Alle zwei Jahre muss ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich auch TÜV genannt. Hier wird überprüft, ob alle Fahrzeugbestandteile noch vorschriftsmäßig sind oder ob Mängel vorhanden sind.
Bei Mängeln am Fahrzeug kann nämlich die Sicherheit für den Fahrzeugführer und auch die anderen Verkehrsteilnehmer erheblich beeinträchtigt sein. Fahrzeuge, die nicht den Vorschriften entsprechen, können eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.
Wurde die TÜV-Prüfung bestanden, erhält ein Kfz die TÜV-Plakette, die bescheinigt, dass ein Fahrzeug geprüft wurde und im Straßenverkehr geführt werden darf. Doch was ist, wenn die Hauptuntersuchung nicht bestanden wird, wenn das Fahrzeug also tatsächlich Mängel aufweist? In diesem Fall kann es zu einer TÜV-Nachprüfung kommen. Wann dies der Fall ist und welche Fristen einzuhalten sind, klärt der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Hauptuntersuchung nicht bestanden: Ist eine Tüv-Nachprüfung unvermeidlich?
Wurden an einem Fahrzeug Mängel festgestellt, bedeutet das in der Regel nicht gleich, dass es sich bei Ihrem Auto um einen hoffnungslosen Fall handelt. Denn ob bei einem Fahrzeug nachgerüstet werden muss oder dieses stattdessen ganz aus dem Verkehr gezogen muss, hängt normalerweise davon ab, wie schwerwiegend die Mängel sind. Es gibt verschiedene Mängelklassen:
- Ohne Mängel
- Geringe Mängel
- Erhebliche Mängel
- Verkehrsgefährdung
Bei geringen Mängeln droht normalerweise keine Nachprüfung beim TÜV. Sind diese nämlich so gering, dass dadurch die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, kann Ihr Fahrzeug trotzdem die TÜV-Plakette erhalten. Der Fahrzeughalter hat aber in diesem Fall die Pflicht, diese geringfügigen Fehler möglichst zeitnah beseitigen bzw. korrigieren zu lassen. In einem Prüfbericht werden diese Mängel vermerkt. Werden sie nicht beseitigt, kann dies ein Verwarngeld zur Folge haben, wenn es zu einer Verkehrskontrolle kommt. Als geringe Mängel gelten zum Beispiel defekte Glühlampen oder zerkratzte Außenspiegel.
Bei erheblichen Mängeln muss in der Regel eine HU-Nachprüfung durchgeführt werden. In diesem Fall erhalten Sie also vorläufig keine TÜV-Plakette. Als erhebliche Mängel gelten zum Beispiel eine zu geringe Profiltiefe der Reifen durch Abrieb oder verrostete Fahrzeugteile.
TÜV-Nachuntersuchung: Diese Frist müssen Sie bei erheblichen Mängeln einhalten
Wurden bei Ihrem Fahrzeug erhebliche Mängel festgestellt, haben Sie anschließend einen Monat Zeit, um diese zu beseitigen. Denn nach einem Monat steht die TÜV-Nachprüfung an. Daher empfiehlt es sich, das Fahrzeug nach nicht bestandener Hauptuntersuchung so schnell wie möglich in eine Werkstatt zu bringen.
Ist das Kfz repariert, kann die Nachprüfung durchgeführt werden. Vereinbaren Sie für die TÜV-Nachprüfung einen Termin möglichst früh mit Ihrer zuständigen Prüfstelle. Denn die für die TÜV-Nachprüfung vorgesehene Frist darf nicht überschritten werden.
Ist es möglich, bei der TÜV-Nachprüfung die Frist zu verlängern? Nein, eine Verlängerung der Frist ist in der Regel nicht möglich. Wird bei der Nachprüfung beim TÜV die Frist von einem Monat nämlich nicht eingehalten, muss erneut eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Gebühren für die HU müssen dann also ein zweites Mal in voller Höhe gezahlt werden.
TÜV: Welche Gebühren für die Nachprüfung erhoben werden
Beheben Sie die Mängel rechtzeitig und halten die Frist ein, können Sie Geld sparen. Denn für eine TÜV-Nachprüfung fallen nicht so hohe Kosten an wie für eine zweite Hauptuntersuchung. Die Höhe der Gebühren für eine TÜV-Nachprüfung variiert je nach Bundesland und Prüfstelle. Mehr als 30 Euro kommen aber in der Regel nicht auf Sie zu.
