Teilschuld: Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie die Teilschuld nach einem Unfall festgestellt wird.
Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie die Teilschuld nach einem Unfall festgestellt wird.

Kommt es zu einem Unfall im fließenden oder stehenden Verkehr, sind häufig mehrere Fahrzeuge daran beteiligt. Die Schuldfrage steht in solchen Situationen im Mittelpunkt. Die Klärung derselben ist insbesondere im Hinblick auf die Schadensregulierung von großer Bedeutung. Denn prinzipiell gilt, dass die Haftpflichtversicherung eines Autofahrers die Kosten desjenigen übernimmt, der Unfallgeschädigter ist.

Wenn es einen Unfallverursacher gibt, geht die Rechnung diesbezüglich ziemlich simpel auf. Sobald Sie zum Beispiel eine Teilschuld tragen, sieht das Ganze allerdings etwas anders aus.

Dabei tauchen dann immer Fragen auf, welche Versicherung bei einer Teilschuld nach einem Autounfall die Schäden übernimmt und wonach sich dies konkret richtet. Zudem steht im Raum, was es bei der Abwicklung des Schadens zu beachten gilt, wenn von einer Teilschuld die Rede ist.

Wann kommt es zur Teilschuld nach einem Kfz-Unfall?

Nach einem Unfall wird eine Teilschuld festgestellt. Doch welche Versicherung muss nun was zahlen?
Nach einem Unfall wird eine Teilschuld festgestellt. Doch welche Versicherung muss nun was zahlen?

Grundsätzlich ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass im Schadensrecht zwischen zwei Ausprägungen der Haftung zu unterscheiden ist: einerseits nach dem Grunde und andererseits nach der Höhe. Das Letztgenannte meint die Höhe der Schäden, also welche Kosten in diesem Zusammenhang entstanden sind. Bei der Haftung nach dem Grunde geht es eher um die Frage nach dem Ausmaß des Verschuldens. Hierbei kommt der Begriff der Teilschuld ins Spiel.

Denn handelt es sich beispielsweise um einen Auffahrunfall, stellt sich die Frage, ob der Auffahrende tatsächlich zu 100 Prozent schuld am Unfall ist oder ob der Vorausfahrende womöglich aus einem nicht eindeutigen Grund scharf gebremst hat und es deshalb zu dieser Situation kam.

Ein Autounfall mit Teilschuld ist auch denkbar, wenn es um ein parkendes Auto geht, welches seitlich entweder schlecht eingeparkt wurde und weit auf der Fahrbahn steht, obwohl die Straße selbst sehr eng ist oder der Fahrer das Auto gar in zweiter Reihe abgestellt hat. Wenn in einem solchen Fall ein Außenspiegel abgefahren wird oder kleine Kratzer beim Vorbeifahren entstehen, ist zu klären, welches Ausmaß des Verschuldens den jeweiligen Fahrer beziehungsweise Fahrzeughalter trifft.

Am Unfallort sollten Sie bestenfalls keine Schuldanerkenntnis unterschreiben oder Ihrem Unfallgegner gegenüber irgendetwas zugeben. Die Klärung der Frage nach der Teilschuld sollte erst nach eingehender Begutachtung der Situation und Schäden an den Fahrzeugen durch die Versicherung und einen Sachverständigen erfolgen. Denn vor allem bei einem Mitverschulden ist es für den Laien häufig zu schwierig, eine Teilschuld konkret in Zahlen festzumachen.

Unfall mit Teilschuld: Wer zahlt was?

Nur selten passiert es, dass lediglich ein Unfallbeteiligter die komplette Schuld am Unfall trägt. Eine gewisse Teilschuld kann in fast jedem Fall angenommen werden. Hier geht es dann um die sogenannte Quotenbildung. Dabei wird das Mitverschulden eines Unfallbeteiligten berücksichtigt. Das bedeutet letztlich, dass diesem nur ein Teil seines Schadens ersetzt werden kann.

