Tödlicher Verkehrsunfall

Tödlicher Unfall: Eine Gefahr die statistisch gesehen sinkt, aber noch immer präsent ist.
Tödlicher Unfall: Eine Gefahr, die statistisch gesehen sinkt, aber noch immer präsent ist.

Im deutschen Straßenverkehr sind laut Polizei jährlich tausende Verkehrsunfälle mit Todesfolge zu beklagen. Zwar wird stets daran gearbeitet, die neuen Fahrzeuge immer sicherer zu machen und ein tödlicher Unfall wird, statistisch gesehen, im Straßenverkehr immer unwahrscheinlicher. Doch auch im Jahr 2014 fielen noch 3.377 Vorfälle in die Sparte „Verkehrsunfall mit Todesfolge“ der lokalen Nachrichten.

Hier stellen sich einige Fragen: Wann ist ein tödlicher Unfall als vom Unfallverursacher fahrlässig herbeigeführt einzustufen? Und welches Strafmaß ist für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr überhaupt vorgesehen? Und nicht zuletzt: Kann Verjährung für fahrlässige Tötung eintreten? Der folgende Artikel klärt diese Fragen und zeigt ein paar Zahlen auf, die darlegen, dass deutsche Straßen im großen und Ganzen immer sicherer werden.


Statistische Erhebung zum Thema Tödlicher Verkehrsunfall

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen deutlich: Der Verkehrsunfall mit Todesfolge ist seit den 1950er Jahren für die Menschen in Deutschland zu einer immer geringeren Gefahr geworden. Nach einem traurigen Höhepunkt im Jahr 1970, als 19.193 Menschen im Straßenverkehr ihr Leben verloren, kann ein kontinuierlicher Abwärtstrend beobachtet werden.

Im Jahr 2013 wurde mit „nur“ 3.339 von der Polizei registrierten Fällen ein neues Rekordtief der Statistik erreicht. Die Gefahr, dass ein Zusammenstoß mit dem Tod eines Menschen endet, erscheint immer niedriger. Die Opferzahlen stiegen 2014 zwar wieder leicht an, doch Verglichen mit den Horror-Jahren der 1970er leben die Deutschen, jedenfalls im Straßenverkehr, wesentlich sicherer. Für 2015 kündigt sich ein ähnlich geringer Wert in der Polizei-Statistik an.

Dafür gibt es vor allem zwei Gründe: Zum einen wurde das Auto an sich verbessert. Immer neue Sicherheitsstandards mit aktiven und passiven Sicherheitselementen sorgen dafür, dass Zusammenstöße, die früher schnell tödlich endeten, heute eher glimpflich ausgehen. Die Menschen haben allerdings auch dazugelernt. Frühzeitige Schulungen zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr und diverse Kampagnen zeigen Wirkung: Heute sind die Menschen umsichtiger denn je und wissen um die Gefahren, die auf den Straßen täglich lauern.

Doch im Gegenzug geschehen Verkehrsunfälle mit Todesfolge immer wieder aus denselben Gründen. Oft sind Alkohol oder andere Drogen im Spiel. Auch Selbstüberschätzung oder jugendlicher Leichtsinn bei jungen Fahranfängern können immer wieder beobachtet werden, wenn ein tödlicher Unfall stattgefunden hat.

Ein tödlicher Verkehrsunfall ist schnell geschehen. Fahrer müssen besonders auf Kinder und alte Leute achten.
Ein tödlicher Verkehrsunfall ist schnell geschehen. Fahrer müssen besonders auf Kinder achten.

Dazu kommt, dass moderne Autos zwar immer höheren Sicherheitsstandards entsprechen, aber gleichzeitig immer leistungsfähiger werden. Dass auf deutschen Autobahnen kein Tempolimit herrscht, wird oft dazu ausgenutzt, diese Fahrzeuge in ihren technischen Möglichkeiten auszureizen. Wenn bei Geschwindigkeiten von über 150 km/h zwei Fahrzeuge zusammenkrachen, ist ein tödlicher Unfall nicht mehr zu verhindern.

Ein Verkehrsunfall mit Todesfolge ist auf deutschen Straßen und besonders auf Autobahnen also längst nicht ausgeschlossen. Und so müssen die Menschen jeden Tag aufs Neue Vorsicht walten lassen und mit Umsicht und Sorgfalt am Straßenverkehr teilnehmen. Wenn ein tödlicher Autounfall geschieht, kann davon ausgegangen werden, dass die Technik daran nur mittelbaren Anteil hatte. Es liegt fast immer menschliches Versagen vor. Doch es stellt sich die Frage, ob immer gleich von fahrlässiger Tötung ausgegangen werden kann?

Was ist fahrlässige Tötung?

Oft werden in den Medien Gerichtsurteile besprochen und bisweilen skandalisiert. Wenn etwa ein tödlicher Fahrradunfall mit einer als zu mild empfundenen Strafe geahndet wird. Genauso kann ein tödlicher Lkw-Unfall vor Gericht als „unvermeidbar“ eingestuft werden. In dem Fall läge keine fahrlässige Tötung vor.

Es stellt sich dabei die Frage, ob ein tödlicher Unfall der Schuld eines Einzelnen zu Last gelegt werden kann und ob er hätte verhindert werden können, wenn der Beschuldigte mit mehr Sorgfalt am Straßenverkehr teilgenommen hätte. Denn nur dann liegt sie vor, die fahrlässige Tötung. Die Strafe hierfür muss in jedem einzelnen Fall neu ermessen werden.

