Geschwindigkeitsmessungen (auch mit dem Gerät TraffiStar S350) dienen in erster Linie dazu, die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben zu überwachen und somit auch der Verkehrssicherheit. Werden Verkehrsteilnehmer geblitzt, müssen sie mit Sanktionen gemäß des Bußgeldkatalogs rechnen.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Bußgeldrechner für Geschwindigkeitsüberschreitungen
FAQ: TraffiStar S350
Der Blitzer TraffiStar S350 arbeitet mit einem Laser, der einen bestimmten Straßenabschnitt abdeckt. Fahren Fahrzeuge durch diesen Abschnitt, erfasst der Laser über die Zeit die Geschwindigkeit und löst bei einer Überschreitung eine Aufzeichnung des Fahrzeugs aus. Mehr zur Funktionsweise erfahren Sie hier.
Unter Umständen können bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem TraffiStar S350 Fehler auftreten, was die Messgenauigkeit beeinflussen kann. Sind Sie sich bezüglich der Messungen nicht sicher, kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eine Option darstellen. Weitere Informationen zum Einspruch erhalten Sie hier.
Halten Sie sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und werden geblitzt, drohen Bußgelder bis zu 800 Euro. Ab bestimmten Werten kommen Punkte und Fahrverbote hinzu. Den Tabellen können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis
TraffiStar S350: So misst das Gerät die Geschwindigkeit
Der TraffiStar S350 von Jenoptik ist ein Messgerät, das per Laser die gefahrene Geschwindigkeit eines Fahrzeugs festhält. Bei einer Überschreitung wird beim TraffiStar S350 ein Blitzlicht ausgelöst und so die Aufzeichnung des entsprechenden Fahrzeugs begonnen. Der verwendete Laser wird wie ein Netz über dem entsprechenden Straßenabschnitt ausgebreitet. Durch diese Art der Erfassung kann dieser Blitzer mehreren Spuren gleichzeitig überwachen.
Durchfährt ein Fahrzeug den entsprechenden Straßenabschnitt, werden die Laserstrahlen von der Karosserie in Richtung Messgerät zurückgeworfen. Die Zeit, die das Fahrzeug zum Durchfahren der Messstrecke benötigt, wird dann zur Berechnung der Geschwindigkeit verwendet. Durch die zugrundeliegende Technik kann der TraffiStar S350 ein Motorrad von einem PKW und LKW unterscheiden und die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen bei der Messung heranziehen.
Dabei muss der TraffiStar S350 nicht unbedingt stationär aufgebaut sein, sondern kann auch verschiedenen Wegen zum Einsatz kommen. Ob stationär, mobil im Fahrzeug oder auf einem Anhänger, wichtig ist, dass das Gerät den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht und ordnungsgemäß verwendet wird. Sind die Geräte nicht korrekt aufgebaut, geeicht bzw. gewartet oder werden sie nicht richtig bedient, kann der TraffiStar S350 Fehlerquellen aufweisen, die eine Messung mitunter ungenau und ungültig machen können.
Einspruch gegen TraffiStar S350: Einblick ins Messprotokoll verlangen
Vermuten betroffene Verkehrsteilnehmer, dass es bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem TraffiStar S350 zu Fehlern gekommen ist, können sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden und entsprechend beraten zu lassen. Oft ist es nicht ganz einfach, Fehler im Messprotokoll oder anhand der Rohdaten auszumachen. Hier ist dann fachkundige Unterstützung empfehlenswert.
Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die in der Bußgeldakte vorliegenden Daten überprüfen. Sind aus diesen Mess- oder Bedienfehler ersichtlich, kann ein Einspruch durchaus sinnvoll und erfolgreich sein.
Wie Sie einen Einspruch gegen den TraffiStar S350 formulieren können, zeigt das nachfolgende Muster. Laden Sie sich dieses kostenlos herunter und passen Sie es ihrer Situation an.
An dieser Stelle finden Sie ein Muster, wie ein Einspruch bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit aussehen kann!
TraffiStar S350: Urteile zu Rohmessdaten
Das Messverfahren beim TraffiStar S350 gilt als standardisiert und zulässig. Doch ist es oft, wie erwähnt, für Betroffene eher schwierig, die Messungen nachzuvollziehen und den Zugang zu entsprechenden Daten zu erlangen. Das liegt auch daran, dass die Rohmessdaten, anders als bei vergleichbaren Blitzern, nicht vollständig oder lang genug gespeichert werden. Betroffene haben hier also kaum die Möglichkeit, herauszufinden, ob es bei der Messung zu Fehlern kam oder nicht.
Gerichte haben sich bereits des Öfteren mit diesem Thema befasst und zum TraffiStar S350 einige Urteile diesbezüglich erlassen. Dass die Rohdaten für ein Bußgeldverfahren und für die Verteidigung des Betroffenen zugänglich sein müssen, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 12. November 2020 festgehalten (Az.: 2 BvR 1616/18). Die Messwerte müssen also nachprüfbar sein, damit ein faires Verfahren vorliegt. Ist das nicht der Fall, ist es möglich, dass die Messungen des entsprechenden Gerätes im Verfahren nicht herangezogen werden dürfen. Da nicht nachvollziehbar ist, ob die Messung korrekt stattfand.
Auch das Verfassungsgericht des Saarlandes hat in einem Verfahren bemängelt, dass die notwendigen Daten beim TraffiStar S350 nicht ausreichend gespeichert werden und somit nicht vollständig einsehbar sind (05.07.2019, Az.: Lv 7/17). Im entsprechenden Fall hat das Gericht einen Nachteil für den betroffenen Verkehrsteilnehmer erkannt.
Bereits 2018 hat das Amtsgericht Heidelberg festgestellt, dass fehlende Rohmessdaten bei einer Geschwindigkeitsmessung die Nachvollziehbarkeit dieser beeinträchtigen und im Einzelfall die Messung nicht mehr verwertbar sei (Az.: 17 OWi 540 Js 21713/17). Ob diese Urteile beim TraffiStar S350 bzw. dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Anwendung finden, ist allerdings weiterhin vom Einzelfall abhängig.
Im Video: Alles Wichtige über den TraffiStar S350
Quellen und weiterführende Links
- Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 1616/18)
- AG St. Ingbert (23 OWi 66 Js 1126/19 (1845/19), 23 OWi 1845/19)
- AG Heidelberg (Az.: 17 OWi 540 Js 21713/17)