TÜV überziehen: Ist eine Rückdatierung noch möglich?

Wird der TÜV noch zurückdatiert? Nein, das erfolgt nicht mehr.
Wird der TÜV noch zurückdatiert? Nein, das erfolgt nicht mehr.

Dass der Termin zur Hauptuntersuchung (HU) verpasst wird, ist nicht selten. Einige haben es einfach nicht auf dem Schirm, dass die Zeit schon wieder gekommen ist und das Auto zur Untersuchung muss. Lange Zeit war die gängige Verfahrensweise, dass Fahrer, die den TÜV überziehen, eine Rückdatierung eingetragen bekamen. Doch ist es immer noch eine Option, dass Prüforganisationen den TÜV zurückdatieren?

Was es mit der TÜV-Rückdatierung auf sich hatte, welches Datum für die nächste HU dann wichtig war und mit welchen Sanktionen heute bei Versäumen der HU zu rechnen ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

Rückdatierung der HU: Was passierte dabei eigentlich?

Bis vor einiger Zeit war es in Deutschland möglich, wenn Halter den Termin zur Hauptuntersuchung verpasst hatten, dass für die HU eine Rückdatierung eingetragen wurde. Das bedeutet, dass der nächste Termin wesentlich früher stattfand. Wurde der Termin beispielsweise um drei Monate überzogen, verkürzte sich die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung ebenfalls um drei Monate.

Eine Rückdatierung der Hauptuntersuchung gibt es nicht, allerdings drohen Bußgelder beim Überziehen des Termins.
Eine Rückdatierung der Hauptuntersuchung gibt es nicht, allerdings drohen Bußgelder beim Überziehen des Termins.

Halter mussten also schon nach 21 Monaten wieder zum TÜV. Hier wurde rückwirkend die überschrittene Zeit geltend gemacht. Wurde dann auch dieser Termin vergessen, erfolgte eine erneute Rückdatierung. Doch wie sieht das heute aus? Müssen Halter, die den TÜV überziehen, eine Rückdatierung in Kauf nehmen? Nein.

Dieses Vorgehen wurde bereits 2012 eingestellt, sodass nun mit dem Erteilen der neuen Plakette der Zeitraum bis zur nächsten Hauptuntersuchung neu beginnt. Dabei ist es unerheblich, ob zuvor der Termin überzogen wurde oder nicht. Somit wurde für die TÜV-Plakette die Rückdatierung aufgehoben.

Kurz & kompakt im Video: Was droht, wenn Sie den TÜV überziehen?

Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.
Was passiert, wenn Sie den TÜV überziehen, erfahren Sie im Video.

Keine Rückdatierung mehr: Bei versäumter Hauptuntersuchung drohen allerdings Bußgelder

Auch wenn Halter, die den TÜV überziehen, keine Rückdatierung beachten müssen, ist das Ganze jedoch nicht folgenlos. Das Fahrzeug darf nur geführt werden, wenn es verkehrssicher ist. Die TÜV-Plakette belegt diese Sicherheit und ist diese abgelaufen, kann die Sicherheit nicht mehr nachgewiesen werden. Überschreiten Halter nun den Termin, müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen:

VerstoßMögliche Sanktionen
PKW gefahren, trotz überzogener HU
2 bis 4 Monate15 EUR
4 bis 8 Monate25 EUR
über 8 Monate hinaus60 EUR,
1 Punkt

Auch wenn für die Hauptuntersuchung keine Rückdatierung mehr stattfindet, müssen Halter also dennoch auf den Termin für die HU achten. Überziehen sie diesen in bestimmtem Maße, kommt zum Bußgeld am Ende auch noch ein Punkt in Flensburg hinzu. Die Hauptuntersuchung findet nun auch bei einer Überziehung des Termins alle zwei Jahre bei PKW und jedes Jahr bei LKW und Bussen statt. Der Termin ist in der Regel auf der Plakette vermerkt und kann auch den Papieren entnommen werden. Um den TÜV nicht zu überziehen, auch ohne Rückdatierung, sollten sich Halter am besten den nächsten Termin in einen Kalender eintragen oder eine Erinnerung erstellen.

FAQ: Rückdatierung des TÜVs

Gibt es eine Rückdatierung für den TÜV?

Nein, seit 2012 wird der TÜV nicht mehr zurückdatiert. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Halter, die den TÜV überziehen, mit einer Rückdatierung rechnen und somit früher zur nächsten HU antreten.

Was geschieht heute, wenn der TÜV überzogen wird?

Ist der TÜV abgelaufen, wird keine Rückdatierung mehr vorgenommen. Mit der neuen Plakette beginnt der normale Turnus für die HU. Das Überziehen des TÜV-Termins kann Bußgelder zur Folge haben.

Mit welchen Sanktionen ist bei einer Überziehung zu rechnen?

Ab dem zweiten Monat, wird ein Verwarngeld von 15 Euro fällig, ab dem vierten sind es 35 Euro. Wer den TÜV acht Monate oder länger überzieht, muss 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (37 Bewertungen, Durchschnitt: 4,51 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert