Die Schadensregulierung nach einem Unfall, die einem Geschädigten zusteht, basiert auf Schadengutachten unabhängiger Gutachter. Das Auto wird auf seinen Restwert untersucht. Dabei wird ermittelt, in welchem Zustand der Wagen vor der Kollision war beziehungsweise welche Schäden nur bei dem Unfall entstanden sein können.
Wann aber kommen freie Kfz-Sachverständige zum Einsatz und wann ist ein Versicherungsgutachter zu akzeptieren?
Bevor wir dieser Frage auf den Grund gehen, erklären wir im Folgenden zunächst, was ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger ist, um im Anschluss zu beleuchten, ob es überhaupt Gutachter gibt, die nicht unabhängig sind.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein unabhängiger Sachverständiger?
Die Bezeichnung des „Sachverständigen“ ist rechtlich nicht geschützt. Es kann also im Prinzip jeder ein Gutachten erstellen und die Schäden eines Unfallwagens schätzen, sowie die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Allerdings wird der Auftraggeber voraussichtlich Probleme mit der Gegenseite sowie dem Gericht bekommen, da diese Instanzen solche Gutachten als unzuverlässig ablehnen können.
Gehen Sie als Geschädigter deshalb sicher und beauftragen Sie „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ mit der Begutachtung Ihres verunfallten Fahrzeugs.
Experten mit diesem Titel wurden von öffentlich-rechtlichen Institutionen wie etwa der Industrie- und Handelskammer geprüft und vereidigt. Sie haben ihr außerordentliches Wissen auf dem Gebiet der Schadens- oder Unfallanalyse unter Beweis gestellt.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige arbeiten per Definition:
- unparteiisch,
- weisungsfrei,
- gewissenhaft und
- unabhängig.
Wenn nach einem Unfall also ein unabhängiger Kfz-Gutachter Ihr Unfallfahrzeug untersuchen soll, wenden Sie sich im besten Fall an einen ausgewiesenen Experten.
Kann ein unabhängiger Sachverständiger von der Kfz-Versicherung bestellt werden?
Nun wendet sich die Haftpflichtversicherung des Schädigers in der Regel rasch an den Geschädigten und unterbreitet ihm ein Angebot: Sie will dafür sorgen, dass ein „unabhängiger Sachverständiger“ das Kfz begutachtet, welches im Anschluss in einer „besonders zuverlässigen“ Werkstatt repariert wird.
Die Versicherung setzt darauf, dass ein Unfallopfer das Prozedere und die Schadensregulierung möglichst schnell hinter sich bringen will. Die Vorschläge der Versicherung sollen ihm da entgegenkommen. Allerdings sollten Sie sich als Geschädigter klar machen, dass die Haftpflicht der Gegenseite in erster Linie darauf bedacht ist, die eigenen Kosten gering zu halten; Ihre Interessen sind dabei nebensächlich.
Auch wenn ein unabhängiger Gutachter von der Versicherung mit der Erstellung des Kfz-Gutachtens beauftragt wird, zeigt die Erfahrung, dass dieses in der Regel für den Geschädigten eher nachteilig ausfallen wird. Zwar ist ein unabhängiger Gutachter verpflichtet, objektiv zu arbeiten und kein „Gefälligkeitsgutachten“ zu erstellen. Doch kann ihm andererseits schwer nachgewiesen werden, dass er in der einen oder anderen Weise bewusst Fakten missachtet oder für Sie nachteilig interpretiert hat.
Im Haftpflichtfall sind Sie als Geschädigter nicht verpflichtet, auf das Angebot der Versicherung einzugehen und sich auf das Gutachten des Versicherungsgutachters zu verlassen.
Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu bestellen. Allerdings sollten Sie es dem Gutachter der Versicherung nicht verwehren, einen Blick auf die Schäden zu werfen.
Unabhängiger Gutachter: Welche Kosten entstehen, wer übernimmt sie?
Ein unabhängiger Gutachter, der auf Ihren Auftrag hin die Schäden Ihres Fahrzeuges begutachtet, wird von der Haftpflichtversicherung der Gegenseite bezahlt, wenn
- Sie das unschuldige Unfallopfer sind;
- der Schaden am Fahrzeug keine Bagatelle ist. Es sollten also Reparaturkosten von mindestens 750 Euro anfallen, um die Einholung eines Gutachtens objektiv zu rechtfertigen.
Im Kaskofall sind Sie in der Regel nicht berechtigt, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Ein unabhängiger Gutachter der Versicherung muss dann von Ihnen akzeptiert werden. Jedenfalls müssten Sie einen eigens beauftragten Gutachter selbst bezahlen. Die genauen Konditionen hierzu finden Sie im Versicherungsvertrag.
FAQ: Unabhängiger Gutachter
Wenn Sie oder Ihre Versicherung sich nicht auf den Versicherungsgutachter der Gegenseite verlassen wollen, kann ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden.
Ein unabhängiger Gutachter sollte unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft sein.
Ja, allerdings nur, wenn Sie den Unfall nicht selbst verursacht haben und es sich nicht um einen Bagatellschaden (unter 750 Euro) handelt.
Guten tag hab schon gutachter usw….beauftrag und wurde schob schaden von ihm aufgenommen muss ich mich jetzt beim gegnerischen versicherung mich melden wegen dem schaden oder macht das der gutachter …mit freudlichen gruessen
Hallo Emre,
bei der Versicherung müssen Sie sich selbst melden.
Ihr Bussgeld-Info Team