Den Gedanken an einen eventuellen Verkehrsunfall im Ausland hat wohl niemand gern, aber vor allem wenn Sie mit Ihrer Familie unterwegs sind, sollten Sie auf den schlimmsten Fall vorbereitet sein.
Insbesondere wenn es zu einem Kfz-Unfall im Ausland in Ihrem Urlaub kommen sollte, ist es wichtig, dass alles schnell und reibungslos geklärt werden kann, um den restlichen Urlaub weiter genießen zu können. Auch ein Unfall mit einem Mietwagen im Ausland ist nicht zu unterschätzen.
Deshalb fasst Ihnen der folgende Ratgeber die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie unerwartet in einen Autounfall im Ausland geraten. Gute Vorbereitung zahlt sich hierbei aus!
Was ist zu tun, bei einem …
Inhaltsverzeichnis
Unfallversicherung im Ausland: Das A und O auf Reisen
Im Vorfeld sollten Sie sich deshalb um eine Autoversicherung für das Ausland kümmern, denn die normale Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug gilt nicht überall.
Sind Sie außerhalb dieses Raumes unterwegs, muss die Kfz-Versicherung im außereuropäischen Ausland zusätzlich organisiert werden. Dazu sollten Sie Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen und sich über einen Versicherungsschutz im Ausland informieren.
Eine Kfz-Versicherung im Ausland weisen Sie über die sogenannte „grüne Karte“ nach, welche internationale Gültigkeit besitzt. Hauptsächlich gilt sie allerdings für europäische Staaten – bis heute betrifft dies insgesamt 46 Länder. Vor allem ist die grüne Karte wichtig, wenn es um die für eine Schadensregulierung wichtige Kommunikation geht.
Bei einem Unfall im Ausland der Schadensregulierung vorbeugen
Um bei einem Unfall im Ausland die Abwicklung zu erleichtern, ist eine gute Vorbereitung empfehlenswert. Folgende Dinge sollten demnach nicht vergessen werden:
- Die grüne Karte sollte immer dabei sein, auch wenn Sie sie nicht unbedingt vorzeigen müssen.
- Sie sollten auf jeden Fall die Telefonnummer vom Zentralruf der Autoversicherer dabei haben. In Deutschland ist das: 0800 25 026, aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300.
- Ein Formular für einen EU-Unfallbericht sollte in englischer Fassung sowie in der Landessprache Ihres Urlaubslandes ebenfalls dabei sein – falls ein Schaden aufgenommen werden muss.
- Selbstverständlich sollten die im Ausland geltenden Verkehrsregeln und Bußgelder bei Reiseantritt bekannt sein.
Eine weitere Möglichkeit, sich gegen einen Unfall im Ausland abzusichern, ist ein Schutzbrief. Diesen schließen Sie direkt bei Ihrem bisherigen Kfz-Versicherer ab. Der Vorteil von einem Schutzbrief ist, dass nicht nur Sie als Fahrer, sondern auch alle Insassen versichert sind. Der Schutzbrief umfasst einige Leistungen von Pannenhilfe im Ausland, bis hin zum Krankenrücktransport aus dem Urlaub. Können Sie als Fahrer aufgrund eines Unfalls nicht weiterfahren, müssen vielleicht sogar ins Krankenhaus, so wird auch Ihren Mitfahrern, die am Unfallort verbleiben, ein Transport organisiert.
Unfall im Ausland: Was Sie tun sollten, wenn der Ernstfall eintritt
Die wichtigste Regel bei einem Kfz-Schaden im Ausland lautet: Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen und arbeiten Sie einfach die vorbereiteten Schritte ab. Zunächst gilt es natürlich auch hier, wenn nötig Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sollte die Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden. Innerhalb Europas gilt ebenso die bekannte Notrufnummer 112, wenn Rettungskräfte benötigt werden.
Haben Sie das unter Kontrolle, können Sie sich Dingen zuwenden, die für Versicherungen notwendig sind. Sogenannte „Blechschäden“ bedürfen nicht zwingend der Polizei zur Klärung der Umstände. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, diese zu verständigen. Vor allem wenn es bei einem Autounfall im Ausland um die nachträgliche Regulierung von Schäden geht, kann es von Vorteil sein, wenn die Polizei den Unfall offiziell erfasst hat. Dabei sollten Sie sich notieren, von welcher polizeilichen Dienststelle die Beamten stammen und welches Aktenzeichen Ihrem Unfall zugeordnet wurde.
Das Protokoll sollte am Ende folgende Daten beinhalten:
- Ort und Zeit des Unfalls
- Unfallgegner: Name und Anschrift, Versicherungsscheinnummer
- eventuell vorhandene Zeugen: Name und Anschrift
- Kennzeichen aller Autos, die am Unfall beteiligt sind
- Schäden an und in den Fahrzeugen inklusive einer Unfallskizze oder Fotos
Ein Regulierer für die Versicherung des betreffenden Landes hilft im Anschluss, alle Ansprüche zu klären. Dafür hat dieser 3 Monate Zeit. Passiert nichts, kann die Verkehrsopferhilfe weiterhelfen. Dabei gelten immer die Gesetze des betreffenden Landes.
Insgesamt sind die Unfallzahlen im europäischen Ausland seit 1991 stark zurückgegangen. Damals verzeichnete das Statistische Bundesamt noch über 75.000 Verkehrstote. 2015 waren es 26.143. Deutschen Autofahrern passieren die meisten ausländischen Verkehrsunfälle in Italien und Frankreich während der Sommermonate.
FAQ: Unfall im Ausland
Welche Vorschriften gelten, kann je nach Land variieren. Informieren Sie sich daher vor dem Reisebeginn, in welchen Fällen Sie zum Beispiel dazu verpflichtet sind, die Polizei zu benachrichtigen.
Diese Versicherungskarte dient als Nachweis über eine bestehende Autoversicherung im Ausland. Innerhalb der EU ist die Grüne Karte häufig nicht mehr notwendig, da das Kennzeichen als entsprechender Beleg für die Versicherung fungiert. Dennoch kann es dennoch sinnvoll sein, die Versicherungskarte mitzuführen.
Für Unfälle innerhalb der EU gibt es den europäischen Unfallbericht. Dieser ist standardisiert und in verschiedenen Sprachen erhältlich, sodass eine Dokumentation auch bei bestehenden Sprachbarrieren möglich ist.