Wer auf der Autobahn zu schnell unterwegs ist, muss damit rechnen, geblitzt zu werden. Nur ein paar km/h zu viel auf dem Tacho können dafür sorgen, dass der Raser zumindest ein Verwarnungs- oder Bußgeld zahlen muss. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen.
Wurden Sie geblitzt und schauen anschließend auf den Tacho, können Sie sich schon ungefähr ausmalen, welche Sanktionen wahrscheinlich auf Sie zukommen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auch auf der Autobahn ein Toleranzabzug erfolgt. So sollen mögliche Ungenauigkeiten, die bei der Geschwindigkeitsmessung auftreten können, berücksichtigt werden.
Doch wie erfolgt der Abzug der Toleranz auf der Autobahn? Welcher Toleranzwert wird abgezogen und wonach richtet sich dieser? Diese Fragen sollen im Folgenden geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
Überblick über Toleranzabzüge
Gefahrene Geschwindigkeit | Toleranzabzug |
---|---|
< 100 km/h | 3 km/h |
> 100 km/h | 3 % (der gemessenen Geschwindigkeit) |
Video: Toleranzabzug
Abzug der Toleranz auf der Autobahn
Tempoverstöße auf der Autobahn werden in den meisten Fällen nach dem Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften sanktioniert. Allerdings verläuft beispielsweise eine Stadtautobahn innerhalb geschlossener Ortschaften, daher werden hier andere und in der Regel schärfere Sanktionen fällig.
Für den Abzug der Toleranz ist es allerdings unerheblich, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts auf einer Autobahn begehen – der Toleranzwert ist derselbe. Allerdings können folgende Faktoren beeinflussen, wie viel Toleranz vom Messergebnis abgezogen wird:
- Die gefahrene bzw. gemessene Geschwindigkeit
- Die Art der Geschwindigkeitsmessung
Es spielt also auch bei der Toleranz auf der Autobahn eine Rolle, ob eine Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h gefahren oder eine Geschwindigkeit von über 100 km/h gemessen wurde:
- Gefahrene Geschwindigkeit bis 100 km/h: Es erfolgt ein Toleranzabzug von 3 km/h.
- Gemessene Geschwindigkeit von über 100 km/h: Es wird eine Toleranz von 3 Prozent abgezogen.
Welcher Toleranzwert abgezogen wird, ist aber auch von der Art und Weise der Geschwindigkeitsmessung abhängig. Werden Raser mittels Videonachfahrsystem geblitzt, erfolgt hier der Toleranzabzug mit einem anderen Wert:
- Geschwindigkeit bis zu 100 km/h: Es wird ein Toleranzwert von 5 km/h abgezogen.
- Geschwindigkeit über 100 km/h: Eine Toleranz von 5 Prozent wird abgezogen.
Abzug der Toleranz auf der Autobahn nicht erfolgt: Lohnt ein Einspruch?
Viele Temposünder werden stutzig, wenn der Abzug der Toleranz nicht auf dem Bußgeldbescheid vermerkt wurde, und fragen sich, ob eventuell ein Fehler vorliegt und der Bußgeldbescheid damit ungültig ist. Grundsätzlich müssen im Bußgeldbescheid tatsächlich die gemessene Geschwindigkeit vor Abzug der Toleranz und die Geschwindigkeit nach Toleranzabzug aufgeführt sein.
Wurden Sie also geblitzt auf der Autobahn und die Toleranz wurde nicht abgezogen bzw. es fehlen die Angaben dazu im entsprechenden Bescheid, könnte das auf einen Formfehler hinweisen, der einen Einspruch eventuell begründen könnte. Ab Erhalt des Bescheids haben Sie zwei Wochen Zeit, um diesem zu widersprechen.
FAQ: Toleranz auf der Autobahn
Wurden Sie auf der Autobahn geblitzt und Ihre Geschwindigkeit lag unter 100 km/h, liegt der Toleranzabzug bei 3 km/h.
Waren Sie mit mehr als 100 km/h auf der Autobahn unterwegs, als der Blitzer zuschlug, muss eine Toleranz von 3 Prozent vom Messergebnis abgezogen werden.
Da Videonachfahrsysteme als relativ fehleranfällig gelten, muss der Toleranzabzug hier bei weniger als 100 km/h 5 km/h und bei mehr als 100 km/h 5 Prozent betragen.