auszustatten. Beim Nachrüsten müssen aber einige Regeln beachtet werden. Es ist ratsam, nur einen Fachmann das Tagfahrlicht anschließen zu lassen, da vielen Einbausystemen komplizierte Schaltpläne zugrunde liegen.
Idealerweise wird das Licht nämlich so angeschlossen, dass es sich bereits beim Zünden des Motors automatisch einschaltet.
Vor allem aber sollte darauf geachtet werden, dass die Hauptscheinwerfer durch die Einbausätze nicht gedimmt werden. Bereits beim Kauf kann dieser Fehler vermieden werden, indem nur ein Tagfahrlicht-Modul mit E-Prüfzeichen gekauft wird.
Es gibt universale Bausätze und fahrzeugtypspezifische Tagfahrlicht-Module. Üblicherweise werden diese in die Stoßfänger integriert oder in den Kühlergrill oder unterhalb der Scheinwerfer platziert.
LED-Tagfahrlicht beim Motorrad nachrüsten
Für Motorräder gibt es sogar in Deutschland eine Tagfahrlichtpflicht. Seit 2013 darf beim Motorrad auch das Tagfahrlicht – also eine LED-Leuchte – statt des Abblendlichts genutzt werden.
Unter Beachtung der Vorschriften darf das Tagfahrlicht nachträglich am Motorrad montiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Einbausatz der europäischen Richtlinie (ECE-R 87) entspricht bzw. das entsprechende Prüfzeichen trägt.
Das Tagfahrlicht darf das normale Abblendlicht nicht in irgendeiner Weise dimmen oder verdunkeln. Die Leuchte muss so verbaut werden, dass sie sich automatisch beim Zünden des Motors einschaltet und andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.
Die optimale Höhe liegt bei mindestens 250 mm und maximal 1.500 mm (gemeint ist der Abstand zur Fahrbahn). Die Tagfahrleuchten dürfen auch so gedimmt werden, dass sie als Begrenzungsleuchten (Standlicht) fungieren können. In diesem Fall muss aber Folgendes beachtet werden:
- Das Tagfahrlicht (mit gleichzeitiger Standlicht-Funktion) muss die Genehmigung nach ECE-R 7 und ECE-R 50 (Prüfzeichen für Begrenzungsleuchten) verfügen.
- Maximal zwei Begrenzungsleuchten sind zulässig, weitere müssen gegebenenfalls entfernt oder abgeklemmt werden.
- Der Mindestabstand zur Fahrbahn muss 350 mm betragen.
- Ein Tagfahrlicht mit Begrenzungsleuchten-Funktion muss außerdem einen Sichtwinkel haben von: 45° nach innen, 80° nach außen, 15° nach oben und unten (5° nach unten, wenn die Anbauhöhe weniger als 75 cm beträgt).
Tagfahrlicht beim Auto-Nachrüsten: Welche Vorschriften sind zu beachten?
Das nachträglich verbaute Tagfahrlicht muss folgende Vorschriften erfüllen:
- Die Lichter dürfen nicht niedriger angebracht werden als 250 mm über der Fahrbahn.
- Die maximale Höhe des Tagfahrlichts beträgt 1.500 mm über der Fahrbahn.
- Zwischen dem eingebauten Tagfahrlicht und dem Seitenrand des Kfz dürfen maximal 400 mm liegen.
- Der Mindestabstand zwischen den Leuchten muss 600 mm betragen. Ist das Kfz jedoch schmaler als 1.300 mm, beträgt der Mindestabstand 400 mm.
Jede Änderung am Kfz muss vom TÜV oder ähnlichen Prüfanstalten abgenommen und durch eine Änderungsabnahmebescheinigung (nach § 19 Abs. 3 Straßenverkehrszulassungsordnung) bestätigt werden.
