Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer: Wann darf welches eingeschaltet werden?

Bußgeldtabelle: Missbräuchliche Nutzung der Nebelscheinwerfer

VerstoßBußgeld
Missbräuchlicher Einsatz der Nebelscheinwerfer20 Euro
... mit Gefährdung25 Euro
... mit Unfall35 Euro
Einsatz der Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung, sodass eine Sichtweite von mind. 50 m gegeben war20 Euro
... mit Gefährdung25 Euro
... mit Unfall35 Euro

Wann dürfen Sie das Tagfahrlicht oder die Nebelscheinwerfer einschalten?
Wann dürfen Sie das Tagfahrlicht oder die Nebelscheinwerfer einschalten?

Jeder Autofahrer weiß um die Wichtigkeit der richtigen Kfz-Beleuchtung. Sie erlaubt es, Hindernisse und andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig zu bemerken und selber von anderen Personen gesehen zu werden. Doch welches Licht tatsächlich als „das Richtige“ gilt, kann ganz schön für Verwirrung sorgen, denn Kraftfahrzeuge verfügen in der Regel über mehr als nur eine Art von Scheinwerfer.

Unter anderem kommt immer wieder die Frage auf, ob anstelle vom Tagfahrlicht auch der Nebelscheinwerfer zum Einsatz kommen darf. Oder ob Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer kombiniert eingesetzt werden können. Die Antworten darauf und weitere hilfreiche Informationen finden Sie in diesem Ratgeber.

Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer: Was ist eigentlich der Unterschied?

Zunächst soll geklärt werden, worin sich Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer voneinander unterscheiden.

Das Tagfahrlicht dient dazu, die Sichtbarkeit eines Kraftfahrzeugs tagsüber zu verbessern. Es kann entweder mittels einer speziellen LED-Tagfahrleuchte zum Einsatz kommen oder über eine Fahrlichtschaltung, welche die Lichtstärke des Hauptscheinwerfers verringert. Anders als in vielen anderen Ländern Europas sind Auto- oder Lkw-Fahrer in Deutschland nicht dazu verpflichtet, mit Tagfahrlicht zu fahren. Es besteht lediglich eine Empfehlung. Motorradfahrer hingegen müssen tagsüber mit Licht unterwegs sein. Dabei muss es sich nicht zwangsweise um ein Tagfahrlicht handeln. Stattdessen darf auch das Abblendlicht benutzt werden.

Im Gegensatz zum Tagfahrlicht dürfen Nebelscheinwerfer nur bei schlechter Sicht genutzt werden.
Im Gegensatz zum Tagfahrlicht dürfen Nebelscheinwerfer nur bei schlechter Sicht genutzt werden.

Nebelscheinwerfer wiederum sind separate, tief am Fahrzeug angebrachte Scheinwerfer. Sie strahlen kräftiger und breiter als das Abblendlicht und leuchten die gesamte Fahrbahnbreite aus. Anders als der Name vermuten lässt, sollten sie nicht nur bei Nebel eingeschaltet werden, sondern auch bei anderen Sichtbehinderungen wie Schnee, Regen oder auch Staub.

Die Nebelscheinwerfer sind so konstruiert, dass das Licht nicht vom Nebel oder Schnee reflektiert und der Autofahrer dadurch geblendet wird, wie es z. B. beim Einsatz des Fernlichts der Fall wäre.

Auch Nebelscheinwerfer sind nicht obligatorisch, da sie bislang nicht standardmäßig in Fahrzeugen verbaut werden. Es droht also grundsätzlich keine Strafe, wenn Sie trotz Nebel oder Schnee keine Nebelscheinwerfer einschalten. Sollten Sie diese hingegen missbräuchlich benutzen, müssen Sie wiederum mit einem Bußgeld rechnen.

Statt Tagfahrlicht den Nebelscheinwerfer nutzen: Erlaubt oder nicht?

Solange Sie mit Ihrem Auto in Deutschland unterwegs sind, müssen Sie sich eigentlich keine Gedanken darüber machen, ob Sie anstelle vom LED-Tagfahrlicht den Nebelscheinwerfer nutzen dürfen. Denn wie bereits erwähnt, ist es hierzulande nicht obligatorisch, mit Tagfahrlicht zu fahren.

Wie sieht es aber aus, wenn Sie z. B. nach Italien, Polen oder in die Schweiz fahren, wo diese Verpflichtung besteht? Oder wenn Sie freiwillig mit eingeschaltetem Licht fahren möchten, um auch tagsüber gut gesehen zu werden?

Inzwischen werden innerhalb der EU fast nur noch Fahrzeuge zugelassen, in denen bereits ein Tagfahrlicht eingebaut ist. Sollte dieses jedoch einmal nicht einsatzbereit sein oder fahren Sie ein älteres Fahrzeug, kommen Sie vielleicht auf den Gedanken, als Tagfahrlicht einfach die Nebelscheinwerfer zu nutzen. Doch dies ist nicht erlaubt!

Gebrauchen Sie den Nebelscheinwerfer missbräuchlich, droht ein Bußgeld. Beim Tagfahrlicht ist dies nicht der Fall.
Gebrauchen Sie den Nebelscheinwerfer missbräuchlich, droht ein Bußgeld. Beim Tagfahrlicht ist dies nicht der Fall.

