Tatbestandskatalog zur Ladung: Welche Sanktionen sind vorgesehen?

FAQ: Tatbestandskatalog für Ladung

Was ist der Tatbestandskatalog zur Überladung?

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, kurz BT-KAT-OWI, ist ein bundeseinheitlicher Standard, der zur Übermittlung von Verkehrsordnungswidrigkeiten an das Kraftfahrt-Bundesamt eingesetzt wird. Er enthält auch Regelungen zum Thema Ladung/Überladung.

Hat der Tatbestandskatalog Ladung eine Tabelle?

Das Thema Ladung kommt an verschiedenen Stellen im Tatbestandskatalog vor. Hier finden Sie eine Tabelle mit den häufigsten Tatbeständen zum Thema Ladung.

Was hat Überladung für eine TBNR?

Die Tatbestände zur Überladung sind so vielfältig, dass sie in eigenen Tabellen zusammengefasst sind. Die Tabellen tragen die Nummern 731000 bis 742341. Hier finden Sie eine Übersicht für die Tatbestände für Überladung

Warum steht Ladung im Tatbestandskatalog?

Was sagt der Tatbestandskatalog zum Thema Ladung?
Was sagt der Tatbestandskatalog zum Thema Ladung?

Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Ordnungswidrigkeiten ist angegeben, für welchen Verstoß welche Sanktionen verhängt werden. Jeder Tatbestand wird beschrieben und mit einer Nummer, der sogenannten Tatbestandsnummer, kurz TBNr., versehen.

In der Straßenverkehrsordnung ist festgeschrieben, dass Ladung gut verstaut und gesichert werden muss. Ungesicherte und/oder zu schwere Ladung ist nämlich ein großes Unfallrisiko: Ladung kann das Vehikel beschädigen, auf die Fahrbahn fallen oder bei Unfällen und Vollbremsungen auch zu einem gefährlichen Geschoss werden. Deshalb sagt § 22, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, abgekürzt auch StVO:

Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Der Tatbestandskatalog erfasst deswegen eine ganze Reihe von Verstößen, die mit Ladung und Überladung zu tun haben, zum Beispiel:

  • Die Ladung ist schwerer als erlaubt.
  • Die Ladung ist länger, breiter oder höher als erlaubt.
  • Die Ladung ist nicht ausreichend gesichert.
  • Gefährdung anderer durch nicht ausreichend gesicherte Ladung.
  • Unfallverursachung mit/durch nicht vorschriftsmäßig gesicherte Ladung.

Konsequenzen, die für Verstöße vorgesehen sein können, sind Buß- und Verwarngelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder aber die Wertung als A– oder B-Verstoß in der Probezeit.

