Sind Sie auf Österreichs Straßen unterwegs, gelten die dortigen Verkehrsregeln. Verstoßen Sie gegen diese, müssen Sie mit Bußgeldern und Fahrverboten rechnen. Halten Sie sich beispielsweise nicht an ein vorgeschriebenes Tempolimit, bestimmt in Österreich der Bußgeldkatalog, welche Sanktionen drohen.
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
mehr als 30 km/h zu viel | 150 bis 5.000 EUR |
ab 40 km/h innerorts oder 50 km/h außerorts zu viel | 300 bis 5.000 EUR |
FAQ: Tempolimit in Österreich
In der Regel sind Tempolimits in Europa überall zu beachten, so auch in Österreich. Wie schnell Sie wo fahren dürfen, bestimmt die österreichische Straßenverkehrsordnung. Darüber hinaus ist wichtig, wo Sie unterwegs sind, mit welchen Fahrzeug Sie fahren und auch wann Sie fahren.
Je nachdem wie viel zu schnell Sie waren, drohen unterschiedlich hohe Sanktionen. Die Tabelle bietet hier einen Überblick zu möglichen Bußgeldern. Ein Fahrverbot zwischen zwei Wochen und sechs Monaten droht, wenn Sie innerorts mindestens 40 km/h und außerorts mindestens 50 km/h zu viel auf dem Tacho haben.
Ja, und im Gegensatz zum EU-Rahmenvertrag, der eine Vollstreckung ab 70 Euro vorsieht, ist das bei österreichischen Bußgeldern bereits ab 20 Euro möglich. Fahrverbote sind allerdings nur in Österreich gültig.
Inhaltsverzeichnis
Höchstgeschwindigkeiten in Österreich: Das gilt innerorts
Österreich ist bei deutschen Urlaubern weiterhin ein beliebtes Reiseziel und mit dem Auto oder Wohnmobil sehr gut zu erreichen. Da Bußgelder die Reisekasse doch arg strapazieren können und auch nach dem Urlaub kein schönes Erinnerungsstück darstellen, sollten sich Reisende bereits vorab mit den geltenden Verkehrsregeln befassen. Kennen Sie zum Beispiel das gültige Tempolimit in Österreich für ein Gespann nicht oder sind Sie auf der Autobahn zu schnell unterwegs, kann das nicht nur gefährlich sein, sondern auch relativ teuer werden.
Die Regelungen in Österreich unterscheiden sich kaum oder gar nicht von denen in Deutschland. Reisende müssen sich also in der Regel nicht umgewöhnen. Anders als in Deutschland, gilt allerdings ein generelles Tempolimit in Österreich. Das bedeutet, auf allen Straßen ist mit jedem Fahrzeug eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu beachten. Die allgemeinen Vorschriften gelten immer dann, wenn keine Verkehrszeichen etwas anderes bestimmen.
Grundsätzlich gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Tempolimit gilt in Österreich mit Anhänger und ohne sowie für PKW, Motorräder und LKW gleichermaßen. Verkehrszeichen können selbstverständlich auch in Ortschaften andere Geschwindigkeiten vorgeben und sind dann vorrangig zu beachten.
Zulässige Geschwindigkeiten außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Tempolimit in Österreich davon abhängig, welche Straße Sie nutzen und mit welchem Fahrzeug Sie fahren. PKW- und Motorradfahrer dürfen auf Landstraßen mit maximal 100 km/h unterwegs sein. Auf Autobahnen gilt Tempo 130. Aber Achtung: Das Tempolimit wird in Österreich auf der Autobahn in der Nacht reduziert. Zwischen 22:00 und 05:00 Uhr sind maximal 110 km/h erlaubt.
Sind Sie mit einem Gespann unterwegs, gelten geringere Geschwindigkeiten. Das zulässige Tempolimit ist in Österreich für Wohnwagen und Anhänger vom Gewicht dieser abhängig. So sind außerorts folgende Geschwindigkeiten zu beachten:
- Gespanne bis 750 kg: 100 km/h
- Gespanne ab 750 kg (Führscheinklasse B): 80 km/h
- Gespanne ab 750 kg (Führerscheinklasse BE): 70 km/h
Tagsüber sieht das Tempolimit in Österreich auf der Autobahn für Wohnwagen und Anhänger wie folgt aus:
- Gespanne bis 750 kg: 100 km/h
- Gespanne ab 750 kg (Führerscheinklasse B): 100 km/h
- Gespanne ab 750 kg (Führerscheinklasse BE): 80 km/h
Nachts zwischen 22:00 und 05:00 Uhr dürfen Gespanne auf der Autobahn mit maximal 80 km/h unterwegs sein.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch ein Tempolimit in Österreich für LKW-Fahrer. Auf der Autobahn gilt Tempo 80. Das Tempolimit für Österreich auf einer Schnellstraße liegt ebenfalls bei 80 km/h, auf Landstraßen bei 70 km/h. Wiegt der LKW mehr als 7,5 t und ist vom Nachtfahrverbot ausgenommen, gilt zwischen 22:00 und 05:00 Uhr eine Geschwindigkeit von 60 km/h.