In diesen Ländern müssen Sie mit Tagfahrlicht fahren
Land | Einschränkung* | Bußgeld bei Missachtung** |
---|---|---|
Andorra | 30 | |
Bosnien-Herzegovina | 15 | |
Bulgarien | 25 | |
Dänemark | 67 | |
Estland | 190 | |
Finnland | 50 | |
Island | 35 | |
Italien | Außerorts (inkl. Autobahn), für Motorradfahrer auch innerorts | 41 |
Kroatien | Winter (letzter Sonntag im Oktober bis letzter Sonntag im März), für Motorradfahrer ganzjährig. | 40 |
Lettland | 7 | |
Litauen | 15 | |
Mazedonien | 35 | |
Moldawien | Winter (November bis März) | 10 |
Montenegro | 30 | |
Norwegen | 160 | |
Polen | 60 | |
Portugal | 60 | |
Rumänien | Außerorts (inkl. Autobahn), für Motorradfahrer auch innerorts | 20 |
Russland | Außerorts (inkl. Autobahn), für Motorradfahrer auch innerorts | 200 |
Schweden | 45 | |
Schweiz | 37 | |
Serbien | 30 | |
Slowakei | 20-60 | |
Slowenien | 40 | |
Tschechien | 75 | |
Ungarn | Außerorts (inkl. Autobahn) | 30 |
* Wenn keine Einschränkungen vermerkt sind, gilt das Tagfahrlicht ganzjährig auf allen Straßen und für alle Kfz.
** Beträge sind in Euro angegeben, Abweichungen sind je nach Währung und Wechselkurs möglich.
Die obige Tabelle bezieht sich auf die Lichtpflicht für Autos. Neben Deutschland ist in folgenden Ländern das Tagfahrlicht nur für Motorradfahrer Pflicht:
- Belgien
- Frankreich
- Griechenland
- Luxemburg
- Monaco
- Österreich
- Spanien
- Weißrussland
- Zypern
Bußgelder für Fahren ohne Tagfahrlicht
Jährlich trifft es zahlreiche deutsche Urlauber auf dem Weg in den Süden: Wer kein automatisches Tagfahrlicht hat und das Einschalten des Abblendlichts nach der Grenze versäumt, handelt sich unter Umständen ein Bußgeld ein.
Weil sich die Bußgeldkataloge der einzelnen Länder stark unterscheiden, können auch die Kosten variieren. Fakt ist jedoch, dass Betroffene aufgrund eines Vollstreckungsabkommens in der EU, auch ein Bußgeld aus dem Ausland bezahlen müssen. Nur noch wenige europäische Länder gehören nicht zu dem Vollstreckungsabkommen.
Wie hoch die Bußgelder für den Verstoß gegen die Tagfahrlichtpflicht im Ausland sind, können Sie obiger Tabelle entnehmen.
Wie sinnvoll ist das Tagfahrlicht?
Das Tagfahrlicht soll die Verkehrssicherheit erhöhen. Bei schlechten Lichtverhältnissen, in schattigen Waldstücken oder Alleen dient das zusätzliche Licht der besseren Sichtbarkeit. Fußgänger und Fahrradfahrer nehmen ein herannahendes Kfz auch bei trüben Lichtverhältnissen schneller wahr.
Empfohlen wird das Tagfahrlicht deshalb auch in vielen Ländern, die es noch nicht zur Pflicht gemacht haben. Wie kommt es also, dass Deutschland noch keine entsprechende Vorschrift in die Wege geleitet hat?
Während es in einigen Ländern, besonders den nordischen, durchaus Sinn macht, die Sichtbarkeit durch das Tagfahrlicht zu erhöhen, ist die Wirkung auf die Verkehrssicherheit in anderen Ländern noch keineswegs erwiesen.
Hinzu kommen einige Nachteile, denn wer in Ermangelung eines speziellen Tagfahrlichts mit Abblendlicht fährt, hat nachweislich einen höheren Spritverbrauch.
Mehr Leistungsbedarf, höherer Energie- und Spritverbrauch
Ungefähr 200 Watt benötigt die Beleuchtungsanlage zusätzlich. Das sind durchschnittlich etwa 0,2 l/100 km (bei einem PKW mit Ottomotor) mehr. Nicht zu unterschätzen ist die schnellere Abnutzung der Leuchtmittel, wenn diese Tag und Nacht in Betrieb genommen werden.