Der Tatbestandskatalog zur Ladung als Tabelle

TBNRBeschreibungGe­set­ze / Ver­ord­nun­genGeld­bu­ße / Punk­te / Fahr­ver­bot
118112Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt, jedoch nicht höher als 4,20 Meter war. § 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 78 BKat 20 €
118118Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Breite überschritt. § 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 78 BKat20 €
118130Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt, jedoch nicht höher als 4,20 Meter war. § 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 78 BKat20 €
118136Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Breite überschritt§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 78 BKat20 €
118500Sie benutzten die Autobahn, obwohl das von Ihnen geführte Fahrzeug mit Ladung höher als 4 Meter war, und verursachten durch Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Tunnels eine Vollsperrung Ihrer Fahrtrichtung§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat240 €
118512Sie führten das Fahrzeug, dessen Ladung/Plane nicht so befestigt war, dass es zu jeder Zeit nicht höher als 4 Meter war, und verursachten durch Auslösung der automatischen Höhenkontrolle an der Einfahrt eines Tunnels eine Vollsperrung Ihrer Fahrtrichtung/des von Ihnen benutzten Fahrstreifens.18 Abs. 1, § 22 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat; § 19 OWiG160 €
118600Sie benutzten die Autobahn, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter überschritt und höher als 4,20M war.18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 79 BKat70 €
1 Punkt
B-Verstoß
118606Sie benutzten die Kraftfahrstraße, obwohl Ihr Fahrzeug mit Ladung die zulässige Höhe von 4 Meter und höher als 4,20 Meter war. 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 79 BKat70 €
1 Punkt
B-Verstoß
121148Sie standen während der Fahrt auf der Ladefläche des Fahrzeuges, ohne dass es zur Begleitung der Ladung/Arbeit auf der Ladefläche notwendig gewesen wäre21 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 97 BKat5 €
121154Sie ließen zu, dass Personen während der Fahrt auf der Ladefläche des Fahrzeuges gestanden haben, ohne dass es zur Begleitung der Ladung/Arbeit auf der Ladefläche notwendig gewesen wäre.21 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 97 BKat5€
122600Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung des Lastkraftwagens Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 102.1 BKat 60 €
1 Punkt
B-Verstoß
122602Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung des Lastkraftwagens Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten dadurch Andere. 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG75 €
1 Punkt
B-Verstoß
122603Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung des Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 102.1.1 BKat; § 19 OWiG100 €
1 Punkt
B-Verstoß
122100 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern.
22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 102.2 BKat35 €
122608 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung des Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern, und gefährdeten dadurch Andere. 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 102.2.1 BKat; § 19 OWiG60 €
1 Punkt
B-Verstoß
122609Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung Kraftfahrzeugs bzw. dessen Anhängers verkehrssicher zu verstauen oder gegen Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen besonders zu sichern. Es kam zum Unfall. 22 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 102.2.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG75 €
1 Punkt
B-Verstoß
122106 Sie unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung gegen vermeidbaren Lärm besonders zu sichern. § 22 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 103 BKat 10 €
122112 Sie führten das Fahrzeug, obwohl es mit der Ladung höher als zulässig war.§ 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat20 €
122118Sie führten das Fahrzeug, obwohl es mit der Ladung breiter als zulässig war. § 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat20 €
122124Sie führten das für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzte Fahrzeug, obwohl es mit der Ladung breiter als zulässig war. § 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat20 €
122606Sie führten das Fahrzeug, obwohl es mit Ladung höher als 4,20 Meter war. § 22 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat60 €
1 Punkt
B-Verstoß
122130 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Ladung unzulässig nach vorne hinausragte. § 22 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat20 €
122136 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Ladung bei einer Beförderungsstrecke bis zu 100 km mehr als 3 m nach hinten hinausragte. § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat20 €
122142 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Ladung bei einer Beförderungs- strecke von mehr als 100 km mehr als 1,5 m nach hinten hinausragte. § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat20 €
122148Sie führten das Fahrzeug, das mit Ladung länger als 20,75 m war. § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat20 €
122154 Sie führten das Fahrzeug, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmittel angebracht zu haben. § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 105 BKat25 €
122160 Sie unterließen es, an der über 1 m hinausragenden Ladung in der vorgeschriebenen Höhe Sicherungsmittel anzubringen. § 22 Abs. 4, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 106 BKat25 €
122166Sie führten das Fahrzeug, dessen Ladung mehr als 40 cm seitlich über die Leuchten hinausragten, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmittel angebracht zu haben. 22 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 106 BKat25 €
122172 Sie führten das Fahrzeug, obwohl schlecht erkennbare Gegenstände seitlich hinausragten. 22 Abs. 5, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 106 BKat25 €
123118 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung/Besetzung nicht vorschriftsmäßig war. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 107.2 BKat25 €
123119 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Ladung/Besetzung litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 107.2 BKat25 €
123606 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 108 BKat80 €
1 Punkt
B-Verstoß
123607 Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall.23 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 108 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG120 €
1 Punkt
B-Verstoß
141618Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 152 BKat100 €
1 Punkt
B-Verstoß
141619 Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269).
- bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im FAER.
41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5, § 25 StVG; 152.1 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV250 €
1 Punkt
B-Verstoß
1 Monat Fahrverbot
331618331618 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich §beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat270 €
1 Punkt
B-Verstoß
331619Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
325 €
1 Punkt
B-Verstoß
331620 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens/Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
390 €
1 Punkt
B-Verstoß
331624 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. § 331 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; Abs. 4 BKatV 405 €
1 Punkt
B-Verstoß
331625 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG 487,50
1 Punkt
B-Verstoß
331626 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.1 BKat; § 3 Abs. 3, 4 BKatV; § 19 OWiG 585 €
1 Punkt
B-Verstoß
331630 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.
§ 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat135 €
1 Punkt
B-Verstoß
331631 Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
165 €
1 Punkt
B-Verstoß
331632Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. § 31 Abs. 2, § 69a StVZO; § 1 Abs. 2, § 49 StVO;
24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 189.3.2 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
200 €
1 Punkt
B-Verstoß

Der Tatbestandskatalog zur Überladung

Es gibt allerdings noch einmal eigene Tabellen zur Überladung. Das Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t ist in beispielsweise Tabelle Nr. 731000 aufgelistet. Eine Überladung um 2-5 Prozent wird mit 35 Euro geahndet. Die Tatbestände steigen in 5er-Abständen. Das Bußgeld steigt allerdings deutlich schneller: Bei einer Überladung um mehr als 5 Prozent beträgt es 140 Euro. Bei mehr als 25 Prozent sind es ganze 425 Euro.

In den folgenden Tabellen werden Tatbestände für verschiedene Fahrzeugklassen und verschiedene Arten der Ladung aufgelistet. Besondere Vorsicht ist demnach bei gefährlichen Gütern geboten. Darunter fallen Stoffe und Materialien, die für Mensch, Tier und Umwelt gefährlich sein können. Eine Überladung birgt hier also ein besonders hohes Risiko.  

Im Video: Vorschriften und Bußgelder zur Ladungssicherung

Im Video erfahren Sie, was hinsichtlich der Ladungssicherung vorgeschrieben ist.
Im Video erfahren Sie, was hinsichtlich der Ladungssicherung vorgeschrieben ist.
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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Murat Kilinc hat an der Universität Bremen studiert und erhielt seine Zulassung als Anwalt im Jahr 2014. In den folgenden acht Jahren war er selbstständig tätig. Seit 2018 trägt er den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sein umfangreiches Fachwissen nutzt er, um die Leser von bussgeld-info.de über eine Vielzahl von Themenbereichen rund um das Verkehrsrecht zu informieren.

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