Wunderschöne Altstädte, Berge, Seen, Uhren und Käse. Diese sehr reduzierte Darstellung wird dem Nachbarland Schweiz garantiert nicht gerecht, fasst jedoch gut zusammen, was tausende Urlauber aus Deutschland jährlich in das Alpenland zieht. Durch den Gotthardpass und weitere Transitstraßen ist die Schweiz außerdem ein beliebtes Durchreiseland und häufiger Zwischenstopp für Berufsfahrer.
Doch wer schon einmal in der Schweiz war, erinnert sich bestimmt auch an steile Serpentinen und enge, schwer einsehbare Gassen sowie an übermüdete Fernfahrer auf den Autobahnen. Besonders in den Urlaubszeiten sind Unfallmeldungen in der Schweiz keine Seltenheit.
Doch was geschieht, wenn Ihnen zum Beispiel ein Unfall in der Schweiz auf der Autobahn passiert? Greift Ihre deutsche Versicherung? Schließlich ist die Schweiz kein EU-Land! Was Sie schon immer über Unfälle in der Schweiz wissen wollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Unfälle in der Schweiz – wie gehen Sie im Ernstfall vor?
Kommt es in einem Schweizer Kanton zum Unglück und Sie sind beteiligt, sollten Sie Ruhe bewahren. Wie auch in Deutschland gilt: Zuerst sollten Sie bei einem Verkehrsunfall die Unfallstelle absichern, dann Erste Hilfe leisten und schließlich die benötigte Notrufnummer wählen:
- Allgemeiner Notruf Schweiz: 112
- Polizei Schweiz: 117
- Feuerwehr Schweiz: 118
Sind die Gefahr gebannt und der Schock überwunden, stellt sich die nächste Frage: An wen wenden Sie sich zur Klärung der Schadensübernahme? Sind durch Ihre Versicherung auch Unfälle in der Schweiz abgedeckt?
In Deutschland dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht ohne Haftpflichtversicherung bewegen, geschweige denn es überhaupt zulassen. Die Versicherung deckt die durch Sie und Ihr Auto verursachten Schäden an anderen Fahrzeugen oder Gegenständen ab.
Ihre Kfz-Haftpflicht hat ihre Gültigkeit binnen der geographischen Grenzen von Europa und außerdem in ein paar Hoheitsgebieten von europäischen Staaten. Obwohl die Schweiz also nicht Teil der EU ist, zahlt Ihre Versicherung meist auch für Unfälle in diesem Land.
Ebenso können Sie für Verkehrsunfälle in der Schweiz Ihren Unfallschaden über einen Schadenregulierungsbeauftragten abwickeln. So können Sie aus Deutschland Ansprüche gegenüber einer Versicherung in der Schweiz durchsetzen.
Besonderheiten für Unfälle in der Schweiz
Die Schweiz und ihr Rechtssystem unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von Deutschland. Deshalb sollten Sie einige Besonderheiten bedenken, wenn Sie zum Beispiel einen Motorradunfall in der Schweiz haben.
Zum einen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadensersatz in der Schweiz in der Regel zwei Jahre. Dies sollten Sie berücksichtigen und nicht zu lange damit warten, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Auch die Bezahlung von Anwälten in der Schweiz ist nicht ohne ihre Eigenheiten. Während die Vergütung von Anwälten in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, können sich die Gebühren für die anwaltliche Vertretung nach Unfällen in der Schweiz von Kanton zu Kanton unterscheiden.
Obwohl sie nicht EU-Land ist, empfiehlt es sich, ein Europäisches Unfallprotokoll auch in der Schweiz im Auto mitzuführen. Mit dem standardisierten Formular soll es Ihnen leichter fallen, mit Ihrem Unfallgegner Kontaktdaten und weitere Informationen auszutauschen und den Versicherern eine bessere Übersicht zu geben.
Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt zu Rate
Es gibt einige Fälle, in denen Unfälle nicht außergerichtlich geklärt werden können und wo der Bußgeldkatalog der Schweiz zur Festlegung der Sanktionen nicht ausreicht. Was geschieht zum Beispiel, wenn Sie einen Unfall in der Probezeit in der Schweiz haben? Hat dieser Auswirkungen auf Ihre Probezeit in Deutschland und wird hier nach Schweizer Recht verfahren?
FAQ: Unfälle in der Schweiz
Die Verhaltensweise unterscheidet sich nach einem Unfall in der Schweiz nicht von der in Deutschland. Die Absicherung der Unfallstelle, Erste Hilfe sowie die Aufnahme der Unfalldaten stehen auch hier im Fokus.
Betroffene haben die Möglichkeit den Schaden vor Ort von der Versicherung regulieren zu lassen. Oder sie wenden sich in Deutschland für die Schadensregulierung an einen Regulierungsbeauftragten.
Wie bei jedem Unfall im Ausland greift das Recht des jeweiligen Landes, in dem der Unfall passiert – so auch in der Schweiz. Das hat bei Schmerzensgeldansprüchen sowohl Auswirkungen auf die Verjährung als auch auf die mögliche Höhe.