TÜV-Gutachter: Mit professionellem Blick auf Unfallschäden

Welchen Schaden die Fahrzeuge davongetragen haben, können Privatkunden von einem TÜV-Gutachter einschätzen lassen.
Welchen Schaden die Fahrzeuge davongetragen haben, können Privatkunden von einem TÜV-Gutachter einschätzen lassen.

Nach einem Verkehrsunfall stehen viele Fragen im Raum. Wer hat Schuld? Wie hoch ist der Schaden und wie wird er reguliert? Welche Versicherung muss den anderen auszahlen? Um diese Fragen zu beantworten, ist es zunächst wichtig, den Unfallhergang möglichst genau zu dokumentieren. Dazu sollten die Unfallbeteiligten einen einvernehmlichen Unfallbericht verfassen oder die Polizei einschalten, welche bei Bedarf eine Unfallaufnahme vornimmt.

Auf diese Weise wird letztlich die Schuldfrage geklärt. Für die Beurteilung der Schäden an den Fahrzeugen sind wiederum Sachverständige zuständig.

Ohne ein ordentliches Kfz-Gutachten kann die Versicherung des Gegners keine Schadensregulierung leisten. Sie wird deshalb immer einen eigenen Gutachter aussenden, der die Schäden an Ihrem Fahrzeug einer Prüfung unterzieht. Doch auch Sie haben in der Regel das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen.

Unter anderem kann der örtliche TÜV einen Gutachter bereitstellen. In diesem Artikel befassen wir uns damit, was einen Gutachter vom TÜV ausmacht und welche Aufgaben er übernehmen kann. Auch beantworten wir die Frage, wer das TÜV-Gutachten bezahlt.

Was ist ein TÜV-Gutachter?

Ein technischer Überwachungsverein (kurz TÜV) ist im Rahmen der TÜV-Konvention dazu berechtigt, technische Untersuchungen durchzuführen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Es sind also privatwirtschaftliche Gesellschaften, die hohen Qualitätsstandards genügen.

So wird beispielsweise die regelmäßig durchzuführende Hauptuntersuchung umgangssprachlich TÜV genannt, da nur zugelassene technische Überwachungsvereine eine solche durchführen dürfen. Doch natürlich kann ein TÜV noch viel mehr Aufgaben übernehmen, die der Sicherheit im Verkehr dienen. Dabei kommt es jedoch auch darauf an, wie groß die örtliche TÜV-Gesellschaft ist. Ein TÜV-Sachverständiger zur Untersuchung eines Unfallschadens kann beispielsweise in jeder größeren Stadt bestellt werden.

Ein TÜV-Gutachter ist in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt. Dies ist von Bedeung, da der Begriff “Gutachter” nicht geschützt ist. Die gegnerische Versicherung oder im Zweifel das Gericht wird jedoch nur Gutachten akzeptieren, die durch eine glaubhafte Instanz angefertigt wurden.

Überprüft ein TÜV-Sachverständiger  Fahrzeuge für Privatkunden, so steht am Ende ein "Privatgutachten". Wird er aber vom Gericht bestellt, so fertigt er ein "Gerichtsgutachten" an.
Überprüft ein TÜV-Sachverständiger Fahrzeuge für Privatkunden, so steht am Ende ein „Privatgutachten“. Wird er vom Gericht bestellt, so fertigt er ein „Gerichtsgutachten“ an.

„Öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter“ darf sich nur nennen, wer von einer befugten öffentlich-rechtlichen Einrichtung diesen Titel erhalten hat. Dafür muss er unter anderem nachweisen, dass er

  • sachlich höchst kompetent ist und
  • unparteiisch,
  • unabhängig,
  • weisungsfrei und
  • gewissenhaft arbeitet.

Wenn Sie sich nach einem Unfall nach einem Sachverständigen umsehen, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug möglichst objektiv beurteilt und dabei auf den örtlichen TÜV stoßen, werden Sie sich vielleicht fragen, welche Aufgaben ein TÜV-Gutachter übernehmen kann? Im Folgenden eine Zusammenfassung ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Was leistet ein TÜV-Gutachter?