Spezielle Tagfahrleuchten auf LED-Basis haben im Gegensatz dazu einen geringeren Energiebedarf bei gleichzeitig längerer Lebensdauer. Sie leben rund 30 Mal länger als normale H7-Glühlampen. Aufgrund einer entsprechenden Richtlinie der EU-Kommission wird so ein Tagfahrlicht inzwischen serienmäßig verbaut.
Weniger Verbrauch bedeutet auch weniger Schadstoffausstoß, weshalb die LED-Leuchten als umweltfreundlicher gelten. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gestaltet sich der Verbrauch je nach Motor wie folgt:
Mehrverbrauch l/100 km | Otto-Motor | Diesel-Motor | LKW-Diesel |
---|---|---|---|
Abblendlicht | 0,207 | 0,142 | 0,241 |
Tagfahrleuchten (Glühlampen) | 0,052 | 0,036 | 0,036 |
Tagfahrleuchten (LED) | 0,021 | 0,014 | 0,014 |
Ist das Tagfahrlicht ein Nachteil für Fußgänger?
Den Hochrechnungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zufolge könnte sich das Tagfahrlicht positiv auf die Unfallstatistiken auswirken. Ein Vergleich mit Österreich ließ in den Medien allerdings berechtigte Zweifel aufkommen.
Österreich führte das Tagfahrlicht 2005 ein und hatte tatsächlich einen Rückgang der Unfallzahlen zu verzeichnen. In Deutschland waren diese allerdings auch ohne Tagfahrlicht zurückgegangen. Bei genauerem Hinsehen stellte sich heraus: Während die Zahl der Unfälle insgesamt sank, stieg die Zahl der getöteten Fußgänger in Österreich.
Verkehrsexperten vermuten: Zwar macht das Tagfahrlicht die Autos sichtbarer, schwächere Verkehrsteilnehmer (Fahrradfahrer und Fußgänger) drohen in dem „Lichtmeer“ jedoch zunehmend unterzugehen.
Österreich schaffte die Tagfahrlichtpflicht 2008 wieder ab.
FAQ: Tagfahrlicht
Nein. Tagfahrlicht leuchtet grundsätzlich nur nach vorne.
Nein. Da es mit der Zündung gekoppelt wird, aktiviert es sich automatisch, wenn Sie das Fahrzeug starten. Eine Kontrollleuchte ist aus diesem Grund nicht nötig.
Tagfahrleuchten sollten Sie bestenfalls von einem Fachmann einbauen lassen. Worauf Sie grundsätzlich achten müssen, wenn Sie Tagfahrlicht bei Ihrem Auto nachrüsten wollen, erfahren Sie hier.
Hallo, ich bin der selben Meinung wie Hr. Reichert mit dem Tagfahrlicht.
Nicht nur bei Nebel sondern auch bei Regen, vor allem auf der Autobahn.
Sowieso jetzt, auch in den kommenden Wintermonaten.
MfG G.Otterbach
Das Tagfahrlicht sollte automatisch auch die Rückleuchten einschalten. Ich war an einem nebligenTag auf der Autobahn. Die hinteren Fahrzeuge und die Überholer waren klar mit Licht zu sehen. Vorausfahrende Fahrzeuge waren meist ohne eingeschaltetes Rücklicht. Ich dachte das kann doch nicht war sein. Aber die meisten Autos schalten Tagfahrlicht automatisch ein und der Fahrer denkt es sei alles in Ordnung. Es bsteht aber eine erhöhte Gefahr von Auffahrunfällen.
Ich finde es sind technische Korrekturen und Korrekturen der vorschriften nötig.
MfG
J. Reichert, Bad Wurzach
Wie muss man sich denn verhalten, wenn das Fahrzeug kein Taglicht hat und das Abblendlicht auf der Fahrt kaputt geht?