FAQ: TÜV vorziehen
Es ist möglich, den TÜV früher zu machen, also den eigentlichen Termin vorzuziehen. Liegt der Termin ungünstig, können Sie Ihr Fahrzeug also auch schon früher zur anstehenden Hauptuntersuchung bringen.
Für den nächsten Termin zählt das Datum, an dem die Hauptuntersuchung stattfand. Der eigentlich festgelegte Termin hat also keine Bedeutung mehr, wenn Sie die HU vorziehen. Die nächste HU findet dann zwei Jahre nach dem vorgezogenen Termin statt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Ein vorgezogener TÜV hat den Vorteil, dass Sie den Termin bestimmen können. Das bietet mehr Flexibilität für den Zeitraum, in dem die Untersuchung stattfinden kann. Ein Nachteil, wenn Sie die HU früher machen, ist allerdings, dass die Gültigkeit des bestehenden TÜVs verkürzt wird. Welche Sanktionen drohen, wenn Sie den TÜV dann überziehen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Kann man den TÜV vorziehen bzw. auch früher machen?
Fahrzeuge müssen in festgelegten Intervallen zur Hauptuntersuchung (HU oder auch TÜV). Der Zeitraum für den nächsten Termin wird in der Regel mit dem Anbringen der neuen Prüfplakette festgelegt. Üblich ist ein Intervall von zwei Jahren. Für LKW über 3,5 Tonnen sowie für Wohnmobile über 7,5 Tonnen ist das Intervall auf 12 Monate festgelegt. Gleiches gilt für Anhänger mit mehr als 3,5 Tonnen.
Verpassen Fahrzeughalter den Termin, weil sie ihn nicht wahrnehmen können, kann bei einem längeren Überziehen ein Bußgeld drohen und im schlimmsten Fall auch die Stilllegung des Fahrzeugs. Um ein Überziehen zu vermeiden, können Halter den TÜV auch vorziehen.
Den TÜV früher machen zu lassen, ist beispielweise eine Option, wenn das Fahrzeug beruflich genutzt wird und Ausfallzeiten negative Auswirkungen haben könnten. Da ist die zeitliche Planung der HU durchaus von Vorteil. Auch kann es sein, dass Halter gar nicht im Land sind oder die Öffnungszeiten der Werkstatt im veranschlagten Prüfungszeitraum ungünstig liegen. Hier kann es sich ebenfalls lohnen, den TÜV früher durchführen zu lassen.
Für den TÜV kann das Vorziehen auch bei einem Verkauf des Fahrzeugs eine Möglichkeit sein, dem Käufer Seriosität zu beweisen. Steht die HU in nächster Zeit an, kann der Verkäufer den TÜV beispielsweise einen Monat früher machen lassen und so den Wert des Fahrzeugs steigern. Auch kann eine neue TÜV-Plakette die Verkaufschancen deutlich erhöhen.
TÜV vorziehen: Wann ist der nächste Termin?
Wenn Sie den TÜV-Termin vorziehen, stellt sich dann die Frage, wann der nächste Termin ansteht. Gilt der eigentliche Termin oder beginnt das Intervall mit dem Vorziehen neu? Einfach gesagt: Ja, es beginnt neu. Es zählt der Termin, an dem die HU stattfindet, nicht der zuvor bestimmte. Dieser ist dann nicht mehr von Bedeutung.
Haben Sie beispielsweise einen Termin im Juli und ziehen diese in den Juni oder gar in den Mai vor, fällt der nächste Termin in zwei Jahren (bzw. 12 Monaten) dann ebenfalls auf den Juni oder Mai.
TÜV überziehen: Welche Sanktionen drohen?
Können Sie den TÜV-Termin nicht wahrnehmen, aber den TÜV auch nicht vorziehen, gibt es einen bestimmten Spielraum, was das Überziehen anbelangt. Allerdings sollten Sie nicht zu lange warten und zeitnah einen Termin vereinbaren. Sind Sie zwei bis vier Monate über dem eigentlichen Termin, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen. Bei vier bis acht Monaten sind es 25 Euro. Warten Sie noch länger, ist es dann schon ein Bußgeld von 60 Euro sie ein Punkt in Flensburg. Um sich diese Kosten zu sparen, sollten Sie immer schauen, ob Sie den TÜV nicht doch vorziehen können.
Verstoß | Mögliche Sanktionen |
---|---|
PKW gefahren, bei dem die Hauptuntersuchung überzogen war | |
zwei bis vier Monate | 15 EUR |
vier bis acht Monate | 25 EUR |
über acht Monate hinaus | 60 EUR, 1 Punkt |
PKW mit vorgeschriebener Sicherheitsprüfung gefahren, bei dem die Hauptuntersuchung überzogen war | |
bis zwei Monate | 15 EUR |
zwei bis vier Monate | 25 EUR |
vier bis acht Monate | 60 EUR, 1 Punkt |
über acht Monate hinaus | 75 EUR, 1 Punkt |
hallo ,ich habe eine dringende Frage die in der nachsten zeit auf alle Fälle örterse komme. wird bzgl. TÜV
ab 1.1.2024 ist eş erlaubt fur Rentner das Fahrzeug mitzunehmen in die Turkei fur 4 Jahre …aber was machen wir dann mit dem TüV ?????
bitte um Antwort !