Teilschuld: Die Quotenregelung ist entscheidend, um festzulegen, wer wie viel zahlt.
Teilschuld: Die Quotenregelung ist entscheidend, um festzulegen, wer wie viel zahlt.

Wie die Quoten bei der Teilschuld genau verteilt werden, entscheiden entweder die Versicherungen oder, falls Unstimmigkeiten bestehen, die Gerichte. Hierbei müssen alle Umstände betrachtet werden, die zum Unfall geführt haben können. In diesem Zusammenhang müssen Autofahrer eventuell auch nachweisen, dass der Unfallgegner eine Teilschuld trägt.

Wurde dies festgelegt, übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners und der eigene Schaden wird wiederum von dessen Versicherung entsprechend der Quoten übernommen. Sind Sie demnach zu 25 Prozent schuld am Unfall, bekommen Sie 75 Prozent Ihres eigenen Unfallschadens von der gegnerischen Haftpflicht ersetzt. Haben Sie keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, müssen Sie die restliche Summe aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen.

In diesem Falle würde Ihre eigene Haftpflichtversicherung nur 25 Prozent der Kosten übernehmen, die beim Unfallgegner im Zusammenhang mit der Schadensregulierung anfallen.

Beispielurteil: Das Oberlandesgericht in München besagte 2013, bei der Frage, ob ein Mitverschulden vorliegt, wenn ein Unfallbeteiligter den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat, zu einem Urteil (Az. 10 U 1931/12). Das besagte, dass das Nichtanschnallen zu einer Mithaftung von einem Drittel führen kann. Die Teilschuld war Faktor zur Berechnung des Anspruchs auf Schmerzensgeld. Dabei musste das Nichtanlegen des Gurts sowie die Kausalität nachgewiesen werden.

FAQ: Teilschuld

Was bedeutet Teilschuld?

Hat der Unfallgeschädigte durch eigenes fahrlässiges Verhalten den Unfall mit verursacht, so trifft ihn eine Teilschuld.

Macht es bei einem Mitverschulden Sinn, wenn beide ein Schuldanerkenntnis abgeben?

Wenn Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Überlassen Sie die Klärung der Schuldfrage lieber der Polizei bzw. den Versicherungen.

Wie funktioniert die Schadensregulierung bei einer Teilschuld?

Im Rahmen der Schadensregulierung wird zunächst ermittelt, wie hoch das Mitverschulden der Unfallbeteiligten war. Entsprechend der eigenen Teilschuld muss jeder von ihnen eine bestimmte Schadensquote tragen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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14 Kommentare zu “Teilschuld: Welche Versicherung kommt für die Schäden auf?

  1. Ich

    Hallo bitte um Rat,

    Ich hatte am 4.3 einen Unfall.
    Bin aus einen Nebenstraße gekommen und an der Vorfahrtsstraße hab ich gewartet, wollte nach links abbiegen, von links kam ein Auto, wollte in meine Straße einbiegen, ER hat gebremst und geblickt, ich fuhr los und er dann doch gerade aus.

    Nun nach ewigen Hin und her hab ich 70% Schuld bekommen, obwohl er bei der Polizei Vorort sagte Er hätte die Schuld weil er geblickt hat.

    Was kann ich tun

  2. Baris

    Hallo,ich bin auf deiner Vorfahrtsstraße über eine durchgezogene Linie gefahren um links in eine Straße reinzufahren,es ist dann ein Fahrzeug aus dieser Straße rausgefahren und in meinen Auto reingefahren als ich kurz davor war in die Straße reinzufahren,ich musste zwar wegen der durchgezogenen Linie 40 Euro zahlen aber die Polizei meinte dass ich im Recht bin weil ich auf der Vorfahrtsstraße war,die gegnerische Versicherung reagiert nicht auf Zahlungsforderungen,jetz wird geklagt,würde mich in diesen Fall eine Teilschuld treffen?Danke

  3. Alex

    Hallo,

    Vor mir war schon ein Auffahrunfall und ich bin dann auch noch bei dem hinteren Auto drauf gefahren und die Polizei meinte ich habe teilschuld.
    Muss ich jetzt die Kosten für das Auto vor mir und für meins übernehmen oder müssen beide für ihre eigenen Autos aufkommen?

  4. Assahli

    Hallo
    Bin als links abbieger in einen Unfall verwickelt.
    Da ich aber durch den gegen Verkehr mit einen handzeichen zum abbiegen gelassen wurde. der gegen Verkehr stand am rotlicht und vor der Strasse Einmündung stand ein Vorfahrt schild mit der Ergänzung bei rotlicht strasseinmündung freilassen.
    Aber ein Verkehrsteilnehmer ist über der Busspur gefahren und somit sind wir zusammen gestoßen.
    Muss ich das Bußgeld zahlen und 1 Punkt.
    Ich finde das ich vielleicht teilschuld oder keine Schuld habe.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Assahil,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung leisten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, der Sie ggf. bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unterstützen kann.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  5. Gamze

    Hallo ich bin eine strasse gefahren wo ich vorfahrt hatte. Hab zum ersten gang gewechselt ,da die strasse eng war . Ich wollte nach links fahren hab des wegen nach rechts geschaut ob ein auto kommt da war aber keiner . Gerade wo ich links fahren wollte troz meine vofahrt nach links schaute und das auto angefahren hab kam ein auto mit hohen Geschwindigkeit von links , wo ich dann direkt nach links ausgewichen bin sonnst wäre ich auf sie direkt geknallt. Ich hab nach links eingelenkt so das sie mir ohne zu bremsen in die rechte front meines autos gefahren ist und ich an ihrer beifahrer tür gestiffem bin weil ich nach links ausgewichen bin stand ich am ende auf ihrer spur. Nach der ganzen sache kam die frau aus dem wagen und sagt zu mir danke danke und sagte mit hohen stimme ob ich weis das hier rechts vor links sei. Obwohl ich vorfahrt hatte da ich auf der Vorfahrtsstraße war, hat sie mich irgenwie dumm angemacht. Die polizisten meinten ich habe teilschuld da die frau meinte ich bin zu eng auf ihre spur gekommen und deswegen hat sie mich nicht gesehen was aber nicht stimmt. Was soll ich jetzt machen? Was kommt auf mich zu? Wie soll ich vorrangehen?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Gamze,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  6. Mike

    Hallo ich bin durch eine Straße richtung Stadt gefahren c.a 5 uhr morgens Man kann sich entscheiden zwischen Links biegen dann ist man in eine Einbahnstraße oder Rechts,Grade aus nur für Busfahrer.
    Link aus der einbahnstraße fährt ein Herr rückwärts raus, noch ist der in der linke abbiege spur.
    Er fuhr an der Durchgezogenen Linie vorbei in der Buslinie daraufhin ohne Blinker in der rechte Abbiegespur Währenddessen bin ich ihn Aufgefahren hatte eine Vollbremsung da es Nass war hatte ich keine Chance,sein schaden ist sehr minimal hingegen meins c.a 5-7k Euro,am Unfallort hat er die Schuld annerkant Polizei war da aber keine Strafe oder sonstiges Gezahlt. Nun Streitet er alles ab!!

  7. Martin Wolf

    Hallo,
    Meine Frage ist folgende.
    Habe einen Mofaroller überholt,der während meines Überholvorgangs doch nach links abbiegen wollte,ohne zu blinken und ohne den Kopf zu drehen.Konnte noch auf die Gegenfahrbahn ausweichen um schlimmeres zu verhindern.Er hat mir mit dem Lenker noch einen gummierten Strich am Heck gezogen,der sich aber leicht raus polieren lies.Am Roller hatte die Zwinge (Gabel) ein Loch so dass Oel heraus lief.Der Polizist meinte ich habe eine Teilschuld,weil ich an abführenden Strassen die zur Hauptstrasse führen nicht überholen darf. Muss hier jeder seinen Schaden selber bezahlen.
    MFG Martin Wolf

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Martin W.