Ein Kfz-Unfallgutachten soll klären, welche finanziellen Verluste durch die Kollision entstanden sind und mit welchen Einbußen in nächster Zukunft zu rechnen ist. Es wird also vornehmlich der Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Unfall ermittelt. Außerdem werden Ausfallzeiten und Reparaturkosten geschätzt.

Ein TÜV-Gutachter kann demnach ein komplettes Gutachten erstellen, das alle Informationen enthält, die eine Versicherung zur Schadensregulierung benötigt. Ein solches Gutachten enthält unter anderem detaillierte Beschreibungen folgender Einzelheiten:

  • Fahrzeugtyp samt (Sonder-)Ausstattung
  • Schadensbild, welches sich durch den Unfall ergibt
  • Eventuell vor der Kollision bereits vorhandene Schäden
  • Ermittlung eines Reparaturwegs
  • Voraussichtliche Reparaturdauer
  • Reparaturkosten (inklusive Prüfung eventueller Kostenvoranschläge der Werkstatt)
  • Ausfalldauer des Fahrzeugs
  • Ermittlung des aktuellen Fahrzeugwertes (Restwert)
  • Wiederbeschaffungswertes und
  • Wertminderung

Wozu kann ein Gutachten durch einen TÜV-Gutachter dienen?

Wie bereits angedeutet, ist ein Gutachten immer dann notwendig, wenn die Versicherung des Gegners für Unfallschäden aufkommen soll. Da die Haftpflichtverischerung des Unfallverursachers einen eigenen Gutachter aussenden wird, ist es zunächst nicht notwendig, dass auch Sie einen Sachverständigen beauftragen.

Sie haben jedoch das Recht dazu, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Die Versicherung kann nicht auf das Gutachten „ihres“ Gutachters bestehen!

Ein TÜV-Gutachter wird in aller Regel als objektiv und unabhängig eingeschätzt, sodass die Versicherung sein Urteil nur dann in Frage stellen wird, wenn seine Einschätzungen in entscheidenden Punkten vom ihrem Gutachten abweichen. Denn daraus resultiert oft, dass der geforderte Schadensersatz höher ausfällt, als zunächst angenommen. In diesem Fall kommt es in letzter Konsequenz zu einem Gerichtsprozes, in dem der ganze Fall neu bewertet wird.

Was wird das kosten? Ein TÜV-Gutachter kann es für Sie einschätzen.
„Was wird das kosten?“ Ein TÜV-Gutachter kann es für Sie einschätzen.

Der TÜV-Gutachter soll also letztlich der Beweissicherung und Wahrheitsfindung zuarbeiten. Das Ergebnis kann Ihnen als Unfallopfer dabei helfen zu entscheiden, ob es sich lohnt

  • den Wagen reparieren zu lassen,
  • für die Zeit des Nutzungsausfalls einen Mietwagen zu nehmen,
  • eine Reparatur vornehmen zu lassen oder ob ein Totalschaden vorliegt.

Sie erfahren auf diesem Wege auch, welchen Preis Sie auf dem freien Markt voraussichtlich noch erzielen können, wenn Sie das Unfallauto veräußern.

Die Einbußen, die Sie hier im Gegensatz zum Wert des Kfz vor dem Unfall machen würden, bezeichnen Fachleute als merkantilen Minderwert.

Wer kann einen TÜV-Gutachter beauftragen?

Ein TÜV-Gutachter kann von der Versicherung oder von einer Privatperson beauftragt werden. In beiden Fällen handelt es sich dann um ein Privatgutachten. Auch das Gericht kann im Streitfall einen TÜV-Gutachter bestellen, um zu ermitteln, welches der beiden vorliegenden Gutachten der Wahrheit nun am nächsten kommt (Gerichtsgutachten).

Ein durch einen Unfall Geschädigter hat das Recht auf einen Gutachter. Er kann diesen entweder persönlich bestellen oder durch einen bevollmächtigten Dritten bestellen lassen. So kann sich etwa die beauftragte Werkstatt oder ein Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrem Namen an einen TÜV-Gutachter wenden.

Was kann ein TÜV-Gutachter kosten und wer kommt dafür auf ?