Nicht jeder tödliche Verkehrsunfall ist automatisch mit fahrlässiger Tötung gleichzusetzen. Es muss geprüft werden, ob der Unfall bei einer höheren Aufmerksamkeit oder angepasster Fahrweise hätte verhindert werden oder wenigstens glimpflicher ausgehen können.

Was ist fahrlässig?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 276 ist zu lesen:

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Gemeint ist einerseits natürlich der Anspruch an jeden Einzelnen, sich an die Vorschriften im Straßenverkehr zu halten. Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen eingehalten und Vorfahrten beachtet werden. Gerade neuere Autos werden aufgrund ihrer hohen Leistungsfähigkeit schnell zu gefährlichen Maschinen, die mit hohem Verantwortungsbewusstsein zu handhaben sind.

Sorgfalt schließt jedoch auch ein, dass mit den Fehlern und Unzulänglichkeiten anderer Verkehrsteilnehmer gerechnet wird. Das Schlimmste, was andernfalls passieren kann, ist wohl ein tödlicher Unfall. Radfahrer müssen genauso Acht geben auf mögliche Fehler Anderer wie Fahrer großer Lkw oder Fußgänger.

Zwar kann das verkehrsregelkonforme Verhalten Anderer im Allgemeinen vorausgesetzt werden, doch muss die Möglichkeit menschlichen Versagens immer im Hinterkopf präsent sein.

Wenn Sie unschuldig einen Anderen tödlich verletzen, wenn also das Unfallopfer sich regelwidrig verhalten hat, kann trotzdem eine Teilschuld bei Ihnen liegen.

Beispiel: Eine Person geht bei Rot über die Straße. Wird sie nun von einem Auto erfasst und tödlich verletzt, wird nachzuprüfen sein, ob der betreffende Autofahrer den Zusammenstoß hätte verhindern können, wenn er trotz grünem Lichtzeichen rechtzeitig vom Gas gegangen wäre.


Gegenüber Kindern und alten Menschen ist zudem eine besondere Sorgfaltspflicht angebracht, da sie die Regeln des Straßenverkehrs noch nicht beherrschen oder nicht mehr in der Lage sind, komplexe Geschehen mit der nötigen Aufmerksamkeit zu verfolgen.

Ob fahrlässige Tötung vorliegt, muss im Einzelfall entschieden werden.
Ob fahrlässige Tötung vorliegt, muss im Einzelfall entschieden werden.

Wie lautet das Strafmaß für fahrlässige Tötung im Straßenverkehr?

Dazu besagt § 222 des Strafgesetzbuches (StGB):

Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Somit ist klar, dass die fahrlässige Tötung ein schweres Vergehen ist, das dementsprechend hart bestraft wird. Sollte unter Einfluss von Drogen oder Alkohol ein Kind, eine Frau oder ein Mann überfahren worden sein, wiegt der Tatbestand besonders schwer und der Unfallverursacher kann nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen, die andernfalls durchaus gewährt werden kann.

Jedoch wird das vorgegebene Strafmaß selten voll ausgenutzt. Fünf Jahre Freiheitsentzug, etwa, weil ein tödlicher Unfall mit einem Lkw stattgefunden hat, ist eine Seltenheit. Auch Fahrverbote können ausgesprochen werden. Doch den Führerschein verliert man in der Regel nicht. Zu den Geld- und Haftstrafen, die verurteilten Unfallverursachern auferlegt werden können, kommen außerdem mindestens zwei, oft auch drei Punkte in Flensburg. Nach zehn Jahren verjährt der Strafbestand der fahrlässigen Tötung.

Den Hinterbliebenen unschuldig zu Tode Gekommener wird die Strafe wohl immer zu gering erscheinen. Gerade tödliche Lkw-Unfälle werden oft kontrovers diskutiert, weil bei großen Fahrzeuge ein höheres Verantwortungsbewusstsein der Fahrer vorausgesetzt wird.

FAQ: Tödlicher Verkehrsunfall

Was bedeutet Unfall mit Todesfolge?

Wenn der Unfallverursacher den Tod eines anderen Verkehrsteilnehmers fahrlässig verursacht hat, gilt dies als fahrlässige Tötung. Das ist z. B. der Fall, wenn ein Autofahrer durch ein riskantes, verkehrswidriges Überholmanöver mit einem entgegenkommenden Motorradfahrer kollidiert und letzterer dabei stirbt.

Gilt denn jeder tödliche Unfall als fahrlässige Tötung?

Nein, nicht zwangsläufig. Nur wenn ein Verkehrsteilnehmer den Tod eines anderen Menschen fahrlässig verursacht, macht er sich wegen fahrlässiger Tötung strafbar. Es kommt aber auch vor, dass der tödlich Verunglückte den Unfall selbst verschuldet hat – etwa der in der Dunkelheit mangels Beleuchtung nicht erkennbare Radfahrer, der bei Rot über die Ampel fährt und deswegen mit einem Auto zusammenstößt.

Welche Strafe verhängt der Richter für fahrlässige Tötung?

Für fahrlässige Tötung droht eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Des Weiteren muss der Unfallverursacher damit rechnen, von den Angehörigen des tödlich Verunglückten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen zu werden.

Im Video zusammengefasst: Die fahrlässige Tötung und ihre Folgen

Video: Die fahrlässige Tötung im Strafrecht und welche Folgen sie hat.
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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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