      Hier geht es um die sogenannte Quotenbildung. Dabei wird das Mitverschulden eines Unfallbeteiligten berücksichtigt. Das bedeutet letztlich, dass diesem nur ein Teil seines Schadens ersetzt werden kann. Wie die Quoten bei der Teilschuld genau verteilt werden, entscheiden entweder die Versicherungen oder, falls Unstimmigkeiten bestehen, die Gerichte.

      Wurde dies festgelegt, übernimmt die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners und der eigene Schaden wird wiederum von dessen Versicherung entsprechend der Quoten übernommen.

      Ihr Team von bussgeld-info.de

  8. Raphael

    Hallo,
    Wie sieht das aus. Nimmt man jemanden als Linksabbieger die Vorfahrt weil man das heranfahrende Auto bei Dämmerung schlecht sehen konnte, da dieses kein Licht angeschaltet hatte. Hat da jemand die komplette Schuld oder gibt es da auch eine Teilschuld. Danke für die Antwort. LG

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Raphael,

      das hängt von den genauen Umständen ab. Lassen Sie sich am besten von einem Anwalt beraten.

      Ihr Bußgeld-Info Team

  9. Robin W.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte Sie um folgende Stellungnahme zu unten aufgeführten Unfall:

    Nachdem ich in Ravensburg von der Rudolfstraße rechts in die Seestraße eingebogen bin, habe ich sofort den linken Blinker gesetzt, um in die Einfahrt Rudolfstr. 15 einzubiegen.
    Ich bin bis zur Höhe dieser Einfahrt in der Straßenmitte vorgefahren, mein Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst, geblinkt und den entgegenkommenden Verkehr aus Richtung südlicher Seestraße passieren zu lassen.
    Auf der rechten Seite der Seestraße, also rechts von mir aus in Fahrtrichtung gesehen, standen mehrere geparkte Kfz.
    Hinter mir hat das Fahrzeug der Zeugin ebenfalls angehalten und wartete auf die Ausführung meines Abbiegevorgangs.
    Nachdem das letzte Fahrzeug des Gegenverkehrs aus der südlichen Seestraße an mir vorbeigefahren war, schaute ich kurz in den Rückspiegel und gab danach Gas zum abbiegen.
    In diesem Moment krachte die Radfahrerin in meine linke Fahrzeugseite und beschädigte sowohl den Seitenspiegel als auch Karosserie-Seitenteile.
    Ich habe die Radfahrerin nicht heranfahren sehen und gehe davon aus, dass Sie sich mit relativ hoher Geschwindigkeit im Sichtschatten/toter Winkel den beiden stehenden Fahrzeuge von hinten her näherte.

    Hätte die Radfahrerin nicht hinter den stehenden Autos halten müssen, anstatt mit hoher Geschwindigkeit einen rasanten und riskanten Überholvorgang auf der Gegenfahrbahn vorzunehmen?

    Seit diesem Auffahrunfall am 24.04.2017 versuche ich nun, nach Klärung mit Polizei und Staatsanwaltschaft, über die Versicherungen eine Klärung zu bekommen.
    Ich bin sowohl von Staatsanwaltschaft wie Ordnungsamt in allen Fällen als nicht schuldig eingestuft worden und trotzdem wollen die Versicherungen nicht zahlen bzw. mich höher Stufen in der Kfz-Versicherung, da ich als Autofahrer immer eine gewisse Teilschuld hätte.
    Stimmt das?
    Für mich ist das Geschäftemacherei der Versicherungen untereinander.
    Was können Sie mir raten?
    Vielen Dank vorab schon mal für Ihre Auskunft.
    Mit freundlichen Grüßen
    Robin W.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Robin W.,

      die Frage danach, ob die gegnerische Versicherung zahlt oder nicht, betrifft die zivilrechtliche Ebene. Ob Ihnen hier eine Teilschuld zugesprochen wird, kann im Zweifel durch einen Richter festgestellt werden. Des Weiteren sind wir nicht zur rechtlichen Stellungnahme zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt befugt. Insofern sollten Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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