Das Honorar eines Sachverständigen wird in der Regel auf Basis des vorliegenden Schadens berechnet. Dabei können Sachverständige prinzipiell individuelle Prozentsätze anlegen, da es hierzu keine gesetzlichen Festlegungen gibt. Bei kleinen Schäden kann das Honorar für einen TÜV-Gutachter schon bei 30 Prozent des Schadens liegen, während der Prozentsatz fällt, je höher der Schaden ist.

Nun ist oben deutlich geworden, dass ein Unfallgeschädigter ein Recht darauf hat, einen Sachverständigen zu beauftragen, die Unfallschäden zu begutachten. Da dem Geschädigten durch die Kollision keine finanziellen Einbußen entstehen sollen, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verpflichtet, die Kosten für das TÜV-Gutachten zu übernehmen. Das gilt auch, wenn bereits ein Unfallgutachten vorliegt.

Beachten Sie: Die Haftpflichtversicherung des Gegners wird keinen TÜV-Gutachter bezahlen, wenn es sich um reine Bagatellschäden an Ihrem Fahrzeug handelt. Sollten sich die Kosten für die Reparatur also auf weniger als 750 Euro belaufen, ist objektiv gesehen kein Gutachten des Schadens nötig.

FAQ: TÜV-Gutachter

Warum sollte ich mich an einen TÜV-Gutachter wenden?

Er kann als neutraler und unabhängiger Gutachter dienen.

Zahlt die Versicherung den TÜV-Gutachter?

Ja, allerdings nicht, wenn es sich um Bagatellschäden handelt und sich die Reparaturkosten auf weniger als 750 Euro belaufen.

Was ist im Kfz-Gutachten enthalten?

Mit einem Klick hier, können Sie alle Aspekte nachlesen, die in einem Kfz-Gutachten enthalten sein sollten.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

4 Kommentare zu “TÜV-Gutachter: Mit professionellem Blick auf Unfallschäden

  1. A.Sieberth

    I will was anderes wissen. An meinem klassischen Rover Mini führte ich komplette Restauration durch, auch mit besseren als die originale Komponente. Zuletzt wurden so die Spiralfeder, die in GB seit Jahrtausendwende zum Mini Klassik erhältlich ist beim TÜV nicht akzeptiert. Sie verlangten Zertifikat (was ich nicht habe), die Rechnung und Info des Fachverkäufers wurden ignoriert. Ein Gutachten (das ich verlangte) wurde abgelehnt.
    Im Klartext: Habe ich Anspruch auf kostenpflichtiges Gutachten, was soll ich dazu bereitlegen, nachweisen ?
    Habe ich Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren, die mehrfach wegen Verweigerung eines Gutachtens mir entstanden sind ?
    Es ist heiß, es gab schon gegenseitig Strafanzeigen.

  2. xyz

    Guten Tag zusammen,

    können man ein Zweitgutachten auch anhand von Lichtbildern des Erstgutachters erstellen? Der Schaden wurde leider nur teilweise reguliert, beim restlichen Schaden sieht man keinen Zusammenhang zum Unfall.

  3. Stockus

    Hallo liebes TÜV Team,
    mir fuhr gestern jemand ins Auto und die versicherung des unfallverursachers möchte einen gutachter schicken wo ich mir nichts dabei dachte und zugesagt habe. Nun habe ich aber viel gelesen dass dieser von der versicherung bestellte Gutachter wohl eher für die versicherung begutachtet. Ich möchte niemandem etwas vorwerfen aber gerne auch wissen ob ich das Recht habe zb beim TÜV ein Gutachten erstellen zu lassen und wer dieses bezahlt? Kann ich das dann vorher machen lassen oder erst nachdem der Gutachter der Versicherung seine Arbeit getan hat oder kann ich bei der versicherung anrufen und mitteilen dass ich auf deren gutachter doch leiber verzichte weil ich einen neutralen gutachter vorziehe?? Danke für die Antwort. Gruss Martin Stockus PS: Ist dringend, der gutachter wil sich heute schon melden

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Stockus,

      normalerweise haben Sie das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten dafür werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung des Unfallschuldigen getragen. Der Gutachter der Versicherung sollte jedoch ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das Auto zu besichtigen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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