TÜV-Nachprüfung bei anderer Prüfstelle durchführen lassen: Geht das?
Sie können die TÜV-Nachprüfung grundsätzlich auch woanders durchführen lassen, da im TÜV-Prüfbericht alle Mängel vermerkt sind. Sie dürfen also für die TÜV-Nachprüfung eine andere Prüfstelle aufsuchen als für die Hauptuntersuchung. Voraussetzung ist hierbei allerdings, dass Sie den TÜV-Bericht der HU zur TÜV-Nachprüfung mitbringen.
In manchen Fällen ist es sogar notwendig, die TÜV-Nachuntersuchung woanders durchführen zu lassen. Denn es kann sein, dass Sie bei Ihrer bisherigen Prüfstelle keinen Termin innerhalb eines Monats erhalten.
Wichtig ist, dass Sie den HU-Prüfbericht aufbewahren, bis die TÜV-Nachprüfung endgültig bestanden wurde. Sie sollten diesen außerdem mitführen, wenn Sie in der Zwischenzeit mit dem Fahrzeug unterwegs sind. Werden Sie bei einer Verkehrskontrolle angehalten und den Beamten fällt auf, dass Ihre TÜV-Plakette abgelaufen ist, dient der TÜV-Bericht als Nachweis dafür, dass Sie sich noch innerhalb der Nachprüfungsfrist befinden.
TÜV-Nachprüfung nicht bestanden: Was nun?
Ist Ihr Fahrzeug bei der TÜV-Nachprüfung trotz Reparatur durchgefallen, kann diese innerhalb von vier Wochen wiederholt werden. Bei der TÜV-Nachprüfung wird normalerweise nur geprüft, ob die bei der HU festgestellten Mängel behoben worden sind. Es findet in dem Sinne keine zweite Hauptuntersuchung statt. Werden bei der TÜV-Nachprüfung neue Mängel festgestellt, kann eine erneute TÜV-Nachuntersuchung angeordnet werden.
FAQ: TÜV-Nachprüfung
Weist Ihr Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel auf, müssen Sie in der Regel zur TÜV-Nachprüfung. Dann bekommen Sie die neue Plakette erst, wenn die Mängel behoben sind.
Für die Nachprüfung beim TÜV bleibt Ihnen eine Frist von einem Monat. Überschreiten Sie diesen, müssen Sie die Kosten für die HU erneut bezahlen.
Ja, für PKW ist es bis zu zwei Monate erlaubt, den Termin für die nächste Hauptuntersuchung zu überziehen. Bis dahin droht kein Bußgeld.
Letzter Tag meiner Nachprüfungspflicht fällt auf einen Sonntag.
Kann in diesem Fall der nachfolgende Montag als Monatsletzer gelten?
Es wird seltsamerweise immer wieder in allen möglichen Publikationen unreflektiert behauptet, dass beim Überschreiten der Nachprüfungsmonatsfrist ein Ordnungsgeld von 40 Euro fällig wird. Solange das Fahrzeug mit einer gültigen HU Plakette fährt, werden bei einer Kontrolle lediglich die gemäß Bußgeldkatalog fälligen Überschreitungen gem. Plakette ( ab. 4.Monat) sanktioniert. Woher soll die Polizei wissen, dass das Fahrzeug bei einer HU/AU Überprüfung beanstandet wurde ? Oder soll durch die Autoren suggeriert werden, dass der TÜV, die DEKRA usw eine Terminüberwachung macht und Nichtwiedervorführungen dem KBA oder wem auch immer meldet ? Natürlich kann man auch noch nach 3 , 4, 5 oder 8 Monaten problemlos eine erneute HU/AU wo auch immer machen, ohne durch wen auch immer 40 Euro wegen Überschreitung der Nachfrist zahlen zu müssen. Beispiel: Ein KFZ wird 3 Monate vor Ablauf der Plakette (Juli) vorgeführt. Mängel festgestellt, Wiedervorführung angeordnet. Halter schmeißt wegen Zeitmangel die Prüfbescheinigung weg, repariert die Mängel in aller Ruhe und fährt im Oktober (also noch innerhalb der straffreien Überziehung) zu irgend einer anderen Vorführstelle zur erneuten kompletten HU/AU. Konsequenzen ? Keine? Oder wo sehe ich etwas falsch.