Der § 17 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt nämlich ausdrücklich vor, wann Sie den Nebelscheinwerfer einschalten dürfen:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. […] Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Benutzen Sie den Nebelscheinwerfer in irgendeiner anderen Situation, z. B. als Tagfahrlicht, ist dies ein Verstoß gegen die StVO. Werden Sie dabei erwischt, droht ein Bußgeld.

Video: Wann dürfen Sie welchen Kfz-Scheinwerfer einschalten?

Erfahren Sie hier, wann Sie welche Beleuchtungsart nutzen müssen bzw. dürfen!
Erfahren Sie hier, wann Sie welche Beleuchtungsart nutzen müssen bzw. dürfen!

Und wie ist es mit Tagfahrlicht statt Nebelscheinwerfer?

Die Nebelscheinwerfer dürfen also nicht als Tagfahrlicht benutzt werden. Aber ist der umgekehrte Fall erlaubt? Es mag in Deutschland nicht vorgeschrieben sein, das Tagfahrlicht einzuschalten, es ist aber auch nicht verboten. Sie können es demnach permanent eingeschaltet lassen. Daher ist es prinzipiell erlaubt, das Tagfahrlicht auch als Nebelscheinwerfer zu verwenden.

Es ist allerdings nicht sehr sinnvoll. Denn das Tagfahrlicht hat nur eine sehr geringe Leuchtkraft, da sein einziger Zweck es ist, das Fahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen. Es strahlt zu schwach, um die Fahrbahn vor Ihnen ausreichend auszuleuchten, und ist deshalb bei einer eingeschränkten Sicht z. B. durch Nebel eher nutzlos.

Darf der Nebelscheinwerfer mit dem LED-Tagfahrlicht gemeinsam genutzt werden?

Und wie ist die gleichzeitige Nutzung beider Beleuchtungssysteme geregelt? Darf das Tagfahrlicht mit dem Nebelscheinwerfer zusammen eingeschaltet werden?

Die StVO schweigt sich zu diesem Thema aus, doch die geltenden Vorschriften lassen sich leicht aus den bereits genannten Regelungen ableiten:

  1. Das Tagfahrlicht darf jederzeit genutzt werden.
  2. Die Nebelscheinwerfer dürfen Sie ausschließlich bei schlechten Sichtverhältnissen einschalten.

Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Sie Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer gleichzeitig benutzen dürfen, sofern die Sichtverhältnisse den Einsatz der Nebelscheinwerfer gestatten.

Tagfahrlicht in Nebelscheinwerfer einbauen

Möchten Sie in Ihren Nebelscheinwerfer ein Tagfahrlicht einbauen, sollten Sie sicherstellen, dass die zulässig ist.
Möchten Sie in Ihren Nebelscheinwerfer ein Tagfahrlicht einbauen, sollten Sie sicherstellen, dass die zulässig ist.

Ältere Fahrzeugmodelle verfügen noch nicht serienmäßig über Tagfahrleuchten, weshalb einige Autobesitzer diese nachträglich installieren möchten. Gehören Sie auch dazu, sollten Sie sichergehen, dass die von Ihnen ausgewählten Tagfahrleuchten der ECE-Regelung Nr. 87 entsprechen, was Sie am entsprechenden Prüfsiegel erkennen. Denn nur solche Leuchten sind in Deutschland zulässig und dürfen von Ihnen in Ihr Fahrzeug eingebaut werden.

Der dafür vorgesehene Platz in der Frontschürze ist jedoch häufig bereits durch die Nebelscheinwerfer belegt. Ob Sie das Tagfahrlicht in die Nebelscheinwerfer einbauen dürfen, entscheidet wie bei jedem Tuning die jeweilige Bauartgenehmigung. Bei Neuwagen ist dies üblicherweise nicht gestattet.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob die von Ihnen geplante Nachrüstung erlaubt ist, wenden Sie sich am besten an den TÜV und fragen dort nach. Vermeiden Sie es unbedingt, eine unzulässige Änderung Ihrer Beleuchtungssysteme vorzunehmen, denn dadurch kann die Betriebserlaubnis Ihres Autos erlöschen. Fahren Sie dann trotzdem weiterhin mit dem Fahrzeug, kann ein Bußgeld verhängt werden.

Zudem ist es nicht einfach, das Tagfahrlicht in den Nebelscheinwerfer einzubauen, und erfordert sowohl Geschick als auch technisches Know-how. Es ist daher anzuraten, die Nachrüstung in einer Werkstatt durchführen zu lassen, als selbst Hand anzulegen.

FAQ: Tagfahrlicht oder Nebelscheinwerfer?

Darf ich meinen Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht einsetzen?

Nein, dies ist gemäß StVO nicht erlaubt.

Darf ich wiederum das Tagfahrlicht als Nebelscheinwerfer verwenden?

Ja, dies ist erlaubt, es ist allerdings nicht sehr sinnvoll, da das Tagfahrlicht nur eine geringe Leuchtkraft hat

Darf ich Nebelscheinwerfer und Tagfahrlicht gleichzeitig benutzen?

Dies ist nur gestattet, wenn die Sichtverhältnisse den Einsatz der Nebelscheinwerfer rechtfertigen.

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Über den Autor

Gitte - Redakteurin
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie seit 2017 Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeld-info.de-Redaktion tatkräftig im Lektorat.

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