Überfüllte Busse – Gesetzliche Bestimmungen zur Überladung beim Bus

Tatbe­standBuß­geld Fah­rerPunk­te Fah­rerBuß­geld Hal­terPunk­te Hal­ter
Mehr Fahrgäs­te als in der Zu­lassungs­bescheini­gung Teil I erlaubt beför­dert60 €1
Mehr Gepäck als für den Kraftom­nibus ausge­wiesen beför­dert60 €11
Kraftom­nibus mit Fahrgäs­ten und einem zuläs­sigen Gesamt­gewicht über 7,5 t über­laden:
... um mehr als 5 %120 €1210 €1
... um mehr als 10 %165 €1352,50 €1
... um mehr als 15 %210 €1427,50 €1
... um mehr als 20 %285 €1570 €1
... um mehr als 25 %427,50 €1637,50 €1
... um mehr als 30 %570 €1637,50 €1

Bei der Überladung eines Busses drohen teure Bußgelder

Sind überfüllte Busse überhaupt erlaubt oder droht dem Fahrer bzw. Unternehmen ein Bußgeld?
Sind überfüllte Busse überhaupt erlaubt oder droht dem Fahrer bzw. Unternehmen ein Bußgeld?

Überfüllte Busse haben mehr als eine Ursache: Nicht nur zu viele Passagiere, auch zu viel Gepäck oder eine insgesamt zu schwere Ladung führen zu Bußgeldern.

Die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts – eine Überladung – vermindert die Steuerfähigkeit des Fahrzeugs und stellt somit eine große Gefahr für alle Insassen und den restlichen Verkehr dar.

Aus diesem Grund drohen Fahrern in diesem Fall besonders hohe Bußgelder. Bereits eine Überladung von 5 % führt zu einem Bußgeld von 210 Euro – einen Punkt in Flensburg gibt es zusätzlich.

Überfüllte Busse: Wenn zu viele Personen einsteigen

Morgens auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule ein dichtes Gedränge und Quetschen in einem mal wieder überfüllten Bus. Nicht selten passiert es, in einem Bus nur noch einen Stehplatz zu bekommen. Das ist nicht nur lästig und unangenehm: Überfüllte Busse werden schnell zur Gefahr – etwa wenn der Busfahrer aufgrund der Überladung die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert.

Doch wie ist das gesetzlich überhaupt geregelt? An welche Bestimmungen muss sich der Busfahrer halten? Wie viele Personen darf ein normaler Linienbus im Stadtverkehr befördern?

Erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber, welche Strafen überfüllte Busse für den Fahrer nach sich ziehen und welche Regelungen grundsätzlich bei der Personenbeförderung mit einem Bus gelten.

Gesetzliche Regelungen zur Personenbeförderung in Bussen sind neben den allgemeingültigen Verkehrsgesetzen (StVO, StVZO, StVG und FeV) das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).

Überfüllte Busse: Im Fahrzeugschein ist verzeichnet, wie viele Personen befördert werden dürfen.
Überfüllte Busse: Im Fahrzeugschein ist verzeichnet, wie viele Personen befördert werden dürfen.

Grundsätzlich gilt gemäß § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass Kraftfahrzeuge nicht mehr Personen befördern dürfen als Sitzplätze vorhanden sind. Aber:

[Dies gilt] nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

Ergänzend hierzu heißt es im § 22 BOKraft explizit zu den Stehplätzen:

Stehplätze sind nur zulässig, wenn das Fahrzeug im Obusverkehr oder im Linienverkehr mit Kraftomnibussen eingesetzt wird.

Dennoch bedeutet dies nicht, dass keine Einschränkung, wie viele Personen befördert werden dürfen§ 34a der StVZO hält nämlich fest, dass Busfahrer nicht mehr Menschen transportieren dürfen, als es die Zulassungsbescheinigung Teil I des Fahrzeugs festlegt.

Da die Fahrzeugpapiere nicht stets zur Hand sind, informieren Aufkleber in jedem Bus über die maximale Passagierzahl. Überfüllte Busse, welche mehr Personen als zugelassen befördern, bescheren dem Fahrer ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 60 Euro.

Egal, wie viele Menschen einen bestimmten Bus dringend benötigen, muss der Fahrer also darauf achten, dass er nicht mehr Passagiere befördert, als das Fahrzeug zulässt. Ggf. muss er einige Personen bitten, auf dem nächsten Bus zu warten.

Spezialfall: Überfüllte Schulbusse

Nicht selten passiert es, dass an der Haltestelle ein überfüllter Schulbus steht. Kinder und Jugendliche drängeln sich in den sehr begrenzten Raum, um noch pünktlich an der Schule zu sein. Insbesondere dort, wo es zu den ausgewiesenen Schulbussen keine Alternativen gibt, kommt es zu diesen Engpässen, denn viele Personen müssen innerhalb eines kurzen Zeitfensters an einem bestimmten Ort sein.

Auch für überfüllte Schulbusse gibt es bezüglich der Personenanzahl keine konkreten Angaben.
Auch für überfüllte Schulbusse gibt es bezüglich der Personenanzahl keine konkreten Angaben.

Grundsätzlich dürfen jedoch auch bei der Beförderung von Schülern nur so viele Kinder mitgenommen werden, wie für das jeweilige Fahrzeug vorgesehen ist. Dabei sind gemäß § 14 Abs. 3 BOKraft die Ein- und Ausstiege freizuhalten. Zudem sollten sich die Kinder stets einen festen Halt verschaffen können.

Das bedeutet: Ist dies nicht möglich, handelt der Fahrer entgegen der in § 31 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beschriebenen Verantwortung für den Betrieb des Fahrzeugs. In diesem Falle können Fahrer und Unternehmen wegen überfüllter Schulbusse ein Bußgeld bekommen.

So melden Eltern überfüllte Schulbusse

Ist die Sicherheit der Schüler aufgrund der übervollen Busse gefährdet, sollten Eltern Beschwerde einreichen. Ansprechpartner ist hierbei stets an den Auftraggeber der Schulbeförderung. In den meisten Fällen ist dies die Gemeinde. Allerdings beauftragen mitunter auch die Schulen selbst Busunternehmen.

FAQ – Überfüllte Busse

Wann gilt ein Bus als überfüllt?

Ein Bus kann überfüllt sein, wenn zu viele Fahrgäste an Bord sind oder wenn eine Überladung vorliegt.

Wie viele Personen dürfen befördert werden?

Es dürfen im Bus nicht mehr Personen als Sitzplätze vorhanden sein, es sei denn, es handelt sich um einen Linienbus, in dem Stehplätze zulässig sind.

Was droht, wenn der Bus überfüllt ist?

Dem Busfahrer droht bei einem überfüllten Bus ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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