Eine Umleitung gilt als Maßnahme der Verkehrslenkung und wird durch Verkehrszeichen angekündigt sowie auch ausgewiesen. Als Gründe für eine solche Maßnahme können beispielsweise Baustellen oder erhöhtes Verkehrsaufkommen gelten. Aber nicht nur für Kraftfahrer kann der Verkehrsfluss durch diese Maßnahmen beeinflusst werden, auch für Radfahrer oder Fußgänger sind Umleitungen des eigentlichen Verkehrsweges möglich.
Im weiteren Sinne gehören dann auch Schienenersatzverkehre, Ausweichflughäfen oder Baukanäle bzw. befahrbar gemachte Wasserstraßen zu solchen Umleitungsmaßnahmen.
Wie ein Umleitungsschild aussehen kann, was eine Bedarfsumleitung ist und wie eine Umleitungsstrecke beendet wird, erläutern wir im nachfolgenden Ratgeber näher. Darüber hinaus erfahren Sie, wer eine Umleitung einreichen kann.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Umleitung
Eine Umleitung ist eine Maßnahme zur Verkehrslenkung und leitet den Verkehr um Baustellen bzw. Straßenschäden herum oder entlastet Straßen als Bedarfsumleitung bei hohem Verkehrsaufkommen. Was eine Bedarfsumleitung ist, erfahren Sie hier.
Zur Kennzeichnung einer Umleitung können verschiedene Verkehrszeichen verwendet werden. Diese zählen dann zu den Richtzeichen. Zudem unterscheiden sich die Schilder für eine Umleitung und eine Bedarfsumleitung. Welche Verkehrszeichen hier wichtig sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Eine Umleitung einrichten kann nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Welches Verhalten bei einer Umleitung wichtig ist, lesen Sie hier.
Verkehrszeichen für eine Umleitung: Wann kommt es zum Einsatz?
Eine Umleitung aufgrund von Baumaßnahmen oder Straßenschäden wird in der Regel durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Umleitungsstrecken führen dann entweder um die Störung herum und an anderer Stelle wieder auf die eigentliche Strecke zurück oder leiten Verkehrsteilnehmer zu einer alternativen Ausweichstrecke. Ist eine Umleitung bekannt, sollten Fahrer dies für ihre Fahrt und die Zeitplanung mitberücksichtigen.
Wie eine Umleitung auf der Autobahn, in der Stadt oder auf anderen Straßen aussehen muss, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt. In der Anlage 3 zur StVO sind in Abschnitt 11 zu den Richtzeichen alle amtlichen Zeichen zur Beschilderung aufgeführt. Verkehrszeichen zu Umleitungen zählen demnach als Richtzeichen. Fahrer müssen sich an die Vorgaben der Schilder halten und die Umleitung benutzen. Tun sie dies nicht, stehen sie nicht selten vor einem Hindernis, dass ein Weiterkommen unmöglich macht oder landen im Stau.
Auffällig ist, dass ein Verkehrsschild, welches eine Umleitung ankündigt, ausweist oder beendet immer rechteckig ist, einen gelben Hintergrund und einen schwarzen Rand sowie den Aufschriften „Umleitung“ oder „U“ in schwarz hat. Ist die geänderte Verkehrsführung zu Ende, wird das Schild mit einem roten Querbalken versehen.
Bei einer Umleitung sind die Verkehrszeichen 454, 455.1, 457.1, 458 und 457.2 am häufigsten zu finden. Handelt es sich um eine nummerierte Umleitung, weil auf der Strecke beispielsweise mehrere eingerichtet sind, wird beim Zeichen 455.1 zusätzlich zum U eine Ziffer hinzugefügt.
Folgende Schilder sind nach Anlage 3 StVO bei Umleitungen außerdem noch gängig. Hier ist auf Verkehrsschild für die Umleitung anstatt des Wortes „Umleitung“ ein schwarzes Piktogramm eines LKW und schwarze Pfeile zu sehen:
- Zeichen 442: Ankündigung bzw. Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeuge (z. B. LKW)
- Zeichen 421: Pfeilwegweiser für bestimmte Fahrzeuge
- Zeichen 422: Wegweiser für bestimmte Fahrzeuge
Um Umleitungsstrecken für bestimmte Fahrzeuge zu sperren oder freizugeben bzw. auf besondere Verkehrslagen hinzuweisen, sind zudem Zusatzschilder möglich. Das ist beispielsweise der Fall, wenn eine Umleitung einen Kreisverkehr betrifft oder nur für Kfz ab einem bestimmten Gesamtgewicht gilt.
Überblick zu gängig Umleitungsschildern
Folgenden Verkehrszeichen sind bei Umleitungen üblich:
Bedarfsumleitungen: Was verbirgt sich hinter dem Begriff?
Zusätzlich zu einer Baustellenumleitung oder einer Verkehrslenkungsmaßnahme aufgrund von Straßenschäden kann die Behörde auch eine Bedarfsumleitung einrichten. Üblicherweise ist eine spezielle Form der Umleitung auf Autobahnen und wird durch das Schild 460 angezeigt. Anders als die vorherigen Zeichen handelt es sich hierbei um ein rechteckiges Schild mit blauem Hintergrund, weißem Rand und weißer Aufschrift „U“ bzw. weißen Pfeilen.
Laut Erläuterung in Anlage 3 der StVO bedeutet dieses Schild Folgendes:
Das Zeichen kennzeichnet eine alternative Streckenführung im nachgeordneten Straßennetz zwischen Autobahnanschlussstellen.
Zum Einsatz kommt diese Umleitung, wenn die Autobahn beispielsweise aufgrund eines Unfalls gesperrt ist oder sich aufgrund hohen Verkehrsaufkommens ein Stau bildet. Der Verkehr kann an den entsprechenden Anschlussstellen ab und später wieder auf die Autobahn aufgeleitet werden.
Oftmals stellen Bedarfsumleitungen eine Entlastung von viel befahreneren oder staugefährdeten Abschnitten dar. In der Regel wird die Nutzung per Verkehrsfunk angeraten oder durch Rettungs- bzw. Ordnungskräfte vor Ort angewiesen. Auch hier ist eine Nummerierung zusätzlich zum „U“ möglich, wenn die Alternativstrecke aus mehreren Bedarfsumleitungen besteht.
Andere Arten der Umleitung im Straßenverkehr
Nicht nur für Kraftfahrzeuge kann eine Umleitung per Schild ausgewiesen sein. Auch für Radfahrer und Fußgänger kann das der Fall sein, wenn sich auf den für sie vorgesehenen Strecken Baustellen oder andere Hindernisse befinden.
Oftmals ist das Zeichen 442 dann anstatt eines LKW mit einem Fahrrad-Piktogramm versehen. Für Fußgänger sind Umleitungen in der Regel durch Zusatzzeichen wie 1000-22 angezeigt. Fußgänger werden angewiesen, den Gehweg auf der anderen Straßenseite zu nutzen.